Am morgigen Samstag jährt sich der rechtextreme Anschlag in Hanau zum zweiten Mal. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Auch nach zwei Jahren ist die Trauer groß und das Leid der Angehörigen nicht in Worte zu fassen. Der rechtsextremistische Anschlag von Hanau hat uns vor Augen geführt, wie groß die Gefahr durch rechte Gewalt für unser Land ist. Der Täter hat aus rechter Ideologie heraus neun unschuldige junge Menschen ermordet. Ihre Namen – Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov – werden wir nicht vergessen. Sie sollen uns in Erinnerung bleiben und Mahnung für die Zukunft sein.

Der Staat ist auch zwei Jahre nach dem Anschlag in Hanau gefordert. Denn die NSU-Morde, Halle, Kassel und Hanau sind keine Einzelfälle. Sie sind vielmehr die Folgen einer rassistischen Ideologie, die immer salonfähiger wird. Es ist die Aufgabe einer wehrhaften Demokratie, unser aller Leben zu schützen. Dabei ist auch jede und jeder Einzelne gefragt. Wer sich für ein friedliches Zusammenleben in unserer Demokratie einsetzt, muss sich jederzeit der Unterstützung unserer Gesellschaft sicher sein können. Ich bin der Bundesinnenministerin deshalb dankbar, dass sie Rechtsextremismus als größte Bedrohung bezeichnet und ihm mit einem großen Aktionsplan noch vor Ostern begegnen will.

Wir haben im Landtag bereits kurz nach dem Terrorakt unseren Masterplan gegen Rechtsextremismus vorgelegt. Darin haben wir 55 Maßnahmen aus den Bereichen Innenpolitik, Kinder, Bildung und Jugend, Wissenschaft, Justiz, Integration und weiteren Querschnittsbereichen erarbeitet. Auch wenn wir keine Mehrheit für unseren Masterplan im Parlament finden konnten, werden wir uns weiterhin mit aller Kraft für Initiativen im Kampf gegen Rechtsextremismus einsetzen.“

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Bundesbauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, eine weitere Klimamilliarde für den Bau und Sanierung von Sozialwohnungen bereitzustellen. Mit den Mitteln werden Wohnungen des Energieeffizienzstandards 55 gefördert. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ankündigung.

Verena Hubertz:

„Mit der Einigung bei der Klimamilliarde geben wir dem Wohnungsbau einen zusätzlichen Schub. Wir denken Klimaschutz und bezahlbaren Wohnraum zusammen. Jetzt kommt es darauf an, für das nächste Jahr weitere Mittel des Bundes zu mobilisieren, aber auch Planung- und Genehmigungsverfahren im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zu entschlacken. Wir haben noch viel vor.“

Zur Abschaffung der PCR-Pooltests an Grund- und Primusschulen erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das veränderte Verfahren in den Grund- und Primusschulen ist die logische Folge daraus, dass der Landesregierung die Kontrolle über das Testregime aus der Hand geglitten ist. Da die PCR-Pooltests in zahlreichen Fällen durch die neu beschafften Antigen-Schnelltests nicht mehr aufgelöst werden konnten, blieb der Schulministerin offenbar nichts anderes übrig, als die weiße Fahne zu hissen. Mit Öffnungsschritten hat das wenig zu tun, das ist ein Verschließen der Augen vor der Realität. Anstatt für Möglichkeiten zu sorgen, die PCR-Pooltests auch weiterhin qualitativ wertvoll aufzulösen, hat sich die Landesregierung für den Blindflug entschieden. Leidtragende sind die Grund- und Primusschüler:innen sowie deren Eltern, die nunmehr mit den schlechteren Schnelltests auf sich alleine gestellt sind.“

Der Bundestag diskutiert heute im Vorfeld des Internationalen Frauentages über die Gleichstellung von Frauen und Männern. Eines der ersten Projekte, dass die Ampel-Koalition angeht: die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.

Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird bald Geschichte sein. Längst überfällig lösen wir einen Widerspruch auf: zwischen einem regulierten erlaubten Schwangerschaftsabbruch und der unerlaubten sachlichen Information darüber. Das stärkt die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen. Und es stärkt Frauen in ihrem Recht, sich umfassend zu informieren: über Methoden, Ablauf, Risiken und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Um diese Frauen auch vor Stigmatisierungen und Anfeindungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern zu schützen, werden wir auch sogenannten Gehsteigbelästigungen gesetzlich einen Riegel vorschieben. Frauen wollen im 21. Jahrhundert zu Recht nicht länger bevormundet werden, sondern brauchen eine Rechtsgrundlage, sich eigenverantwortlich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.“

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Es ist höchste Zeit für eine fortschrittliche Politik, die einer modernen und vielfältigen Gesellschaft entspricht. Aufgrund der jahrelangen Blockade von CDU und CSU können Ärztinnen und Ärzte am Anfang des Jahres 2022 noch immer nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Diese Situation ist nicht mehr hinnehmbar. Der § 219a StGB passt nicht in die Zeit. Die Ampel-Koalition sorgt nun mit neuen Mehrheiten dafür, künftig Ärztinnen und Ärzte sachgerechte Aufklärung zu ermöglichen und Frauen dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.“

Heute bringt die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalrechts in den Landtag ein. Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Gegen alle Warnungen sowie den lauten und vereinten Widerstand der Akteure im Denkmalschutz  will die Landesregierung auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch eine Reform des Denkmalrechts durch das Parlament peitschen. Trotz dringender Warnungen will Ministerin Scharrenbach mit dem Kopf durch die denkmalgeschützte Wand.

Der zeitliche Druck für die parlamentarischen Beratungen ist völlig unangemessen. Eine dem Thema und Gewicht der Angelegenheit angemessene Auseinandersetzung im Landtag ist praktisch unmöglich.

Inhaltlich wird mit dem Gesetzentwurf die Expertise des Denkmalschutzes ausgehebelt. Die Behörden vor Ort werden mit den komplexen Fragen des Denkmalschutzes alleine gelassen. Somit droht dem kulturellen Erbe unseres Landes ernste Gefahr. Der bauliche Schatz unserer Heimat wird ideologischen und bornierten Vorstellungen geopfert. Dem stellt sich die SPD-Fraktion im Landtag entgegen.“

Die Regierungskoalition verlängert die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Auch die Zugangserleichterungen gelten weiterhin. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verlängerung.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitscher Sprecher:
„Noch ist die Corona-Pandemie nicht vorbei. Die Krise spüren wir auch weiterhin am Arbeitsmarkt. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld garantieren wir Planungssicherheit für die Betriebe und sorgen dafür, dass die Brücke des Kurzarbeitergeldes weiterhin trägt.“

Jens Peick, zuständiger Berichterstatter:
„Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten haben Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz.“

Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein klares Ausrufezeichen für eine starke europäische Werte- und Rechtsgemeinschaft. Polen und Ungarn wären jetzt gut beraten, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren, sondern den Dialog mit den europäischen Institutionen zu suchen. Bleibt es beim Konfrontationskurs der Regierungen in Polen und Ungarn, bin ich dafür, dann auch das volle Instrumentarium zum Schutz der EU Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu finanziellen Sanktionen, so wie es der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht.“

Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:

„Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick darf dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssen die Rechtsstaatlichkeit beachten.

Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht. Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäischen Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft.“

Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro werden in NRW unmittelbar rund 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Das bedeutet, dass 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen künftig deutlich mehr Geld bekommen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 17/16335) hervor. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Der Mindestlohn wirkt! 1,6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen werden nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehr Geld im Portemonnaie haben. Gerade in Branchen ohne Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen hilft der höhere Mindestlohn, weil mehr als 40 Prozent der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort mehr verdienen als bislang.“

Josef Neumann:

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist auch deshalb unabdingbar, weil sie ein Zeichen von Respekt, Solidarität und Gerechtigkeit gegenüber allen ist, die jeden Tag mit ihrer Arbeit unsere Gesellschaft am Laufen halten. Vom Lohn muss man auch leben können. Deswegen ist der höhere Mindestlohn gerade jetzt in Zeiten steigender Kosten wichtig. Außerdem führt ein höherer Mindestlohn zu Mehreinnahmen der Sozialversicherung in Höhe 0,7 Milliarden Euro. Damit kann auch drohende Altersarmut besser bekämpft werden.“

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Heute hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Antrag „Vom Regierungswechsel 2017 zur Mobilitätskrise 2022: Diese Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld!“ (Drs. 17/16479) für das kommende Plenum vorgestellt. Neben der grundsätzlichen Bestandsaufnahme bringt die SPD-Fraktion einen Antrag für Hilfen rund um die gesperrte A45-Talbrücke Rahmede (Drs. 17/16481) ein.

Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Carsten Löcker verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

André Stinka:

„Um die Mobilität in NRW ist es schlecht bestellt. Von intakten Brücken und staufreien Straßen kann keine Rede sein. Verlässlichkeit im Öffentlichen Personennahverkehr und bei den Regionalbahnen ist ein Fremdwort. Die Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld. Die Verantwortung für diesen desaströsen Zustand trägt Hendrik Wüst. Als Verkehrsminister hat er sich nicht um verlässliche Mobilität gekümmert. Seine Nachfolgerin Ina Brandes tut es auch nicht. Dabei hat die Landesregierung eine Gewährleistungspflicht für eine reibungslose Mobilität und eine intakte sowie leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in NRW. Doch diese Landesregierung hat eine Mobilitätskrise geschaffen.

Die Brücken etwa werden zur Achillesferse der Verkehrsinfrastruktur. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, diesem Problem Herr zu werden. Doch NRW kann es sich nicht leisten, von Brückenlockdown zu Brückenlockdown zu stolpern. Das zeigen die chaotischen Zustände rund um die A45-Talbrücke Rahmede.  Für die Anwohner, Pendler und Unternehmer ist die aktuelle Lage rund um die A45 Brücke eine enorme Belastung. In so einer Situation sollten schnelle und effektive Hilfen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch seitens des NRW-Verkehrsministeriums mangelt es an Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort. Das muss besser werden. Zudem fordern wir finanzielle Hilfen. Beispielsweise für Lärmschutz an den Ausweichstrecken. Notwendig ist ebenso ein Sonderfonds für die Region. Dieser soll dazu dienen, die durch den Ausweichverkehr beschädigte Infrastruktur instand zu setzen.“

Carsten Löcker:

„Der Weg aus der Mobilitätskrise in NRW ist nur mit einem Bündel an Maßnahmen möglich. Diese sind unerlässlich für eine erfolgreiche Verkehrswende.

Mit Blick auf die Brücken brauchen wir einen Gipfel mit allen relevanten Akteuren im Land. Das sind Autobahn GmbH und Landesbetrieb Straßenbau.NRW. Dazu gehören natürlich auch die Wirtschaft und die betroffenen Kommunen. Wir brauchen zudem einen Masterplan für die Brücken in NRW mit einer transparenten Übersicht über Zustand, Belastungsfähigkeit und Lebensdauer, der allen relevanten Akteuren und der Öffentlichkeit digitalisiert zur Verfügung steht. Und wir brauchen ein besseres Brücken-Monitoring, das wesentlich differenzierter als bisher die Brückenbauwerke in NRW prüft. Mit plötzlichen Sperrungen hat sich das bisherige Monitoring als unzureichend erwiesen. Nur mit einem verlässlichen Frühwarnsystem kommen wir vor die Lage.

Um Staus abzubauen, müssen Güterverkehre schneller von der Straße auf Schiene und Wasserstraßen verlagert werden. Hier brauchen wir ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept.

