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Die Koalition treibt auch eine moderne Gesellschaftspolitik an. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan beschreibt die Grundsätze: Fortschritt, Respekt und Zusammenhalt – und wird konkret.

Reem Alabali-Radovan ist Staatsministerin im Kanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Sie arbeitet dafür, dass „unsere Vielfalt zu einer starken Einheit wächst“. Eine moderne Gesellschaft in einem modernen Land. Was das konkret heißt, machte sie am Donnerstag in ihrer ersten Rede vor dem Bundestag deutlich.

„Die Koalition steht für einen neuen Aufbruch.“ Fortschritt durch ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht. Denn Millionen Menschen leben schon sehr viele Jahre in Deutschland, arbeiten, zahlen Steuern, sind längst Teil unserer Gesellschaft – und haben dennoch nicht dieselben Rechte. „Es ist nicht gut für eine Demokratie, wenn Wohn- und Wahlbevölkerung auseinanderfallen. Darum werden wir besser und schneller einbürgern“, kündigte die Staatsministerin an.

Viele „hochmotiviert“ – aber in Unsicherheit

Respekt heißt für Alabali-Radovan vor allem, „dass jeder Mensch einen guten Zugang zu Bildung und Beruf hat. Gute Löhne für gute Arbeit, Wertschätzung für jede Lebensleistung. Auch für Geflüchtete und Geduldete.“ Denn: „Viele sind hochmotiviert, aber leben in Unsicherheit.“ Es geht um Bleibeperspektiven, „Ketten-Duldung“ abbauen – „rein in die Perspektive der Aufenthaltserlaubnis“.

Und es geht um Zusammenhalt, gegen „Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und weiterer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Die große Gesellschaftsmehrheit müsse zeigen: „Wir sind mehr.“ Und: „Wir sind alle gegen rechts!“, rief Alabali-Radovan auf – und warnte, ebenso wie am Vortag Innenministerin Nacy Faeser, vor dem Rechtsextremismus als „die größte Gefahr in unserem Land!“

Die Staatsministerin weiß: „Ja, es ist viel zu tun im Kampf für mehr Zusammenhalt.“ Aber: „Wir gehen es an!“

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Klar und entschlossen gegen Rechtsextremismus. Innenministerin Nancy Faeser macht Tempo: Bis Ostern will sie einen Aktionsplan vorlegen und zügig, gemeinsam mit dem Familienministerium, auch ein Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.

Innenministerin Faeser will „alles daran setzen, Radikalisierungen zu stoppen und rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen und Extremisten konsequent die Waffen zu entziehen“. Bis Ostern werde sie darum einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen, kündigte sie am Mittwoch im Deutschen Bundestag an.

Tempo macht Faeser auch für das Demokratiefördergesetz. Dabei geht es um eine dauerhaft sichere Finanzierung von vielen wichtigen Initiativen und Projekten, die sich überall in Deutschland stark machen gegen rechts. Gemeinsam mit Familienministerin Anne Spiegel will sie zügig einen Vorschlag erarbeiten. Lange schon kämpft die SPD für ein Demokratiefördergesetz, das in den vergangenen Jahren aber immer wieder von CDU und CSU blockiert wurde.

Mit der neuen Regierung fallen jetzt aber die Bremsklötze ab – für den entschlossenen Kampf gegen rechts und eine fortschrittliche Gesellschaftspolitik. Endlich, so Faeser im Bundestag, könne man sagen: „Wir stolz darauf, dass wir ein vielfältiges Einwanderungsland sind.“

In ihrer heutigen Pressekonferenz zum Jahresbeginn haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und sein Stellvertreter Joachim Stamp erklärt, dass Schulöffnungen oberste Priorität haben. Gleichzeitig konnten sie auf Nachfrage keinen Plan B für den Fall aufzeigen, dass das Infektionsgeschehen an Schulen drastisch steigt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Auch für uns haben die Schulöffnungen höchste Priorität. Uns ist aber bewusst, dass es einen Plan B braucht, um das Versprechen halten zu können. Die Aussagen des Ministerpräsidenten und seines Stellvertreters haben heute klargemacht: Die Landesregierung hat keinen Plan B, um die Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen offen zu halten. Ohne Plan B wird das Versprechen der Landesregierung von der höchsten Priorität der Schulöffnungen aber zur Makulatur.

