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Das Startchancen-Programm ist eines der zentralen bildungspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen mit einem Investitionsprogramm für eine moderne Lernumgebung, einem Chancenbudget zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zusätzlichen Personalstellen für multiprofessionelle Teams rund 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler:innen gezielt unterstützt werden. 

Katrin Zschau, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der Abkehr vom sogenannten Königsteiner Schlüssel gelingt ein Paradigmenwechsel in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich. Die Länder sollen die Mittel bedarfsorientiert anhand der Anzahl ihrer bedürftigen Schulen in Sozialräumen mit besonderen Herausforderungen erhalten. Dazu werden Bund und Länder in den kommenden Jahren jeweils zehn Milliarden Euro mobilisieren. Das ist das größte Bildungsprogramm von Bund und Ländern seit vielen Jahren. Mit einem Investitionsprogramm für zeitgemäße und förderliche Lernumgebung, einem freien Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zusätzlichen Personalstellen zur Stärkung multiprofessioneller Teams wollen wir ein kluges Programm auf den Weg bringen, von dem Lernende und Lehrende nachhaltig profitieren werden. Wir erwarten jetzt eine zügige Zustimmung aller Länder zu den Eckpunkten.“

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In der gestrigen Anhörung des Kulturausschusses sprachen sich sämtliche Sachverständige der Union sowie die Mitglieder der Unionsfraktion gegen das Staatsziel Kultur im Grundgesetz aus. Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert an die Union, dieser wichtigen Verankerung nicht im Wege zu stehen.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

“Die Bedeutung von Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie ist nicht nur Dekoration, sondern bildet das Fundament unseres Zusammenlebens. Deshalb ist es umso bedenklicher, dass die Union einen bereits seit langem bestehenden Konsens der demokratischen Parteien in Frage stellt. Schon 2005 hat die Enquete-Kommission ‚Kultur in Deutschland‘ parteiübergreifend die Bedeutung einer solchen Verankerung anerkannt. Seitdem hat die Dringlichkeit einer solchen Benennung in unserer Verfassung zugenommen.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie essentiell es ist, dass der Staat die Rahmenbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende schützt und stärkt. Kultur muss lebendig und dynamisch sein, verdient aber gleichzeitig einen festen Platz im Grundgesetz. Kultur ist Teil der Daseinsvorsorge und ebenso wie die natürlichen Lebensgrundlagen schutzbedürftig.

In der Anhörung wurde klar herausgestellt, dass mit einer solchen Verankerung keine Einschränkung des Föderalismus beabsichtigt ist und auch keine Eingriffe in die Kulturhoheit der Länder stattfinden werden. Das Staatsziel ‚Kultur‘ ist ein Gestaltungsauftrag des Staates insgesamt, der die Kommunen stärkt und ihre Selbstverwaltung vollumfänglich achtet. Abwägungs- und Ermessensentscheidungen von Verwaltungen und Gerichten können ein Staatsziel nicht ignorieren. Schon deshalb wäre ein Staatsziel Kultur ein Gamechanger im ewigen Ringen der Kulturschaffenden und Einrichtungen um Anerkennung und Berücksichtigung.

Es ist völlig unverständlich, warum CDU/CSU von ihrem eigenen ursprünglichen Anspruch abrücken. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Union auf, wie zuvor die Bedeutung von Kunst und Kultur anzuerkennen. Dies wird auch durch die Verankerung von Kultur im Grundgesetz erreicht.”

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Gestern hat die NRW-Landesregierung nach ihrer Kabinettssitzung erklärt, der Tarifabschluss für die Beschäftigten in den Kindertagestätten und die damit einhergehende finanzielle Belastung für die Träger sei für sie „Anlass zum Handeln.“ Sie werde „im Rahmen der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 den Ansatz der für 2024/25 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 auf dann fast zehn Prozent erhöhen.“ In der heutigen Fragestunde des Landtags wurde klar, dass es sich hier nicht um eine politische Initiative der Landesregierung handelt, sondern um die bloße Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), wie es das Parlament in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen hatte.

