Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder vor dem Corona-Virus schützen. Die Entscheidung der EMA zur Erweiterung der BioNTech-Zulassung für eine Impfung für Kinder ab fünf Jahren ist wichtig für deren Schutz und ein Baustein im Kampf gegen die Pandemie.

Sabine Dittmar:

„Viele besorgte Eltern haben sehnsüchtig auf die heutige EMA-Entscheidung gewartet, um ihre Kita- und Schulkinder mit einer Impfung schützen zu können.

Ich gehe davon aus, dass auch die STIKO zeitnah eine Empfehlung aussprechen wird, die der Infektionsdynamik Rechnung trägt.

Wir müssen jetzt dafür Sorgen tragen, dass es schnellstmöglich ein Impfangebot für Kinder zwischen 5-11 Jahren in der Fläche gibt. Denn gerade in diesen Altersgruppen sind die Inzidenzen alarmierend.“

Anlässlich des internationalen Aktionstags gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklären Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRWSPD, und Inge Blask, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen NRW (AsF NRW):

„In Deutschland erfährt jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Pandemie hat die Situation in den Haushalten zusätzlich verschärft: In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2020 die Fälle von Häuslicher Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Prozent angestiegen. Diese Zahlen zeigen: Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die dramatisch hohen Fallzahlen von Gewalttaten gegen Frauen verpflichten uns, dass die politische Diskussion über die Situation betroffener Frauen und entsprechender politischer Lösungen endlich allgegenwärtig wird.

Die Situation in den Frauenhäusern in NRW ist angespannt. Derzeit stehen nur noch sehr wenig freie Plätze zur Verfügung. Die räumlichen Möglichkeiten, betroffene Frauen aus ihrer häuslichen Umgebung zu holen, ist inzwischen nicht immer gegeben. Die Folgen für die betroffenen Frauen sind katastrophal. Wir müssen jetzt reagieren, auch über die Corona-Krise hinaus, alles andere wäre fatal und unverantwortlich. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen müssen jetzt bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Landesregierung muss eine solide Finanzierung der Frauenhilfestrukturen schnellstmöglich sicherstellen.“

Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag enthält bedeutende Vereinbarungen zum Thema Menschenrechte. Neben einer besseren Ausstattung von Menschenrechtsinstitutionen werden wir auch das Amt des/der Beauftragten für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aufwerten.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Wir haben uns in der Vergangenheit für die Menschenrechte stark gemacht und tun dies weiter mit Nachdruck: Wir stärken und schützen Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung. Wir vereinfachen die Aufnahme hochgefährdeter Menschen und gewährleisten sichere Antragswege. Außerdem werden die Schutzprogramme der Elisabeth-Selbert-Initiative ausgebaut. Deutschen, die im Ausland aus politischen Gründen verhaftet werden, drohen finanzielle Schäden, unter anderem durch Verdienstausfälle. Ein neuer Hilfefonds wird hier schnell und unbürokratisch Unterstützung leisten.

Unsere Auslandsvertretungen sind Anlaufstellen für verfolgte Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt. Deshalb haben wir hier die Schaffung weiterer Menschenrechtsstellen beschlossen.

Der zunehmenden Einschränkung von Frauenrechten werden wir uns mit unserem Einsatz für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention entgegenstellen. Die Rechte von Minderheiten werden wir auf internationaler und EU-Ebene stärken. Auf Ebene der Vereinten Nationen werden wir uns für eine Konvention für LSBTI-Rechte einsetzen.

Damit Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte endlich mittels Beschwerdeverfahren gerügt werden können, werden wir das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifizieren.

Zur Verhinderung von Straflosigkeit werden wir die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen unterstützen und uns für die Einsetzung UN-geführter Fact-Finding-Missionen einsetzen.

Die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen ist weltweit so hoch wie noch nie. Daher war es uns auch wichtig, sowohl eine Erhöhung als auch eine Verstetigung der Mittel für humanitäre Krisen festzuschreiben.“

Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Tagtäglich erleben Frauen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist unerträglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich mit aller Kraft für ein gewaltfreies Leben für Frauen ein. Die Ampel-Koalition gibt dem Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität.

