Gesetz zur Stärkung von Betriebsräten beschlossen

Heute hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten und sorgt für einen besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte. Außerdem werden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und die digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Wo Betriebsräte gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher. Dennoch muss die Gründung eines Betriebsrats oft hart erkämpft werden, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen stärkt und vereinfacht die SPD-Fraktion im Bundestag die Gründung und die Wahlen von Betriebsräten mit diesem Gesetz.

Das vereinfachte Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, kann künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich. Damit machen wir Wahlen einfacher und lösen Ängste, fehlerfreie Wahlen abzuhalten.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stärkt Betriebsräte und diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, durch einen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Denn oft war schon die Initiative einer Betriebsratsgründung ein Kündigungsgrund. Wir wollen mehr Betriebsräte und Mitbestimmung in Deutschland und deswegen schützen wir genau diese Gruppe – und das von Anfang an.“

Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Darüber hinaus ist es der SPD-Fraktion im Bundestag gelungen, in den Verhandlungen den Schutz der Unfallversicherung auszuweiten. Der Schutz gilt nun auch bei der mobilen Arbeit für privat veranlasste Wege während der Arbeitszeit. Künftig sind Beschäftigte im Homeoffice auch versichert, wenn sie wie im Büro in die Küche gehen, um sich einen Kaffee zu machen oder ein Glas Wasser zu holen.

Auch der Hin- und Rückweg zu Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt. Damit schließen wir eine Versicherungslücke, die Beschäftigte im Homeoffice schlechter gestellt hat als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsstätte. Es ist richtig und wichtig, dass diese Unterscheidung vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen vorbei ist.“

Daniela Kolbe, Vorsitzende der Enquetekommission Künstliche Intelligenz;
René Röspel, stellvertretender forschungspolitischer Sprecher:

„Künstliche Intelligenz ist längst in vielen Betrieben allgegenwärtig – egal ob in Arbeits- und Produktionsabläufen oder bei der Auswahl von Personal. Deshalb freut es uns, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erste Empfehlungen der Enquetekommission KI aufgreift. Betriebsräten wird durch das Gesetz ermöglicht, im Hinblick auf Künstliche Intelligenz Sachverständige beratend einzubinden. So können sie sich über die Einführung und Anwendung von KI-Systemen besser informieren und Entscheidungen treffen. Bei der Ausgestaltung von KI-Anwendungen im Betrieb bekommt der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Klargestellt wird, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und anderem auch dann mitzuentscheiden hat, wenn die Auswahl über ein KI-System erfolgt.

Die Möglichkeit, Betriebsratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen und Beschlüsse zu fassen, wird auch nach dem Ende der Pandemie ermöglicht.

Durch das neue Initiativrecht im Bereich der Weiterbildung können Betriebsräte wichtige Impulse für zukunftsfeste Jobs setzen.

Wir von der SPD-Bundestagsfraktion hätten uns aber noch mehr gewünscht: Betriebsräte sollten nicht nur mitentscheiden dürfen, wie KI im Betrieb genutzt wird, sondern auch die weitere Anwendung begleiten und diskriminierende Ergebnisse verhindern können. So würden Betriebsräte unter den Beschäftigten Vertrauen in KI-Anwendungen herstellen. Ein Mitbestimmungsrecht, das dem gesamten vernetzten Prozess im Unternehmen gerecht wird, wurde aber von der Union blockiert.“

Tierschutzgesetz: Bei Tierversuchen wird endlich nachgebessert

Im Umgang mit Versuchstieren wird endlich nachgebessert. Dies wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium hatte eine entsprechende EU-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt.

Nezahat Baradari, zuständige Berichterstatterin:

„Bereits im Jahr 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht, da das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren nur unzureichend umgesetzt hatte. Endlich hat der Deutsche Bundestag die dringend notwendige Anpassung des nationalen Tierschutzgesetzes beschlossen.

