Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung gab es mutmaßlich bundesweit Fälle von Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren. Davon sind demnach auch Testzentren in Nordrhein-Westfalen betroffen. Die SPD-Fraktion fordert für die kommende Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. Juni 2021 einen Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Sollten die Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung stimmen, dann haben wir es mit einem echten Skandal zu tun. Wir wollen deswegen von Minister Laumann wissen, wie viele und welche Testzentren in NRW betroffen sind und wie hoch der finanzielle Schaden für die Steuerzahler ist. Immerhin werden pro durchgeführtem Test 18 Euro gezahlt. Deswegen verdient die Öffentlichkeit auch Antworten auf die Fragen, wie die Arbeit in den Testzentren und auch die Abrechnungssystematik überprüft wurde und wer sie durchgeführt und dokumentiert hat. Darüber hinaus muss uns der Minister erklären, wie die Landesregierung jetzt mit den neuen Erkenntnissen umgeht und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Es ist schon verwunderlich, dass sich bei der Landesregierung offensichtlich niemand für die Kontrolle der Testzentren verantwortlich fühlt. Dabei gibt es die Testverordnung des Landes bereits seit Anfang März. Minister Laumann hat im Ausschuss immer wieder aufgeführt, wie viele Testzentren es in NRW gibt. Eine Kontrollstruktur hat der Minister jedoch nicht eingeführt. Wir erwarten hier endlich aktives Handeln der Landesregierung, sie kann nicht so tun, als ginge sie das Thema nichts an.

Davon unabhängig sind wir uns sicher, dass der überwiegende Großteil der Testzentren einen guten und ehrlichen Job macht. Die vielen Ehrenamtlichen leisten einen enormen Beitrag zur Bekämpfung dieser Pandemie. Sie dürfen jetzt nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19. Damit wird die Forschung an Ursache und Diagnose sowie an passenden Therapiekonzepten von „Long Covid“ gezielt unterstützt.

René Röspel, zuständiger Berichterstatter:

„Etwa jeder zehnte durch Corona Infizierte und an Covid-19 Erkrankte leidet auch drei Monate nach der Genesung an sogenannten ‚Long-Covid‘-Symptomen wie Erschöpfung, Atemnot und Schwindel. Es besteht noch großer Forschungsbedarf, um diesen Menschen nachhaltig zu helfen, die Erkrankung zu reduzieren oder sogar verhindern zu können. Neben der Forschung zu den Ursachen und besserer Diagnose muss die Zielsetzung sein, solchen Patientinnen und Patienten mit Spätsymptomen eine bessere Versorgung und passende Therapiekonzepte anbieten zu können. Wichtig sind auch Erkenntnisse, an welchen Stellen sich weiterer Forschungsbedarf zeigt, der vertieft bearbeitet werden kann.

Es ist richtig, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun eine Fördermaßnahme für Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 gestartet hat und dafür fünf Millionen Euro bereitstellt. Die SPD-Bundestagsfraktion weist schon seit längerem auf den dringend notwendigen Forschungsbedarf bei ‚Long Covid‘-Symptomen hin. Aus den Vorhaben sollen Erkenntnisse dazu abgeleitet werden, wie die Betroffenen bei der Genesung am besten unterstützt werden können. Es sollen Forschungsfragen zum besseren Verständnis der Spätsymptome, den zugrundeliegenden Ursachen, den Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung gefördert werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Sie sollen zudem die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln. Wichtig ist jetzt, dass keine Zeit verloren geht, damit die neuen Therapiekonzepte schnell bei den Patientinnen und Patienten ankommen, die noch immer mit den Spätfolgen einer Covid-19-Infektion kämpfen.“

Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnergenerationen. Die SPD-Fraktion im Bundestag spricht sich deshalb in der kommenden Legislatur für eine Einkommensteuerreform aus, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert wird.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Der Bundesfinanzhof hat heute zwei Klagen zur doppelten Besteuerung von Renten abgewiesen. Eine solche Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sowohl die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden, als auch die darauf beruhende Altersrente der Besteuerung unterliegt.

Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist. In seinen Urteilen hat das Gericht aber erstmals konkrete Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten festgelegt. Anders als bisher von der Finanzverwaltung angenommen, dürfen der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag nicht bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenanteils berücksichtigt werden.

Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass heutige Rentner der Doppelbesteuerung unterliegen gering. Das Risiko einer Doppelbesteuer besteht aber für künftige Rentnergenerationen.

Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist klar, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommen darf. Die Finanzverwaltung muss nun prüfen, ob dies schon heute in Einzelfällen vorkommt. Um in Zukunft eine Doppelbesteuerung abzuwenden, muss in der kommenden Legislatur im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert werden.“

Es ist wichtig, dass wir nun endlich alle Pflegekräfte besser unterstützen können, sagen die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Katja Mast und Bärbel Bas zur Einigung bei den Pflegelöhnen. “Es war die SPD, die die Union mit viel Druck zu dieser Lösung gezwungen hat.”

Katja Mast und Bärbel Bas:

“Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne. Es war die SPD, die die Union mit viel Druck zu dieser Lösung gezwungen hat.

Tariflöhne sollen künftig nicht nur refinanziert werden. Die Kosten dürfen aber nicht bei den zu Pflegenden und ihren Familien abgeladen werden. Deshalb ist die Refinanzierung der Tariflöhne über die Pflegekasse und den Bundeshaushalt so zentral. Das ist eine gute Lösung. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender muss die Deckelung der Pflegekosten sein und mittelfristige die Pflegebürgerversicherung. Die SPD hat mit Hubertus Heil und Olaf Scholz dafür gesorgt, dass dieser wichtige erste Schritt noch im Juni gegangen werden kann.

Auch wenn die Corona-Krise ein Schlaglicht auf notwendige Aufwertung der Pflegeberufe geworfen hat, auch vorher war der Reformbedarf deutlich.

Es ist wichtig, dass wir nun endlich alle Pflegekräfte besser unterstützen können.”

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Am kommenden Montag beschäftigt sich der Kreisausschuss mit der Zukunft der Gesundheitsversorgung im Mühlenkreis und es wird auch um den Förderantrag für die geplante Zusammenlegung der AVK Bad Oeynhausen und des Krankenhaus Bad Oeynhausen in einen Neubau gehen.

Im Vorfeld der Sitzung haben die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Birgit Härtel und der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Pock zu einer Videopressekonferenz geladen und machten dort deutlich, dass es einen öffentlichen Diskurs bei der Entwicklung eines medizinischen Medizinkonzeptes und zur Gebäudesituation an den MKK-Standorten in Bad Oeynhausen und Lübbecke geben muss.

Bericht des WB vom 28.05.2021
Bericht der NW vom 29.05.2021

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Erklärung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für eine weitere Amtszeit zu kandidieren:

„Frank-Walter Steinmeier ist ein Glücksfall für unser Land. Deutschland braucht auch weiterhin einen hochangesehenen Bundespräsidenten, der für unsere weltoffene, liberale und soziale Demokratie steht und einsteht. Gerade deshalb begrüße ich es, dass sich Frank-Walter Steinmeier zu einer erneuten Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten bereit erklärt hat.“

Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss das Bundesgesetz zeitnah für die vielen Kommunen in NRW nutzbar machen.

Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.

Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.

Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Damit möglichst viele Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren können, ist die Landesregierung jetzt am Zug: Sie muss die Gebietskulissen für angespannte Wohnungsmärkte auf einer wissenschaftlich fundierten Basis realitätsnah neu bestimmen. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.“

Mit Schulmail vom 27. Mai 2021 hat das Bildungsministerium in Nordrhein-Westfalen erklärt, dass Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen ab dem 31. Mai einen Nachweis über die unter Aufsicht durchgeführten Corona-Tests erhalten sollen, wenn sie dies wünschen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Idee des Testnachweises ist grundsätzlich richtig und plausibel. Nach langem Hin und Her gibt es nun endlich regelmäßige Tests in den Schulen, die unter Aufsicht durchgeführt werden. Es ist nur konsequent, dass die Testergebnisse auch außerhalb der Schule anerkannt werden.

Allerdings dürfen die Schulen auf diesem Wege nicht zu Testzentren umfunktioniert werden. Gerade das passiert jetzt aber durch die Pläne der Ministerin, nach deren Vorgaben die Schulleitungen dafür Personal im Landesdienst einsetzen sollen. Am Ende geht das einmal mehr zu Lasten des Unterrichts. Wenn ab kommender Woche der Präsenzunterricht wieder startet, muss der Fokus auf dem Bildungsauftrag liegen. Durch die Pläne der Landesregierung werden die Lehrkräfte jetzt aber zur Umsetzung unnötig aufwändiger Bürokratie in Haft genommen.

