Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Gesamtstrategie, um alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und deren Rechte zu wahren.

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Nach wie vor werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer von Gewalt durch (Ex-)Partner – Tendenz steigend. Damit wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Auch Gewalt ausgehend von Familienangehörigen ist nicht hinnehmbar. Diese Taten offenbaren einen konsequenten – auch rechtlichen – Handlungsbedarf.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Mord auch als Mord verurteilt wird. Die Ablehnung niedriger Beweggründe darf nicht auf den Trennungswunsch oder eine durchgeführte Trennung des Opfers gestützt werden. Jede Frau hat zu jeder Zeit das Recht darüber zu entscheiden, ob und mit wem sie eine Beziehung eingeht oder diese für beendet erklärt. Frauenfeindliche Vorstellungen müssen in der Urteilsfindung sachgerecht beachtet werden.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet Fort- und Weiterbildungsangebote für Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richtern sowie der Polizei, damit geschlechtsspezifische Taten als solche erkannt werden. Deutschland setzt sich weiterhin für die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ein, um insbesondere die Bereiche der Prävention und des Schutzes für Frauen zu stärken und auszubauen.“

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Femizide ereignen sich nicht nur in Deutschland, sondern sind ein weltweites Problem – insbesondere in Lateinamerika –, das aus gesellschaftlichen Machtasymmetrien zu Ungunsten von Frauen resultiert.

Da die Verhinderung von Femiziden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer verstärkten öffentliche Sensibilisierung.“

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB sorgt für Rechtsunsicherheit unter Ärztinnen und Ärzten. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch..

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion will einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegnerinnen und Gegner reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ein. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, unter diesen Bedingungen an Familienplanung und Konfliktberatung mitzuwirken. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.

Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.“

Angesichts der aktuellen Entscheidung von CDU und FDP in NRW, das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften zu ersetzen, erklären Thomas Kutschaty, Landesvorsitzender der SPD in NRW, und Felix Banaszak, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in NRW:

 Thomas Kutschaty, Vorsitzender der NRWSPD

„Zurecht protestieren Lehrer*innen, Studierende und Zivilgesellschaft gegen diese ideologisch motivierte Bildungspolitik der Regierung Laschet. Die Beschwichtigungen, dass die Sozialwissenschaften im neuen Fach doch teilweise auch behandelt würden, laufen bei ihnen verständlicherweise ins Leere.

Denn SoWi ist für das Verständnis einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft elementarer Bestandteil und kein Zubrot. Wirtschaften entstehen nicht zum Selbstzweck. Angesichts der intransparenten Verflechtungen zwischen CDU und Lobbyisten in den vergangenen Monaten stellt sich doch die Frage: Wer bestimmt in den Lehrbüchern eigentlich, was eine gute Wirtschaft ist, wenn das Soziale politisch als zweitrangig angesehen wird!?

Angesichts immer neuer Herausforderungen in der Bildungsarbeit gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus können wir für diese Entscheidung keinerlei Verständnis aufbringen. Nach einer erfolgreichen Landtagswahl im kommenden Jahr werden wir diesen Fehler schnellstmöglich rückgängig machen.“

 Felix Banaszak, Landesvorsitzender Bündnis 90/Die GRÜNEN NRW

„Gegen zahlreiche Widerstände aus der Wissenschaft, aus der politischen Bildung, aus den Lehrerverbänden und nicht zuletzt von den Studierenden selbst hat die schwarz-gelbe Landesregierung heute ernst gemacht: Völlig ohne Not wurden heute die Sozialwissenschaften in der Lehrerausbildung beerdigt. Schwarz-Gelb verfolgt einen ideologiegetriebenen Politikansatz, der jetzt auch im Bildungsbereich immer stärker etabliert werden soll. Das wird schon bei der Reihung deutlich: Das Primat des Marktes steht im Vordergrund, die Politik wird nachrangig angehängt, soziologische Erkenntnisse gibt es nur noch in Spurenelementen. Das Erstarken antidemokratischer Kräfte würde eigentlich das genaue Gegenteil erfordern.

Der durchsichtige Versuch von Schulministerin Gebauer, den FDP-Blick auf die Welt im Bildungssystem zu verankern, ist völlig ungeeignet und wird nicht von Dauer sein. Sollte es nach der kommenden Landtagswahl eine Grüne Regierungsbeteiligung geben, werden wir alles unternehmen, um diesen Vorstoß rückabzuwickeln.”