Beim Schienenverkehr müssen wir auch an die Pendlerinnen und Pendler denken. Das Abellio-Aus zeigt, wie anfällig ein zuverlässiger Regionalbahnverkehr ist. Die Finanzierung des Schienennahverkehrs in NRW muss auf eine auskömmliche Basis gestellt werden. Hierbei hat die Landesregierung in der Vergangenheit lediglich knapp 10 % der Förderung von Öffentlichem Personennahverkehr und Schienennahverkehr aus eigenen Mitteln bestritten. Der Rest bestand in der Durchleitung von Bundesmitteln. Das ist für eine ambitionierte Verkehrswende zu wenig. Der Fall Abellio zeigt zudem: Wir brauchen ein Sicherheitssystem seitens des Landes, das bei drohenden Marktaustritten von Anbietern einen reibungslosen Fortbestand der Angebote sicherstellt. Hierzu soll unter anderem eine Stabsstelle im Landesverkehrsministerium geschaffen werden.“

Gabriela Heinrich, stellvertretende Vorsitzende:

„Kinder als Soldaten einzusetzen, ist grausam und unmenschlich. Rund 250.000 Kinder befinden sich weltweit im Kriegseinsatz. Kindersoldatinnen müssen darüber hinaus auch noch häufig sexuelle Gewalt erleiden.

Kinder gehören nicht ins Gefecht oder an die Front. Der Einsatz von Kindersoldaten ist eine schwere Verletzung der Kinderrechte, bei Kindern unter 15 Jahren sogar ein Kriegsverbrechen. Es braucht neben einer wirksamen Krisenprävention und Friedensförderung gezielte Maßnahmen, um dem Einsatz von Kindern in Kriegen und bewaffneten Konflikten ein Ende zu setzen.“

Nadja Sthamer, zuständige Berichterstatterin:

„Der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten ermahnt die Weltgemeinschaft jedes Jahr, sich gegen die Rekrutierung von Kindern als Soldatinnen und Soldaten zu stemmen. Dass in rund 16 Ländern der Welt insgesamt etwa 250.000 Kinder in kriegerischen Konflikten eingesetzt werden, ist ein untragbarer Zustand.

Kinder werden sowohl von regulären Armeen als auch von Rebellengruppen als Soldatinnen und Soldaten missbraucht. Was kaum bekannt ist: je nach Konflikt machen etwa 5 bis 20 Prozent der rekrutierten Kinder Mädchen aus.

Um dem Einsatz von Kindern als Soldatinnen und Soldaten zu begegnen, braucht es eine weltweite und absolute Ächtung einer Rekrutierung unter 18 Jahren. Zugleich darf es keine Lieferung von Waffen, das umfasst auch Kleinwaffen, in Krisengebiete geben.

Verantwortliche für den Einsatz von Kindersoldatinnen und Kindersoldaten müssen konsequent bestraft werden. Die Regierungen der internationalen Staatengemeinschaft sind gefordert, dieser Verletzung von Kinderrechten mit aller Macht zu begegnen.

Die Kindersoldatinnen und Kindersoldaten sind Täter und Opfer zugleich. Daher braucht es eine besondere und aufwändige Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die psychische und medizinische Versorgung der Kinder muss oberste Priorität haben. Deshalb müssen die notwendigen Gelder bereitgestellt werden, um den Kindern eine Chance auf Zukunft ohne Gewalt und Krieg zu ermöglichen. Geflohenen Jungen und Mädchen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt wurden, muss Schutz gewährt werden.

Nicht nur heute, sondern an jedem Tag im Jahr müssen wir hinsehen: Der Missbrauch hunderttausender Jungen und Mädchen als Instrumente kriegerischer Auseinandersetzungen ist unerträglich. Kinder verdienen Schutz, Frieden und eine Chance auf Zukunft. Sich dafür einzusetzen ist unser aller Pflicht.“

Der Lehrermangel als drängendstes Problem der Bildungspolitik ist immer noch ungelöst. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung greifen hier sichtlich zu kurz. Die Zahl von 6.042 unbesetzten Stellen im Jahr 2018 auf nun 8.106 unbesetzte Stellen an. Eine echte Personaloffensive für die Schulen in Nordrhein-Westfalen sieht anders aus.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung scheitert an ihren selbst gesetzten Zielen, denn sie wird der Bekämpfung des Lehrkräftemangel nicht Herr. Auch die damit verbundene  Unterrichtsgarantie ist kläglich gescheitert.