Damit gelingt uns ein guter Kompromiss zwischen wirkungsvollem Tierschutz und dem wertvollen Gut der Wissenschaftsfreiheit: Wir verabschieden uns vom Anzeigeverfahren und machen deutlich, dass ausnahmslos jeder Tierversuch von einer Behörde geprüft werden muss. Wir sorgen weiterhin für verpflichtende und regelmäßige Kontrollen, die Tierversuchsstätten einer guten Überwachung unterwerfen. Und wir stellen sicher, dass Genehmigungsbehörden unabhängig und kompetent prüfen können.

Künftig werden wir noch mehr Mittel für die Erforschung von Alternativmethoden zur Verfügung stellen. Einen ersten Schritt haben wir in den vorangegangenen Haushaltsverhandlungen gemacht. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte durchsetzen, dass der Bund die Entwicklung einer nationalen Plattform für Tierversuchsersatzmethoden fördert.“

Mehr Erneuerbare Energien im Verkehrssektor

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) setzt Deutschland die Vorgaben der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um und erhöht den Anteil Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich bis 2030 auf 32 Prozent.

Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der THG-Quote werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Produkte um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Auf diesem Weg sollen die heute noch bestehenden wettbewerblichen Nachteile regenerativer Kraftstoffe ausgeglichen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich forciert werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten regionaler Wertschöpfung und regenerativer Ressourcen erreicht werden. So endet die umweltschädliche Palmöl-Förderung bereits 2023 statt 2026. Die Koalitionsfraktionen verständigten sich zudem auf einen früher und verstärkt ansetzenden Aufwuchs der Quote bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent Erneuerbarer Energien. Die EU-Richtlinie sieht dagegen nur 14 Prozent vor.

Ebenfalls gelungen sei die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Stoffen im Zuge von Abfallverwertung. Um künftige Entwicklungen technologieoffen im Blick zu behalten, wird die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der THG-Quote vorlegen.

Mit den nun im parlamentarischen Verfahren vereinbarten Änderungen ist es uns gelungen, die notwendigen CO2-Minderungen noch ambitionierter anzugehen und damit auch den Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besser gerecht zu werden.“

Tourismus nimmt an Fahrt auf

Der Bundestag debattierte heute einen Antrag zu Öffnungsstrategien im Tourismusbereich. Mit sinkenden Infektionszahlen und steigender Impfquote ist eine Öffnung der Gastronomie und Beherbergung aber auch von Freizeitbereichen in immer mehr Regionen möglich. Wichtig bleiben die vielen Hilfen, die insbesondere den Beschäftigten in der Tourismusbranche zugutekommen.

Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

„Die harten Einschränkungen der letzten Monate haben sich ausgezahlt: in vielen Regionen sinken die Inzidenzwerte rasch genug, sodass das Gastgewerbe dort wieder öffnen kann. Die Einhaltung der Hygieneregeln und das Tragen von Masken sind und bleiben wichtig. Mit den ersten Öffnungen und dem Ausblick auf Urlaub im Sommer können nicht nur Reisende Hoffnung auf Erholung schöpfen. Gerade auch für die vielen Beschäftigten im Gastgewerbe und im Veranstaltungs- und Freizeitbereich sind die Öffnungen ein Lichtblick und geben Perspektive.

Mit der Bundesnotbremse und dem Fünfstufenplan der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bereits ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen. Nun ist es an den Ländern, die konkrete Umsetzung der Öffnungsschritte in Regionen mit niedrigen Inzidenzen für die Bevölkerung, die geimpft, getestet oder genesen ist, vorzunehmen.

Der Tourismusbereich mit seinen vielen Beschäftigten gehört zu den Bereichen, die mit am stärksten von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Deswegen ist es unbedingt wichtig, das Kurzarbeitergeld und die bestehenden Wirtschaftshilfen auch über den Sommer hinaus aufrecht zu erhalten. So schaffen wir eine Perspektive für die Beschäftigten. Gleichzeitig bewahren wir besonders betroffene Unternehmen vor Insolvenzen.“

Bundesjagdgesetz: Bayerischer Ministerpräsident Markus Söder blockiert

Das Bundesjagdgesetz liegt dem Bundestag beschlussfertig vor. Allein bayerische Lobbyinteressen verhindern die Verabschiedung. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder stoppen.