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Nach den im April öffentlich gewordenen Vorfällen auf dem Gelände des Landgestüts in Warendorf gab es am gestrigen Mittwoch auf Antrag der SPD-Fraktion einen Bericht der zuständigen Ministerin Heinen-Esser im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft. Der Bericht geht der Frage nach, inwiefern sich der Verdacht auf Verstöße gegen den Tierschutz am Landgestüt bewahrheitet.

Hierzu äußert sich Annette Watermann-Krass, Ausschussmitglied und Abgeordnete für den Kreis Warendorf der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Bericht der Landesregierung ist an einigen Stellen unzureichend. Immerhin erkennt die Landesregierung jetzt klar und deutlich die Tierwohlverstöße auf dem Landgestüt an. Es fehlen aber klare Aussagen zur weiteren Prüfung des Vorfalls und die Bereitschaft, Zeugen vor Ort zu befragen. Die neu einberufene Kommission des Landwirtschaftsministeriums hat mehrere Wochen damit zugebracht, ausschließlich Videomaterial zu prüfen. Dabei waren in der Reithalle zahlreiche Fachleute, die den Vorfall sehr gut einschätzen können.

Überhaupt ist es verwunderlich, dass das Ministerium zwar eine Kommission gebildet hat, dabei jedoch auf den externen Sachverstand der Deutschen Reiterlichen Vereinigung verzichtet. Für eine transparente Aufarbeitung ist deren Einbezug in die Kommission aus meiner Sicht essenziell.

Wir erwarten vom Landgestüt als Institution mit Vorbildfunktion, dass in Zukunft transparent und verlässlich artgerechte Haltung praktiziert wird. Die Landesregierung muss jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden, dies regelmäßig zu überprüfen. Der bald anstehende 200. Geburtstag gibt schließlich genügend Anlass, eine neue Zeit für das Traditionsgestüt einzuleiten.“

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Mit einem Musterstall zum Tierwohl wollte die Landesregierung ein Vorzeigeprojekt am Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse bauen. Rund eineinviertel Jahre nach der Vorstellung des „Stalls der Zukunft“ gibt es noch keine sichtbaren Ergebnisse. Die SPD-Fraktion hat deswegen für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft einen schriftlichen Bericht der zuständigen Ministerin Heinen-Essen beantragt. Der Bericht gibt Kenntnis darüber, dass das Vorzeigeprojekt an der gesetzlich notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung scheitert, welche das Umweltministerium in der Planung nicht beachtet hat.

Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung erklärt seit Jahren, dass sie mit dem Bau eines Musterschweinestalls das Tierwohl verbessern will. Ergebnis ist nun: Wegen schlechtem Management verzögert sich der Bau des Stalls erneut und das Ministerium ignoriert allseits bekannte Regeln im Umwelt-Genehmigungsrecht. Das ist ein weiteres Beispiel für die Planlosigkeit dieser Regierung.

Somit wird die groß angekündigte Tierwohlstrategie der Landesregierung zum Flop. Außer Willenserklärungen und schönen Prospekten bleibt schlussendlich nichts übrig.

Wir fordern von der Landesregierung, dass sie endlich ins Handeln kommt. Es kann nicht sein, dass solche Projekte an Selbstverständlichkeiten scheitern.“

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Die Europäische Bürger*innen-Initiative “End the Cage Age” setzt sich dafür ein, Kastenstände für Sauen, Einzelboxen für Kälber sowie die Käfighaltung von Legehennen, Mastkaninchen und weiterer Tiere EU-weit zu verbieten. 1,5 Millionen Europäer*innen haben die Unterschriftensammlung unterstützt, weshalb sich das EU-Parlament in einer am Mittwoch, 9. Juni 2021, verabschiedeten Resolution dazu positioniert.

SPD-Agrarexpertin Maria Noichl:

„Diese Initiative war längst überfällig. Denn sie will Tiere schützen und unterstreicht, was Umfragen schon lange belegen: Den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern liegt das Tierwohl am Herzen. Als Mitglied im Agrarausschuss und der interfraktionellen Arbeitsgruppe Tierschutz setze ich mich seit Jahren für dieses Thema ein. Und deshalb habe ich selbstverständlich auch für diese Resolution gestimmt. Dies ist aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht, dass der Inhalt des Texts viel zu schwach und daher sehr industriefreundlich ist. Das geht auf die Kappe der Mehrheit des Agrarausschusses. Das enttäuscht mich und wird auch die Unterstützer*innen der Petition enttäuschen.