Ein solcher Plan B umfasst aus unserer Sicht das Bilden kleiner festen Lerngruppen und das Nutzen außerschulischer Lernorte. Außerdem muss eine Flexibilisierung der Unterrichtszeiten möglich sein, um Schülerinnen und Schüler getrennt vor- und nachmittags unterrichten zu können. In jedem Fall müssen wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche an einzelnen Tagen komplett zu Hause bleiben müssen.

Um den Schulbetrieb sicherstellen zu können, müssen außerdem Booster-Busse eingesetzt werden, die die Jugendlichen zu den Impfstellen in den Städten bringen. Gerade vor dem Hintergrund der heutigen Stiko-Empfehlung von Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige können solche niederschwelligen Impf- und Booster-Angebote die Impf- und Boosterquote unter den Jugendlichen erhöhen. Auch die flächendeckende Versorgung der Schulen mit Luftfilteranlagen bleibt notwendig.“

Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales fand heute die Anhörung zum Thema „Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ (Drucksache 17/15188) statt.

Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„NRW braucht dringend eine Gesamtstrategie, um Menschen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. Das zeigt die heutige Anhörung. Eine hochkarätige Expertenkommission (Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“) hat hierzu konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die eine wichtige Grundlage für Verbesserungen sein können.

Die unfassbaren Ereignisse und unerträglichen Übergriffe gegen Bewohnerinnen und Bewohner im Wittekindshof zeigen, wie hoch der Handlungsbedarf ist. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der Schutz vor Gewalt und die Achtung der Menschenwürde in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind jederzeit und umfassend sicherzustellen. Auch müssen die Geschehnisse im Wittekindshof weiter konsequent und transparent aufgeklärt werden. Die Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein sicheres zu Hause und einen sicheren Arbeitsplatz in den Werkstätten.

Deswegen muss das Gesetz so ausgestaltet werden, dass es die Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt schützt, ihre Teilhabe sichert und die verantwortlichen Träger stärker in die Verantwortung nimmt. Gewalt und Gängelungen in den Einrichtungen sind nicht zu tolerieren.“

Hintergrund:

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und dem Neunten Sozialgesetzbuch stärken. Hintergrund der Gesetzesinitiative des Landes sind die erschreckenden Gewalttaten an Bewohnern im Wittekindshof, einem großen Träger für Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14. September 2021 beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Es obliegt nun dem Parlament den Gesetzentwurf weiter zu beraten. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ sind hierfür eine wichtige Grundlage.

Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Ernennung von Stefan Schwartze als Patientenbeauftragter der Bundesregierung beschlossen.

Hierzu erklärt Stefan Schwartze: „Ich empfinde diese Ernennung als große Ehre. So kann ich meine Arbeit der letzten zwölf Jahre im Petitionsausschuss des Bundestages nun für die Patientinnen und Patienten in Deutschland fortführen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung enthält viele Vorhaben, die die Patient:innen stärken werden. So wird es eine der zentralen Aufgaben sein, die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und tatsächlich unabhängige Struktur mit starker Beteiligung der Patientenorganisationen zu überführen.

Darüber hinaus werden auch die Corona-Pandemie und die dadurch entstehenden Folgen für Patient:innen sowie eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche zu den Schwerpunkten meiner Arbeit gehören“.

Hintergrund:

Der Patientenbeauftragte ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch,  (SGB V), §140h festgeschrieben. Absatz 2 beschreibt die Aufgabe:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechts-spezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.

Die SPD-Fraktion macht Tempo in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. Noch im laufenden Monat sollen bereits Eckpunkte vorliegen. Schon im März könnte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beraten und beschließen.

Eine mögliche Impfpflicht könnte, so die Erwartung von Fachleuten, entscheidend sein im Kampf gegen die Pandemie. Gleichzeitig berührt sie grundsätzliche ethische Fragen, die offen diskutiert werden müssen. Darum sollen die Abgeordneten frei von Fraktionsdisziplin entscheiden und die notwendige Debatte darum ebenso zügig wie sorgfältig führen können.

„Wir werden das im März abgeschlossen haben“

Bereits in diesem Monat werde aus den Reihen der SPD-Fraktion ein Eckpunktepapier vorgelegt, kündigte Dienstagabend SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich an. Zuvor soll es im Bundestag auch eine „Orientierungsdebatte“ geben, in der ausführlich die unterschiedlichen Aspekte rund ums Thema diskutiert werden. Die folgenden SPD-Eckpunkte könnten dann Grundlage für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag sein.