Isabel Mackensen, zuständige Berichterstatterin;
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Trockenheit und Wetterextreme der vergangenen Jahre haben ein regelrechtes Waldsterben ausgelöst. Unsere Wälder müssen nun dringend dem Klimawandel angepasst werden. Sie sind nicht nur CO2-Speicher, Sauerstoffproduzent und Holzlieferant, sondern auch Lebensraum für vielfältige Arten. Mit der Wiederbewaldung der Schadflächen und dem klimastabilen Waldumbau stehen wir vor einer Generationenaufgabe.

Für die natürliche Verjüngung und die Pflanzung standortangepasster Baumarten ist eine nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände unerlässlich. Das könnte im Bundesjagdgesetz geregelt werden, doch die CDU/CSU blockiert hier aufgrund einer Intervention der bayerischen Staatsregierung.

Wir appellieren an Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich für den geeinten Regierungsentwurf stark zu machen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder von der Schutzwirkung intakter Mischwälder zu überzeugen. Die letzte größere Novelle des Bundesjagdgesetzes fällt noch in die Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Die Bundeskanzlerin würde diesem Land einen großen Gefallen tun, wenn sie endlich ein ambitioniertes Bundesjagdgesetz zulassen würde.

Dem Deutschen Bundestag liegt ein fertiger Beschlussentwurf zur Verabschiedung vor. Wir wollen ein Gesetz, das der Jagd, aber auch dem Wald gerecht wird. Immer wieder haben Lobbyinteressen aus Bayern ein Gesetz verhindert. Die Bundeskanzlerin muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten umstimmen. Damit könnte Angela Merkel unseren Wald nachhaltig schützen.“

Nicht ausgegorene Pläne

in echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament.

Smietje Möller:

„Die Ansätze des Bundesverteidigungsministeriums sind nachvollziehbar: Die viel zu stabslastige Bundeswehr muss ihre Ausrichtung dringend wieder auf die Einsatzbereitschaft legen. Soweit können wir bei den bisherigen Planungen durchaus mitgehen. Nur: Warum fängt die Ministerin nicht dort an, wo sie freie Hand hat? In ihrem Ministerium mit seinen unzähligen Organisationselementen? Hier mit gutem Beispiel voranzugehen wäre aller Mühen wert gewesen und hätte ihr dazu den Respekt des Parlaments eingebracht. Stattdessen gibt es Ankündigungen über noch nicht ausgegorene Pläne, über die erst der nächste Bundestag entscheiden wird.

Ein echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament. Wenn die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses von Reformplänen für die Bundeswehr aus den Medien erfährt, zeigt dies überdeutlich, was Frau Kramp-Karrenbauer tatsächlich von dem Begriff ‚Parlamentsarmee‘ hält. Nämlich nichts. Auf dieser Grundlage sehen wir eine weitere Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode nur mit Unbehagen.”

“Entschluss zum Rücktritt zeugt von politischem Verantwortungsbewusstsein und hoher persönlicher Glaubwürdigkeit!”

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum Rücktritt der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Hut ab vor Franziska Giffey – ihr Entschluss zum Rücktritt zeugt von politischem Verantwortungsbewusstsein und hoher persönlicher Glaubwürdigkeit. Der Schritt zeigt: Sie steht zu ihrem Wort – und das obwohl das Prüfverfahren zu ihrer Doktorarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem für sie sicherlich nicht einfachen Schritt habe ich politisch und persönlich allerhöchsten Respekt. Deutschland verliert damit eine wirklich gute und überaus erfolgreiche Familienministerin. Klar ist aber auch: Franziska Giffey kann sich jetzt mit aller Kraft und voller Glaubwürdigkeit in den Wahlkampf um das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin werfen.“