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

„Im Kampf gegen Gewalt an Frauen haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bereits viel erreicht. Klar ist: Weitere Schritte müssen und werden folgen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit Erfolg stark gemacht. Wir werden das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, vorbehaltlos und wirksam umsetzen und hierfür eine staatliche Koordinierungsstelle einrichten. Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen.

Ein wichtiger Baustein bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ist auch die Arbeit mit Tätern. Diese bauen wir aus. Außerdem werden wir für jede Frau und ihre Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt absichern. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.

Der Kampf gegen Gewalt an Frauen sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für die SPD-Bundestagsfraktion oberste Priorität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Dieses Ziel teilen wir mit unseren Koalitionspartnern und werden es gemeinsam in der Koalition entschieden verfolgen.“

Der Minden-Lübbecker SPD-Abgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP:

„Der Koalitionsvertrag steht. Jetzt haben wir die Chance, in den nächsten Jahren mutigen Fortschritt und starken Zusammenhalt für unser Land zu organisieren – mit Olaf Scholz als Bundeskanzler an der Spitze. Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag dafür eine gute inhaltliche Basis. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro, der Stabilisierung der Renten, der Kindergrundsicherung, einer ambitionierten Transformationsagenda, dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum oder etwa dem klaren Bekenntnis zu einer gerechten Altschuldenregelung finden sich im Koalitionsvertrag auch etliche Prioritäten wieder, die für uns in NRW besonders wichtig sind. Jetzt wird es darauf ankommen, diese Prioritäten so umzusetzen, dass ein echter Aufbruch in unserem Land gelingt und zugleich unser sozialdemokratisches Profil in dieser Regierung klar zu erkennen ist.“

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„Die Ampel steht.“ Gemeinsam mit den Parteivorsitzenden von SPD, Grünen und FDP hat der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz den Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 177 Seiten beschreiben die Parteien ihren Anspruch auf mutigen politischen Fortschritt – und auf einen neuen Regierungsstil.

Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen. „Leidenschaftlich und vertrauensvoll“ hätten die drei Parteien in den vergangenen Wochen miteinander verhandelt, sagte Scholz bei der gemeinsamen Vorstellung der Ergebnisse am Mittwoch in Berlin. „Konstruktiv und lösungsorientiert – das hat mir gut gefallen.“

„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, ist der Koalitionsvertrag überschrieben. Es gehe nicht um eine „Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern der größten politischen Wirkung“, unterstrich Scholz.

Jahrzehnt der Investitionen

Etwa der entschlossene Kampf gegen den Klimawandel mit dem klimafreundlichen Umbau der Industrie, eine Politik des Respekts mit dem deutlich höheren Mindestlohn, der Kindergrundsicherung und stabilen Renten, viel mehr bezahlbare Wohnungen, die Digitalisierung und eine moderne, freie Gesellschaft. Um die Ziele zu erreichen werde es ein „Jahrzehnt der Investitionen“ geben, kündigte Scholz an.

Mit Blick auf das neue Fortschrittsbündnis aus SPD, Grünen und FDP erinnerte er an die erste Ampel in Deutschland, die vor fast 100 Jahren am Potsdamer Platz in Berlin errichtet wurde. Damals hätten sich manche gefragt, ob diese denn funktionieren werde. Heute sei sie nicht mehr wegzudenken, wenn es darum gehe Dinge klar zu regeln, so Scholz. Sein Anspruch als Kanzler sei, „dass dieses Ampelbündnis eine ähnliche wegweisende Rolle für Deutschland spielen wird.“

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Koalitionsvertrag 2021-2025

„SPD, Grüne und FDP schlagen mit dem Koalitionsvertrag ein neues Kapitel des gesellschaftlichen Aufbruchs, der ökologischen Nachhaltigkeit und des sozialen Zusammenhalts auf. 12 Euro Mindestlohn, 400.000 neue Wohnungen jährlich, um Mieten bezahlbarer zu machen, Absicherung des Rentenniveaus, Einführung einer Kindergrundsicherung und einer Ausbildungsplatzgarantie: Von diesen Maßnahmen werden vor allem die Menschen in NRW unmittelbar profitieren.

