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Die EU-Kommission hat einen sogenannten Beschluss-Entwurf hinsichtlich der Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus zwischen der EU und den USA veröffentlicht, sogenanntes EU-US Data Privacy Framework.

Das zukünftige EU-US-Datenschutzschild beinhaltet Vorgaben für den Transfer personenbezogener Daten von EU-Bürger*innen und attestiert den USA ein vergleichbares Schutzniveau wie in der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof erklärte 2020 in der Schrems-II-Entscheidung das sogenannte Privacy Shield für ungültig. Die Nichtigerklärung durch den EuGH erfolgte deswegen, da das US-Datenschutzniveau im Vergleich zu den EU-Vorgaben nicht eingehalten wurde, aufgrund der umfassenden Überwachungsgesetzgebung, unzureichender Rechtsschutzmaßnahmen und Eingriffen in die Grundrechte betroffener Personen. Das Privacy Shield war der Nachfolger des bereits 2015 im Schrems-I-Urteil gekippten Safe Harbor-Abkommen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU-Kommission und die US-Administration an Lösungen für den rechtssicheren transatlantischen Datentransfer gearbeitet haben. Einige der vom EuGH festgestellten Mängel hinsichtlich des EU-US Privacy Shields erfordern jedoch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen in den USA, insbesondere, um den Zugang zu Rechtbehelfen im Falle von Datenmissbrauch zu gewährleisten. 

Die Ankündigung eines Prüfmechanismus durch das ‘Civil Liberties Oversight Boards’ als Rechtsbehelf ist ein erster Schritt, um Geheimdienst-Aktivitäten zu überprüfen. Nun ist zweifelhaft, ob es mit konkreten Befugnisse zur Änderung der Rechtslage ausgestattet werden wird oder lediglich tadelnd deren Einhaltung fordert. Dies stellt im Kern keinen Rechtschutz für EU-Bürger*innen dar.

Ein Herzstück des heutigen Entwurfs des Angemessenheitsbeschlusses ist der neue Rechtsmittelmechanismus. Das ‘Datenschutz-Überprüfungsgericht’ soll zur Überprüfung der Entscheidungen des Civil Liberties Oversight Boards eingerichtet werden. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Artikel 47 der Grundrechtecharta ist primärrechtlich verankert und wird bei der Überprüfung dieses Gerichts, welches eine gefährliche Nähe zur US-Exekutive aufweist, eine wichtige Rolle spielen. Ich halte es für fraglich, ob dieser Data Protection Review Court wirklich Gericht genannt werden kann, wenngleich es ein erheblicher Fortschritt zum mäßig wirksamen Ombuds-System des bisherigen Privacy Shields darstellt.

Die Mitgliedstaaten werden nun Vertreter*innen entsenden, die den Entwurf zusammen mit dem Europäischen Datenschutzausschuss bewerten und den Durchführungsrechtsakt beschließen. Als EU-Parlament werden wir das weitere Verfahren sehr genau verfolgen und die Bewertung des Europäischen Datenschutzausschusses abwarten. Anschließend wird der Innenausschuss über eine Resolution verhandeln.

Interessanterweise können die USA ebenso die Zügel in die Hand nehmen und die EU als sogenannten qualifizierten Staat, ähnlich dem DSGVO-Angemessenheitsbeschluss, einstufen. Das heißt, die USA nehmen ebenso eine Bewertung des Datenschutzes anderer Länder vor. Mit Blick auf die vorhandene und geplante europäischen Überwachungs-Gesetzesvorhaben der EU-Kommission wäre es interessant, ob die EU sich überhaupt selbst einen Angemessenheitsbeschluss erteilen würde.”

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute in einer Aktuellen Stunde über die zuletzt bekannt gewordene Zahl der fehlenden Lehrkräfte in Höhe von rund 8.000 unbesetzten Stellen debattiert.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die Bildungskatastrophe in NRW ist noch höher als bisher angenommen. Doch davor verschließen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen offenbar die Augen. 8.000 fehlende Lehrkräfte sind eine Katastrophe. Da gibt es kein Drumherum-Reden. Es geht aber nicht nur allein darum. Es geht auch um mangelnde Grundkompetenzen von Grundschüler*innen, um fehlendes Geld im System, um fehlende OGS-Plätze, um fehlende multi-professionelle Teams und um einen schlechten Zustand der mentalen Gesundheit von Schüler*innen und Lehrkräften. Die Liste der Herausforderungen ist sehr lang. Wenn Schulministerin Feller dem Landtag von NRW ihr Handlungskonzept dazu vorstellt, dann muss sie allen Aspekten der Bildungskatstrophe auf Rechnung tragen. Die Landesregierung braucht dafür endlich das richtige Problembewusstsein. Wir sind als SPD-Fraktion nach wie vor bereit, uns mit unseren Ideen auf einer parteibergreifenden Bildungskonferenz einzubringen, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Zukunft unserer Kinder eine gute wird.“

