Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen ist längst überfällig. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir eine Einigung erzielen, somit steht dieses Gesetzesvorhaben kurz vor dem Abschluss. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht dem Anwaltsrecht beseitigt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Die Angebote von Inkassorechtsdienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Legal Tech-Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die – zurecht – sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.

Erfolgshonorare dürfen nun unter anderem bei Forderungen bis 2.000 Euro, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden. Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen ‚core values‘ gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg.

Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassorechtsdienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.“

Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen.

Achim Post:

„Der Kampf gegen Steuervermeidung und für mehr Steuergerechtigkeit kommt mit der Einigung in Brüssel einen wirklich wichtigen weiteren Schritt voran. Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen. Durch diese Stärkung der Transparenz wird endlich mehr Licht ins Dunkel der Steuervermeider und Steuertrickser gebracht. Das ist ein Fortschritt, für den sich die SPD eingesetzt hat. Dass sich die Bundesregierung aufgrund des unverantwortlichen Vetos von CDU und CSU in Brüssel enthalten musste, offenbart, wie wenig CDU und CSU an einer gerechteren und transparenteren Besteuerung von Großkonzernen gelegen ist. Wer wie CDU und CSU bis zuletzt versucht, diesen Fortschritt für mehr Steuergerechtigkeit und -transparenz zu torpedieren, stellt letztlich Lobbyinteressen über das Interesse der Allgemeinheit an einer gerechten und transparenten Besteuerung gerade auch von großen Konzernen in Europa.“

Mit Blick auf die Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute darüber informiert, dass die Lagerreserven in Nordrhein-Westfalen nahezu vollständig aufgelöst sind und in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aufhebung der Impfpriorisierung war falsch. Ab der kommenden Woche gibt es zwar Millionen mehr Impfberechtigte, aber nicht eine Impfdosis zusätzlich. Dann ist in den Spritzen nur noch heiße Luft, das ist wie Happy Hour in der Sperrstunde. Dabei hatte Ministerpräsident Laschet noch im vergangenen Plenum sogar zusätzlichen Impfstoff für Kinder und Jugendliche versprochen. Jetzt muss sich die Landesregierung aber um Schadensbegrenzung bemühen und versucht daher, dem zu erwartenden Frust vorzubauen. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn man keine vollmundigen Versprechungen gemacht hätte. Beim Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir handfeste Ergebnisse: genügend Impfstoff, ausreichend Personal und die nötige Logistik im Hintergrund.“

Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP wurde in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dem Landtag empfohlen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt.

Hierzu Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Städte und Gemeinden gegen die Ausweitung von Spielhallen und Wettbüros in den Innenstädten in den letzten Jahren jetzt konterkariert. Die Absenkung des Mindestabstands von derzeit 350 Meter auf zukünftig 100 Meter ist ein deutliches Einknicken vor den Anbietern.

Schon der Weg zu diesem Gesetz legt offen, wie hier Einfluss genommen wurde. Der Referentenentwurf wurde im Januar noch ohne Herabsetzung der Abstände veröffentlicht. Erst nach der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss Anfang März wurde dann der heute abgestimmte Gesetzentwurf bekannt. Die Vermutung, dass zwischen dem ersten Entwurf und dem jetzigen Gesetz Einfluss der Anbieter genommen wurde, konnte im Ausschuss nicht ausgeräumt werden.

Kritisch ist aus unserer Sicht außerdem die Verlängerung der Übergangsfristen für Mehrfachkonfessionen – also mehrerer Spielhallen unter einem Dach. Wir sehen es zudem kritisch, dass die Sozialkonzepte der Wettbüros lediglich regelmäßig überarbeitet werden müssen. Eine jährliche unabhängige Bewertung der Konzepte bleibt aus. Die Zertifizierung der Spielhallen erfolgt zudem ohne jede Prüfung darüber, ob Spieler- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden.

Wir werden deswegen zur Beratung des Umsetzungsgesetzes im kommenden Plenum einen Änderungsantrag einbringen, um diese und andere Anbieterbegünstigungen rückgängig zu machen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung konzipierte Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel des ressortübergreifenden Programms soll der Aufbau einer Plattform für die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen im Bereich der IT-Sicherheit sein. Wichtige Handlungsfelder werden identifiziert und dabei sowohl Leitlinien für die Forschungsförderung als auch für die Entwicklung sicherer und innovativer IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Staat erarbeitet.

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Anlässlich des Tages des Fahrrades am 3. Juni erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen will Fahrradland Nr. 1 in Deutschland sein. Wir haben ein Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von rund 30.000 Kilometern. Das alleine ist aber noch kein Grund, sich auf dem Ist-Zustand auszuruhen. Bei der Radverkehrspolitik müssen wir vom Schneckentempo auf die Überholspur wechseln. Das schaffen Verkehrsminister Wüst und die Landesregierung mit ihrem Handeln jedoch nicht.