Eine Lösung könnte dabei so einfach sein, wie der Blick in die europäische Nachbarschaft zeigt. In Österreich gibt es unter dem Motto ‚Eins, zwei, drei – ich bin frei‘ einen Testpass, der über ein einfaches Sticker- oder Stempel-System funktioniert. Die Schülerinnen und Schüler werden drei Mal die Woche getestet. Ist das Ergebnis negativ, wird ein Stempel in ein Heftchen gemacht und gilt dann auch außerhalb der Schule als Testnachweis. So eine Lösung wäre auch für NRW umsetzbar gewesen, wenn man sich nur früh genug damit beschäftigt hätte. Diese Chance hat die Landesregierung leider nicht genutzt.“

Anlässlich des heutigen Weltspieltags haben das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und die Deutsche Sportjugend eine repräsentative Umfrage unter Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren und Erwachsenen durch das Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa durchführen lassen. Die Botschaft der Umfrage ist eindeutig: 90 Prozent der Kinder und Jugendliche vermissen Bewegung und Sport in der Corona-Pandemie.

Rund 86 Prozent der Befragten gaben an, einen Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft in einem Sportverein wahrscheinlich oder in jedem Fall nutzen zu wollen.

Hierzu erklärt Markus Herbert Weske, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Umfrage bekräftigt, was uns die Experten seit über einem Jahr sagen: Kinder und Jugendliche brauchen und wollen Bewegung und Sport. Die Pandemie hat das gemeinsame Training und Spielen in Sportvereinen, Turnhallen und auf Bolzplätzen allerdings weitestgehend verhindert.

Wir fühlen uns deswegen in unserer Forderung bestätigt: Um den nötigen Neustart im Sportbereich für Kinder und Jugendliche zu erreichen, ist ein Gutschein für die einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein das richtige Mittel. Die jungen Menschen müssen die Chancen bekommen, das vergangene Jahr aufzuholen. Ein dichtes Netz aus Sportvereinen und den vielen ehrenamtlich Aktiven gibt die Möglichkeit für Sport und Bewegung.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Monaten in einen Sportverein neu eintreten, soll das Land für ein Jahr den Mitgliedsbeitrag übernehmen. So investieren wir in die Kinder und ihre Gesundheit und zugleich in unsere Sportvereine. Ziel muss es sein, möglichst viele wieder für den Sport zu begeistern. Wer einmal angefangen hat, hört sicherlich so schnell nicht wieder auf. Außerdem helfen wir den Vereinen, die durch die Pandemie teilweise erhebliche Mitglieder- und Einnahmeverluste verkraften mussten.“

Bund und Länder haben gestern beschlossen, mit dem Ende der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot machen zu wollen. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir fordern schon lange einen landes- und bundesweiten Impfplan für Kinder und Jugendliche. Die NRW-Landesregierung hat es bisher jedoch versäumt, hierfür eine klare Strategie zu entwickeln und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung steigt nun die Anzahl der Berechtigten, gleichzeitig gibt es aber nicht mehr Impfstoff. Das Hauen und Stechen ist vorprogrammiert. Mit der Verkürzung des zeitlichen Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung haben die Gesundheitsminister Spahn und Laumann den Impfstoffengpass dazu noch künstlich vergrößert, damit mehr Menschen zu Beginn der Sommerferien vollständig geimpft werden können. Das geht schon jetzt zu Lasten aller noch ungeimpften Menschen in unserem Land.

Gerade beim Impfen von Kindern und Jugendlichen sind Vertrauen und Verlässlichkeit das Gebot der Stunde. Nach den vollmundigen Erwartungen, die von Jens Spahn vor dem Impfgipfel erzeugt wurden, setzen nun bei Eltern, Kindern und Ärzten Enttäuschung und Frust ein.

Minister Laumann muss daher jetzt klar und deutlich kommunizieren, wie die Impfkampagne für Kinder und Jugendliche aussehen soll, und darf bei dem sich abzeichnenden Impfengpass die Interessen der Berechtigten nicht gegeneinander ausspielen. Bisher ist uns keine Impfstrategie des Landes für Kinder und Jugendliche bekannt. NRW hinkt mal wieder hinterher. Wir erwarten, dass der Minister sein Konzept dafür jetzt auf den Tisch legt.“

Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion im Bundestag und unserer sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht hat sich bezahlt gemacht: Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt.