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Heute Nachmittag endet die zweite Lesung des Landeshaushalts für das Jahr 2023 u.a. mit der Beratung des Einzelplan 14 des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die schwarz-grüne Koalition will im kommenden Jahr die Investitionen des Landes senken, obwohl NRW bundesweites Schlusslicht bei der wirtschaftlichen Entwicklung ist. Das ist doppelt problematisch: Der Investitionsstau in NRW würde sich so weiter verschärfen und die Kürzung von Investitionen mitten in der Krise würde den wirtschaftlichen Abwärtstrend sogar noch weiter beschleunigen. Was wir stattdessen brauchen, ist ein kräftiges Zukunftsinvestitionsprogramm im Umfang von 6,5 Milliarden Euro. Das gibt Rückenwind für die Wirtschaft und packt die drängendsten Probleme an.

Ein Schwerpunkt ist dabei die Bekämpfung der Bildungskatastrophe nach dem Vorbild des Programms Gute Schule 2020: Wir wollen 2,5 Milliarden Euro für Schulinvestitionen bereitstellen und mit 1,5 Milliarden Euro den Kitaausbau forcieren. Weitere 300 Millionen Euro sollen in den Ausbau der Offenen Ganztagsschule fließen, damit der kommende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus wollen wir mit zwei Milliarden Euro die kommunalen Krankenhäuser unterstützen – insbesondere zur Sicherung der Gesundheitsversorgung von Kindern. Außerdem wollen wir die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Streichung des Programms „Moderne Sportstätte“ zur Sanierung von Sportanlagen rückgängig machen und dafür auch im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Weitere 100 Millionen Euro stecken wir in den Wohnungsbau, die gezielt gemeinwohlorientierten Wohnungsbauunternehmen zur Verfügung stehen, und mit 20 Millionen Euro soll der Einsatz von Klimaschutztechnik unterstützt werden.“

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Am morgigen Freitag debattiert der Landtag den Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen (Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen, Drs. 18/1870).

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit massiven Versprechen ist die schwarz-grüne Landesregierung gestartet. Doch wer auf einen Windkraft-Boost gehofft hat, wird bislang enttäuscht. Die Landesregierung schafft es nicht, Hemmnisse für den Ausbau der Windkraft zu überwinden. Dabei ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW dringender denn je geboten. Nur so gelingt es, die Klimaziele von Landes- und Bundesregierung zu erreichen. Das Zeitfenster dafür wird immer kleiner. Zumal der auf 2030 vorgezogene Braunkohleausstieg noch mal ein höheres Tempo erfordert, um keine Versorgungslücken zu riskieren.

Der Koalitionsvertrag sieht immerhin 1.000 neue Windkraftanlagen für NRW in der laufenden Legislatur bis 2027 vor. Das sind rechnerisch 200 Windkraftanlagen im Jahr. In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 sind jedoch erst 67 Windräder ans Netz gegangen. Doch statt Ausbau-Hürden zu beseitigen, relativiert die Landesregierung bereits die eigenen Ziele. Ausgerechnet die Grünen sind beim Windkraftausbau von der Fahne gegangen. Vor der Landtagswahl haben sie noch mit uns für ein Ende der unsinnigen und pauschalen Abstandsregeln für Windkraftanlagen gestritten. Inzwischen ist allenfalls eine scheibchenweise Abschaffung vorgesehen. Nicht einmal die im Koalitionsvertrag unverzüglich vorgesehene Abschaffung der Abstandsregeln wenigstens beim Repowering von Anlagen – wenn also Altanlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden – ist bisher erfolgt. Zwischen Reden und Handeln der Landesregierung gilt offenbar eine Abstandsregel. Wenn Ministerin Neubaur nun doch noch eine Initiative zur Streichung der Abstandsregeln in Teilen ankündigt, freuen wir uns über diese Reaktion auf unsere Initiative. Trotzdem bleibt auch dieser lange schon geplante Schritt nichts als ein weiteres Bekenntnis zum scheibchenweisen Vorgehen. Ministerin Neubaur spricht von Schritten, das Land braucht aber einen großen Wumms.