Die aktuellen Zustände, beispielsweise in der Kaninchenzucht, verstoßen in vielen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor gegen Tierschutzbestimmungen. Aus Gewinninteressen, aus Tradition oder aus Kaltherzigkeit werden landwirtschaftliche Tiere teils so gehalten, dass sie sich weder ausstrecken noch umdrehen können. Diese tägliche Qual von Tieren muss ein Ende haben.

Gemeinsam mit all den Unterzeichner*innen der Initiative rufe ich die EU-Kommission dazu auf, endlich mehr für den Tierschutz zu tun und einen entsprechenden ambitionierten Gesetzesentwurf vorzulegen.”

Nach intensiven Verhandlungen werden heute die Bundesgesetze zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die kommenden sechs Jahren verabschiedet. Natürlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, aber es ist uns gelungen, endlich mit dem Ausstieg aus der Flächenprämie zu beginnen. Dies wird auf Dauer den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, der Natur und der Gesellschaft zu Gute kommen. Auch die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird endlich in Angriff genommen.

Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Direktzahlungen in der Landwirtschaft nur an den Flächenbesitz zu binden, war in der Gesellschaft niemandem mehr zu vermitteln und wurde auch von der Wissenschaft seit Langem scharf kritisiert. Hier sind wir nun mit den Ökoregelungen auf dem richtigen Weg. 25 Prozent der Direktzahlungen sind bestimmten freiwilligen Verpflichtungen vorbehalten, welche von der Landwirtschaft für Klima und Umwelt erbracht werden. Dies ist ein erster Schritt zur Verwirklichung unseres Grundsatzes ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘.

Bei den Ökoregelungen ist es uns gelungen, die Förderung von Agroforstsystemen nicht nur auf Ackerland, sondern auch auf Dauergrünland zu ermöglichen. Außerdem wollten wir eine Weideprämie auch für Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter auf den Weg bringen, um so gezielt etwas für Biodiversität durch Grünland und für mehr Tierwohl zu leisten. Das ist aber am Widerstand der Union gescheitert. Eine undifferenzierte Grünlandförderung hätte demgegenüber nur einen hohen Mittelabfluss bei geringem Nutzen bewirkt und wäre den Ergebnissen der Agrarministerkonferenz (AMK) zuwidergelaufen.

Es ist dem Verhandlungsgeschick der SPD-Agrarminister zu verdanken, dass auf der AMK am 25./26. März 2021 ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Dieser war in logischer Konsequenz auch die inhaltliche Grundlage für unsere Entscheidungen im Deutschen Bundestag.

Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit den aktuellen Gesetzen endlich die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorankommt. Der neue elektronische Agrarantrag sowie das digitale Prüfverfahren werden zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und zu einer Entlastung bei den Landwirtinnen und Landwirten führen. Unser jahrelanger Kampf hierfür hat sich ausgezahlt.“

In der gestrigen Sitzung des parlamentarischen Begleitgremiums Pandemie wurde mit Experten des Landesjugendrings und der Landesregierung zur Umsetzung der Ferienspiele im Sommer 2021 auseinandergesetzt.

Hierzu erklären Angela Lück, Sprecherin der SPD-Fraktion im parlamentarischen Begleitgremium Pandemie und heimische SPD-Landtagsabgeordnete, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Angela Lück:

„Es ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen ein Angebot für Ferienspiele geben wird. Nach all den Monaten im Pandemiebetrieb der Kitas und der Schulen haben sie ein Recht auf Freizeit. Unser Gespräch hat allerdings deutlich gemacht, dass die Entscheidung zur Durchführung eigentlich viel zu spät getroffen wurde. Kinder und Jugendliche hätten früher die Perspektive bekommen müssen, sich auf Ferienspiele zu freuen. Sie haben im vergangenen Kita- und Schuljahr so viel Stress, Überforderung und Unsicherheit aushalten müssen, dass die Perspektive auf Freizeit und Spaß in den Sommerferien sicher eine gute Hilfestellung für die Kinder gewesen wäre. Die haupt-, ehren- und nebenamtlich Tätigen hätten früher eine Planungssicherheit benötigt. Ich finde es bedauerlich, dass das Land hier nicht früher einen Schritt auf die Akteure zugegangen ist. Umso großartiger ist es, dass diese sich mit einem eigenen Hygienekonzept und Ideen ans Land gewendet haben. Dafür möchten wir uns bei den Beteiligten bedanken.“