Wenn die Verkehrswende gelingen soll, brauchen wir einen qualitativen Sprung bei der Förderung des Radverkehrs. Hinsichtlich Planung, Bau, Instandhaltung und Fortentwicklung des Wegenetzes sowie der dazu gehörenden Infrastruktur geht es um die faktische Aufwertung des Fahrrads zu einem gleichberechtigten Verkehrsträger. Hier müssen Aufgaben gebündelt werden. Deswegen setzen wir uns für eine Stabstelle beim Land ein, die koordiniert und zusammenführt.

Zuletzt ist gerade das Vorzeigeprojekt Radschnellweg 1 mit wiederkehrenden Rückschlägen und Verzögerungen als ein Paradebeispiel für mangelnden Fortschritt aufgefallen. Dort geht der Baufortschritt zwischen Duisburg und Hamm angesichts der Gesamtdistanz von 101 Kilometern quasi gegen null. Jüngst wurde von der Deutschen Bahn auf der Trasse zwischen Joachimstraße und dem Bahnhof Essen-Kray 83 Oberleitungsmasten aufgestellt. Dies ist ein peinliches Beispiel für unklare Zuständigkeiten und Kompetenzgerangel. Ein klarer Führungsanspruch der Landesregierung ist nicht erkennbar. Auch für die anderen bereits definierten Radschnellwege des Landes sowie überregionale Radwege muss festgestellt werden, dass die Baufortschritte mehr als unbefriedigend sind.

Die Förderung des Radverkehrs darf in Nordrhein-Westfalen keine Absichtserklärung der Landesregierung bleiben. Es müssen Taten folgen, insbesondere was die herausragenden Projekte der Radschnellwege angeht. Aber auch die Lückenschlüsse im Radwegenetz des Landes und die Förderung der Nahmobilität in den Städten und Gemeinden müssen umgesetzt werden. Sonst bleibt das Versprechen der Landesregierung, den Modalsplit, also den Anteil des Fahrrads am Gesamtverkehr bis 2025 auf 25% zu erhöhen, nur eine leere Worthülse.“

Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten.

Bärbel Bas:

„Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten und das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz morgen ins Kabinett gehen kann.

Es war – das zeigt sich heute – richtig, dass Olaf Scholz und Hubertus Heil nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit dem Pflege-Tariftreue-Gesetz Druck auf Jens Spahn gemacht haben. Dadurch haben wir jetzt einen Erfolg für die Beschäftigten in der Pflege erreicht. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt.

Wenn alle Pflegekräfte künftig nach Tarif bezahlt werden sollen, kostet das mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind aber grundsätzlich gedeckelt. Das bedeutet, dass die höheren Personalkosten ohne die Refinanzierung über die Pflegekassen und den Bund auch höhere Eigenanteile bedeuten würden. Schon jetzt überfordern aber die Eigenanteile viele Pflegebedürftige und deren Familien. Daher ist die Refinanzierung der Tariflöhne über die Pflegekasse und den Bundeshaushalt eine gute und gut austarierte Lösung. Ab 2022 stellen wir dazu einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit dieser Zusage hat Olaf Scholz die Einigung erst möglich gemacht.

Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger erster Schritt. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender müssen die Deckelung der Pflegekosten und mittelfristig die Pflegebürgerversicherung sein.

Abgeräumt haben wir auch den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur sogenannten Raster-Psychotherapie, der für Aufregung gesorgt hatte. Auch wir halten ihn nicht für zielführend im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten, und haben einen solchen Eingriff in die Therapiefreiheit abgelehnt. Jens Spahn musste seinen Vorschlag deshalb gestern zurückziehen.“

Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt.

Katja Mast:

„Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt. Denn auch aufgeschlossene Arbeitgeber haben die Vorteile von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen längst erkannt. Unser Ziel war, ist und bleibt es, Homeoffice auch unabhängig von der pandemischen Lage auf breiter Basis auf stabile gesetzliche Füße zu stellen. Denn: Wir wollen die Produktivität in den Unternehmen fördern und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern.“

Anlässlich der Absicht der Landesregierung, ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen vorzulegen, erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit ihrem geplanten Denkmalschutzgesetz entlarvt sich die angebliche Heimatministerin Scharrenbach selbst. Denn mit ihren Plänen entkernt sie den Denkmalschutz in NRW – der am Ende zulasten des kulturhistorischen Erbes unseres Landes geht. Mit Heimatschutz hat das nichts mehr zu tun. Im Geiste von Ministerin Scharrenbach soll aus dem langjährig bewährten Denkmalschutzgesetz ein Denkmalnutzungsgesetz werden.

Die Pläne der Ministerin sehen offenbar vor, den Denkmalschutz aufzuweichen und betriebswirtschaftliche Aspekte stärker zu gewichten. Damit verlieren Denkmäler in der Gesamtbewertung an kulturhistorischer Bedeutung.

Das geplante Gesetz der Ministerin zieht dabei schon weite Kreise. Der Internationale Rat für Denkmalpflege hat wohl bereits angedroht, sämtliche UNESCO-Stätten in NRW als gefährdet einzustufen.