Katja Mast:

„Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion im Bundestag und unserer sozialdemokratischen Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht hat sich bezahlt gemacht: Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt. Das ist ein historischer Durchbruch.

Mit dem 2. Führungspositionengesetz gehen wir weit über den Koalitionsvertrag hinaus. In Zukunft müssen börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Unternehmen mindestens eine Frau in ihren Vorstand berufen. Ein Schritt mit großer Wirkung: Vorstände, die ausschließlich von Männern besetzt sind, gehören in vielen Unternehmen bald der Vergangenheit an. Das ist ein riesiger Erfolg für die Gleichstellungspolitik in Deutschland. Gemeinsam mit vielen engagierten Frauen und Männern hat die SPD-Bundestagsfraktion die Blockaden der Union erfolgreich durchbrochen.

Wir haben die parlamentarischen Verhandlungen auch genutzt, um gleichstellungspolitisch einen weitere Lücke zu schließen. Für Vorstandsmitglieder schaffen wir einen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienangehörigen.

Das alles konnten wir nur dank der vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter erreichen, die mit uns gemeinsam dafür kämpfen, dass die gläserne Decke für Frauen Schritt für Schritt durchbrochen wird. Es ist gut, dass so viele Frauen und zum Glück auch immer mehr Männer sich für mehr Gleichberechtigung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik einsetzen.

Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Veränderungsprozess in Gang. Und wir knüpfen an das erfolgreiche 1. Führungspositionengesetz von Manuela Schwesig und Heiko Maas an. Denn die Erfahrung zeigt: Quoten sorgen für einen Modernisierungsschub in Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr Frauen in den Chefetagen verbessern die Unternehmenskultur, erhöhen die Chancen von Frauen auf allen Ebenen und machen Unternehmen erfolgreicher. Kurzum: Mehr Frauen in Führungspositionen sorgen für einen Modernisierungsschub von dem alle profitieren: Frauen, Männer und unsere Wirtschaft.“

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmt am Freitag, 28. Mai 2021, über seine Positionierung zur EU-Artenschutzstrategie bis 2030 ab. Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Die Mitglieder des Umweltausschusses stellen sich grundsätzlich hinter den Vorschlag der EU-Kommission. Gleichzeitig präzisieren wir die Artenschutzstrategie und fordern verbindliche Ziele: Mehr Naturschutzgebiete, ein verstärkter Fokus auf die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, neue Nachhaltigkeitsverpflichtungen für die europäische Landwirtschaft sowie Null-Toleranz und härteres Durchgreifen bei Verstößen gegen europäisches Umweltrecht. Mit diesen Bestandteilen können die Pläne eine Trendwende im Kampf gegen das Artensterben in Europa herbeiführen.

Das Artensterben bedroht uns in gleichem Maße wie der Klimawandel. Auch in der EU nimmt die Artenvielfalt kontinuierlich ab. An Strategien dagegen hat es der EU bisher nicht gemangelt, jedoch waren die Ziele stets unverbindlich. Das soll sich auf Druck der Sozialdemokrat*innen und nach Willen des Umweltausschusses endlich ändern. Die europäischen Christdemokrat*innen und Konservativen hingegen drängen auf ein ‘Weiter so’ mit unverbindlichen Absichtserklärungen. So werden wir die Artenvielfaltskrise nicht stoppen.

Die europäische Landwirtschaft ist einer der Haupttreiber des Artenschwunds auf unserem Kontinent. Der europäische Green Deal sollte in der Landwirtschaftspolitik verankert sein und landwirtschaftliche Betriebe müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Das gilt auch für die europäische Forstwirtschaft. Wir Sozialdemokrat*innen setzen uns dafür ein, dass auch dieser Wirtschaftszweig sich an Klima- und Artenschutzzielen halten muss. Denn Wälder sind unsere stärksten Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise. Christdemokrat*innen und Konservative verkennen immer noch, wie desaströs der Zustand der europäischen Wälder ist. In ihren Änderungsvorschlägen zum Bericht zur Artenschutzsstrategie stellen sie kurzfristige Wirtschaftsinteressen über den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und reduzieren Wälder zu einem reinen Wirtschaftsfaktor.”

Im Juni wird das Plenum des Europäischen Parlaments über seine Stellungnahme zur Biodiversitätsstrategie abstimmen.