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Weihnachtsmarkt, Kirmes, Schützenfest: Die Vielfalt von Veranstaltungen und Festen ist ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen. Diese Traditionen wären nicht denkbar ohne die Schaustellerbranche, die vor allem während der Corona-Pandemie stark gelitten hat. Jetzt sollen die Schausteller in NRW von finanziellen und bürokratischen Belastungen befreit werden. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag haben CDU, SPD, Grüne und FDP am (heutigen) Donnerstag in den Landtag eingebracht.

Dazu erklären Bernhard Hoppe-Biermeyer, Mitglied für die CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Rainer Schmeltzer, Beauftragter der SPD-Landtagsfraktion für das Schaustellerwesen, Jan Matzoll, Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Wirtschaft, und Christof Rasche, Mitglied des Fraktionsvorstandes der FDP-Landtagsfraktion:

„Unsere Schaustellerinnen und Schausteller haben sich auch durch die Herausforderungen der Corona-Krise nicht entmutigen lassen, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Menschen in dieser schwierigen Zeit Freude bereitet. Derzeit erleben sie jedoch eine ökonomische Benachteiligung und damit einen deutlichen Wettbewerbsnachteil in der Branche. Zum Beispiel werden Schanklizenzen in den Ländern unterschiedlich geregelt. So müssen Schaustellerinnen und Schausteller in Nordrhein-Westfalen und sieben weiteren Bundesländern für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beantragen – das bedeutet für sie erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen. Das wollen wir ändern: Mit einer Reisegewerbekarte sollen künftig alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sein und vor allem die Schankgebühren vom Tisch sein.“

Zur heutigen Aktuellen Stunde zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Schwarz-Grün hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Ausführungsgesetz des Landes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung versprochen. Bekommen haben wir drei Seiten ‚Fachliche Grundlagen‘, die nichts anderes sind als eine frisierte Kopie der bereits bestehenden Erlasslage. Die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten notwendigen Konkretisierungen sucht man vergebens, stattdessen ein ‚Alles kann, nichts muss‘. Offenbar ist es hinter den Kulissen schnell vorbei mit der zur Schau gestellten Harmonie, so dass das schwarze Schulministerium und das grüne Familienministerium sich auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen können.

Das ist angesichts der enormen Herausforderungen, vor der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs stehen, ein Desaster. Wir bleiben dabei: Bildungspolitik muss Chefsache sein. Weil Familienministerin Paul und Schulministerin Feller es nicht schaffen, muss Ministerpräsident Wüst eingreifen. Vor allem die berufstätigen Familien in unserem Land brauchen Klarheit und die Sicherheit, dass der Rechtsanspruch ortsnah und auch in der notwendigen Qualität umgesetzt wird. Die Zeit drängt: Denn das Land muss nicht nur den gesetzlichen Rahmen festlegen und die entsprechenden finanziellen Mittel einplanen, sondern auch umgehend eine Personaloffensive starten, gegen den schon bestehenden Fachkräftemangel in den Kitas und für den OGS-Ausbau. Alle Rechtsansprüche stehen ansonsten dann nur auf dem Papier.“

Die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft waren sich bei der Auftaktsitzung der Begleitgruppe „Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse“ der SPD-Bundestagsfraktion einig: Deutlich mehr finanzielle Investitionen sind erforderlich, um die gewaltigen Herausforderungen der aktuellen Zeit für Gesellschaft und Wirtschaft zu meistern.