Damit erscheint auch wahrscheinlich, dass ein mögliches Gesetz bereits im ersten Quartal des Jahres beschlossen werden könnte. „Wir werden das im März abgeschlossen haben, ganz klar“, zeigte sich der Fraktionsvorsitzende überzeugt.

Energieminister Robert Habeck setzt in seiner „Eröffnungsbilanz“ die richtigen Schwerpunkte. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag geht es jetzt darum, zügig die Erneuerbaren auszubauen.

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit der Eröffnungsbilanz zielt Bundesminister Robert Habeck richtigerweise auf auch kurzfristig umzusetzende Maßnahmen. Etwa bei der Grenze für Ausschreibungspflichten, bei dem sogenannten atmenden Deckel für Photovoltaik, der den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht bremsen darf, oder auch bei Genehmigungshemmnissen gilt es kurzfristig durch Gesetzesänderungen tätig zu werden. Nur so kann ein in der Koalition vereinbarter Aufwuchs des Anteils Erneuerbarer Energien von aktuell unter 50 auf 80 Prozent binnen dieses Jahrzehntes gelingen.

Bei der Umsetzung muss statt Begrenzungsmechanismen auf die Erreichbarkeit und Über-rundung der gesetzten Ziele gesetzt werden, um diese sicher zu erreichen und bereits entstandene Defizite auszugleichen. Dies betrifft auch die Verfügbarkeit von Flächen und unter-stellten Ausbaumengen Erneuerbarer Energien. Für manche solcher Maßnahmen wird es auch auf eine Wirksamkeit noch in 2022 ankommen, um absehbare Stagnationen im Ausbau zu vermeiden.

Für den Umstieg auf Erneuerbare Energien muss zudem die Entwicklung von Netzen für Strom und Gas beziehungsweise Wasserstoff und Wärme aufeinander abgestimmt werden.

Auf europäischer Ebene kommt es ebenfalls auf eine Stärkung der Erneuerbaren Energien auch zur Ausgestaltung des europäischen Fit for 55 Paketes an. Die Einstufung von Atomenergie als ‚nachhaltig‘ wäre dabei verfehlt und nicht zu rechtfertigen, da Milliarden-Investitionen fehlgeleitet würden. Insofern gilt es hier im aktuellen Konsultationsverfahren auf eine Änderung des Taxonomie-Entwurfes der Kommission hinzuwirken. Atomenergie ist nicht nachhaltig.“

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In einer gemeinsamen Sitzung fand heute im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie dem Wissenschaftsausschuss die Sachverständigungsanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion „Zirkuläre Wirtschaft schafft Nachhaltigkeit, sichert Rohstoffsicherheit und fördert Gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 17/15255) statt. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unternehmensverbände, Umweltinstitute und Gewerkschaften haben in der heutigen Sachverständigenanhörung deutlich gemacht, dass unsere Initiative zur aktiven Stärkung der Kreislaufwirtschaft richtig ist. Neben der Dekarbonisierung wird es für die Transformation der Industrie in NRW die nächste große Herausforderung sein, unser lineares Wirtschaftssystem zirkulär umzustellen.

Es geht um nicht weniger als um eine fünfte industrielle Revolution. Die Sachverständigen bestätigten dabei unsere Einschätzung, dass hierdurch große Potenziale für Arbeitsplätze auf allen Qualifikationsstufen geschaffen werden. Ob bei der Sammlung und Trennung von nicht mehr verwendeten Materialien, beim mechanischen oder chemischen Recycling oder dem Öko-Design von Produkten, von der Fachkraft im Wertstoffzentrum, der Logistik-Expertin oder der technischen Tüftlerin – alle bekommen hier neue Chancen.

Land und Kommunen können mit einer innovativen Beschaffung von Gütern und Bauprojekten den Markt für Kreislaufprodukte ankurbeln. Ohne klare regulatorische Leitplanken etwa zur Stärkung von Wiederverwendung, Reparatur oder durch höhere Recyclingquoten werden sich Unternehmen im Wettbewerb kaum umstellen können. Hier braucht es mehr politische Initiative in NRW. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Chancen mit einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.“

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Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten. Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

Bernhard Daldrup:

„Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. Damit helfen wir 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen.