Gleichzeitig werden durch die Landesregierung Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer in NRW degradiert. Die beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sollen zukünftig nur noch ein Anhörungsrecht beim Schutz von Objekten erhalten. Das ist ein Skandal, der durch den Wegfall der viel geschätzten Expertise der Landschaftsverbände auch bei den Kommunen zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann.“

Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung gab es mutmaßlich bundesweit Fälle von Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren. Davon sind demnach auch Testzentren in Nordrhein-Westfalen betroffen. Die SPD-Fraktion fordert für die kommende Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. Juni 2021 einen Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Sollten die Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung stimmen, dann haben wir es mit einem echten Skandal zu tun. Wir wollen deswegen von Minister Laumann wissen, wie viele und welche Testzentren in NRW betroffen sind und wie hoch der finanzielle Schaden für die Steuerzahler ist. Immerhin werden pro durchgeführtem Test 18 Euro gezahlt. Deswegen verdient die Öffentlichkeit auch Antworten auf die Fragen, wie die Arbeit in den Testzentren und auch die Abrechnungssystematik überprüft wurde und wer sie durchgeführt und dokumentiert hat. Darüber hinaus muss uns der Minister erklären, wie die Landesregierung jetzt mit den neuen Erkenntnissen umgeht und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Es ist schon verwunderlich, dass sich bei der Landesregierung offensichtlich niemand für die Kontrolle der Testzentren verantwortlich fühlt. Dabei gibt es die Testverordnung des Landes bereits seit Anfang März. Minister Laumann hat im Ausschuss immer wieder aufgeführt, wie viele Testzentren es in NRW gibt. Eine Kontrollstruktur hat der Minister jedoch nicht eingeführt. Wir erwarten hier endlich aktives Handeln der Landesregierung, sie kann nicht so tun, als ginge sie das Thema nichts an.

Davon unabhängig sind wir uns sicher, dass der überwiegende Großteil der Testzentren einen guten und ehrlichen Job macht. Die vielen Ehrenamtlichen leisten einen enormen Beitrag zur Bekämpfung dieser Pandemie. Sie dürfen jetzt nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19. Damit wird die Forschung an Ursache und Diagnose sowie an passenden Therapiekonzepten von „Long Covid“ gezielt unterstützt.

René Röspel, zuständiger Berichterstatter:

„Etwa jeder zehnte durch Corona Infizierte und an Covid-19 Erkrankte leidet auch drei Monate nach der Genesung an sogenannten ‚Long-Covid‘-Symptomen wie Erschöpfung, Atemnot und Schwindel. Es besteht noch großer Forschungsbedarf, um diesen Menschen nachhaltig zu helfen, die Erkrankung zu reduzieren oder sogar verhindern zu können. Neben der Forschung zu den Ursachen und besserer Diagnose muss die Zielsetzung sein, solchen Patientinnen und Patienten mit Spätsymptomen eine bessere Versorgung und passende Therapiekonzepte anbieten zu können. Wichtig sind auch Erkenntnisse, an welchen Stellen sich weiterer Forschungsbedarf zeigt, der vertieft bearbeitet werden kann.

Es ist richtig, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun eine Fördermaßnahme für Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 gestartet hat und dafür fünf Millionen Euro bereitstellt. Die SPD-Bundestagsfraktion weist schon seit längerem auf den dringend notwendigen Forschungsbedarf bei ‚Long Covid‘-Symptomen hin. Aus den Vorhaben sollen Erkenntnisse dazu abgeleitet werden, wie die Betroffenen bei der Genesung am besten unterstützt werden können. Es sollen Forschungsfragen zum besseren Verständnis der Spätsymptome, den zugrundeliegenden Ursachen, den Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung gefördert werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Sie sollen zudem die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln. Wichtig ist jetzt, dass keine Zeit verloren geht, damit die neuen Therapiekonzepte schnell bei den Patientinnen und Patienten ankommen, die noch immer mit den Spätfolgen einer Covid-19-Infektion kämpfen.“

Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnergenerationen. Die SPD-Fraktion im Bundestag spricht sich deshalb in der kommenden Legislatur für eine Einkommensteuerreform aus, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert wird.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Der Bundesfinanzhof hat heute zwei Klagen zur doppelten Besteuerung von Renten abgewiesen. Eine solche Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sowohl die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden, als auch die darauf beruhende Altersrente der Besteuerung unterliegt.

Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist. In seinen Urteilen hat das Gericht aber erstmals konkrete Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten festgelegt. Anders als bisher von der Finanzverwaltung angenommen, dürfen der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag nicht bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenanteils berücksichtigt werden.

Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass heutige Rentner der Doppelbesteuerung unterliegen gering. Das Risiko einer Doppelbesteuer besteht aber für künftige Rentnergenerationen.

Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist klar, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommen darf. Die Finanzverwaltung muss nun prüfen, ob dies schon heute in Einzelfällen vorkommt. Um in Zukunft eine Doppelbesteuerung abzuwenden, muss in der kommenden Legislatur im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert werden.“