Dazu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

 „Peinlicher geht es nicht. Dienstags kündigt die schwarz-grüne Landesregierung an, endlich zu handeln und den Ansatz der für 2024/25 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 auf dann fast zehn Prozent erhöhen zu wollen. Mittwochs wird dann klar, dass sie das gar nicht aus freien Stücken vorgeschlagen hat, sondern die gesetzlichen Vorgaben des Parlaments erfüllt. Von der vollmundig angekündigten zusätzlichen Entlastung der Kita-Träger bleibt wenig übrig – wie ein Soufflé, das bei näherem Hinsehen in sich zusammenfällt. Die Träger bekommen mit der schwarz-grünen ‚Kita-Hilfe light‘ also keinen Ausgleich für bereits entstandene Kosten, sondern lediglich, was ihnen ohnehin zusteht.

Familien- und Finanzministerium hatten offensichtlich falsch gerechnet und für die gesetzlich vorgesehene Steigerung der KiBiz-Pauschalen weniger als sechs Prozent einkalkuliert. Das entpuppte sich als deutlich zu gering und musste daher zwangsläufig nach oben angepasst werden. Die schwarz-grüne Landesregierung muss ihre eigene Fehleinschätzung im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr korrigieren und verkauft das als Wohltat für die Kitas – das ist schon eine Frechheit. Zumal am Ende nur die völlig unzureichende Einmalhilfe in Höhe von 100 Millionen Euro für Kitas in freier Trägerschaft übrig bleibt. Im Schnitt sind das etwa 12.000 Euro pro Einrichtung. Da reicht das kleine Einmaleins: Damit kann man gerade einmal für vier Beschäftigte die Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Eine Diakonie-Studie hatte Verluste von Kita-Trägern von durchschnittlich 460.000 Euro allein in diesem Jahr ergeben.“

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Polizistinnen und Polizisten sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit in unserem Land. Die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen, ist ein richtiges Signal der finanziellen Anerkennung, sagt Dirk Wiese. Polizistinnen und Polizisten sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit in unserem Land. Die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen, ist ein richtiges Signal der finanziellen Anerkennung, sagt Dirk Wiese.

„Heute diskutieren wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Polizeizulage für ruhegehaltfähig zu erklären. Das heißt, dass die Stellenzulagen, die Polizistinnen und Polizisten während ihres Berufslebens für die Ausübung ihrer vollzugspolizeilichen Aufgaben bekommen haben, nun wieder ins Ruhegehalt mit eingerechnet werden – ein Vorhaben, das von Innenministerin Nancy Faeser intensiv vorangetrieben wurde. Die SPD-Bundestagsfraktion ist nach langen Verhandlungen sehr froh, dieses wichtige Signal der finanziellen Anerkennung an die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten zu senden. Versprochen – gehalten!

Denn der großartige und nicht immer ungefährliche Einsatz für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie verdient von uns genau das: höchsten Respekt und ehrliche Anerkennung. Warme Worte alleine reichen nicht. Schließlich arbeiten die Polizistinnen und Polizisten tagtäglich an vorderster Front, um für Sicherheit in unserem Land zu sorgen und den Rechtsstaat zu verteidigen.“

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Die Lage in den Krankenhäusern spitzt sich auch in Nordrhein-Westfalen weiter zu. Hierzu sind Tausende von Beschäftigten heute zurecht vor den Landtag gezogen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. CDU und Grüne bringen dazu einen Antrag ein, mit dem sie sich für die Refinanzierung hoher Kostensteigerungen der Krankenhäuser einsetzen. Dieser Antrag zur Finanzierung der Krankenhäuser geht in die richtige Richtung, bleibt aber auf halber Strecke bei den Betriebskosten stehen. Die SPD-Fraktion stimmt dem schwarz-grünen Antrag heute zu, fordert aber in einem Entschließungsantrag, auch die Investitionskostenförderung in den Blick zu nehmen und ein „Sofortprogramm Krankenhausinvestitionen“ aufzulegen. Denn hierfür ist die Landesregierung zuständig.