Auf dem Papier einen Vermerk zu streichen und die somit bereits vorhanden Lehrkräfte als Erfolg zu verbuchen lässt tief blicken. Das gleiche gilt für die Schaffung von neuen Stellen im Wissen, dass die Lehrkräfte gar nicht auf dem Markt sind und das eingestellte Geld wieder zurück in den Haushalt fließt.

Alle groß angekündigten Maßnahmenpakete zur Lehrkräftegewinnung haben sich damit erneut als unwirksam erwiesen. Bis zum Jahre 2025 werden mindestens 26.300 Absolventinnen und Absolventen für das Grundschullehramt fehlen. Aktuelle Berechnungen zeigen zudem, dass wir bis zum Jahr 2030 einen Zuwachs von circa 320.000 Schülerinnen und Schüler zu erwarten haben.

Die steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und schulformspezifischer Lehrermangel auf der anderen Seite müssen stärker in den Blick genommen werden. Deswegen müssen wir jetzt neue Wege bei der Personalgewinnung gehen. Vor allem bei den MINT-Fächern fehlen uns jedoch die Fachkräfte. Die bisherigen Maßnahmen von Ministerin Gebauer haben nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Ihren großen Versprechungen sind keine großen Taten gefolgt.

Wirksame Maßnahmen wie die gerechte Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte Einfachlehrer einzustellen, die Verbeamtungsgrenze in Mangelfächern anzuheben oder die Hochschulen für angewandte Wissenschaft in die erste Phase der Lehrerausbildung einzubeziehen wären zum Beispiel neue Wege gewesen, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.

Wir sind bereit neue Wege zu gehen und haben unsere Vorschläge ins Parlament eingebracht. Schwarz-gelb hat jeden Vorschlag abgelehnt.“

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Bauministerin Ina Scharrenbach hat heute Zahlen zur öffentlichen Wohnraumförderung in NRW vorgestellt. Hierzu erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die heutige Bilanz von Bauministerin Ina Scharrenbach ist ein schlechtes Zeichen für die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW. Denn sie offenbart einmal mehr, dass die Landesregierung viel zu wenig dafür tut, guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Bauministerin Scharrenbach hat in der Wohnraumförderung lediglich das Ziel ausgegeben, die aus der Preisbindung fallenden Wohnungen auszugleichen. Dieses Ziel ist ambitionslos und reicht nicht, um den stetig steigenden Mieten etwas entgegen zu setzen. Es braucht mehr preisgebundene Wohnungen und nicht ein Verharren auf dem unzureichenden Status Quo. Denn unter der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt leiden gerade Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Die neuen Zahlen zeigen: Selbst an ihrem eigenen ambitionslosen Ziel ist die Landesregierung gescheitert. Denn die Zahl der preisgebundenen Wohnungen ist zum wiederholten Mal gesunken.

Auch bei den neuen preisgebundenen Wohneinheiten ist in der Amtszeit von Ministerin Scharrenbach ein dauernder Rückgang festzustellen. Wurden 2016 noch 9.720 neue Wohneinheiten gefördert, waren es in 2021 nur noch 7.310. Das ist im Vergleich zum Jahr 2020 ein weiterer Rückgang um 1.284 Einheiten, also knapp 15 Prozent. Gegenüber 2016 beträgt der Rückgang sogar rund 25 Prozent.

Ina Scharrenbachs Versuch, diesen Rückgang den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort in die Schuhe zu schieben, ist der billige Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.

NRW braucht endlich eine Politik, im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Wir wollen die Haushalte entlasten und explodierenden Mieten effektiv entgegenwirken. Pro Jahr wollen wir 100.000 neue Wohnungen bauen, davon 25.000 mietpreisgebundene. So stellen wir sicher, dass auch einkommensschwächere Haushalte in Zukunft eine Wohnung in ihrer Stadt finden.