Perspektive auf Rückkehr zum Präsenzunterricht ist Hoffnungsschimmer – Bildung und Gesundheitsschutz zusammendenken

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Laschet zur Rückkehr in den Präsenzunterricht bei einer stabilen Wocheninzidenz von unter 100 ab dem 31. Mai erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach dem Elternhaus ist die Schule für Kinder und Jugendliche der zweitwichtigste Ort in ihrem Leben. Mit der Perspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht haben die Schülerinnen und Schüler nun endlich wieder einen Hoffnungsschimmer. Damit haben sie die Chance auf ein Stück mehr Alltag, ein Stück mehr Stabilität. Deshalb begrüßen wir die aktuellen Pläne, bei einer stabilen Tendenz des lokalen Inzidenzwerts von unter 100 die Schulen wieder zu öffnen. Noch im vergangenen Jahr hatte sich die Landesregierung gegen kommunale Entscheidungen nach lokaler Inzidenzlage ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat.

Eine Öffnung ist jedoch nicht mit normalem Schulbetrieb wie vor der Pandemie gleichzusetzen. Entscheidend ist und bleibt, dass Bildung und Gesundheitsschutz endlich zusammengedacht werden. Deswegen müssen wir den Schulen endlich die Mittel und Möglichkeiten geben, um vor Ort passende Lösungen für einen sicheren und funktionierenden Schulbetrieb zu finden. Die Landesregierung hat hierzu innovativen Ansätzen der Schulen bisher immer einen Riegel vorgeschoben und kreative Ideen im Keim erstickt.

Es müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler in einem engen Klassenzimmer zusammensitzen. Stattdessen können auch Aula, Schulhof, Fachräume oder außerschulische Lernorte für den Unterricht zum Einsatz werden. Hier können die Kommunen unterstützen und durch die Bereitstellung großer Räumlichkeiten die Infektionsgefahr minimieren. Lerngruppen lassen sich so verkleinern und Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Deshalb muss mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht auch die Öffnung anderer Bildungsträger einher laufen. Unter bildungspolitischen Gesichtspunkten bleibt die wichtigste Aufgabe zudem, entstandene Schwierigkeiten im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich zu erheben und für jedes Kind individuelle Förderpläne zu entwickeln.

Die zusätzlichen Bundesmittel müssen jetzt schnell bei den Schulen ankommen und gebündelt werden. Außerdem brauchen wir zusätzliches Landespersonal, um strukturelle Unterstützung einzubringen. Darüber hinaus muss die Landesregierung dafür sorgen, dass zu jeder Zeit und in jeder Schule ausreichend Tests vorliegen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig erkennen und durchbrechen. Bei sinkenden Inzidenzwerten, einem regelmäßigen Monitoring der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln ist ein sicherer Präsenzunterricht möglich und notwendig.

Es ist an der Zeit, Kindern und Jugendlichen die Priorität einzuräumen, die sie verdienen. Wir dürfen damit nicht bis nach den Schulferien warten.“

Härter gegen Judenhass vorgehen

Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Insbesondere die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf. Beleidigungen und Bedrohungen unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben enorm zugenommen. Das kann unsere wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen. Wir müssen die Menschen besser vor Hass und Gewalt schützen und Strafrechtslücken schließen.

Bislang ist es nach geltender Rechtslage nicht strafbar, wenn Bevölkerungsgruppen in Schreiben oder Emails beleidigt werden. Denn Volksverhetzung erfordert einen Öffentlichkeitsbezug und die Beleidigung eine konkrete Person als Adressat der Beleidigung. Widerliche Attacken, wie sie der Zentralrat der Juden diese Woche veröffentlicht hat, können wir nicht hinnehmen und sie bestätigen uns, dass wir handeln müssen: Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb im Bundestag in der nächsten Sitzungswoche den Straftatbestand der Verhetzenden Beleidigung beschließen. Anders als von der Union ursprünglich angedacht, beschränken wir dabei den strafrechtlichen Schutz nicht auf Bevölkerungsgruppen, die von den Nazis verfolgt wurden. Wir wollen, dass alle vor Hetze geschützt sind.