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt hierzu:

 „Es ist richtig, wenn auch von NRW aus nach Wegen gesucht wird, um Kostensteigerungen der Krankenhäuser in ganz Deutschland auszugleichen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen heute zu. Schwarz-Grün bleibt aber weit hinter dem zurück, was jetzt erforderlich ist. Die Krankenhäuser in NRW leiden nämlich auch unter einem dramatischen Investitionsstau. Inzwischen liegt er in Nordrhein-Westfalen bei etwa 16 Milliarden Euro. Und jedes Jahr wächst dieser Stau um eine weitere Milliarde an. Investitionen in Krankenhäuser zu fördern, ist Aufgabe der Bundesländer. Da Minister Laumann dieser Aufgabe in NRW aber kaum nachkommt, nehmen die Krankenhäuser immer häufiger eigenes Geld für notwendige Investitionen in die Hand. Geschäftsführer von Kliniken schildern, dass dieses Einspringen für die Ausfälle der Landesregierung inzwischen etwa ein Drittel des jährlichen wirtschaftlichen Defizits ausmacht.

Das macht deutlich: Nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und bei den eigenen Aufgaben weit hinterherzuhinken, wird den Kliniken nicht gerecht. Wir brauchen jetzt dringend ein ,Sofortprogramm Krankenhausinvestitionen‘, um den Investitionsstau zu beseitigen und unsere Kliniken mit moderner Spitzentechnologie auszustatten. Das wäre ein fairer Deal für unsere Krankenhäuser, bei dem alle Partner ihrer Verantwortung gerecht würden. Wir tragen unseren Teil dazu bei. Im Gegenzug kann auch Schwarz-Grün zeigen, dass sie endlich bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.“

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Die EU will die Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten vereinheitlichen. Dazu hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Führerschein-Richtlinie vorgelegt. Die Änderungen betreffen unter anderem auch den Unterricht in Fahrschulen, die zulässigen Fahrzeugklassen und ab welchem Alter man diese erwerben darf sowie die Prüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen. Hierzu hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seinen Berichtsentwurf am Dienstag, 19. September diskutiert.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Der Vorschlag der EU-Kommission soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Manche Vorschläge des Berichtsentwurfs halte ich aber für höchst ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Gestaffelte Tempolimits nach Altersgruppen sind komplett realitätsfern und in der Praxis schwer umsetzbar.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch eine Überprüfung der Fahreignung ab dem 70. Lebensjahr vor. Wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist derzeit noch offen. Eine Verpflichtung zur medizinischen Überprüfung der Fahreignung bestimmter Altersgruppen lehne ich ab. Allerdings sollte die Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen durch die Mitgliedstaaten überprüft werden können.

Die Erhöhung des Maximalgewichts beim B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alternative Antriebe ist angebracht, da zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge aufgrund der Batterie deutlich schwerer sind als vergleichbare Verbrenner.

Widersprüchlich ist aus meiner Sicht der Vorschlag der Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, dass für die PKW-Führerscheine der Klasse B die zulässige Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 1,8 Tonnen gesenkt werden soll, aber gleichzeitig 17-Jährige einen 40-Tonner steuern dürfen, weil uns die LKW-Fahrer fehlen. Das ergibt überhaupt keinen Sinn und kann unter Umständen lebensgefährlich sein!

Des Weiteren bin ich beim Lebensalter für den A1-Führerschein mehr am Kommissionsvorschlag, denn gerade 16-Jährige brauchen in ländlichen Regionen eine Möglichkeit, um von A nach B zu gelangen.

Viele Regeln, die in Deutschland bereits angewandt werden, sollen jetzt auch in der EU Einzug halten. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist in Deutschland seit zehn Jahren bereits Standard. Und auch die Null-Promille-Grenze für Fahranfängerinnen und Fahranfänger soll bald europaweit gelten. Das sind aus meiner Perspektive sinnvolle Angleichungen der europaweiten Regeln.”

