Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, hat heute den Windpark Asseln im Kreis Paderborn besucht. Der Windpark in Lichtenau-Asseln ist ein Vorzeigeprojekt für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung in NRW. Beim Austausch vor Ort hat der Betreiber WestfalenWIND über seine Arbeit informiert. Zudem haben Vertreter*innen der Stadt Lichtenau aufgezeigt, wie der Gemeinde der Wandel hin zu einer nachhaltigen Stromversorgung gelingt.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Lichtenau macht es vor: Nachhaltige, unabhängige und bezahlbare Stromversorgung in NRW ist möglich. Die Gemeinde geht bei erneuerbaren Energien voran und schafft mit enger Beteiligung der Bürger*innen Unterstützung für ihr Projekt. Dabei kommen vor allem finanzielle Beteiligungsformate zum Tragen, die sich auch im Portmonee der Bürger*innen als Anteilseigner positiv bemerkbar machen. Solche Angebote braucht es flächendeckend im ganzen Land – für die Akzeptanz der Windkraft und für den Klimaschutz insgesamt.

Die Landesregierung hat große Ausbauversprechen gemacht. Jetzt muss das Land aber auch alles unternehmen, um diese zu verwirklichen. NRW muss endlich Sicherheit für Kommunen und Projektierer schaffen. Ein generelles Ende der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen hätte eine verlässliche Ausbau-Perspektive geboten. Doch das hat Schwarz-Grün im Landtag leider abgelehnt. Jeder große Wurf wird in der Koalition zu einem Minimal-Vorgehen geschrumpft.

Jüngst hat die Landesregierung angekündigt, die Flächenvorgaben des Bundes für Windkraft bereits 2025 erfüllen zu wollen. Angesichts der vielen leeren Ankündigungen im Bereich der erneuerbaren Energien erscheint das wenig realistisch. Zumal es auch beim letzten Landesentwicklungsplan lange gedauert hat, bis dieser Realität wurde. Dabei werfen vor allem neue Grenzziehungen Fragen auf: Keine Planungsregion soll mehr als 75 Prozent ihrer Potenzialflächen für die Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Außerdem soll nicht mehr als die bundesseitig vorgesehene Obergrenze von 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion für die Windenergie vorgehalten werden müssen. Das sind neue bürokratische Hürden, die den Windkraftausbau wieder unnötig kompliziert machen. Genau solche Hindernisse müssen wir beseitigen und keine neuen schaffen.

Es bleibt dabei: Eine verlässliche Perspektive für Windkraft in NRW fehlt. Statt wackliger Minimal-Versprechen braucht es einen Abbau von Planungshürden und Ausbaubremsen.“

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat heute gemeinsam mit Prof. Dr. Torsten Schmidt, Leiter Konjunktur des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, und Ralf Stoffels, Präsident der Industrie- und Handelskammer NRW, die Öffentlichkeit über die Lage der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen informiert. Demnach stagniert die Wirtschaft des Landes im Jahr 2023 (0,00 Prozent) und liegt damit hinter der Entwicklung im Bund (+0,2 Prozent).

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wirtschaftliche Stagnation ist weder ein Grund zur Erleichterung, noch ein Signal für einen kommenden Aufschwung. Denn trotz der sinkenden Energiepreise ist die Lage ernst und sind die Einschnitte bei den Unternehmen tiefgreifend. Das Land muss insbesondere auf die Betriebe zugehen und Unterstützung anbieten, die Auslandsverlagerungen als eine mögliche Option immer noch in Erwägung ziehen. Solche Brücken durch die Krise hat die schwarz-grüne Landesregierung bisher aber nicht gebaut.

Denn der Aufschwung kommt nicht von selbst und braucht die flankierenden Maßnahmen der Politik, damit die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen in die Klimaneutralität und Digitalisierung auch kommen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft Köln müssten das bis 2030 jedes Jahr 55 Milliarden Euro sein.

Sehr eigenwillig ist die Einschätzung von Ministerin Neubaur, die nur milde Rezession sei auch auf die NRW-Härtefallhilfe zurückzuführen. Wie diese schon Wirkung erzielt haben sollen, grenzt an Zauberei: Unserer Kenntnis nach befinden sich die Hilfen des Landes für kleine und mittlere Unternehmen immer noch im ‚Ankündigungsmodus‘ und sollen erst in der kommenden Woche starten. Zudem sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Härtefallhilfen ausgeweitet werden müssen.“

Die Nationale Wasserstrategie wurde heute im Kabinett verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Strategie des Bundes für die langfristige Entwicklung eines bundesweiten Wassermanagements.

Helmut Kleebank, zuständiger Berichterstatter:

„Die Ressource Wasser steht unter hohem Druck. Die Nationale Wasserstrategie ist ein wichtiger Auftakt und ein riesiger Erfolg, um das Wasser als Lebensgrundlage für alle zu sichern. Der letztjährige Dürresommer, die Oder-Katastrophe, die Ansammlung von Mikroplastik und multiresistenter Keime sowie die Überflutung des Ahrtals führen uns die Bedeutung des Wassers für zentrale Bereiche unseres Lebens vor Augen. Diese Ereignisse zeigen, dass die Auswirkungen des Klimawandels bereits spürbar sind. Dadurch erhöht sich der Handlungsdruck, Lösungen zu finden, um die Verfügbarkeit der Ressource Wasser zu gewährleisten.

Bereits die vorherige Umweltministerin Svenja Schulze setzte sich für eine Nationale Wasserstrategie ein und erarbeitete einen ambitionierten Entwurf. Diesen greift die Bundesregierung mit der jetzigen Fassung auf und legt einen zentralen Grundstein für eine nachhaltige Entwicklung. Mit den enthaltenen Zielsetzungen bis zum Jahr 2050 sowie konkreten Maßnahmen des Aktionsprogramms werden die Probleme und Nutzungskonflikte klar adressiert und angegangen. Im Zentrum allen Handelns steht natürlich vor allem die dauerhafte Sicherung der Versorgung aller Bürgerinnen und Bürgern mit sicherem Trinkwasser.“

Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin:

„Die Belastung unserer Gewässer ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Das zeigt uns das regelmäßige Monitoring. Nichtsdestotrotz ist noch viel zu tun. In unseren Oberflächengewässern werden Spurenstoffe, zum Beispiel Arzneimittel und deren Rückstände, nachgewiesen. Die Nationale Wasserstrategie fasst das auf und betrachtet dabei die Herstellung, Verwendung, Rückgewinnung und Wiederverwendung oder Entsorgung von Stoffen in unserem Wasser. Dabei ist besonders wichtig, dass die Verwendung von Stoffen, die ein relevantes Maß der Gefährdung überschreiten oder ein ausschlaggebendes Risiko für unsere Gewässer, die Trinkwassergewinnung oder die landwirtschaftliche Bewässerung darstellen, auf essenzielle Anwendungen beschränkt werden. Die Regierung verabschiedet hiermit eine Nationale Wasserstrategie, die inakzeptable Risiken für unsere Gewässer und Gewässerökosysteme von vorneherein vermeidet. Durch das Vorsorgeprinzip als zentrales Element der vorliegenden Strategie, werden die genannten Problemstellungen an der Wurzel gepackt.“

Ab dem 15. März können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler endlich eine steuerfreie Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Damit reagiert die Koalition erneut auf stark gestiegene Preise und entlastet junge Menschen.

Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir, dass Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler endlich ihren Antrag auf die Einmalzahlung stellen können. Damit entlasten wir erneut Menschen in Ausbildung nach zwei BAföG-Reformen, zwei Heizkostenzuschüssen und der Energiepreispauschale für Erwerbstätige. Das ist nötig, da gerade auch junge Menschen unter den hohen Preisen leiden.

Wichtig ist jetzt, dass die Berechtigten ihren Anspruch wahrnehmen und dass die Einmalzahlung schnell ausgezahlt wird. Leider war der Umsetzungsprozess langwierig und komplex. Ein Antragsstart ein halbes Jahr nach Ankündigung ist aber deutlich zu spät. Umso wichtiger, dass künftige Entlastungen schneller bei den Menschen ankommen und die Verwaltungsstrukturen hierfür schlanker werden.

