Der Minden-Lübbecker SPD-Abgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP:

„Der Koalitionsvertrag steht. Jetzt haben wir die Chance, in den nächsten Jahren mutigen Fortschritt und starken Zusammenhalt für unser Land zu organisieren – mit Olaf Scholz als Bundeskanzler an der Spitze. Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag dafür eine gute inhaltliche Basis. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro, der Stabilisierung der Renten, der Kindergrundsicherung, einer ambitionierten Transformationsagenda, dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum oder etwa dem klaren Bekenntnis zu einer gerechten Altschuldenregelung finden sich im Koalitionsvertrag auch etliche Prioritäten wieder, die für uns in NRW besonders wichtig sind. Jetzt wird es darauf ankommen, diese Prioritäten so umzusetzen, dass ein echter Aufbruch in unserem Land gelingt und zugleich unser sozialdemokratisches Profil in dieser Regierung klar zu erkennen ist.“

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„Die Ampel steht.“ Gemeinsam mit den Parteivorsitzenden von SPD, Grünen und FDP hat der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz den Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 177 Seiten beschreiben die Parteien ihren Anspruch auf mutigen politischen Fortschritt – und auf einen neuen Regierungsstil.

Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen. „Leidenschaftlich und vertrauensvoll“ hätten die drei Parteien in den vergangenen Wochen miteinander verhandelt, sagte Scholz bei der gemeinsamen Vorstellung der Ergebnisse am Mittwoch in Berlin. „Konstruktiv und lösungsorientiert – das hat mir gut gefallen.“

„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, ist der Koalitionsvertrag überschrieben. Es gehe nicht um eine „Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern der größten politischen Wirkung“, unterstrich Scholz.

Jahrzehnt der Investitionen

Etwa der entschlossene Kampf gegen den Klimawandel mit dem klimafreundlichen Umbau der Industrie, eine Politik des Respekts mit dem deutlich höheren Mindestlohn, der Kindergrundsicherung und stabilen Renten, viel mehr bezahlbare Wohnungen, die Digitalisierung und eine moderne, freie Gesellschaft. Um die Ziele zu erreichen werde es ein „Jahrzehnt der Investitionen“ geben, kündigte Scholz an.

Mit Blick auf das neue Fortschrittsbündnis aus SPD, Grünen und FDP erinnerte er an die erste Ampel in Deutschland, die vor fast 100 Jahren am Potsdamer Platz in Berlin errichtet wurde. Damals hätten sich manche gefragt, ob diese denn funktionieren werde. Heute sei sie nicht mehr wegzudenken, wenn es darum gehe Dinge klar zu regeln, so Scholz. Sein Anspruch als Kanzler sei, „dass dieses Ampelbündnis eine ähnliche wegweisende Rolle für Deutschland spielen wird.“

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„SPD, Grüne und FDP schlagen mit dem Koalitionsvertrag ein neues Kapitel des gesellschaftlichen Aufbruchs, der ökologischen Nachhaltigkeit und des sozialen Zusammenhalts auf. 12 Euro Mindestlohn, 400.000 neue Wohnungen jährlich, um Mieten bezahlbarer zu machen, Absicherung des Rentenniveaus, Einführung einer Kindergrundsicherung und einer Ausbildungsplatzgarantie: Von diesen Maßnahmen werden vor allem die Menschen in NRW unmittelbar profitieren.

Wir haben gemeinsam in den Verhandlungsrunden konzentriert, kompromissvoll und sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet. Der Teamgeist der vergangenen Wochen drückt sich nun im Ergebnis aus. Uns eint das Ziel, mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz die Corona-Krise zügig zu überwinden, aber gleichzeitig die Weichen für den sozialen Fortschritt zu stellen.