Antisemitische Attacken müssen hart bestraft werden. Deshalb war es richtig, dass die Koalition auf Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag von Verbrennen von Flaggen unter Strafe gestellt hat. Dieser Straftatbestand muss jetzt konsequent angewandt werden. Politik und Justiz müssen klare Zeichen setzen.

Dazu gehört auch, antisemitische Straftaten härter zu bestrafen, wofür letztes Jahr extra eine gesetzliche Strafverschärfungsmöglichkeit geschaffen wurde. Und die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen konsequent eingesetzt werden, um die finanzielle Grundlage von antisemitischen Terrororganisationen auszutrocknen.“

Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. In der Europäischen Union gelten damit einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Finanzausschuss hat heute das ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. Damit werden in der gesamten Europäischen Union geltende Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen eingeführt. Diese Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Missbrauchsbekämpfungsregelungen, wie die Zins- und Lizenzschranke.

Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Besteuerungslücken, die durch die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen entstehen (sogenannte hybride Gestaltungen). Aufgrund dieser Differenzen konnten Gewinne steuerfrei in andere Länder transferiert oder Betriebsausgaben mehrfach von der Steuer abgezogen werden.

Zudem soll die Hinzurechnungsbesteuerung verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Einkünfte aus Deutschland auf eine Tochtergesellschaft in ein Niedrigsteuerland verlagern und damit einer Besteuerung entgehen.

Ein wichtiger Punkt besteht auch in der Modernisierung der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen. Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, müssen die in Deutschland entstandenen und bisher unversteuert gebliebenen Wertsteigerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aufgedeckt und über einen Zeitraum von sieben Jahren besteuert werden. Durch diese Anpassung der Wegzugsbesteuerung kann Steuerflucht wirksam verhindert werden.“

Union blockiert Insektenschutzgesetz

Carsten Träger:

„Ich kritisiert die anhaltende Blockadehaltung der Union gegen das Insektenschutzgesetz scharf. Eine Einigung zwischen dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium sowie zwischen den federführenden Umweltpolitikern der Koalitionsfraktionen liegt bekanntlich vor. Hier sind bereits die Forderungen der Landwirtschaft nach Länderöffnungsklauseln und Ausgleichszahlungen enthalten, sodass Länderregelungen wie der niedersächsischen Weg oder ähnliche Vereinbarungen wie etwa in Bayern und Baden-Württemberg nicht eingeschränkt werden. Leider blockiert die Agrarseite der Union dennoch. Das ist äußerst bedauerlich, weil es den Ernst der Lage beim Insektensterben verkennt und sich stattdessen den Interessen einiger weniger Agrarlobbyisten unterwirft.”

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Foto: Sven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de, Einkommensteuererklärung 0176, CC BY-SA 3.0 DE

Kernpunkt des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Dadurch wird vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von auf internationalen Märkten tätigen mittelständischen Familienunternehmen verbessert.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Kern des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz initiierten und heute im Finanzausschuss beschlossenen Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Diese Option soll es ertragreichen Personengesellschaften ermöglichen, auch ohne zivilrechtlichen Rechtsformwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert zu werden.

Die Besteuerung als Körperschaft ist vor allem für Unternehmen attraktiv, die Gewinne im Unternehmen belassen wollen. Die Körperschaftsbesteuerung ist außerdem das im internationalen Vergleich vorherrschende Besteuerungsregime. Durch die Option zur Körperschaftsteuer wird deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von erfolgreichen und auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen gestärkt.

Außerdem wird mit dem Gesetz das bislang auf die Europäische Union beschränkte Umwandlungssteuergesetz globalisiert. Künftig sind auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Körperschaften aus Nicht-EU-Staaten steuerneutral möglich.“