Unabhängig davon werden wir die Bedingungen für Menschen in Ausbildung weiter verbessern. Dazu gehört vor allem ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes BAföG. Die dafür vereinbare Strukturreform muss jetzt schnell kommen.“

Die Nachrichten über die Bildungskatastrophe in Deutschland werden immer dramatischer. Es wird deutlich, dass dieses strukturelle Problem keiner mehr alleine in den Griff bekommt. Deswegen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger heute zu einem Bildungsgipfel geladen. Die meisten Kultusministerinnen und -minister sagten aber ab, so auch NRW Bildungsministerin Dorothee Feller.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es wird immer klarer, dass sich die CDU nicht für gemeinsame Lösungsansätze in der Bildungspolitik interessiert. Auf Landesebene fordern wir seit langem einen parteiübergreifenden Bildungsgipfel von Politik, Wissenschaft und Praxis. Den hat die Landesregierung jedoch immer abgelehnt. Nun schlägt Schwarz-Grün aber auch die Hand des Bundes zur Zusammenarbeit aus. Dabei ist die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen genau das, was es jetzt braucht, um die Bildungskatastrophe abzuwenden. Die meisten politischen Hürden entstehen schließlich nicht durch zu viel, sondern durch zu wenig Zusammenarbeit.

Gerade mit Blick auf die notwendige Klärung offener Finanzierungsfragen ist es von großer Bedeutung, endlich den Schulterschluss mit allen Ebenen zu suchen. Einen ,New Deal‘ für die Bildungspolitik schafft man nicht alleine von Düsseldorf aus. Das gilt auch für einen neuen Schulkonsens, für den es ebenfalls kurzfristig mehr Geld und Personal braucht. All dem hat sich die Landesregierung aber bisher verweigert. So wird die Bildungspolitik Opfer des Verhandlungsunwillens von Schwarz-Grün.

Wir können weiter in parteipolitischen Grenzen denken oder uns an einen Tisch setzen und gemeinsam dafür sorgen, aus der Bildungskatastrophe einen neuen Bildungsaufbruch zu machen. Es geht schließlich um Chancengleichheit und das Bildungsland NRW.“

Seit 1983 wird am 15. März der Weltverbrauchertag begangen. In diesem Jahr fällt er in eine Zeit wirtschaftlicher und sozialer Krisen, die einige Menschen besonders hart treffen. Für die SPD-Bundestagsfraktion stehen verletzliche Verbrauchergruppen im Fokus. Verbraucherpolitik ist auch Sozialpolitik. Überschuldungsprävention und Schuldnerberatung müssen ausgebaut werden.

Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:

„Inflation und steigende Preise vor allem für Energie und Lebensmittel treffen einkommensschwache Menschen besonders hart. Viele können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Das Problem droht sich zu verschärfen, wenn wir nicht gegensteuern.

Wir müssen Überschuldungsprävention und Schuldnerberatung in Deutschland deutlich ausbauen. Längst ist der Bedarf nicht mehr auf Arbeitslose und Geringverdienende beschränkt, sondern reicht bis in den Mittelstand hinein. Unter der Ampel-Koalition ist der Bund erstmals in die Finanzierung eingestiegen, das war ein wichtiger Schritt. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. So brauchen alle von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland kostenlosen Zugang zu Schuldnerberatung – unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen empfangen oder nicht. Denn es gilt: Je früher die Hilfe einsetzt, desto günstiger wird es am Ende. Dieses Recht auf kostenlose Beratung für alle bleibt ein zentrales Ziel sozialdemokratischer Verbraucherpolitik. Auch bei bundesweiten Ausbildungs- und Qualitätsstandards für die Schuldnerberatung besteht weiter Handlungsbedarf.

Und schließlich müssen wir die Situation überschuldeter und von Überschuldung bedrohter Menschen bei allen künftigen Entlastungsmaßnahmen von Anfang an mitdenken. Es darf nicht sein, dass mancherorts gerade diese Verbrauchergruppe etwa vom 49-Euro-Ticket ausgeschlossen wird, weil die Verkehrsbetriebe eine Bonitätsprüfung durchführen.“

Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aufgrund der Wohngeldreform des Bundes waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.

Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.

In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“

Foto. Ilja Nedilko/unsplash.com

Anlässlich des 12. Jahrestages der Reaktor-Katastrophe von Fukushima am morgigen 11. März wird noch einmal deutlich, dass Atomkraft nicht beherrschbar ist. Es ist richtig, dass Deutschland den Atomausstieg im April vollendet.

Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:

„Der 11. März ist ein Tag zum Innehalten und Gedenken. Vor zwölf Jahren verloren an diesem Tag fast 20.000 Menschen als Folge des Erdbebens und Tsunamis ihr Leben. Hunderttausende Menschen wurden aufgrund der radioaktiven Verseuchung als Folge der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima evakuiert. Bis heute sind ganze Landstriche aufgrund der radioaktiven Kontamination unbewohnbar und die Langzeitfolgen für die Umwelt immens.

Diese Katastrophe lehrt uns, dass die Atomkraft nicht beherrschbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir am 15. April 2023 den Atomausstieg in Deutschland vollenden und die drei letzten Atomkraftwerke vom Netz gehen. Wir müssen nun die Energiewende zügig voranbringen, um von fossilen Ressourcen unabhängig zu werden und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.“

Die Verschiebung bei den Haushaltsverhandlungen ist nicht ungewöhnlich. Es zeichnet sich ab: Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 wird eine Herausforderung.

Dennis Rohde: „Dass es im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu Verschiebungen kommt, ist nicht ungewöhnlich. Unbestritten wird die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 eine Herausforderung. Es ist gut, dass sich die Regierung dafür die nötige Zeit nimmt. Am Ende wird der Haushalt aber vom Parlament beschlossen.”

Die angekündigte elektronische Patientenakte ist die Grundlage für ein modernes Gesundheitssystem. Mithilfe dieser E-Akte werden für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und Ärzte Abläufe transparenter und Daten einfacher und zugleich sicher zugänglich.

Dagmar Schmidt:

„Der Bundesgesundheitsminister hält Wort und stellt die Weichen für ein modernes Gesundheitssystem, das für die Patientinnen und Patienten eine bessere Qualität sicherstellt. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Versicherten zu mündigen Partnern in der Behandlung. Ärztliche Kunst ist heute längst keine Blackbox mehr, und die Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf, bestmöglich behandelt und informiert zu werden – diese Einblicke liefert die E-Akte. Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die Vorteile der elektronischen Patientenakte nutzen können: weniger Papierkram, bessere Medikamentenversorgung und bestmögliche Versorgungsabläufe. Für all das steht das Digitalgesetz, das wir zügig umsetzen werden. Und wir werden es so gestalten, dass es für jede und jeden datensicher und einfach zu bedienen wird. Denn die Digitalisierung soll das Leben erleichtern und verbessern und es nicht komplizierter machen.“

Am späten Mittwochabend hat der Landtag NRW namentlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zu Windkraft in NRW abgestimmt. Die SPD-Fraktion wollte mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Schwarz-Grün hat vorgeschlagen, nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen abzuschaffen. Letztlich haben die beiden regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf durchgesetzt und den Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert. Im Frühjahr 2022 erklärte die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wibke Brems: ,Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW‘. Davon wollen die Grünen nun nichts mehr wissen.

Schwarz-Grün hat sich gegen nachhaltige, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung entschieden. Dabei hat auch die Anhörung von Fachleuten im Landtag gezeigt, dass eine Abschaffung der Abstandsregel bei Repowering von Anlagen nicht ausreicht. Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für ein generelles Ende der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Doch diese Expertise war Schwarz-Grün offenbar egal. Nach diesem Rückschlag für die Windkraft muss die Landesregierung dringend erklären, wie sie 1000 neue Windräder bis 2027 noch erreichen möchte. Oder ist auch diese Ankündigung nach wenigen Monaten nichts mehr wert?“

Frauenfeindliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für die Rechte und den Schutz von Frauen und sehen einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern haben deswegen mit der Stuttgarter Erklärung ein Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt.

„Um Frauen besser gegen Gewalt zu schützen, müssen geschlechtsspezifische Motive künftig strafschärfend berücksichtigt werden. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das kein ‚Familiendrama‘ oder eine ‚Beziehungstat‘, sondern ein Femizid und muss regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Denn diese Taten richten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und sind geprägt von patriarchalem Besitzdenken.

Auch in familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren müssen frauenfeindliche Gewaltdelikte zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden. Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wollen wir gesetzlich einen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit finden ihre Grenze im körperlichen Bedrängen und der psychischen Beeinträchtigung anders Denkender.

Die strafrechtliche Bekämpfung von frauenfeindlichen Taten werden wir durch wirksame präventive Maßnahmen flankieren – indem wir eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt – in allen Lebensbereichen.“

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