Zur Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, erklärt Frederick Cordes, Generalsekretär der NRWSPD:

»Die AfD hat längst alle demokratischen Masken fallen lassen. Das zeigt die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mehr als deutlich. Die AfD wird nicht mehr nur beobachtet, sie wird jetzt auch klar, als das benannt, was sie ist – eine rechtsextremistische Partei, die systematisch gegen die Grundwerte unserer Verfassung arbeitet.

Die Einstufung muss Konsequenzen haben. Die neue Koalition muss zügig über das weitere Vorgehen beraten. Am Ende muss dabei immer klar sein: Der Rechtsstaat darf nicht zögern, wenn seine Grundwerte angegriffen werden. Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist die Grundlage für ein Verbotsverfahren. Wir dürfen nicht länger zögern, dieses scharfe Schwert des Rechtsstaates zum Schutz unserer Demokratie zu ziehen.«

Zum Ausgang des SPD-Mitgliedervotums und zum daraus resultierenden Eintritt in die Regierungskoalition mit der Union erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Die SPD hat von ihren Mitgliedern den Auftrag zur Regierungsbeteiligung erhalten. Das ist ein starkes Zeichen in Zeiten großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Der Eintritt in die Regierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Auftrag, die Probleme unseres Landes anzupacken und Lösungen zu liefern. Wir wissen, dass Vertrauen nicht mit Worten, sondern nur mit Taten wächst.

Der vorgelegte Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss im Zeichen der Verantwortung, bei dem alle Partner aufeinander zugehen mussten. Unsere Mitglieder haben in den vergangenen Wochen respektvoll miteinander diskutiert, sorgfältig abgewogen und gemeinsam eine verantwortungsvolle Entscheidung für unser Land und unsere Partei getroffen. Dass ein Teil unserer Mitglieder dem Vertrag nicht zustimmen konnte, nehmen wir ernst. Wir werden bei der nun anstehenden Neuaufstellung der Partei alle Mitglieder brauchen, gerade auch diejenigen, die dem Vertrag nicht zustimmen konnten.

Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Koalitionsvertrag bietet viele Chancen – mit einem Sondervermögen für Infrastruktur, einem umfassenden Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Belebung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Initiativen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Jetzt kommt es darauf an, diese Chancen entschlossen in der Regierung zu nutzen.«

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Der Europäische Gerichtshof hat mit einem heute verkündeten Urteil Standards für die Vergabe von Nutzungsrechten von Ladesäulen an Autobahnraststätten definiert. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen der bundeseigenen Autobahn GmbH und dem Ladesäulenbetreiber ‘Fastned’. Das Unternehmen klagte gegen die Erweiterung der Nutzungsrechte um Ladesäulen, die der seit 2014 privatisierten Firma ‘Tank und Rast’ ohne öffentliche Ausschreibung zugesprochen wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte sich daraufhin, aufgrund von bestehenden europäischen Vergabe-Vorschriften, an den EuGH.

Da die ‘Tank und Rast’ in Deutschland circa 90 Prozent der Rastanlagen an Autobahnen bewirtschaftet, sehen Kritiker:innen diese Sonderstellung als Wettbewerbsverzerrung und mitverantwortlich für hohe Strompreise an Schnellladesäulen.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

Leider konnte heute noch keine finale Entscheidung für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gefunden werden. Jetzt muss so schnell wie möglich auf nationaler Ebene geklärt werden, inwieweit weitere Wettbewerber auf dem deutschen Ladesäulenmarkt Fuß fassen können. Das Gericht in Düsseldorf muss nun klären, ob die bestimmten Bedingungen, die der EuGH konkretisierte, in diesem Fall erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist ein fairer und freier Wettbewerb für alle von Vorteil: Niedrigere Preise, besserer Service und höhere Qualität. Laden muss so einfach wie Tanken werden – und dazu gehört mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von Ladesäulen-Lizenzen an Tankstellen.”

Nach der Entscheidung des EuGHs liegt der Fall nun wieder beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dort wird die finale Entscheidung über die Konzessionsvergabe getroffen. Ein Termin ist bisher nicht bekannt.

