Die SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu, Lisa-Kristin Kapteinat und Justus Moor hat die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Stehen NRWs Städten und Kommunen bald keine Turnhallen mehr zur Verfügung?“ erreicht. Hintergrund der Anfrage war, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 28. November 2022 eine Umfrage unter seinen Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte: Jede zweite Gemeinde sah demnach bereits Ende November des vergangenen Jahres für die Unterbringung bald keine Alternativen mehr und wollte Turnhallen für Geflüchtete umnutzen. Schon 22 Prozent der NRW-Kommunen nutzten bereits Turnhallen oder vergleichbare Räumlichkeiten.

Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, stellen hierzu fest:

Tülay Durdu:

„Alle Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden kennen das Problem, im Zweifel Turnhallen schließen zu müssen, um sie für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung steckt den Kopf in den Sand. Sie fragt bei den Kommunen gar nicht erst nach, welche Kommunen wie viele Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten nutzen, geschweige denn wie hoch die dadurch anfallenden Kosten sind. Getreu dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieses Wegducken in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung ist erschreckend.

Turnhallen sind immer und für alle eine schlechte Möglichkeit der Unterbringung. Zum einen kann den ankommenden Menschen so keine menschenwürdige Unterkunft geboten werden; gerade für Kinder und Familien sind solche behelfsmäßigen Massenunterkünfte nicht adäquat. Zum anderen leiden auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Vereine darunter, dass ihnen die Sporthalle fehlt. Und das nach den ohnehin schon schwierigen Jahren in der Corona-Pandemie.“

Justus Moor:

„Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn die Landeregierung lediglich auf die Zuständigkeit der Gemeinden über die Art und Form der Unterbringung verweist und jede eigene Verantwortung ablehnt. 2015 und 2016 beispielsweise wurden diese Zahlen bei den Kommunen regelmäßig abgefragt und dem Parlament zur Verfügung gestellt. Heute befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung im Blindflug und verspielt die Integrationsbereitschaft vor Ort – das Organisationschaos setzt sich fort.

Das Land muss endlich neue Landesunterkünfte schaffen und die Refinanzierung vorsorglich geschaffener Kapazitäten verbindlich regeln. Nur wenn vom Land solche Vorhaltekosten den Kommunen erstattet werden, können sie sich um Alternativen kümmern, die einen Verzicht auf die Unterbringung in Turnhallen ermöglicht.“

Ärger mit Behörden? – Am 1. Februar 2023 findet eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags am 1. Februar hin:

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch,1. Februar 2023, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr im Landtag statt. Die genauen Örtlichkeiten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bekanntgegeben.

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür ab sofort unter den Telefonnummern 0211/884-2506 oder -2757 anmelden. Ohne vorherige Anmeldung kann eine Aufnahme in die Sprechstunde nicht garantiert werden.

Jedes Jahr machen schon rund 5 000 Menschen von ihrem Petitionsgrundrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder -2757, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Der Generalsekretär der CDU Deutschland, Mario Czaja, spricht sich in dieser Woche für eine Deutschpflicht auf Schulhöfen aus. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fragt die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nun, wie das Land NRW zu einer Deutschpflicht auf Schulhöfen steht.

Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dilek Engin:

„Wir haben uns als SPD-Fraktion in dieser Woche das Familiengrundschulzentrum in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid angeschaut. Hier werden aktuell etwa 350 Kinder mit einem Migrationsanteil von 80 Prozent unterrichtet. Auf dem Schulhof werden derzeit 22 verschiedene Sprachen gesprochen. Statt eine Deutschpflicht auf dem Schulhof zu fordern, werden die Sprachen hier aber vor allem respektiert und als Chance erkannt. Die Lehrkräfte, Integrations- und Sprachhelfer*innen haben deutlich gemacht, dass das Sprechen der Elternsprache für die Kinder genauso wichtig ist wie das Erlernen der deutschen Sprache. Sprachen öffnen Chancen und sind wichtiger Bestandteil der Identität der Kinder. Unser Besuch in Bochum-Wattenscheid hat gezeigt, wie wichtig es ist, mit den unterschiedlichen Sprachen offen und respektvoll umzugehen. Bei den Expert*innen im Schulalltag vor Ort hat der CDU-Vorschlag keine Unterstützung gefunden.“

Dennis Maelzer:

„Der Vorschlag des CDU-Generalsekretärs ist realitätsfern. Mario Czaja hat für seine Forderung keine handfesten Daten. In NRW findet die Sprachförderung für Kita-Kinder beispielsweise alltagsintegriert statt. Eine Sprachstandsfeststellung gibt es aber nur für Kinder, die keine Kita besuchen. Die Anzahl der Testungen hat sich 2021 zudem in etwa halbiert. NRW-weit meldete das Land nur noch 5.172 Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. Bei den Daten musste sich das CDU-geführte Schulministerium aber mehrfach korrigieren und kann bis heute keine genaue Aussage treffen. Außerdem weiß das Land nicht, wie viele der getesteten Kinder einen Förderbedarf haben oder mit welchen Fördermaßnahmen auf Defizite reagiert wird. Das Land weiß noch nicht einmal, wie viele Kinder im Vorschulalter keine Kita besuchen. Aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es also keine verlässlichen Zahlen zum tatsächlichen Sprachstand der Kinder. Wer so wenig Interesse an dem Thema zeigt und elementarste Fragen zur Sprachförderung nicht beantworten kann, wie das CDU-geführte Schulministerium, sollte zunächst selbst seine Hausaufgaben machen. Doch statt sich ernsthaft mit Fragen der Integration zu beschäftigen, betreiben Teile der Union offene Stammtischpolitik.

Vor diesem Hintergrund wollen wir wissen: Wie steht die Landesregierung NRW zum Vorschlag des CDU-Generalsekretärs? Und bei welchen Sprachen sieht das Land ein Problem darin, wenn Schüler*innen sie während ihrer Freizeit in der Pause sprechen?“

Foto: Luana Azevedo/Unsplash.com

Der geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion im Landtag NRW hat sich heute gemeinsam mit den Sprecherinnen und Sprechern des Teams Chancengleichheit über die Erfolgsgeschichte des Familiengrundschulzentrums in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid informiert.

Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender, und Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Thomas Kutschaty:

„Die Bochum-Strategie heißt: Gleiche und faire Bildungschancen für alle. Nach dem erfolgreichen Vorbild der 44 Familienzentren an Bochumer Kindergärten werden nun auch an den Grundschulen der Stadt Familienzentren etabliert. Damit ist Bochum auch ein leuchtendes Vorbild für ganz Nordrhein-Westfalen. Denn von den rund 2.800 Grundschulen in NRW sind aktuell nur etwas mehr als 150 Grundschulen zu Familiengrundschulzentren entwickelt worden. Das ist eindeutig zu wenig. Hier muss die Landesregierung deutlich mehr Engagement an den Tag legen und Initiativen vor Ort stärker unterstützen.

Familiengrundschulzentren leisten einen wertvollen Beitrag zum Abbau von Hürden, die die Bildungsbiographie von Kindern negativ beeinflussen können. Sie vereinen Förder-, Informations- und Hilfsangebote für Familien an einem Ort. Eltern müssen hier nur noch durch eine einzige Tür gehen, wenn sie Hilfen für ihre Kinder brauchen. Außerdem entlasten Familienzentren an Grundschulen die Lehrkräfte, da sozialpädagogische Fragen durch multiprofessionelle Teams aufgefangen werden. So bleibt den Lehrkräften mehr Zeit für den eigentlichen Unterricht.

Wir fordern daher Familienzentren flächendeckend an Grundschulen im ganzen Land. Sie sind ein ganz wichtiger Baustein im Kampf gegen die Bildungskatstrophe.“

Jochen Ott:

„Dieses Jahr läuft der Schulkonsens aus. Für uns ist klar: Ein neuer Schulkonsens muss die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellen. Herkunft, Wohnort oder der Geldbeutel der Eltern dürfen nicht über die Möglichkeiten von Kindern entscheiden. Für uns sind Familiengrundschulzentren ein wesentlicher Baustein von Chancengleichheit. Und damit sind Familiengrundschulzentren auch ein wesentlicher Baustein von Schulpolitik.

Ein neuer Schulkonsens muss für uns deshalb eine Strategie enthalten, wie Familiengrundschulzentren landesweit etabliert werden können. Vor allem müssen im Zuge der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs an allen Grundschulen bis 2027 Familiengrundschulzentren entstehen. Hierbei müssen wir die Stadtteile und Quartiere in den Blick nehmen, die besonders stark von Bildungs- und Einkommensarmut betroffen sind.“

Der erste Lagebericht Rassismus belegt eindrücklich, wie viele Menschen Opfer rassistischer Straftaten werden: Mehr als jeder Fünfte in diesem Land hat bereits selbst Rassismus erfahren und im Jahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bundesweit etwa 14.000 rassistisch motivierte Straftaten. Der Bericht liefert aber auch wichtige Erkenntnisse zur Verbreitung von Alltagsrassismus, der Gift für unser Zusammenleben ist. Wir sehen den Bericht als Grundlage und Ansporn dagegen vorzugehen.