Wir haben gemeinsam in den Verhandlungsrunden konzentriert, kompromissvoll und sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet. Der Teamgeist der vergangenen Wochen drückt sich nun im Ergebnis aus. Uns eint das Ziel, mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz die Corona-Krise zügig zu überwinden, aber gleichzeitig die Weichen für den sozialen Fortschritt zu stellen.

Die neue Koalition bietet dabei die Chance, schnellere Antworten auf die dringenden Zukunftsfragen zu geben. Mit unseren Zielen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren legen wir nicht nur die Grundlage für das Gelingen der Energiewende, sondern geben auch der Industrie in Nordrhein-Westfalen neue Perspektiven.“

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Angesichts der heftigen vierten Corona-Welle sichert Arbeitsminister Hubertus Heil den Schutz für Beschäftigte. Die vereinfachten Regeln für Kurzarbeit werden bis Ende März verlängert, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Für Betriebe werden auch im ersten Quartal des neuen Jahres einfache Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit gelten. Zudem werden sie finanziell entlastet, weil für Kurzarbeitende die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen wird. Und das sichert Jobs, denn Unternehmen müssen auch bei möglichen Umsatzeinbrüchen keine Arbeitsplätze abbauen, sondern können die Beschäftigten halten.

„Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können“, betonte Heil nach dem Beschluss der geschäftsführenden Bundesregierung. „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit.“

Ursprünglich wären die Regelungen Ende des laufenden Jahres ausgelaufen.

Nach der Verordnung bleiben nun aber die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 herabgesetzt. Und das heißt:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Ebenso haben auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiter Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Und: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zur Hälfte in pauschalierter Form erstattet.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach fehlende Verjährungsregelungen für Erschließungsbeiträge im Landesrecht verfassungswidrig sind, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht wird bestätigt, was alle Expertinnen und Experten erwartet haben: Die fehlenden Regelungen im Landesrecht für eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist verfassungswidrig. Nach der Entscheidung zur Regelung in Rheinland-Pfalz muss es jetzt auch in NRW zügig eine Gesetzesänderung vorgelegt werden.

In NRW gibt es ebenfalls keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Auch hier müssen Menschen teilweise über hundert Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr bereits einen Antrag mit einem konkreten Vorschlag für eine Verjährungsregelung eingebracht. Bislang haben sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag abgelehnt. Jetzt ist dieser Verzögerungsgrund jedoch hinfällig.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun schnell eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt. Denn das Problem betrifft in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen und bedeutet für sehr viele Anliegerinnen und Anlieger existenzgefährdende Forderungen.

Unser Vorschlag liegt dabei weiterhin auf dem Tisch. Wir wollen eine Verjährung vergleichbar der bayerischen Regelung, wonach 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage, spätestens aber 25 Jahre nach Baubeginn eine Verjährung eintritt.“

* * *

Hintergrund:

Wird in Deutschland eine neue Straße gebaut und die daran angrenzenden Grundstücke hierdurch erstmalig erschlossen, werden Erschließungsbeiträge fällig. Mit diesen müssen sich die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligen. Die Beiträge für die Erschließung sind grundsätzlich gerechtfertigt, da ohne die Straße das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar wäre und sich der Wert des Grundstücks wesentlich erhöht.

Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, bei denen die gebaute Straße teilweise über Jahrzehnte nicht abgerechnet wird. In Fällen, in denen die rechtliche Widmung der Straße nicht erfolgt ist, beginnt auch keine Verjährung. Straßen können also auch noch nach über hundert Jahren abgerechnet werden – was auch geschieht.

Diese Situation betrifft mehrere zehntausend Straßen in NRW. In manchen Kommunen ist die Mehrzahl der Straßen nicht abgerechnet worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Konstellation für verfassungswidrig erklärt.