Der Umbau der Energieversorgung, die klimaneutrale Transformation der Industrie, die Stärkung der äußeren, inneren und sozialen Sicherheit des Landes, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Wohnungsbau und auch: der Alltag der Menschen – zur Wohlstandssicherung aktueller und zukünftiger Generationen sind in den kommenden Jahren massive zusätzliche Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe nötig, die im Rahmen der aktuell geltenden Haushaltsregeln nicht zu stemmen seien werden.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Bund, Länder und Kommunen müssen in der Lage sein, genug Geld zu investieren in saubere und moderne Schulen, effiziente und bürgernahe kommunale Verwaltungen auf dem Land und in der Stadt, Straßen ohne Schlaglöcher, gute Schienenverbindungen, eine saubere Umwelt und vieles mehr. Der Bund tätigt in diesem Jahr Investitionen in Rekordhöhe, dennoch merken die Bürger und Betriebe Tag für Tag, dass das nicht genügt und der Alltag nicht einfacher wird. Klar ist also: Der Staat muss mehr tun und mehr Geld investieren. Das ist im Rahmen der derzeit gültigen Schuldenbremse jedoch nicht möglich. Die derzeitigen Regeln wurden vor über 15 Jahren entwickelt und immer mehr zeigt sich: Die Schuldenbremse ist ein Relikt vergangener Zeit. Die derzeit starren Regeln sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und kommende Generationen und müssen geändert werden. Die Begleitgruppe ‚Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse‘ wird sich damit befassen, wie verantwortliche Haushaltsführung in der Gegenwart mit einer generationenübergreifenden solidarischen Finanzierung der großen Zukunftsaufgaben und der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Land verbunden werden kann.“

Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Ich finde es wichtig, dass wir auch neue Wege gehen, um privates Kapital für die Transformation zu mobilisieren. Deswegen haben wir uns als SPD sowohl als Fraktion als auch als Partei für einen Staatsfonds, einen sogenannten Deutschlandfonds ausgesprochen, der massiv privates Kapital über eine sogenannte Kapitalsammelstelle heben kann. Es geht darum, dass große institutionelle Anleger, wie zum Beispiel Versicherungen oder Pensionskassen, einen Teil ihres Kapitals – das aktuell zu Niedrigzinsen angelegt ist – in Infrastruktur und Zukunftsprojekte investieren, insbesondere in die klimaneutrale Transformation des Landes. Das hilft, den Bundeshaushalt zu entlasten und den sehr teuren Ausbau zum Beispiel der Wasserstoffinfrastruktur oder Batteriespeichern mit privat mobilisiertem Kapital voranzutreiben. Über diesen Weg schaffen wir eine Zukunftsdividende für unser Land und deswegen wollen wir die Idee eines Deutschlandfonds jetzt in der SPD weiter konkretisieren und voranbringen.”

Am Dienstag hat sich erstmals eine Task-Force aus 36 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion getroffen, um die Arbeit an Eckpunkten einer modernen Haushaltsführung zu starten. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte auf ihrer Klausurtagung am 11. Januar 2024 beschlossen, Leitplanken für eine neue Haushaltspolitik zu erarbeiten. Für die inhaltliche Arbeit hat die Fraktion am 23. April die oben genannte Begleitgruppe eingesetzt, die am 24. April zu ihrer ersten Sitzung zusammengetroffen ist. Die Koordination des Prozesses übernimmt eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Achim Post, Verena Hubertz und Matthias Miersch sowie dem haushaltspolitischen Sprecher Dennis Rohde, dem finanzpolitischen Sprecher Michael Schrodi und Wiebke Esdar als Vertreterin des SPD-Parteivorstandes.

Zur Veröffentlichung der Zahlen für die Baugenehmigungen im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

“Die Bilanz, die IT.NRW für das Jahr 2023 vorgelegt hat, ist eine Bilanz der Wahrheit. Entgegen den blumigen Darstellungen der schwarz-grünen Landesregierung, beispielsweise von Bauministerin Scharrenbach zur Wohnraumförderung des Landes, wird hier der Blick auf die Realität gerichtet: Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen. Die Situation ist mehr als dramatisch, sei es im Mietwohnungsbau, bei Eigenheimen oder im Bereich von An-, Um- und Ausbau.