Dennis Maelzer:

„Leider ist das symptomatisch für den Umgang der NRW-Landesregierung mit Kindern und Jugendlichen in der Pandemie. Ihre Bedarfe und Belange standen viel zu lange am Ende der Kette. Vor allem haben wir uns viel zu sehr auf die formale Bildung fixiert. Die wichtigen sozialen Kontakte und die informelle Bildung wurden dabei lange vernachlässigt. Wir bedanken uns an dieser Stelle für das große Engagement der Jugendverbände, der Vereine, der Beschäftigten in offenen Türen, den Trägern und allen Beteiligten, damit Kinder und Jugendliche in der Pandemie dennoch einen Teil des Alltags durch die Kinder- und Jugendarbeit hatten.

Die Aufarbeitung dieser Zeit wird bei den Kindern und Jugendlichen sicher noch Jahre dauern. Deshalb bin ich froh, dass wir an mehreren Stellen an dieser Aufarbeitung und an einer Vorsorge für weitere pandemische Lagen arbeiten können. Durch das parlamentarische Begleitgremium Pandemie haben wir nun die Möglichkeit nicht nur im Fachausschuss diese Themen zu bearbeiten, sondern auch dort. Das stimmt mich positiv, dass wir eine gute Aufarbeitung und Perspektive im Sinne der Kinder und Jugendlichen leisten werden.“

Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte erwarten viele Menschen weitere Lockerungen. In den nordrhein-westfälischen Hochschulen ist die Ausgangslage jedoch eine andere als im Rest des Landes. Während in anderen Bundesländern Personal bereits geimpft wird, ist in NRW noch fraglich, ob vor allem Studierende rechtzeitig zum Semesterstart im Herbst vollständig geimpft werden können. Hörsäle sind sehr große Räume mit Kapazitäten von teils über 1.000 Personen pro Saal, die vor Corona schon mehr als nur gut gefüllt waren. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat daher einen Antrag eingebracht, um die Situation der Studierenden aufzugreifen. Gleichzeitig wurde ein Bericht zur Frage eingefordert, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Distanzbetrieb an den NRW-Hochschulen zu verhindern.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wichtig ist jetzt, dass wir die Studierenden von den finanziellen Langzeitfolgen der Pandemie befreien. Durch Schließungen beispielsweise in der Gastronomie wurden vielen Studierenden die Arbeits- und damit die Lebensgrundlage entzogen. Jetzt ist die Landesregierung gefragt und muss die KfW-Kredite übernehmen.

Die Studierendenwerke und die Hochschulen müssen dringend dabei unterstützt werden, die psycho-sozialen Beratungsangebote auszubauen. Sie leisten dort hervorragende Arbeit, aber die Nachfrage ist durch die Pandemie extrem angestiegen. Dafür gibt es den Corona-Hilfsfonds. Zusätzlich muss das Land alle Baumaßnahmen bis zum Herbst beschleunigen, die aktiv Luftfilteranlagen an Hochschulen ein- bzw. ausbauen.

Außerdem darf die Landesregierung den Hochschulen nicht die Verantwortung im Umgang mit geimpften und ungeimpften Studierenden überlassen. Es muss einheitliche Standards geben. Die soziale Schieflage wird sich sonst weiter verfestigen. Wir erwarten, dass das Hochschulpersonal durch ihre Priorisierung bis zum Herbst geimpft sein wird. Dafür tragen Gesundheitsminister Laumann und Kultusministerin Pfeiffer-Poensgen persönlich Verantwortung.

Wir fordern von der Landesregierung einen detaillierten Plan mit überprüfbaren Meilensteinen zu einem Präsenzsemester 2021/22. Eine überhastete Öffnung im laufenden Semester lehnen wir ab, da es viele Menschen an unterschiedlichsten Stellen vor unüberwindbare Hürden stellen wird. Die Folgen wären vermeidbarer Stress in einem ohnehin akut belasteten System. Stattdessen wollen wir einen verlässlichen Plan, der Gesundheitsschutz der Studierenden und des Personals im Blick hat und das Recht auf Bildung der Studierenden nicht aus den Augen verliert. Dazu gehört natürlich auch, dass wir schnellstmöglich wieder zum Präsenzbetrieb zurückkehren, wenn für die Sicherheit aller Beteiligten gesorgt ist.“

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert. Nach vielen Gesprächen scheiterten die Verhandlungen an der Union, die damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht einhält. Die heimischen Abgeordneten Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe zeigen sich enttäuscht.

„Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, Kinder und ihre Familien zu stärken“, so der heimische Abgeordnete Achim Post. Das sei nur möglich gewesen, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben habe. Die SPD kämpfe seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. „Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, so Achim Post.

Auch der heimische Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe bedauert, dass die Verhandlungen gescheitert sind. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden. „Es braucht eine erhöhte Sensibilität von Erwachsenen und der Gesellschaft sowie entsprechende Strukturen, damit den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen werden kann – sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und das Ernstnehmen ihrer Meinung“, erklärt Achim Post.

„Deshalb ist eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt, um diese Rechte gesetzlich fest zu verankern“, fügt Ernst-Wilhelm Rahe, der auch Mitglied der Kinderschutzkommission in NRW ist, hinzu. „Die frühere Landesregierung unter Hannelore Kraft hat im Jahr 2017 bereits eine Bundesratsinitiative auf dem Weg gebracht, mit dem Ziel der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.“, so Ernst-Wilhelm Rahe.

Heute haben wir im Innenausschuss im Rahmen der Übertragung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die sogenannte Polizeizulage um 20 Prozent erhöht wird. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung aller Beamtinnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben.

Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter:

„Wir haben im Innenausschuss die Erhöhung der Polizeizulage beschlossen. Damit wollen wir der hohen Belastung der Polizei, aber beispielsweise auch der Feldjäger, im Einsatz Rechnung tragen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Polizistinnen und Polizisten haben gerade in den letzten Monaten unter absolut erschwerten Bedingungen ihre Arbeit für unser Gemeinwesen geleistet.

Im Raum stand auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Wir wären auch dafür offen gewesen, im Rahmen einer grundsätzlichen Reform des Zulagenwesens. Dazu ist es leider nicht gekommen.

Das Bundesinnenministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, einen verfassungskonformen Vorschlag dafür vorzulegen. Das Zulagenwesen im Öffentlichen Dienst ist im Laufe der Zeit unübersichtlich, intransparent und fehleranfällig geworden. Die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verdienen ein besseres Besoldungssystem.

Trotz wiederholter Aufforderungen und Nachfragen beim Bundesministerium des Innern wurde bislang kein Vorschlag für eine umfassende und verfassungskonforme Reform vorgelegt. Wir fordern das Bundesministerium des Inneren weiter auf, zeitnah ein umfängliches Konzept vorzulegen.“

Der Deutsche Bundestag beschließt diese Woche ein Gesetzespaket, mit dem Verbrauchende besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt werden. Auch der Schutz bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften wird verbessert und wir schaffen Rechtssicherheit für Influencer in sozialen Netzwerken.

Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft Transparenz auf Online-Marktplätzen. Sie müssen unter anderem künftig informieren, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht. Ticketbörsen müssen auch den ursprünglichen Originalpreis des Tickets angeben. Beim Vergleich von Waren oder Dienstleistungen müssen Plattformen über die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung informieren und ob sie Provisionen erhalten. Bei Nutzerbewertungen darüber, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Verbrauchende können so besser beurteilen, warum welches Produkt oben steht im Ranking und ob Bewertungen seriös sind. Damit schützen wir Verbrauchende vor Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen.

Influencer und Bloggerinnen müssen ein Posting nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn es eine Gegenleistung gibt. Das schafft Rechtssicherheit und Verbrauchende können besser beurteilen, ob sie einer Empfehlung vertrauen wollen oder nicht.“

Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:

„Bei Kaffeefahrten verbieten wir den Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen. Wir verschärfen zudem die Anzeigepflicht der Veranstaltenden gegenüber der zuständigen Behörde und die Informationspflichten bei der Werbung. Damit schützen wir insbesondere ältere Verbrauchende, die hier immer wieder unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden.

Verbrauchende bekommen erstmalig einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.

Wenn ein Vertreter einfach an der Haustür klinget und es zu einem Vertrag kommt, darf dieser künftig keine Sofortzahlung über 50 Euro verlangen.“