Zur gestrigen Sachverständigenanhörung des SPD-Antrags „Die Notwendigkeit eines ‚New Deals‘ anerkennen und der Forderung des NRW-Städtetags nach einer grundlegenden Reform der Schulfinanzierung nachkommen“ (Drs. 17/14938) im Ausschuss für Schule und Bildung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal. Das hat die gestrigen Sachverständigenanhörung gestern deutlich gemacht. Bund, Land und die Kommunen müssen den Herausforderungen im Bildungsbereich – beispielsweise Integration, Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Schulbau und Ganztag – gemeinsam entschieden entgegentreten. Dafür muss die Schulfinanzierung jedoch neu aufgestellt werden. Wichtig ist, dass die Gelder am Ende dort landen, wo sie gebraucht werden.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir deshalb eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung auf den Weg bringen. Am Ende sind es die kommunalen Schulträger, die den an sie gestellten Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden müssen. Dafür brauchen sie aber klare Ansprechpartner mit eindeutiger Verantwortung und eine ausreichende Finanzierung, die nicht nur im Rahmen von Investitions- und Förderprogrammen bleibt. Die Kommunen brauchen eine integrierte Planung, klare Rahmenvorgaben und festgelegte Mindeststandards.

Wir sind bereit, die Herausforderungen gemeinsamen mit den Städten und Gemeinden anzugehen. Jetzt liegt es an den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP, die Verantwortung zu übernehmen und unserem Antrag zuzustimmen.“

Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Beschäftigte ins Homeoffice. Ein Überblick, was ab Mittwoch gilt.

Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“ heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Wichtig für Beschäftigte

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Verstöße werden geahndet

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. „Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann“, sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender „Bild Live“, wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.“

Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Die SPD-Fraktion hat eine Große Anfrage zur Familiensituation in NRW gestellt und die Antwort der Landesregierung ausgewertet. Dazu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Familien brauchen einen Dreiklang aus Zeit, Geld und guter Infrastruktur. So gelingen ein gutes familiäres Zusammenleben und eine gute Entwicklung. Dazu wollen wir Familien befähigen. Doch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ‚Wie stellen sich die Situation und die Entwicklung von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?‘ zeigt: Die Herausforderungen einer gerechten Kinder- und Familienpolitik sind groß. Die Landesregierung tut zu wenig, um diese Herausforderungen anzugehen. Das wollen wir ändern.

Besonders in den Blick nehmen müssen wir alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Hier herrscht für Kinder unter 18 Jahren mit 43,3 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Sobald zwei Erwachsene in einem Haushalt leben, sinkt die Quote auf 9,9 Prozent. Doch nicht nur Alleinerziehende stehen aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten vor besonderen Herausforderungen.

Das Gebührenkonstrukt für die Betreuung von Kindern ist zu undurchsichtig. Die Gebühren orientieren sich weniger am Einkommen als am Wohnort. In manchen Gemeinden zahlen Eltern keine oder kaum Gebühren für einen U3-Platz. In anderen sind es mehrere tausend Euro pro Jahr. Das ist ungerecht. Bei einem Jahresgehalt von 43.050 Euro zahlen Eltern in NRW beispielsweise jährlich 2.352 Euro für die U3-Betreuung im Durchschnitt. Die Spanne schwankt zwischen null und 4.008 Euro im Jahr. Wir wollen Gebühren für frühkindliche Bildung und Offene Ganztagsschulen abschaffen. Damit wirken wir Bildungsungleichheit entgegen.

Zudem wollen wir den Ausbau der Betreuungsplätze in Kitas und OGS vorantreiben. Die Bilanz der aktuellen Landesregierung ist schlecht. Durch mehr Geburten nimmt der Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige zu. Dennoch stockt der Ausbau von Betreuungsplätzen in NRW. Lediglich 3.349 neue U3-Plätze im Kita-Jahr 2021 sind ein Negativrekord der Landesregierung. 2020 kamen 5.202 U3-Plätze dazu. Auch bei den 3- bis 5-Jährigen ist die Betreuungslücke gewachsen. Fehlende Betreuungsplätze sind eine Bürde für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht zuletzt für Alleinerziehende.

Unsere Anfrage zeigt weiterhin: In NRW gibt es kaum Anlaufstellen für Familien, an denen sie vieles auf einmal erledigen können und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten bekommen. Wir wollen Familienbüros schaffen und die Familienbildung stärken. Zudem wollen wir Familienzentren an Kitas und Grundschulen ausbauen. So gelingt eine bessere Unterstützung zum Beispiel in der Erziehung. Das wollen wir ermöglichen. Denn es ist Zeit für den sozialen Neustart in der Familienpolitik in NRW – mit einem festeren Fundament aus mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur.