Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung. Sönke Rixund Dagmar Schmidt erklären, worauf die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren genau achten wird.

Sönke Rix, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Mit der Kindergrundsicherung starten wir die Familienförderung neu: Wir werden die neue Familienleistung einfach und gerecht machen. Das erreichen wir, indem wir den Wust an zentralen Leistungen entwirren und in einer einzigen bündeln, mit dem Familienservice einen zentralen Ansprechpartner zur finanziellen Absicherung von Kindern einrichten und den Kindergrundsicherungscheck als Hebel zur Bekämpfung von verdeckter Armut einführen. Kein Kind soll mehr durch das Sicherheitsnetz fallen.

Das Vorhaben ist komplex, die Zeit ist knapp. Zu viel, zu lange und zu laut wurde über Summen gestritten, so dass der Entwurf erst spät vorgelegt wurde. Und doch sind wir in den anstehenden Beratungen nicht zu Schnellschüssen bereit. Dafür ist das Projekt zu wichtig und richtungsweisend für die Zukunft von Kindern. Notfalls muss die Kindergrundsicherung stufenweise in Kraft treten. Die einzelnen Schritte müssen allerdings dann auch im Gesetz explizit formuliert und verbindlich geregelt werden.“

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Kindergrundsicherung kommt. Nach Mindestlohnerhöhung, Bürgergeld und Wohngeld plus sorgen wir nun dafür, dass niemand wegen seiner Kinder arm wird und Familien es leichter haben, die Leistungen, die ihnen zustehen, auch zu erhalten. Dafür müssen große Schritte bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung im Sozialstaat gemacht werden. Wir werden jetzt im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass für Familien das Leben auch wirklich leichter wird und die Leistungen besser, einfacher und im besten Fall automatisch ausgezahlt werden.“

Memphis Marschalek wird in der nächsten Woche im Rahmen des Jugend-Landtags die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng im Düsseldorfer Landtag vertreten. Der 20-jährige Hahlener hat seit diesem Jahr das Abitur der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule in der Tasche. Memphis Marschalek freut sich riesig, dass er nach seiner erfolgreichen Bewerbung vom 16. bis 18. November das Mandat der heimischen Abgeordneten „übernehmen“ darf. Drei Tage lang nehmen Jugendliche von 15 bis 21 Jahren auf den Stühlen im Plenum Platz. Aus ganz NRW werden Jugendliche anreisen für sie geht es darum, sich intensiv der parlamentarischen Arbeit in Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen zu widmen.

Christina Weng: „Das 13. Treffen des Jugendparlaments NRW bildet genau die eigentliche Zusammensetzung des Landtags ab – also Gesamtzahl der Abgeordneten, Stärke der einzelnen Fraktionen. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter lädt eine jugendliche Person zu dieser Veranstaltung ein. Es heißt dann Politik, also die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, hautnah mitzuerleben“.

Memphis Marschalek hat sich, auch geprägt durch sein Elternhaus, schon früh für Politik interessiert. Schulveranstaltungen wie der Besuch des Bundestagsabgeordneten Achim Post in Berlin taten sein Übriges. Wenngleich Marschalek sich auch ganz besonders für Kommunalpolitik interessiert: „Da habe ich die Möglichkeit, ganz konkret vor Ort zu gestalten“ sagt Marschalek und bezeichnet die faire Integration von Flüchtlingen und das Akzeptieren ihrer Qualifikationen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels als Themen, die ihn interessieren. Vor allem beschäftigen ihn aber aktuell Kinder- und Altersarmut. „Dies sind die Schieflagen, die unbedingt bekämpft werden müssen“, sagt Marschalek.

Bei einem Vorbereitungsgespräch fragte Christina Weng ihn noch nach seinen Erwartungen an seine Tage im Düsseldorfer Plenum. Marschalek: „Ich würde mich freuen, wenn die von mir skizzierten Themen bei den die Beratungen in Düsseldorf zur Sprache kommen würden. Vor allem aber erwarte ich gute und faire Diskussionen, auch das Erleben anderer Sichtweisen. Und neue Leute kennen lernen – das wird bestimmt eine richtig gute Lebenserfahrung“.