Die neue Koalition bietet dabei die Chance, schnellere Antworten auf die dringenden Zukunftsfragen zu geben. Mit unseren Zielen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren legen wir nicht nur die Grundlage für das Gelingen der Energiewende, sondern geben auch der Industrie in Nordrhein-Westfalen neue Perspektiven.“

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Angesichts der heftigen vierten Corona-Welle sichert Arbeitsminister Hubertus Heil den Schutz für Beschäftigte. Die vereinfachten Regeln für Kurzarbeit werden bis Ende März verlängert, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Für Betriebe werden auch im ersten Quartal des neuen Jahres einfache Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit gelten. Zudem werden sie finanziell entlastet, weil für Kurzarbeitende die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen wird. Und das sichert Jobs, denn Unternehmen müssen auch bei möglichen Umsatzeinbrüchen keine Arbeitsplätze abbauen, sondern können die Beschäftigten halten.

„Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können“, betonte Heil nach dem Beschluss der geschäftsführenden Bundesregierung. „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit.“

Ursprünglich wären die Regelungen Ende des laufenden Jahres ausgelaufen.

Nach der Verordnung bleiben nun aber die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 herabgesetzt. Und das heißt:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Ebenso haben auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiter Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Und: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zur Hälfte in pauschalierter Form erstattet.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach fehlende Verjährungsregelungen für Erschließungsbeiträge im Landesrecht verfassungswidrig sind, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht wird bestätigt, was alle Expertinnen und Experten erwartet haben: Die fehlenden Regelungen im Landesrecht für eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist verfassungswidrig. Nach der Entscheidung zur Regelung in Rheinland-Pfalz muss es jetzt auch in NRW zügig eine Gesetzesänderung vorgelegt werden.

In NRW gibt es ebenfalls keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Auch hier müssen Menschen teilweise über hundert Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr bereits einen Antrag mit einem konkreten Vorschlag für eine Verjährungsregelung eingebracht. Bislang haben sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag abgelehnt. Jetzt ist dieser Verzögerungsgrund jedoch hinfällig.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun schnell eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt. Denn das Problem betrifft in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen und bedeutet für sehr viele Anliegerinnen und Anlieger existenzgefährdende Forderungen.

Unser Vorschlag liegt dabei weiterhin auf dem Tisch. Wir wollen eine Verjährung vergleichbar der bayerischen Regelung, wonach 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage, spätestens aber 25 Jahre nach Baubeginn eine Verjährung eintritt.“

* * *

Hintergrund:

Wird in Deutschland eine neue Straße gebaut und die daran angrenzenden Grundstücke hierdurch erstmalig erschlossen, werden Erschließungsbeiträge fällig. Mit diesen müssen sich die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligen. Die Beiträge für die Erschließung sind grundsätzlich gerechtfertigt, da ohne die Straße das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar wäre und sich der Wert des Grundstücks wesentlich erhöht.

Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, bei denen die gebaute Straße teilweise über Jahrzehnte nicht abgerechnet wird. In Fällen, in denen die rechtliche Widmung der Straße nicht erfolgt ist, beginnt auch keine Verjährung. Straßen können also auch noch nach über hundert Jahren abgerechnet werden – was auch geschieht.

Diese Situation betrifft mehrere zehntausend Straßen in NRW. In manchen Kommunen ist die Mehrzahl der Straßen nicht abgerechnet worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Konstellation für verfassungswidrig erklärt.

Zur gestrigen Sachverständigenanhörung des SPD-Antrags „Die Notwendigkeit eines ‚New Deals‘ anerkennen und der Forderung des NRW-Städtetags nach einer grundlegenden Reform der Schulfinanzierung nachkommen“ (Drs. 17/14938) im Ausschuss für Schule und Bildung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal. Das hat die gestrigen Sachverständigenanhörung gestern deutlich gemacht. Bund, Land und die Kommunen müssen den Herausforderungen im Bildungsbereich – beispielsweise Integration, Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Schulbau und Ganztag – gemeinsam entschieden entgegentreten. Dafür muss die Schulfinanzierung jedoch neu aufgestellt werden. Wichtig ist, dass die Gelder am Ende dort landen, wo sie gebraucht werden.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir deshalb eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung auf den Weg bringen. Am Ende sind es die kommunalen Schulträger, die den an sie gestellten Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden müssen. Dafür brauchen sie aber klare Ansprechpartner mit eindeutiger Verantwortung und eine ausreichende Finanzierung, die nicht nur im Rahmen von Investitions- und Förderprogrammen bleibt. Die Kommunen brauchen eine integrierte Planung, klare Rahmenvorgaben und festgelegte Mindeststandards.

Wir sind bereit, die Herausforderungen gemeinsamen mit den Städten und Gemeinden anzugehen. Jetzt liegt es an den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP, die Verantwortung zu übernehmen und unserem Antrag zuzustimmen.“

Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Beschäftigte ins Homeoffice. Ein Überblick, was ab Mittwoch gilt.

Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“ heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Wichtig für Beschäftigte

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Verstöße werden geahndet

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. „Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann“, sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender „Bild Live“, wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.“

Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Die SPD-Fraktion hat eine Große Anfrage zur Familiensituation in NRW gestellt und die Antwort der Landesregierung ausgewertet. Dazu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Familien brauchen einen Dreiklang aus Zeit, Geld und guter Infrastruktur. So gelingen ein gutes familiäres Zusammenleben und eine gute Entwicklung. Dazu wollen wir Familien befähigen. Doch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ‚Wie stellen sich die Situation und die Entwicklung von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?‘ zeigt: Die Herausforderungen einer gerechten Kinder- und Familienpolitik sind groß. Die Landesregierung tut zu wenig, um diese Herausforderungen anzugehen. Das wollen wir ändern.

Besonders in den Blick nehmen müssen wir alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Hier herrscht für Kinder unter 18 Jahren mit 43,3 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Sobald zwei Erwachsene in einem Haushalt leben, sinkt die Quote auf 9,9 Prozent. Doch nicht nur Alleinerziehende stehen aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten vor besonderen Herausforderungen.

Das Gebührenkonstrukt für die Betreuung von Kindern ist zu undurchsichtig. Die Gebühren orientieren sich weniger am Einkommen als am Wohnort. In manchen Gemeinden zahlen Eltern keine oder kaum Gebühren für einen U3-Platz. In anderen sind es mehrere tausend Euro pro Jahr. Das ist ungerecht. Bei einem Jahresgehalt von 43.050 Euro zahlen Eltern in NRW beispielsweise jährlich 2.352 Euro für die U3-Betreuung im Durchschnitt. Die Spanne schwankt zwischen null und 4.008 Euro im Jahr. Wir wollen Gebühren für frühkindliche Bildung und Offene Ganztagsschulen abschaffen. Damit wirken wir Bildungsungleichheit entgegen.

Zudem wollen wir den Ausbau der Betreuungsplätze in Kitas und OGS vorantreiben. Die Bilanz der aktuellen Landesregierung ist schlecht. Durch mehr Geburten nimmt der Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige zu. Dennoch stockt der Ausbau von Betreuungsplätzen in NRW. Lediglich 3.349 neue U3-Plätze im Kita-Jahr 2021 sind ein Negativrekord der Landesregierung. 2020 kamen 5.202 U3-Plätze dazu. Auch bei den 3- bis 5-Jährigen ist die Betreuungslücke gewachsen. Fehlende Betreuungsplätze sind eine Bürde für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht zuletzt für Alleinerziehende.

Unsere Anfrage zeigt weiterhin: In NRW gibt es kaum Anlaufstellen für Familien, an denen sie vieles auf einmal erledigen können und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten bekommen. Wir wollen Familienbüros schaffen und die Familienbildung stärken. Zudem wollen wir Familienzentren an Kitas und Grundschulen ausbauen. So gelingt eine bessere Unterstützung zum Beispiel in der Erziehung. Das wollen wir ermöglichen. Denn es ist Zeit für den sozialen Neustart in der Familienpolitik in NRW – mit einem festeren Fundament aus mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur.

Zu den heute vorgestellten Regelungen aus der neuen Corona-Schutzverordnung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Mehr als zwei Wochen nach der Ankündigung möglicher 2G-Regelungen für NRW tritt morgen also die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist wertvolle Zeit verloren gegangen, in der die Landesregierung längst hätte handeln sollen.

Seit vergangenem Donnerstag sind die Beschlüsse von Bund und Ländern bekannt. Warum die Landesregierung noch einmal fast eine Woche gebraucht hat, um sie umzusetzen, ist mir schleierhaft. Die Vorkehrungen hätte sie schon vorher treffen können. Zudem ist unklar, warum sie die Beschlüsse nicht wenigstens eins zu eins umsetzt. So sieht der Beschluss von Bund und Ländern eine 2G-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen – wie zum Beispiel für Friseurbesuche – vor. In der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung sind Friseurbesuche laut Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums aber von der 2G-Regel ausgenommen. Stattdessen gilt hier 3G. Einmal mehr weicht Nordrhein-Westfalen also von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Warum es unbedingt eine MPK gebraucht hat, wenn man sich doch nicht an die Beschlüsse hält, erklärt sich so nicht.

Darüber hinaus ist zudem völlig unklar, warum die Koalition nicht schon jetzt von den Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihr das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet. Demnach könnte der Landtag einen Beschluss fassen, um den gesamten Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes zumindest für die nächsten drei Monate nutzen zu können. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen liegt jedoch nicht vor. Entweder handelt es sich dabei um schlechtes Handwerk oder der Ministerpräsident hat sich in den vergangenen Tagen zu viel um Nebelkerzen als um seinen Job gekümmert.

Mit dem heutigen Aktionstag „Weg frei für ein besseres Gesundheitssystem in NRW“ hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW auf die massiven Missstände im Gesundheitssystem aufmerksam gemacht. Dabei hat sie einen Aktionsplan vorgestellt, um eine gute und sichere Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehört auch ein Antrag für das kommende Plenum, mit dem das Modell der „GemeindeschwesterPlus“ in NRW erprobt werden soll.

Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender, Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Thomas Kutschaty:

„Der Zustand des Gesundheitssystems in NRW ist so nicht länger hinnehmbar. Denn schon ohne die Belastung durch die Pandemie ist klar: Unser Gesundheitssystem bietet nicht die besten Bedingungen. Das Personal ist überlastet und unterbezahlt. Patientinnen und Patienten werden zu ‚Fallpauschalen‘. Und durch die Pläne der Landesregierung drohen Krankenhäuser geschlossen zu werden.

Wir kämpfen für eine gute und sichere Versorgung nah am Wohnort – auch auf dem Land, auch in benachteiligten Stadtteilen. Missstände wollen wir mit unserem Aktionsplan ‚Gesundheit & Pflege‘ überwinden.  Selbstverständlich ist eine gute Gesundheitsversorgung nicht. Man muss viel in sie investieren. Wir wollen attraktive Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen schaffen. Dazu gehört eine Personalbemessung, die am Bedarf orientiert ist. Die 35-Stunden-Woche in der Pflege muss ein langfristiges Ziel sein. Ebenso fordern wir bessere Löhne in der Pflege, die der Leistung der Beschäftigten gerecht werden. So gelingt es, Pflege im Sinne der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Nicht das Geld sondern der Mensch muss im Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems stehen. Das wollen wir mit unserem Aktionsplan erreichen. Vier Offensiven sind dabei notwendig. Mit der Offensive ‚Respekt und gute Arbeit‘ wollen wir unter anderem die Tarifbindung in der Langzeitpflege stärken. Mit ‚Guter Gesundheit vor Ort‘ kämpfen wir gegen den Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft. Stattdessen brauchen wir ein Zukunftsprogramm zur Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs von drei Milliarden Euro.  Mit unserer Offensive ‚Gleicher Zugang zu Gesundheit für alle‘ wollen wir dem Ärztemangel in unterversorgten Regionen und benachteiligten Stadtteilen entgegen wirken. Alle Menschen in NRW verdienen die beste Versorgung unabhängig vom Geldbeutel. ‚Zukunfts- und krisenfeste Versorgung‘ bedeutet für uns bessere Prävention. Dafür müssen wir unter anderem das Thema Gesundheit im Lehrplan verankern.“

Josef Neumann:

„Eine der großen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem ist der demografische Wandel. Wir dürfen diese Entwicklung nicht einfach abwarten, sondern müssen jetzt handeln. Dafür bringen wir den Antrag ins Plenum ein, das das Modell der GemeindeschwesterPlus in NRW zu erproben. Dieses Modell begegnet der Herausforderung einer älterwerdenden Gesellschaft. Es trägt dazu bei, Pflegebedürftigkeit und Vereinsamung älterer Menschen zu  vermeiden oder zumindest zu verzögern.

Die Gemeindeschwestern sind erfahrene Pflegefachkräfte. Sie sollen flächendeckend in allen Kommunen tätig sein. Dort sind die Gemeindeschwestern zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Themen Gesundheit und Pflege. Sie bieten Orientierung und vermitteln Kontakte. Das kann etwa der Kontakt zu einer geselligen Seniorenrunde sein. Oder ein Angebot, die Wohnung barrierefrei zu gestalten. In Rheinland-Pfalz haben sich die Gemeindeschwestern bewährt. Das wollen wir auch für die Menschen in NRW.“

Zur heutigen Bekanntgabe einer flächendeckenden 2G-Regel für Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach einer Woche der Absichtsbekundungen haben wir nun endlich Klarheit, dass es eine 2G-Regel in NRW geben wird. Eine Fortsetzung des Zick-Zack-Kurses wäre auch nicht nachvollziehbar und vermittelbar gewesen. Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung hier noch einmal die Kurve gekriegt und zu einer einheitlichen Linie gefunden hat. Allerdings ist mit einer Umsetzung der 2G-Regel für NRW offenbar frühestens in der kommenden Woche zu rechnen. Das ist angesichts der dynamischen Entwicklung viel zu spät, zumal sich die Situation bereits seit Ende Oktober abgezeichnet hat, wie Hendrik Wüst heute selbst eingeräumt hat. Wer alles immer auf nachher verschiebt, der bleibt hinter der Lage zurück. Die Landesregierung hätte längst handeln und eine entsprechende Verordnung erlassen können. Stattdessen haben wir aber auch heute erneut nur eine Ankündigung gehört. Zudem hätte die Landesregierung auch bereits ein Konzept vorlegen können, wie sie sich eine bessere Kontrolle zur Einhaltung der 2G-Regeln vorstellt. Die Last nur bei den Kommunen abzuladen, wird der Herausforderung nicht gerecht.“

In Rheinland-Pfalz ist es für alle mindestens 18-Jährigen möglich, sich ohne Termin an einem mobilen Impfbus direkt vor Ort impfen zu lassen. Der Impfbus fährt mit festen Haltestellen durch das ganze Land und deckt so alle Regionen ab. Dadurch möchte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Impfquote steigern.

Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir niedrigschwellige Angebote – sowohl beim Testen als auch beim Impfen. Es ist gut, dass das Testen nun wieder für alle kostenfrei ist. Dennoch müssen wir weiterhin die Impfquoten steigern. Das betrifft diejenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen ebenso wie diejenigen, die die Boosterimpfung erhalten.

Die Impfbus-Tour in Rheinland-Pfalz ist eine simple und effektive Lösung, um schnell viele Menschen zu erreichen. Der Bus fährt durch alle Regionen des Landes und versorgt die Menschen direkt vor Ort mit der Impfung. So werden auch strukturschwächere Regionen erreicht. Ohne großen Aufwand können sich die Bürgerinnen und Bürger schützen und damit die weitere Ausbreitung des Virus bremsen. In NRW haben wir viel zu wenig niedrigschwellige Angebote. Vor allem durch die Schließung der Impfzentren sind solche Angebote weggefallen.

Gerade in Anbetracht der gerade massiv steigenden Infektionszahlen muss die Landesregierung auch in Nordrhein-Westfalen dringend handeln. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, von anderen zu lernen. Der Impfbus ist beispielsweise eine kostengünstige und niedrigschwellige Lösung, um Menschenleben zu retten.“