Simona Koß, zuständige Berichterstatterin:

„Die Vorlage des ersten Rassismus-Berichts durch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung macht deutlich, wie ernst es uns ist, Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen – sofort, nachhaltig und auf transparenter Datenbasis sowie im Austausch mit Expertinnen und Experten. Und das ist angesichts der Zahlen rassistisch motivierter Straftaten sowie den Diskriminierungen unterhalb dieser Schwelle dringender denn je.

Wie wichtig es ist, auch gegen tiefsitzenden Alltagsrassismus vorzugehen, erleben wir aktuell an den reflexhaft rassistischen Reaktionen auf die Krawalle in der Silvesternacht. Es ist befremdlich, mit Friedrich Merz einen CDU-Chef zu erleben, der sich im Fernsehen zurückgelehnt rassistischer Stereotype bedient. Es ist auch kein sinnvoller Ansatz in der Bekämpfung von Kriminalität, anhand ausländischer Vornamen gruppenbezogene Vorurteile auszuleben. Mit solchen Reflexen wird rassistischen Taten der Boden bereitet.

Aber noch aus einer anderen Perspektive ist die Bekämpfung von Rassismus unerlässlich: Ohne Fachkräfteeinwanderung stünde unsere Wirtschaft schon heute vor großen Problemen. Vorurteile dürfen in Behörden, Betrieben und in der Gesellschaft keine Chance haben. Die Erkenntnisse aus dem Lagebericht werden uns dabei helfen, die richtigen Maßnahmen und Strategien zu entwickeln.“

Foto: ADSD/FES

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) lädt Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren aus dem Mühlenkreis dazu ein, sich auch in diesem Jahr am Kreativwettbewerb für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ zu beteiligen. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbes ist „Zusammenhalt für Demokratie und Frieden“.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit der Erinnerungskultur Deutschlands und einem friedlichen Zusammenleben in Europa auseinandersetzen. Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie werden junge Menschen ausgezeichnet, die in diesem Sinne kreative Ideen entwickeln.

„Gerade in der heutigen Zeit tun wir gut daran, an die Schrecken der Nazi-Zeit und des Zweiten Weltkrieges zu erinnern“, so Achim Post. „Es ist sehr wichtig, eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Teilnehmenden können dabei aus zwei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen auswählen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter
www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2023.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen“, kündigt Achim Post an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.

Das Verteidigungsministerium hat die Ausfälle der Puma untersucht. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen, fordert Wolfgang Hellmich.

„Der Bericht des Verteidigungsministeriums zu den ausgefallenen Puma weist auf vielfältige Ursachen hin. Hier geht Gründlichkeit vor. Es war richtig, dass die Verteidigungsministerin weitere Ausgaben vorerst gestoppt hat. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem den Soldatinnen und Soldaten voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen. Es ist sehr erfreulich, dass die Lösung der noch offenen technischen Probleme in enger Kooperation von Industrie, dem Verteidigungsministerium und der Beschaffungsorganisation der Bundeswehr angegangen wird. Entscheidungen über die weitere Nutzung der Puma sind danach zu treffen.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Marder einsatzfähig zu halten. So kann die Bundeswehr ihren Vorsitz für die Nato-Eingreiftruppe seit Jahresbeginn voll erfüllen. Ich bin froh, dass auch innerhalb der Nato kein Zweifel daran besteht, dass Deutschland dieser Aufgabe nachkommt.“

Die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr sind aufs Schärfste zu verurteilen, sagt Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

„Ich verurteile die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr auf das Schärfste. In zügigen Verfahren müssen diese Straftaten geahndet werden. Das bereits verschärfte Strafrecht gibt uns schon die Möglichkeit, deutlich auf diese Gewalt zu reagieren. Ich hoffe auf eine konsequente, lückenlose Aufklärung. Alle Täter müssen identifiziert und die Beweismittel wie Zeugenaussagen gesichert werden, damit die Täter zügig vor Gericht gestellt werden.

Die Gewaltausbrüche haben offenbar, so die Medienlage, vor allem in Metropolräumen stattgefunden. Hier müssen genau die Schwerpunkte und Strukturen dieser Exzesse analysiert und die Einsatzerkenntnisse ausgewertet werden. Daraus lassen sich für künftige Lagen Schlüsse ziehen für regionale Beschränkungen von Pyrotechnik und großen Veranstaltungen bis hin zur veränderten Einsatzplanung, um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen.