Um Ausbauziele wirklich zu erreichen, wollen wir die 1000-Meter-Abstandsregel abschaffen – nicht scheibchenweise und irgendwann sondern umgehend. Ohne die 1000-Meter Abstandsregel ergeben sich enorme Potentiale für die Windkraft in NRW. Schon eine Absenkung auf 720 Meter würde 42 Prozent mehr Flächen schaffen. Zudem bekommen die Kommunen so die nötige Planungssicherheit. Derzeit will die Landesregierung die Flächenbereitstellung erst nach den Bundesvorgaben bis 2025 über die Regionalplanung regeln. Die Kommunen können damit nicht rechtssicher planen. Doch diese Zeit darf nicht ungenutzt bleiben. Ein Ende der Abstandsregeln bringt Sicherheit vor 2025. Die Landesregierung muss alles daran setzten, um netto 200 Anlagen im Jahr neu hinzu zu bauen. Diese Zahl ist ambitioniert aber machbar.“

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Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Haushaltsmittel dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter für den Klimaschutz verwendet werden.

Dennis Rohde:

„Heute ist ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes. Die Union hätte mit ihrem Antrag sowohl der Beseitigung der Corona-Folgen wie auch dem Weg zur Energieunabhängigkeit nachhaltig geschadet.

Es ist gut, dass die Merz-CDU heute gescheitert ist. Jetzt geht es weiter darum, sich unabhängig von Putin zu machen. Ich hoffe, dass man bei der Union nun zur Vernunft findet und die Fraktion ihren Antrag zurückzieht.“

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat heute zu dem Gesetzentwurf sowie der Ergänzungsvorlage der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 Stellung bezogen. Sein Fazit: „Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungs-Rücklage als verfassungswidrig an.“

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes für das kommende Jahr und der Ergänzung hatten wir bereits nach einer ersten Durchsicht die finanzpolitischen Tricks der schwarz-grünen Landesregierung kritisiert und bereits geahnt, dass die Grenzen der Verfassung mindestens touchiert werden. Der Landesrechnungshof hat nun klargestellt: Die Grenzen sind überschritten, bei den Kreditaufnahmen in den vergangen Wochen, bei der Verschiebung von Mitteln in das kommende Jahr und bei der kreditfinanzierten Krisenbewältigungs-Rücklage selbst. Ein Verfassungsbruch hoch Drei.

Die schwarz-grüne Koalition muss spätestens jetzt nach der deutlichen Kritik des Landesrechnungshofes ihren verfassungswidrigen Haushaltsentwurf 2023 stoppen. Der Versuch, durch die Zweckentfremdung des Corona Rettungsschirms die Schuldenbremse zu umgehen, muss umgehend durch ein rechtssicheres und transparentes Vorgehen ersetzt werden. Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in der Krise dürfen nicht durch ein rechtswidriges Vorgehen gefährdet werden. Wir fordern die Landesregierung auf, zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Bewältigung der Krise zurückzukehren und keine weiteren Alleingänge.

Notwendig ist ein breit getragenes und bedarfsorientiertes Unterstützungskonzept zur Bewältigung der Krise in NRW. Es müssen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine, Wirtschaft und Kommunen durch die Krise zu helfen. Die Kosten dafür müssen transparent im Haushalt 2023 dargestellt und finanziert werden. Wenn notwendig muss dazu die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Unser Angebot zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Krise besteht weiter; allerdings muss die Koalition bereit sein auf ihr intransparentes und rechtunsicheres Vorgehen beim Haushalt 2023 zu verzichten.“

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute einen Antrag in den Landtag von NRW eingebracht, mit dem sie die Landesregierung dazu auffordert, sich zeitnah aktiv in die Aufarbeitung der Missbrauchstaten in den Reihen der Kirchen einzubringen. Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten. Der Antrag ist heute einstimmig federführend an den Hauptausschuss des Landtags NRW überwiesen worden.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender:

„Die Verantwortlichen in den Kirchen haben es nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre. Wir alle dürfen nicht länger nur Zuschauer einer unzureichenden Aufarbeitung sein. Es ist daher an der Zeit, dass die demokratisch gewählten Repräsentanten der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Initiative ergreifen und die Interessen der Opfer vertreten.

Das Entsetzen über den Umgang mit den Missbrauchstaten – insbesondere über die zahllosen Vertuschungsversuche – ist von Mal zu Mal größer geworden. Vor allem die Vorgänge im Erzbistum Köln haben die Kirchen in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt. Das Erzbistum Köln hat zwar 1,5 Millionen Euro für die Opfer des Missbrauchs aufgebracht – aber fast das Doppelte für Anwälte, Rechtsgutachten und Kommunikationsberater ausgegeben. So ruiniert man den Ruf einer Kirche, die auch meine Kirche ist.

Nach all den Jahren des Zuschauens muss allen Beobachtern klar geworden sein: Die Kirche schafft es trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen nicht allein. Ihre Selbstheilungskräfte sind nicht stark genug. Deshalb ist jetzt auch die Politik gefordert, im Sinne des partnerschaftlichen Verhältnisses von Kirche und Staat selbst Verantwortung zu übernehmen und ihren Teil zur Aufarbeitung der Missbrauchstaten beizutragen. Mit unserer Initiative wollen wir die Herausforderung annehmen und dafür sorgen, Unrecht klar zu benennen, aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn es die Kirchen nicht schaffen, den Missbrauch und seine Vertuschung aufzuarbeiten, dann muss es Aufgabe von Politik und Gesellschaft sein, für Aufklärung zu sorgen.

Es geht darum, Kinder vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen, Opferrechte zu stärken, Missbrauchstaten aufzuklären und so – wenn auch ganz langsam – das Vertrauen in die Kirchen mühsam wieder aufzubauen. Zwar stehen auch heute noch viele Gläubige vor ihrer Kirche. Aber sie wissen längst nicht mehr, ob sie noch hineingehen sollen. Um den Weg zu ebnen, muss das Notwendige jetzt getan werden und auch die Politik ihren Teil zur Aufarbeitung beitragen. Das gilt auch über die Kirchen hinaus. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, das überall in der Gesellschaft verübt wird – im Sport,  in Vereinen, in der Familie. Wir müssen uns noch stärker als bisher darum bemühen, diese oft verdeckte aber allgegenwärtige Gewalt zu verhindern.“

Dem aktuellen „Newsletter“ der Landesregierung zufolge ist die Zahl der Plätze für Geflüchtete in den Landeseinrichtungen seit dem 18. Oktober 2022 von 26.441 auf nun 26.261 gesunken.

Dazu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir hatten gehofft, die Landesregierung würde endlich die eigene Verantwortung anerkennen, den um Hilfe rufenden Kommunen unter die Arme greifen und mehr Plätze für Geflüchtete in den Landesunterkünften schaffen. Aber allen Ankündigungen zum Trotz passiert genau das Gegenteil. Die schwarz-grüne Koalition ist noch nicht einmal in der Lage den Status Quo zu halten. Das ist beschämend. Ministerin Paul hat die Situation nicht mehr im Griff. Verfügte das Land Anfang 2016 noch über mehr als 85.000 Plätze in Landeseinrichtungen, ist die Anzahl jetzt erneut und zwar auf 26.261 geschrumpft.

Die Kommunen werden weiter im Regen stehen gelassen, obwohl sie seit Monaten Alarm schlagen: 134 Hilferufe aus den Städten und Gemeinden sind bereits per Brief bei der Landesregierung angekommen. Darunter haben 49 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte der CDU und vier der Grünen unterschrieben. Hinzu kommen etliche Anrufe und Mails, die die Landesregierung laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage gar nicht mehr beziffern kann. Wir bleiben dabei: Die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen müssen schnellstmöglich deutlich ausgeweitet werden, mindestens auf das Maß zu Beginn des Jahres 2016.“

Der Landtag berät am morgigen Mittwoch (23. November) über den Antrag der SPD-Fraktion „Mehr Hochwasserschutz für NRW: Pegelmessnetz erweitern und Daten vernetzen“ (Drs. 18/1689). Darin setzt sich die SPD-Fraktion für einen beschleunigten Ausbau von Pegelmessstationen in NRW ein sowie eine bessere Vernetzung der Vorhersagesysteme. Seit der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 ist in diesem Bereich in Nordrhein-Westfalen zu wenig passiert. Erst im Oktober legte das Umweltministerium in einem Bericht dar, dass seit der Katastrophe keine neuen Pegelmessstellen entstanden sind. Existierende Messstellen (37 von 293 Stationen) waren 15 Monate nach der Hochwasserkatastrophe nicht wieder in funktionsfähigem Zustand.

