Agrarmarktstrukturgesetz: Mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette

Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“