Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird nutzerfreundlicher

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Rechte gegen Sperrung und Löschung ihrer Inhalte und Forscherinnen und Forscher erhalten Zugang zu Daten. Mit diesen ergänzenden Regelungen im Gesetz passen wir die Pflichten sozialer Netzwerke an die Erfahrungen der ersten Jahre an.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

„Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem wir ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren einführen. Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschung – auch nach den Hausregeln der Plattformen – wehren. Das soziale Netzwerk muss seine Entscheidungen dann überprüfen und begründen. Nutzerinnen und Nutzer haben dieses Recht auch dann, wenn das Netzwerk einen Inhalt wegen seiner Gemeinschaftsstandards und nicht nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht oder gesperrt hat.“

Johannes Fechner, recht- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Wir konkretisieren und vereinheitlichen die Berichtspflichten, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Auch die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements werden präzisiert, damit es künftig einfacher wird, rechtswidrige Inhalte zu melden. Zudem schärfen wir bei der Pflicht zur Benennung eines Zustellbevollmächtigten nach, da sich die Unternehmen noch immer zu oft der Zusammenarbeit entziehen.“

Florian Post, zuständiger Berichterstatter:

„Wir führen eine Forschungsklausel ein, mit der Plattformen in Zukunft auch gegenüber der Wissenschaft zur Auskunft über ihren Umgang mit Beschwerden und zu automatisierten Verfahren verpflichtet werden. Damit öffnen wir endlich die Daten-Blackbox der Plattformen ein Stück weit, um gesellschaftliche Kommunikationsprozesse untersuchen und besser verstehen zu können.“