Im vergangenen Jahr hat Ministerpräsident Wüst ein neues Tariftreuegesetz für NRW angekündigt. Passiert ist bisher nichts.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wer den ganzen Tag arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Deshalb setzen wir uns seit Jahren für ein neues Tariftreuegesetz in NRW ein. Vollmundig hat Ministerpräsident Wüst vor einem Jahr angekündigt, ein neues Tariftreuegesetz auf den Weg bringen zu wollen. Passiert ist nichts. Das ist ein absolutes Armutszeugnis für diese Regierung, vor allem angesichts weiter sinkender Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen. In NRW werden laut DGB nur noch 51 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt. 1996 waren es noch 82 Prozent der Beschäftigten. Vom einstigen Vorzeigeland der Tarifbindung ist NRW nun auf Platz 6 der Länder gerutscht. Dies hat weitreichende Auswirkungen für die Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Gerade in Zeiten von stark sinkender Tarifbindung wäre ein starkes Tariftreuegesetz ein wichtiger Meilenstein, doch außer vollmundigen Ankündigungen zum 1. Mai passiert bei dieser Regierung nichts.

Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen. Dabei ist es wichtig, dass auch die Kommunen einbezogen werden. NRW muss mit gutem Beispiel vorangehen, öffentliche Gelder verantwortungsbewusst einsetzen und dabei sicherstellen, dass sie zu gerechten Löhnen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Als SPD-Fraktion werden wir uns weiter für ein neues Tariftreuegesetzes einsetzen, auch jenseits des 1. Mai. Denn mit mehr Tarifbindung können wir die Arbeitsbedingungen der Menschen im Land wirklich verbessern.“

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Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 24. April 2025, das sogenannte „Roadworthiness Package“ vorgestellt. Unter anderem sollen Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich zum TÜV – anstatt wie bisher alle zwei Jahre. Zudem sollen neue verpflichtende Prüfmethoden europaweit standardisiert werden, um Manipulationen am Pkw zu verhindern.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Ich begrüße diesen Vorschlag die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und ich bekenne mich deutlich zum Ziel der sogenannten Vision-Zero 2030. (Die EU hat sich damit das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken). Die europaweite Standardisierung von Prüfmethoden ist längst überfällig.

Allerdings lehne ich die verpflichtenden jährlichen TÜV-Prüfungen für Pkw ab. Ich halte es nicht für das richtige Mittel, um für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Ältere Autos kaufen sich hauptsächlich Menschen mit kleinerem Einkommen, die durch die Prüfung finanziell höher belastet werden würden. 

Die jährlichen Prüfungen bedeuten mehr Bürokratie, mehr Personal und mehr Kosten. Das ist unnötig. Die TÜV-Prüfung alle zwei Jahre ist völlig ausreichend. Es würde den Menschen viel mehr helfen, die Qualität der Prüfmethoden zu verbessern, anstatt die Anzahl der Prüfungen zu erhöhen.

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, dem ich angehöre, wird diesen Vorschlag jetzt auf Herz und Nieren prüfen. Verkehrssicherheit ja, aber das darf nicht automatisch zu höheren Kosten und Aufwand führen.“

Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet hat, müssen beide Gesetzgeber nach eingehender Beratung zustimmen.

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Die EU-Kommission hat soeben verkündet, den US-Konzernen Apple und Meta Geldstrafen in Millionenhöhe aufzuerlegen. Die Behörde wirft den Tech-Unternehmen fehlende Anpassungen an die bestehende EU-Gesetzgebung für digitale Märkte (Digital Markets Act) vor, die seit einem Jahr gilt: Apple habe in seinem App Store Konkurrenten benachteiligt. Meta wiederum habe durch das sogenannte ‘pay-or-consent’-Modell seine Nutzerinnen und Nutzern unrechtmäßig vor die Wahl gestellt, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder eine werbefreie, kostenplichtige Version des Dienstes zu nutzen.

Der DMA ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die digitale Wirtschaft insgesamt fairer und wettbewerbsfähiger machen soll. Besonders kleinere Unternehmen sollen von der Umsetzung des DMA profitieren, da sie aufgrund der Marktmacht von Tech-Konzernen in vielen Bereichen benachteiligt sind. Verbraucher:innen werden mit dem Gesetz vor unfairen Praktiken und Intransparenz geschützt

Katarina Barley, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und binnenmarktpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

“Wer in der EU Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten. Die Entscheidungen gegen Apple und Meta zeigen, dass Europa nicht unter dem politischen Druck aus Washington einknickt. Der Digital Markets Act sorgt für fairen Wettbewerb und starke Verbraucher:innen-Rechte. Nur wenn wir unsere Gesetze entschlossen durchsetzen, werden wir Europas digitale Souveränität sichern. Es ist nur fair, dass auch die großen Tech-Konzerne sich daran halten müssen, und wir damit gleiche Chancen für alle sichern. 