Hinweise, dass lange Zeit Corona-Einschränkungen oder Böllerverbote existierten, sind niemals eine Entschuldigung für Verwüstung und Gewalt. Diese Silvester-Chaoten und Straftäter müssen konsequent strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Das ist nicht nur und vor allem im Interesse unserer Rettungs- und Polizeikräfte, sondern in unser aller Interesse.“

Foto: pixabay.com

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.

Macit Karaahmetoglu, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher:

„Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf dem Papier, sondern im Internet verkündet. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.

Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Prinzipien von open Data gestärkt: Die Inhalte sollen maschinenlesbar sein und wir haben klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt auch als ganze Datenbank frei nutzbar ist.

Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“

Anfang 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aus der letzten Wahlperiode in Kraft. Dadurch werden Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert.

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„Zum 01.01.2023 tritt die im März 2021 verabschiedete Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Sie bringt viele Verbesserungen mit sich, für die sich auch Verbände sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingesetzt haben: Die Reform stärkt bereits im Vorfeld und auch innerhalb einer rechtlichen Betreuung die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die neuen Regelungen verbessern die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis und stellen sicher, dass eine rechtliche Betreuung nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz des betroffenen Menschen wirklich erforderlich ist.

Zentraler Maßstab des Betreuungsrechts ist nun, dass die Wünsche der betreuten Person Vorrang haben: Unterstützungsbedürftige Personen bekommen mehr Mitsprache bei der Auswahl der betreuenden Person und mehr Einfluss auf das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer. Sie werden während sämtlicher Phasen des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden. Betreuerinnen und Betreuer sollen bei Entscheidungen lediglich unterstützen.

In den Verhandlungen zu der Reform in der letzten Wahlperiode hatten wir uns als SPD-Fraktion erfolgreich für mehr Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung eingesetzt: So wurden auf Druck unserer Fraktion etwa die Sterilisationsregelung geändert und die Prozessfähigkeit von betreuten Menschen anerkannt.

Die Einführung des Sachkundenachweises im Rahmen eines formalen Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuerinnen und Betreuer ist Teil der Reform und dient der Qualitätssicherung. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, haben wir in diesem Jahr noch einmal nachjustiert und dafür gesorgt, dass Betreuerinnen und Betreuer ausreichend Zeit haben, ihre Sachkunde nachzuweisen.“

Mit Verwunderung nimmt die SPD-Fraktion die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs waren jedoch vor Bewilligung der Mittel in die Entscheidungsprozesse eingeflossen.

Wolfgang Hellmich, verteidigungspolitischer Sprecher:

„Mit Verwunderung nehmen wir die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bundesverteidigungsministerin hat vor Bewilligung der Mittel eine kritische Bestandsaufnahme für die Folgebeschaffung der Puma angestoßen. Die technische Reife war entlang für uns Parlamentarier nachvollziehbarer Kriterien geprüft worden, sodass eine Bewilligung der Mittel durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss erfolgte. Dass nun 18 Pumas aus offensichtlich sehr unterschiedlichen Gründen ausgefallen sind, bringt das Heer in eine ausgesprochen kritische Lage.“

Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

„Es ist nur konsequent, dass die Nachrüstung der vorhandenen Pumas sowie eine Nachbestellung durch die Verteidigungsministerin gestoppt wurden. Rasch muss jetzt die Schadensbegutachtung abgeschlossen werden. Wir erwarten dafür vom Bundesverteidigungsministerium schnellstmöglich einen Lagebericht, um eine abschließende Bewertung der bewilligten Gelder vornehmen zu können. Wir sind erleichtert über die Ankündigung der Industrie, die ausgefallenen Puma innerhalb der nächsten Wochen vollumfänglich in Stand zu setzen.“

Gesundheitsexperte Christian Drosten geht von einem Ende der Pandemie aus. Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert und sollte wie geplant bis April beibehalten werden.

Heike Baehrens:

„Die Aussagen von Christian Drosten machen Hoffnung. Wir konnten uns von Anbeginn der Pandemie auf seine Expertise verlassen. Gleichzeitig haben wir im Umgang mit Corona schmerzlich lernen müssen, dass es auch unter guten Vorzeichen keinen Anlass für Sorglosigkeit gegenüber dem Virus gibt. An China sehen wir aktuell, dass das Virus in anderen Teilen der Welt immer noch nicht unter Kontrolle ist.

Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert. Den Pfad bis zum Ende der Regelungen Anfang April sollten wir beibehalten. Einen anderen Weg zu fahren, so wie vom Bundesjustizminister gefordert, halte ich für voreilig. Ohnehin müsste sich eine solche Forderung direkt an die Länder richten. Sie haben die Fäden bei den Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Hand.“

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