Überall sind erhebliche Einbrüche bei den erteilten Genehmigungszahlen zu beklagen. Die Förderpolitik der schwarz-grünen Landesregierung ist gescheitert. Folge dieser desaströsen Entwicklung wird ein weiter steigender Druck auf dem Wohnungsmarkt sein. Er bedeutet zugleich einen weiteren Anstieg des Mietpreisniveaus und damit eine noch stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Wohnkosten. Für immer größere Teile der Bevölkerung wird angemessenes Wohnen zu einer Existenzfrage.“

Sebastian Watermeier:

“Darüber hinaus entsteht ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger und die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, sondern auch zu einer noch stärkeren Schieflage auf dem Arbeitsmarkt führt. Denn gerade in den Hotspots des Wohnungsmarktes wird sich der Fachkräftemangel verschärfen, weil die dortigen Wohnraumangebote insbesondere für berufstätige Familien nicht mehr finanzierbar sind. Wir haben zahlreiche Vorschläge für ein aktives Umlenken vorgelegt. Diese Koalition ist dazu aber nicht bereit und nicht in der Lage. Sie will nicht und sie kann nicht.”

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Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

Das Bundeskabinett hat die zum 1. Juli geplante Rentenerhöhung beschlossen. Damit steigen die Bezüge zur Jahresmitte um 4,57 Prozent. Rentnerinnen und Rentner können sich auf uns verlassen, sagt Dagmar Schmidt.

„Während andere darüber sprechen, die Renten zu kürzen und das Renteneintrittsalter zu erhöhen, können sich alle Rentnerinnen und Rentner auf uns verlassen. Zum 1.7. werden die Renten um 4,57 % steigen, damit steigen sie im dritten Jahr in Folge um über vier Prozent.

Gute Löhne, die aus einer starken Tarifbindung und unserer entschlossenen Arbeitsmarktpolitik resultieren, sind der Garant für die Stabilität der gesetzlichen Rente. Sie ist der Schlüssel, damit alle, die hart und lange arbeiten, auch gut im Alter davon leben können. Und wer 45 Jahre lang hart gearbeitet hat, muss auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Das ist eine Frage des Respekts.“

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bestrebungen zur Vollendung der europäischen Bankenunion, die auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Gleichzeitig bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems und die bestehenden dezentralen Institutssicherungssysteme bei den laufenden Verhandlungen zur Überprüfung des Krisenmanagements (CMDI) und schließlich zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS) zu berücksichtigen.

Eine Initiative des zuständigen Berichterstatters Othmar Karas (EVP) hat überraschend dazu geführt, dass die Vorschläge zu EDIS in der vergangenen Woche im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt wurden. Dieser Schritt wird von der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert, da er keine Ausnahme oder zufriedenstellende Berücksichtigung der deutschen dezentralen Institutssicherungssysteme vorsieht und vor allem vor dem Hintergrund des noch laufenden CMDI-Reviews verfrüht erscheint.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Die vor kurzem vom Abgeordneten Othmar Karas aus der konservativen EVP-Fraktion initiierte, überstürzte Abstimmung über EDIS ist besorgniserregend. Die Überprüfung des europäischen Bankenkrisenmanagements (CMDI) ist derzeit noch in Verhandlung. Jetzt über ein europäisches Einlagensicherungssystem abzustimmen, greift dieser Diskussion sowohl politisch als auch fachlich vor und macht wenig Sinn. Der Vorstoß der EVP unter Federführung des zuständigen Sprechers im ECON-Ausschuss, Markus Ferber von der CSU, ist daher gerade aus deutscher Sicht verwunderlich.“

Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:

„Die Entscheidung, die EDIS-Vorschläge im ECON-Ausschuss zur Abstimmung zu stellen, ohne die laufenden CMDI-Verhandlungen abzuwarten, ist nicht nur voreilig, sondern auch ein Zeichen mangelnden Verständnisses für die bewährten Strukturen des deutschen Bankensystems. Unsere dezentralen Institutssicherungssysteme sind ein wesentliches Element der Finanzstabilität in Deutschland und haben sich in der Krise bewährt. Es ist wichtig, dass diese Systeme bei einer europäischen Regulierung angemessen berücksichtigt werden, um die Vielfalt und die Besonderheiten der nationalen Bankensysteme zu erhalten. Wir fordern daher, dass die Besonderheiten des etablierten deutschen Sicherungssystems in den EDIS-Vorschlägen ausreichend berücksichtigt und geschützt werden. Hierzu hatte bereits 2019 der damalige Finanzminister Olaf Scholz Vorschläge gemacht, die aus unserer Sicht weiterhin geeignet sind und diskutiert werden sollten.“

Mit einem Antrag für das kommende Plenum fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Rohdaten der Unterrichtsausfall-Statistik maschinenlesbar zu veröffentlichen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bisher kennen wir nur die Interpretation der Unterrichtsausfall-Statistik, wie sie das Schulministerium vor zwei Wochen veröffentlicht hat. Demnach wissen wir zwar nun, dass faste jede fünfte Stunde nicht wie geplant stattfindet und 4,7 Prozent der Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen. In welchen Fächern das aber der Fall ist und an welchen Schulen in welcher Höhe, ist bislang völlig intransparent geblieben. Die Kenntnis davon ist schulpolitisch wichtig, weil nur so zielgenau gegengesteuert und die Stellschrauben entsprechend gestellt werden können. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung daher auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Daten der Unterrichtsausfall-Statistik offen und für technische Geräte lesbar zu veröffentlichen, damit sie auch von einer interessierten Öffentlichkeit verwendet und aufbereitet werden können. Es ist ein Gebot der Transparenz, um Licht in dieses unnötige Dunkel zu bringen. Je mehr wir wissen, desto besser können alle am Schulsystem beteiligten Partner auch handeln.“

Bislang gehen Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Die schwarz-grüne Landesregierung will eine Anhebung dieser Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst – je nach Laufbahngruppe auf 61 bzw. 62 Jahre. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf fand heute die Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Landtags statt.

Im Anschluss erklärte Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Rolle als Arbeitgeber haben heute alle Experten den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Feuerwehrbeamten in Bausch und Bogen ablehnt. Es kommt selten vor, dass ein Gesetzesvorhaben auf eine derart einhellige Kritik stößt. Auch wir lehnen das Vorhaben der schwarz-grünen Koalition entschieden ab und stehen solidarisch an der Seite der Feuerwehrleute. Sie stehen sieben Tage die Woche rund um die Uhr – unter hohem Risiko für ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit – für die Sicherheit von uns allen ein und haben deutlich mehr Respekt für ihre Lebensleistung verdient. Anstatt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels neues Personal für die Feuerwehr mit attraktiveren Rahmenbedingungen gewinnen zu wollen, macht die schwarz-grüne Koalition mit der geplanten Neuregelung genau das Gegenteil.“

Die Regierungsfraktionen haben sich in den parlamentarischen Beratungen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket geeinigt.

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Endlich der Durchbruch: Wir integrieren europäische Regelungen in das Klimaschutzgesetz und stellen damit mehr Verbindlichkeit her. Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, den Net Zero Industry Act zügig umzusetzen und dabei insbesondere auch die heimische Solarindustrie zu stärken.“

Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

„Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität. Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 – 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren.

Vom neuen Solarpaket profitieren Kommunen im ganzen Land, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und Millionen Bürgerinnen und Bürger können noch einfacher mit Balkonsolar zuhause Geld sparen und etwas Gutes für den Klimaschutz tun. Damit kann die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit noch größeren Schritten fortgeschrieben werden. Schon der erfolgreich beschleunigte Ausbau hat zu enormen CO2-Einsparungen geführt.“

Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender:

„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, sind aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig. In jedem Fall aber haben wir sichergestellt, dass es auch nach 2030 keine Sektorziele und damit keine Fahrverbote geben wird. Das marktwirtschaftliche Update der neuen deutschen Klimapolitik zeigt sich auch im Solarpaket. Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren. Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen.“

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

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