Wir müssen rigoros gegen weitere Verstöße vorgehen. Big Tech hat zu lange durch unfaire Praktiken den Wettbewerb verzerrt und kleinere Unternehmen behindert. Damit muss Schluss sein, damit sich Europas Potenzial für echte Innovation voll entfalten kann.”

Im März 2024 hatte die EU die formellen Verfahren gegen Apple und Meta eröffnet. Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie und legt sogenannten ‘Gatekeepern’ besondere Pflichten auf. Gatekeeper sind Firmen mit einer gefestigten und dauerhaften Marktstellung, deren starke wirtschaftliche Position erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat. Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission erstmals sechs Gatekeeper: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Der DMA schreibt vor, dass solche Gatekeeper ihre eigenen Produkte und Dienste nicht mehr bevorzugen, Suchmaschinenergebnisse steuern oder ohne Weiteres Daten von Nutzer:innen ohne deren Einwilligung verarbeiten dürfen.

Bild: Pascal Skwara

SPD, CDU und CSU haben am heutigen Mittwoch, den 9. April, in Berlin den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD und Mitglied der Kerngruppe bei den Koalitionsverhandlungen:

»Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Eine Zukunft in Sicherheit und Wohlstand ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen, damit unser Land auch in Zukunft erfolgreich bleibt. Dieser Geist hat die Verhandlungen mit der Union geprägt. Der vorgelegte Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss aus Verantwortung für Deutschland, bei dem alle Partner aufeinander zugehen mussten, ohne das gemeinsame Ziel aus den Augen zu verlieren.

Unsere Wählerinnen und Wähler haben sich bei der Bundestagswahl für die SPD entschieden, weil sie mit einer starken Sozialdemokratie konkrete Hoffnungen darauf verbinden, dass ihr Leben einfacher und gerechter wird. Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Für sie konnten wir mit dem Sondervermögen Infrastruktur ein Jahrzehnt der Investitionen verhandeln, in dem wir wie nie zuvor unsere Schienen, Straßen, Brücken und die digitale Infrastruktur modernisieren können. Entscheidend ist jetzt, dass das Geld dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Deshalb fordern wir, dass mindestens 80 Prozent des nordrhein-westfälischen Anteils direkt und unbürokratisch an die Kommunen weitergeleitet werden. Gleichzeitig ist uns ein konkreter Einstieg in die kommunale Altschuldenlösung gelungen – das ist ein greifbarer Fortschritt, der ohne den Einsatz der NRWSPD nicht möglich gewesen wäre.

In Zeiten globaler Unsicherheit haben sich SPD und Union auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, das die Wirtschaft durch eine aktive Industrie- und Standortpolitik substanziell stärkt. Mit der Senkung der Energiekosten für Unternehmen machen wir Deutschland wettbewerbsfähiger und sichern zugleich Millionen Arbeitsplätze – gerade in einem Industrieland wie Nordrhein-Westfalen. Durch einen Investitionsbooster in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wird der Standort Deutschland zusätzlich deutlich attraktiver machen.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts war für die SPD eine zentrale Bedingung in den Verhandlungen. Unser Fokus liegt auf den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auf den Familien sowie den Rentnerinnen und Rentnern. Der Mindestlohn steigt bis 2026 auf 15 Euro. Mit der Investitionsoffensive Bildung bauen wir das Startchancenprogramm für Kitas und Schulen deutlich aus, investieren in moderne Bildungseinrichtungen und sorgen für mehr Chancengleichheit. Gleichzeitig stabilisieren wir das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent. Zudem werden wir durch eine Reform der Einkommenssteuer zur Mitte der Legislatur kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. All diese Maßnahmen tragen nicht nur eine klar erkennbare sozialdemokratische Handschrift – sie sichern auch den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.

Die SPD hat in den vergangenen Wochen für Familien, Beschäftigte und all jene verhandelt, die auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen sind, um ein Leben in Würde und Respekt führen zu können. Nun liegt es in der Verantwortung unserer Mitglieder für unser Land und unsere Partei zu entscheiden, ob dieser Koalitionskompromiss die Grundlage für eine sozialdemokratische Regierungsbeteiligung sein kann.«

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW hat heute den Frühjahrsreport 2025 und die Ergebnisse einer Studie zur psychischen Gesundheit an Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Frühjahrsreport der GEW zeigt einmal mehr: Die Lehrkräfte an unseren Schulen sind die wahren Helden unseres Bildungssystems. Es wird deutlich, welche Leidenschaft die Lehrkräfte für ihren Beruf haben. Die Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler motiviert Lehrkräfte im ganzen Land dazu, über das Zumutbare hinaus alles zu geben. Genau hierin liegt aber das Problem: Immer mehr Lehrkräfte müssen Mehrarbeit leisten, um ihren Job gewissenhaft erfüllen zu können. Das führt am Ende zu einer massiven Überlastung. Mit dem Frühjahrsreport ist damit wieder offensichtlich, dass der Lehrkräftemangel die größte Herausforderung der nordrhein-westfälischen Schulpolitik ist.