Politik ist auch die Bildung von Kompromissen. So ist das nun einmal in einer Demokratie. Und das, da sind sich Weng und Marschalek einig, ist auch gut so. Vielleicht heißt es ja Anfang November in Düsseldorf: „Das Wort hat nun der Abgeordnete Memphis Marschalek.“

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Insolvenzen in der Pflege in NRW“ (Drucksache 18/6669) wird aufgezählt, dass in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres in Nordrhein-Westfalen bereits 103 Pflegeanbieter Insolvenz angemeldet haben.

Dazu erklärt der Fragesteller Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Insolvenzwelle rollt weiter ungebremst durch NRW. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 gibt es jetzt schon mehr als viermal so viele Insolvenzen wie im gesamten Vorjahr. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass Pflegeminister Laumann in dieser Legislaturperiode bisher nicht eine einzige Initiative ergriffen hat, um die Pflege in NRW zu stabilisieren. Es wird allerhöchste Zeit, dass er endlich alle zur Verfügung stehenden Stellschrauben des Landes dafür nutzt, um die Insolvenzwelle zu brechen. So ist zum Beispiel die Investitionskostenförderung alleine seine Aufgabe. Aber selbst zu einem Pflegegipfel war er nicht in der Lage. Zu dem mussten wir letztendlich als Oppositionsfraktion einladen. Diese Laissez-faire-Politik der schwarz-grünen Koalition wird die Pflege im kommenden Jahr in unerträgliche Verhältnisse stürzen.“

Foto: Camilo jimenez/unsplash.com

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Minister Laumann das Vorhaben der Landesregierung bestätigt, über eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2024 die zunächst geplanten 350 Millionen Euro zur Umsetzung des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans um 150 Millionen Euro zu kürzen.

Dazu erklärt Thorsten Klute, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Gesundheit und Pflege:

„Die Umsetzung des NRW-Krankenhausplans hat noch nicht einmal begonnen, da streicht der Finanzminister dem Gesundheitsminister schon fast die Hälfte der Mittel für das Auftaktjahr 2024. Um die Schwarze Null in ihrem Haushalt nicht zu gefährden, rasiert die schwarz-grüne Landesregierung lieber den Etatansatz um 150 Millionen Euro und schiebt die notwendigen Investitionen wie eine Bugwelle vor sich her.

Dabei sind sich außerhalb des Regierungsapparates alle einig: Nordrhein-Westfalen investiert seit Jahren viel zu wenig in seine Kliniken. Der Investitionsstau liegt zurzeit bei rund 16 Milliarden Euro. Dieser Stau wächst jedes Jahr um eine weitere Milliarde an, weil die Landesregierung das Problem nur halbherzig angeht. Die Kürzung bei der Zusatzaufgabe Krankenhausplan ist ein weitere Beleg dafür, dass für die schwarz-grüne Koalition die Krankenhäuser keine Priorität haben und im Zweifel hinten anstehen müssen. Das halten wir für falsch und werden stattdessen für die Zukunft jährlich zwei Milliarden Euro Investitionsmittel des Landes für die Krankenhäuser in NRW beantragen.“

Der Sachverständigenrat hat heute sein Jahresgutachten zur Lage der deutschen Wirtschaft vorgestellt. Mit Blick auf den erwarteten wirtschaftlichen Rückgang fehle in dem Gutachten ein klares Signal für einen Transformationsstrompreis, sagt Bernd Westphal.

„Die deutsche Wirtschaft braucht einen langen Atem, um sich von den externen Krisen zu erholen. Sie steht vor dem größten Wandel hin zu einer klimaneutralen, digitalisierten und nachhaltigen Wertschöpfung. Im Jahresgutachten fehlt mir ein klares Signal für einen Transformationsstrompreis als Gamechanger zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Modernisierung. Moderate Energiepreise sichern und schaffen gut bezahlte Arbeitsplätze und sorgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.

Wir müssen bislang ungenutzte Arbeitskräfte im Inland dringend erschließen und gleichzeitig für einen Rahmen für mehr ausländische Fachkräfte sorgen. Deutschland ist ein weltoffenes Land für ausländische Fachkräfte und muss das auch bleiben. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sind wegweisend.“

Der Finanzausschuss hat heute die globale Mindeststeuer für Deutschland beschlossen. Damit gehen wir effektiv gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer und den unfairen Steuerwettbewerb vor.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland beschlossen. Das ist ein großer Fortschritt bei der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen großer Konzerne in Niedrigsteuerländer. Gleichzeitig dämmen wir damit den unfairen Steuerwettbewerb ein.

Die Mindeststeuer gilt sowohl für international als auch für nur national tätige Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz oberhalb von 750 Millionen Euro. Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt.

Die Mindestbesteuerung wird entsprechend der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass auch die international abgestimmten Vereinfachungsregelungen Bestandteil der gesetzlichen Regelungen sind. Dies erleichtert Unternehmen und Finanzverwaltung die Anwendung der Mindeststeuer.

Neben Deutschland werden auch andere wichtige Industrieländer – wie die EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien oder Japan – die globale Mindeststeuer einführen. Die globale Mindeststeuer bietet aufgrund dieses international abgestimmten Vorgehens eine ganz neue Chance, um effektiv gegen Steuervermeidungen vorzugehen.“

Mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung, die dieses Jahr Mehreinnahmen für die Länder in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung von Mai 2023 prognostiziert, erklären Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Alexander Baer:

„Die aktuelle Steuerschätzung eröffnet dem Land in diesem Jahr neue Spielräume. Wir gehen von gut 500 Millionen Euro Verbesserungen für Nordrhein-Westfalen in 2023 aus. Diese Mittel müssen jetzt zielgerichtet für den Erhalt der sozialen Infrastruktur eingesetzt werden. Wir fordern daher einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Die Grünen haben in der jüngsten Plenarsitzung erklärt, wenn Geld vorhanden wäre, würde es auch eingesetzt. Dieser Moment ist jetzt da. So sehr eine Verringerung des Landesdefizits ein wünschenswertes Ziel ist, so kann Verantwortung in diesen Zeiten nur bedeuten, mit nicht zu verausgabenden Landesmitteln die schwer angeschlagenen Wohlfahrtsträger in Nordrhein-Westfalen zu retten.“

Dennis Maelzer:

„NRW muss sozial bleiben. Dafür haben mehr als 22.000 Menschen vor dem Landtag demonstriert. Kitas und Offene Ganztagsschulen stehen vor dem Kollaps. Eltern und Kinder stehen vor verschlossenen Türen. Trägern droht die Insolvenz. Das Land muss sich mit aller Kraft gegen den Zerfall der sozialen Infrastruktur stemmen. Als SPD-Fraktion fordern wir Rettungspakete in Höhe von 500 Millionen Euro für die Kitas und 100 Millionen Euro für die Offenen Ganztagsschulen. Das Szenario aus dem vergangenen Jahr darf sich nicht wiederholen, als eine Summe von etwa zwei Milliarden Euro ungenutzt in den Haushalt zurückgeflossen ist.“

Das Kabinett hat heute zentrale Maßnahmen für eine erleichterte Arbeitsaufnahme von Geflüchteten beschlossen und somit den Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Integrationspolitik gelegt. Gleichzeitig wird künftig härter gegen Schleusungskriminalität vorgegangen.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die beste Integrationsmaßnahme ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Viele Menschen, die zu uns kommen, wollen arbeiten, bekommen aber keine Erlaubnis dafür. Deshalb ist es ein richtiges Zeichen, dass das Bundeskabinett heute Vereinfachungen für die Arbeitserlaubnis für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Bleibeperspektive beschlossen hat. Künftig endet das Arbeitsverbot spätestens nach sechs Monaten und die Ausländerbehörden erhalten zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bessere Vorgaben, die eine bundeseinheitliche Praxis ermöglichen.