Hierzu erklärt René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass NRW dringend ein besseres Vorhersagenetz braucht. Im Sommer 2021 fehlten Pegelmessstellen gerade an kleineren und mittleren Flüssen, um Menschen warnen und schützen zu können. Kurz nach der Hochwasserkatastrophe herrschte auch politische Einigkeit, dass nun mehr passieren muss. Doch mehr als ein Jahr später ist klar: Auf die enorme Katastrophe hat die Landesregierung nur minimal reagiert. Neue Messstellen sind bis Herbst 2022 nicht hinzugekommen. Existierende Messstellen waren 15 Monate nach der Flutkatastrophe zum Teil nicht einmal wieder in funktionsfähigem Zustand. Das gilt für 37 von 293 Stationen. Eine bessere Vernetzung der Messstellen fehlt bislang gänzlich.

Mit unserem Antrag wollen wir den Hochwasserschutz in NRW nun mit Tempo nach vorne bringen. Diese Katastrophe und dieses Warn-Versagen dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb wollen wir das Pegelnetz erweitern und die Daten vernetzen. Dabei hoffen wir auf einen breiten politischen Konsens für mehr Sicherheit. Wir fordern, den Ausbau des Pegelmessnetzes im Haushaltsplan zu hinterlegen und abzusichern. Die Landesregierung hat dafür aber keinen eigenen Haushaltstitel vorgesehen. Ausgebaut wird, wenn aus den Mitteln für den allgemeinen Hochwasserschutz etwas übrig bleibt. So kann es passieren, dass am Ende nicht genug Geld im Topf ist, um endlich mehr Messnetzstellen an kleinen und mittleren Flüssen zu installieren. Zudem tragen auch Wasserverbände, Kommunen und sogar private Initiativen zum Ausbau des Pegelmessnetzes bei. Diesen Einsatz muss das Land unterstützen. Darüber hinaus muss die Landesregierung ein System für den Datenaustausch im Messsystem entwickeln.Aus dem Pegelmessnetz muss ein Sicherheitsnetz für Menschen in NRW werden.

Die Europäische Kommission hat nach einem ungewöhnlich langen Verfahren am Montag den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. In der neuen Förderperiode ab 2023 können damit sechs Milliarden Euro jährlich in den Agrarsektor und die ländlichen Räume fließen.

Franziska Kersten, zuständige Berichterstatterin:

„Der Verabschiedung des GAP-Strategieplanes waren intensive Diskussionen vorausgegangen. Ich freue mich, dass unsere Landwirtschaft jetzt endlich die dringend benötigte Planungssicherheit hat. Der Strategieplan ist ein Kompromiss, der auf kurzfristige Herausforderungen bei der Ernährungssicherung reagiert, ohne das Ziel resilienter Agrarsysteme aus den Augen zu verlieren. Der Plan unterliegt zudem ständiger Überprüfung, so dass auch ein schnelles Nachsteuern möglich ist.

Wir dürfen uns jetzt allerdings keinesfalls ausruhen. Nur wenn wir heute mit den Arbeiten an den Rahmenbedingungen für die nächste GAP-Förderperiode beginnen, wird diese ein Erfolg für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume. Ökonomische Tragfähigkeit mit ökologischer Nachhaltigkeit in Einklang bringen können wir nur, wenn künftig eine gezielte Honorierung der flächenbezogenen Umweltleistungen der Landwirtschaft, also eine Bewirtschaftung mit positiven Auswirkungen auf Biodiversität, Klima- und Wasserschutz, erfolgt. Hier kann das Modell einer Gemeinwohlprämie nach dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ ein gangbarer Weg sein.“

Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt, konsequente Transformation unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität sowie haushälterische Vernunft – dafür steht der Bundeshalt 2023.

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Der Bundeshaushalt 2023 setzt in schwierigen Zeiten ein klares Signal – wir lassen niemanden allein und sorgen mit diesem Haushalt für Zusammenhalt in der Zeitenwende. In Zeiten des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und des russischen Energie- und Nahrungsmittelkrieges gegen die ganze Welt gibt dieser Haushalt die richtigen Antworten auf die akuten Probleme dieser Zeit, ohne dass dringend notwendige Investitionen in den sozialen Zusammenhalt und den Kampf gegen den Klimawandel verringert werden.