Es ist die Aufgabe einer verantwortungsvollen Landesregierung, hier gegenzusteuern. Lehrkräfte brauchen Entlastung statt zusätzlicher Belastung, mehr Freiräume und Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Und: Wir müssen endlich anfangen Ungleiches wirklich ungleich zu behandeln. Schulen in herausfordernden Lagen in NRW müssen besser ausgestattet werden. Hierzu ist eine Aufstockung von Stellen und Ressourcen für den schulscharfen Sozialindex unumgänglich.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie endlich zuhört und die richtigen Schlüsse zieht. Mehr Lehrkräfte fallen nicht vom Himmel und Entlastung gibt es nicht ohne weniger Vorgaben aus dem Ministerium. Schulministerin Feller hat das Heft in der Hand – sie muss es endlich auch nutzen.“

Ziel der Kohäsions- und Strukturpolitik ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Bisher sind die Regionen zentrale Akteure in der EU-Kohäsionspolitik, bei der Verhandlung, Programmierung und Umsetzung von Förderprogrammen. Die im Herbst 2024 bekannt gewordenen Zentralisierungspläne der EU-Kommission für die EU-Kohäsionspolitik nach 2027 würden die Rolle der Regionen erheblich schwächen. Am (heutigen) Freitag haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP den gemeinsamen Entschließungsantrag „Geplante Neuausrichtung der EU-Kohäsionspolitik nach 2027 – föderale und regionale Mitgestaltung statt Zentralisierung!“ im Ausschuss für Europa und Internationales beschlossen.

Dazu erklären die Sprecherinnen und Sprecher für Europa und Internationales der Fraktionen, Romina Plonsker (CDU), Inge Blask (SPD), Berîvan Aymaz (GRÜNE) und Dr. Werner Pfeil (FDP):

„Nordrhein-Westfalen profitiert in erheblichem Maße von der Kohäsionspolitik der Europäischen Union. Allein in der aktuellen Förderperiode erhält unser Bundesland über 3,2 Milliarden Euro an EU-Kohäsionsmitteln. Diese Mittel ermöglichen hier in NRW Investitionen in Transformation, Strukturwandel, sozialen Ausgleich, bessere Ausbildungs- und Berufschancen sowie in die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Auf dem Weg zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas brauchen wir die Unterstützung der EU. Ganz zentral und elementar wichtig für eine gelingende Strukturpolitik ist, dass die Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen entscheidende Akteure sind und es auch bleiben. In den Regionen liegt die Expertise, die eine sinnvolle Mittelverwendung ermöglicht. Eine Zentralisierung der EU-Kohäsionspolitik ist nicht im Interesse unseres Bundeslandes.

Wir begrüßen es daher sehr, dass die Landesregierung sich frühzeitig klar gegen die Zentralisierungspläne der EU-Kommission positioniert hat und darauf gedrungen hat, dass sowohl die Konferenz der Europaministerinnen und -minister als auch die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten den Zentralisierungsplänen eine Absage erteilen. Dies haben Bund und Länder dann auch in einer gemeinsamen Stellungnahme an die EU-Kommission deutlich gemacht. Wir unterstützen ausdrücklich diese klare Positionierung der Landesregierung und senden mit unserem gemeinsamen Antrag auch aus dem Landtag ein deutliches Signal nach Brüssel: Nein zu einer Zentralisierung der EU-Kohäsionspolitik.“

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Morgen startet in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung mit einem Großteil der Regelungen. Zudem übergibt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Förderbescheide an vier Krankenhäuser aus dem 2,5 Milliarden Euro-Topf für die Umsetzung der Krankenhausplanung und einen Förderbescheid aus dem gemeinsamen Fördertopf des Bundes und des Landes.

Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann scheint immer noch nicht verstanden zu haben, dass seine Krankenhausplanung mächtig ins Stottern geraten ist. Anders lässt sich die feierliche Übergabe der Förderbescheide nicht erklären. Von insgesamt über 300 Krankenhäusern in NRW erhalten morgen lediglich vier Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung des Krankenhausplans. Insgesamt erhalten diese Krankenhäuser vom Land 114 Millionen Euro. Das sind Mittel aus der ersten Förderphase zur Umsetzung des Krankenhausplans. Dass das viel zu wenig Geld ist, zeigen die Krankenhäuser selbst: Für diese Förderphase haben die Krankenhäuser in NRW bereits sieben Milliarden Euro beantragt. Alle anderen Krankenhäuser erhalten zu diesem Zeitpunkt keine Förderung. Gesundheitsminister Laumann verschweigt bewusst, dass sie nichts zu feiern haben. Kritik wird nicht ernstgenommen und von der schon in die Länge gezogenen Unterfinanzierung will der Minister auch nichts wissen: 17 Milliarden Euro beträgt der Investitionsstau in NRW. Zusammen mit den Kosten der Krankenhausplanung werden weitere Standort- und Stationsschließungen billigend in Kauf genommen. Darum sollte sich Gesundheitsminister Laumann kümmern.“

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Die SPD-Fraktion bringt am heutigen Freitag, 28. März 2025, den Antrag „Es werde Licht – Angsträume beseitigen! Nordrhein-Westfalen braucht ein Sonderprogramm zur Bekämpfung dunkler Orte“ in den Landtag ein.

Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dunkle Straßen, verwinkelte Tiefgaragen, schlecht einsehbare Unterführungen und leere Plätze am späten Abend – in solchen Angsträumen fühlen sich viele Menschen unwohl und nicht sicher. Die Folge ist, dass diese Orte – insbesondere von Frauen –gemieden werden. Inzwischen gibt es Plätze in NRW, die Sinnbilder für Verwahrlosung und Kriminalität sind. Es darf aber nicht sein, dass so die Bewegungsfreiheit vieler Menschen massiv eingeschränkt wird. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dagegen bisher viel zu wenig getan. Da auch unregelmäßige Polizeikontrollen nicht ausreichen, müssen solche Plätze und Orte umgebaut und erhellt werden: Sicherheit im öffentlichen Raum muss wieder auf die Agenda.

In unserem Antrag schlagen wir ein Sonderprogramm „1.000 helle Orte“ vor, durch das Städte und Gemeinden finanzielle Mittel für die gezielte bauliche Umgestaltung oder eine moderne und energieeffiziente Ausleuchtung von Angsträumen erhalten. Zudem soll ein landesweiter digitaler „Mängel- und Angstraummelder“ eingeführt werden, über den Bürgerinnen und Bürger gefährliche oder unübersichtliche Orte unkompliziert melden können. Andere Bundesländer wie Hessen haben bereits erfolgreich zentrale Meldesysteme etabliert – das muss auch in NRW möglich sein. Menschen müssen sich auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder nach Hause sicher fühlen.“

Die Landesregierung hat eine Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW formuliert, damit Schülerinnen und Schüler ohne eine konkrete Anschlussperspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser unterstützt werden können. Ihre Kontaktdaten sollen nicht nur den Agenturen für Arbeit übermittelt werden, sondern in einem zweiten Schritt auch weiteren Institutionen sowie den Kommunen.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Arbeit und Soziales:

„Diese wichtige Ergänzung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW ist ein längst überfälliger Schritt. Als SPD-Fraktion haben wir das Thema Datenübermittlung bereits im März 2023 mit unserem Antrag „Allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen – Anschlussperspektive nicht an Datenübermittlung scheitern lassen“ erstmalig in den Landtag eingebracht – also ziemlich genau vor zwei Jahren.. Wir sind froh, dass unser Druck endlich Früchte trägt und die Landesregierung auf unsere Initiative reagiert, nachdem wir im Ausschuss immer wieder nachgehakt haben. Die Gesetzesanpassung ist ein wichtiger Baustein, um jungen Menschen den Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Denn ohne Anschlussperspektive droht eine Verfestigung von Arbeitslosigkeit und ein Abrutschen in Armut. In Nordrhein-Westfalen können wir es uns schlichtweg nicht leisten, dass jungen Menschen Zukunftschancen verwehrt werden und sie als Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Jetzt gilt es für die Landesregierung auch bei entsprechenden Programmen zur Berufsorientierung zu handeln und Programme wie KAoA im Sinne der jungen Menschen ohne Anschlussperspektive zu stärken.“