Wir müssen alles dafür tun, dass wir Menschen schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren. Dabei müssen wir auch aus der Vergangenheit lernen und die richtigen Schlüsse ziehen: Sprach- und Integrationskurse dürfen nicht auf der Strecke bleiben, wie beispielsweise während des Zuzugs der sogenannten Gastarbeiter in den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Auch Frauen müssen wir verstärkt in den Blick nehmen und unterstützen, damit sie eine echte Perspektive erhalten und die Integration gelingen kann.“

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Um Menschen davon abzuhalten, sich auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu begeben, müssen wir künftig noch stärker die Schleusungskriminalität in den Blick nehmen. Das Bundeskabinett hat heute Verschärfungen bei Schleusungsdelikten beschlossen, die unter anderem die Mindeststrafe und die Strafrahmen deutlich erhöhen. Denn Schleusungen sind Verbrechen, die auch so bestraft werden müssen. Dies sind wichtige Zeichen an die Schleuser: Wir gehen gegen Eure kriminellen und lebensgefährdenden Handlungen mit allen verfügbaren Mitteln vor.

Illegale Schleusungen sind menschenverachtend und oftmals brutal und rücksichtslos gegenüber den Flüchtlingen und den kontrollierenden Polizisten. Viel zu viele Menschen mussten die Flucht nach Europa in nicht-seetüchtigen Booten und Kühl-LKWs mit ihrem Leben bezahlen. Wir sagen Schleusern den Kampf an.“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auf Basis neuer Beweise freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können – auch nicht wegen Mordes. Wir hatten im Deutschen Bundestag zuvor eine neue Regelung beschlossen, die das ermöglicht. Damit ist ein Grundsatzurteil gesprochen, dass wir selbstverständlich akzeptieren.

Johannes Fechner: 

“Das Bundesverfassungsgericht hat eine jahrzehntelange rechtspolitische Debatte entschieden. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, von vielen Experten als verfassungsgemäß angesehen und im Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtserklärung vorgesehen, hatten wir diese Regelung beschlossen.

Denn es scheint uns unerträglich, dass ein Täter einer unverjährbaren Tat wie Mord, dem nach vorherigen Freispruch die Tat doch noch nachgewiesen werden kann, nicht in einem zweiten Verfahren verurteilt werden kann.

Wir akzeptieren die Entscheidung aber selbstverständlich und werden keine Vorstöße unternehmen, durch eine Grundgesetzänderung unser ursprüngliches Gesetzesziel zu erreichen. Dafür gäbe es im Deutschen Bundestag auch keine Mehrheit aus den demokratischen Fraktionen.”

Foto: pixabay.com

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute den Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen“ zur Beratung in das Parlament eingebracht.

Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, Sprecher für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Sarah Philipp:

„Der Wohnungsbau in Nordrhein Westfalen liegt am Boden. Das betrifft insbesondere auch den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Mietpreisbindung und die Eigentumsförderung. Die schwarz-grüne Landesregierung steht vor dem Scherbenhaufen ihrer verfehlten Wohnungsbaupolitik. Insbesondere die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sehen sich immer höheren Mietkosten ausgesetzt, die das verfügbare Nettomonatseinkommen auffressen. Wohnungsnot und Angst vor immer weiter steigende Lebenshaltungskosten bestimmen das Bild.

Angesichts dieser schweren Krise hat die SPD-Fraktion heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem der dringend erforderliche Wohnungsbau bei uns in NRW zügig wiederbelebt werden soll. Denn Ministerin Scharrenbach irrt, wenn sie für die gegenwärtige Misere immer wieder andere verantwortlich macht, sei es Corona, der Ukraine-Krieg oder die Inflation. Tatsache ist, dass die Landesregierung die Verantwortung für den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen trägt. Der Bund kann nur mit Finanzmitteln unterstützen – und das tut er auch.“

Sebastian Watermeier:

„Es fehlt unter anderem eine geeignete Förderpolitik, die gegen die negativen Marktmechanismen wirkt und zur Wiederbelebung des Wohnungsbaus führt. Neben den von uns vorgeschlagene Maßnahmen gehört aber auch eine Planungssicherheit der baurechtlichen Grundlagen, insbesondere bei der Landesbauordnung.

Das Gegenteil praktiziert Landesbauministerin Ina Scharrenbach, die mit der schwarz-grünen Mehrheit am gestrigen Abend die inzwischen 5. Änderung der Landesbauordnung in sieben Jahren beschlossen hat. Es ist schon ein Treppenwitz, wenn Ministerin Scharrenbach nun auf Bundesebene für ein Normenmoratorium wirbt, um die Regelungswut in den Verordnungen und anderen Vorschriften einzudämmen. Da wäre sie besser einmal mit gutem Beispiel voran gegangen und hätte die Änderung gestoppt.

Leidtragende dieser desaströsen Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen sind Millionen von Menschen, die eine bezahlbare und bedarfsgerechte Wohnung suchen und nicht finden können.“

Foto: pixabay.com

Trotz Konjunkturflaute prognostizieren die Steuerschätzer minimale Mehreinnahmen. Dennis Rohde erklärt, was das für die Haushaltsberatungen bedeutet.

„Die Zahlen der Steuerschätzung sind keine Überraschung, aber verdeutlichen nochmals, unter welch enormem Druck dieses Jahr die Haushaltsverhandlungen geführt werden müssen. Die Spielräume sind eng, aber die Herausforderungen groß. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern werden wir jetzt umschichten, priorisieren und Schwerpunkte setzen.

Das passiert im Angesicht der beiden Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, aber auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die Inflation und das Thema Migration.

Als SPD-Fraktion wollen wir ein Gesamtpaket schnüren, das den Aufgaben der Zeit gerecht wird und dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ermöglicht. Dafür arbeiten wir in den kommenden Wochen intensiv und vertrauensvoll unter den Koalitionshaushältern zusammen. Sie werden keine Zwischenstände hören, aber ein gutes Gesamtergebnis sehen.“

Foto: pixabay.com

Die schwarz-grüne Landesregierung will die Altersgrenze in den Feuerwehren anheben. Bei Beamten und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) soll sie von 60 auf 61 und für die Beamten und Beamtinnen der Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst) von 60 auf 62 Jahre angehoben werden.

Anlässlich des heutigen Protestes von ver.di NRW und komba NRW vor dem Landtag erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Pläne der schwarz-grünen Koalition sorgen seit Wochen für heftige Unruhe bei den Feuerwehren und lösten auch bei uns in der SPD-Landtagsfraktion großes Entsetzen aus. Eine 48-Stunden-Woche, jahrzehntelange Schichtarbeit, Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie enorme körperliche und psychische Belastungen sind kein Zuckerschlecken sondern ein Knochenjob. Trotzdem will CDU-Innenminister Reul die Altersgrenze für die Feuerwehr heraufsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines ganzen Berufsstandes. Wir kämpfen gemeinsam mit den Feuerwehren und den Gewerkschaften gegen die Anhebung der Altersgrenze – die 60 muss bleiben.

CDU und Grüne behaupten, die Feuerwehrleute länger arbeiten zu lassen bis sie nicht mehr können, würde die personellen Probleme lösen. Das Gegenteil wird passieren: Junge Menschen werden sich dreimal überlegen, ob sie mit dieser Aussicht in einer Wache anfangen wollen oder lieber einen anderen Weg einschlagen. Wir brauchen vielmehr eine Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes. Die packt die Landesregierung aber nicht an, weil es sie nicht zum Nulltarif geben wird.“