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Solidarität und lassen niemanden in einer kalten Wohnung zurück.“

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat die Bedeutung einer freien Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine mögliche Impfpflicht unterstrichen. Überrascht zeigte er sich, dass Markus Söder den eigenen Abgeordneten offensichtlich nicht viel zutraue.

Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht berührt grundsätzliche ethische Fragen. Darum will die SPD, wie viele andere auch, bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entscheiden lassen – ohne Fraktionsdisziplin. Das hat SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert am Montag in Berlin bekräftigt. Aus der Parteizentrale werde es daher auch keine Vorgaben geben.

Zügig und sorgfältig

Vorschläge für einen Gesetzentwurf würden sehr zügig aber auch mit der notwendigen Sorgfalt erarbeitet. Die Befassung des Parlaments noch in den ersten drei Monaten des Jahres sei denkbar – aber auch nicht entscheidend für das Ziel. Es gebe „keine Festlegung auf einen Zeitpunkt“. Denn: „Eine mögliche Impfpflicht ist nicht für die Bewältigung der aktuellen Corona-Welle“ brauchbar, so Kühnert. Es gehe viel mehr darum, vorbereitet zu sein für Herbst und Winter zum Ende des Jahres.

Er selbst könne sich eine Impfpflicht vorstellen, sei aber noch nicht entschieden. Dies werde er von den konkreten Vorschlägen, die im Bundestag erarbeitet werden, abhängig machen.

Union sucht ihre Rolle in der Opposition

Überrascht zeigte sich der SPD-Generalsekretär über jüngste Einlassungen von Markus Söder. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident hatte am Wochenende gefordert, die Frage nicht ausführlich im Deutschen Bundestag zu diskutieren. „Das können jetzt nicht einzelne Abgeordnete machen, die sind gar nicht in der Lage, die Dimension des Problems tatsächlich im Detail zu erfassen“, sagte Söder dem Bayerischen Rundfunk.

Die Union suche wohl noch „nach ihrer Rolle in der Opposition“, kommentierte der SPD-Generalsekretär. Insbesondere die CSU-Abgeordneten müssten sich nun fragen, ob sie für ihre Arbeit eigentlich noch „Rückendeckung aus München“ hätten.

Für die SPD ist hingegen klar: Die Entscheidung über eine mögliche Impfpflicht „gehört in die Hände des Parlaments“, so Kühnert.

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Wer über eine mögliche Impfpflicht diskutiert, muss das klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit tun, die dem Thema angemessen ist, sagt Katja Mast. Im Januar soll diese Debatte im Bundestag beginnen.

„Die notwendige Debatte über die Impfpflicht wird geführt – sie beginnt im Januar im Bundestag. Klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit, die dem Thema angemessen ist. Und diese gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung gehört auch in den Bundestag, wo die jeweiligen Argumente ausgetauscht und gewichtet werden.

Nie hat irgendjemand behauptet, dass eine Impfpflicht alleine die Pandemie beenden kann. Aber klar muss das Ziel sein, dass wir am Ende eine ausreichend hohe Impfquote bekommen, um für den Kampf gegen die Pandemie gut gerüstet zu sein. Es braucht eine unaufgeregte Debatte und dann eine kluge und zielführende Entscheidung.

Diesen Ansatz verfolgen wir gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Und davon lassen wir uns auch von niemandem abbringen – das gilt für Herrn Brinkhaus und Herrn Wüst gleichermaßen.“

Am vergangenen Montag ist eine Gruppe von selbsternannten “Querdenkern” vor dem Haus der Minden-Lübbecker Landrätin Anna Bölling aufmarschiert.

Zum diesem Einschüchterungsversuch erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post:

“Wir alle können stolz sein auf unseren demokratischen, liberalen und sozialen Rechtsstaat. Diese historische Errungenschaft gilt es zu bewahren und zu verteidigen. Auch deshalb bedanke ich mich bei der Polizei, die umsichtig die Rechte unserer Landrätin Anna Bölling geschützt hat – gegen selbsternannte Querdenker, gegen eine kleine radikale Minderheit, gegen eine unentschuldbare Grenzüberschreitung.

Ich bin sicher, dass bei uns im Mühlenkreis und in ganz Deutschland, die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für unsere Demokratie einsteht und mit Leuten nicht zu tun haben will, denen offensichtlich jeglicher persönlicher Anstand und jeglicher demokratischer Mindeststandard abhanden gekommen ist.”

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