Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern

Die Kurzarbeit hat Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Nun werden die Sonderregelungen verlängert. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.

Betriebe sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. „Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet“, sagte der Bundesarbeitsminister. Corona wirke sich aber weiterhin negativ aus. „Die Beschäftigten und Betriebe der besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, können sich weiter auf den Arbeitsminister verlassen. Wir geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni.“

„Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik“

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sieht zudem vor, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate zu strecken und das Kurzarbeitergeld ab dem vierten und siebten Monat zu erhöhen. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können“, sagte der Sozialdemokrat. „Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.“

Zu den Sonderbedingungen gehören etwa die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und auch die Regel, wonach der Verdienst aus Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld betrifft insbesondere die Bedingung, dass für den Bezug von Kurzarbeitergeld mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen – und nicht wie vor der Pandemie mindestens ein Drittel. Außerdem ist vorgesehen, dass Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch über den 31. März hinaus zur Hälfte erstattet werden, wenn zusätzlich zur Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Um in Kraft zu treten, müssen die Änderungen noch den Bundestag passieren.