Die Ampel-Koalition hat mit diesem Haushalt die Finanzierung der Entlastungspakete sichergestellt. Somit können beispielsweise die größte Kindergelderhöhung der Geschichte, das Bürgergeld, die Einmalzahlungen an Studierende und Rentnerinnen und Rentner sowie die Entlastungen bei den Energiekosten garantiert werden.

Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten drei Milliarden Euro zusätzlich, um entschlossen auf die humanitären Folgen der Krisen reagieren zu können.

Über den Klima- und Transformationsfonds stellen wir außerdem die Weichen für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Allein für das kommende Jahr stellen wir gut 36 Milliarden Euro zur Verfügung, um unter anderen Gebäude zu sanieren, Heizungen zu modernisieren, den Automobilverkehr zu elektrifizieren und die Industrie zu dekarbonisieren. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen von 1,5 Milliarden Euro in die Schiene im Verkehrshaushalt, sodass wir allein im Jahr 2023 fast 10 Milliarden Euro in die Schiene investieren. 100 Millionen Euro zusätzlich stellen wir kleinen und Kleinstunternehmen zur Verfügung, um von teurem Gas und Öl auf Strom umzusteigen. Das sind unmittelbare Hilfen insbesondere für Bäckereien.

Der Dreiklang aus Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, die Transformation unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität und das Einhalten der Schuldenbremse stehen für die Entschlossenheit und Geschlossenheit dieser Haushaltsverhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition.“

Das Europäische Parlament hat für verbindliche Zielvorgaben für mehr Geschlechterfairness in Aufsichtsräten von Unternehmen entschieden. Die Abgeordneten führen am morgigen Dienstag in Straßburg die letzte Debatte im Plenum über die Richtlinie über Frauen in Leitungsorganen, bevor Vertreter*innen von Parlament, Kommission und Rat die Vereinbarung am Mittwoch unterzeichnen.

Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der S&D:
“Die Richtlinie für mehr Frauen in Aufsichtsräten hat jetzt endlich ihre letzte Hürde genommen. Damit hat die EU den frauenlosen Aufsichtsräten den Kampf angesagt.  Die Spitze europäischer Unternehmen wird endlich vielfältiger, ihre Entscheidungen werden endlich mehr Menschen einbeziehen und widerspiegeln. Und das wird auch für die gesamte Belegschaft und andere Führungspositionen spürbar sein. Das ist gut für die Gesellschaft und essentiell für die Unternehmen. Denn auf lange Sicht wird sich kein Unternehmen halten können, das sich dem gesellschaftlichen Wandel und damit auch der weitergehenden Gleichstellung verschließt.

Im europäischen Durchschnitt sitzen heute nur 30,6 Prozent Frauen in diesen Gremien der größten börsennotierten Unternehmen. Dabei die Spanne in der EU von 45,3 Prozent Frauen in Aufsichtsräten in Frankreich bis lediglich 8,5 Prozent in Zypern. Derzeit haben nur sieben EU-Staaten verbindliche Rechtsvorschriften für Frauen in Aufsichtsräten beschlossen, darunter Deutschland. In neun Mitgliedstaaten gelten überhaupt keine Vorgaben in zehn Ländern gelten nur unverbindliche Maßnahmen. Die Blockade gegen Geschlechtergerechtigkeit muss ein Ende haben. Deshalb ist dieser neue EU-Beschluss auch für Frauen in Deutschland ein Grund zu feiern: Endlich muss das Problem auch in anderen Mitgliedstaaten angegangen werden, endlich wird Frauen europaweit ihr gerechter Platz eingeräumt.“

Gleichstellungs- und Rechtsausschuss hatten zugestimmt und kein*e Europaabgerodnete*r mehr Änderungsanträge zu den Vereinbarungen beantragt. Das Gesetz gilt als vom Parlament beschlossen, sobald es am Dienstag im Plenum offiziell verkündet wird.
Die Richtlinie wird ein offenes und transparentes Verfahren einführen, um bis 2026 einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in nicht geschäftsführenden Aufsichtsräten von EU-Unternehmen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem ein Sanktionssystem für Unternehmen einrichten, die die neuen Gesetze nicht einhalten.