Der Bericht wird am 7. Dezember im Verkehrsausschuss abgestimmt, bevor das Plenum voraussichtlich im März 2024 über die Richtlinie entscheidet.

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Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes geht heute in die erste Lesung des Bundestages. Nach der ersten Fassung aus dem Jahr 2017 werden nun die erkannten Hindernisse angegangen. Das Ziel ist klar: eine nutzerfreundliche und digitale Verwaltung.

Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin:
„Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden wir schneller und moderner. Der heute beratene Gesetzesentwurf der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Die digitale Personalausweisfunktion wird die händische Unterschrift ersetzen und unsere Verwaltungsverfahren auf die Höhe der Zeit bringen. Außerdem werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit verbindlich. Bundeskanzler Olaf Scholz setzt sich mit dem „Deutschland-Pakt“ zu Recht für eine schnellere Digitalisierung unseres Landes ein. Bauanträge, Wohnsitzmeldungen oder Unternehmensanmeldungen müssen online erfolgen können. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich nun im parlamentarischen Verfahren für vereinzelte Anpassungen ein, damit der Weg frei ist für eine schnelle Umsetzung.“

Robin Mesarosch, zuständiger Berichterstatter:
„Unser Staat muss einfacher, schneller und präziser werden. Und davon müssen alle etwas haben, auch im kleinsten Dorf.  Mit der OZG-Novelle geben wir diesem Jahrhundertprojekt einen besseren Rahmen. Wir vereinheitlichen, wir standardisieren, wir fordern ein, wir beschleunigen. In Zukunft wird es genau ein Nutzerkonto für die Bürgerinnen und Bürger geben. Niemand wird mehr einen Brief bekommen, wenn die Verwaltung auch eine Mail schreiben kann. Dabei zentralisiert der Bund mehr, damit wir schneller vorwärtskommen. Am Ende steht eine moderne Verwaltung, die für uns alle besser da sein kann, als es je zuvor möglich war.“

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Am 20. September 2023 ist Weltkindertag. An diesem Ehrentag für Kinder macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass wir auch in dieser Legislaturperiode spürbare Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erreicht haben. Darüber hinaus haben wir noch wichtige Projekte in Planung, mit denen wir Deutschland noch kinderfreundlicher machen wollen.

Leni Breymaier, familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche sind auch mit dem Ukrainekrieg konfrontiert. Die geflüchteten Kinder aus der Ukraine sitzen mit in den Klassenzimmern. Das verursacht schwer zu greifende Ängste. Mental Health Coaches können hier nicht nur konkret helfen, sondern auch wichtige Erkenntnisse zur Bewältigung solcher Ängste bringen. In der Corona-Pandemie haben gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft sich sehr zurückgenommen aus Solidarität mit den Älteren. Das waren und sind belastende Jahre für Kinder und Jugendliche. Darauf reagieren wir auch von Bundesseite. Mit Aufholpaketen, mehr Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Bürgergeld, Wohngeld und Investitionen in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten in Grundschulen. Wir wollen Kindern ermöglichen, was sie verdient haben: eine unbeschwerte Kindheit.”

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und ihre Rechte müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, deshalb starten wir einen weiteren Anlauf, dies umzusetzen. Ihre Belange und Interessen müssen in Zukunft auf allen Ebenen besser berücksichtigt werden. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir sie in Zukunft besser vor Armut schützen. Wir machen weiter Druck bei besten Bildungsangeboten von Anfang an, passgenauer Jugendarbeit, besseren Beteiligungsformaten und mehr Zeit für Familien. Besser geht immer.“

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Die gestern präsentierten Vorschläge der deutsch-französischen Expert:innengruppe zur Reform der Europäischen Union atmen einen frischen Geist. Sie sind ein hervorragendes Angebot an die Politik, wie die Europäische Integration fortgeschrieben werden kann.

Axel Schäfer, zuständiger Berichterstatter:

„Viele der in der Konferenz zur Zukunft Europas aufgeworfenen Fragen und Ideen finden sich in den Vorschlägen wieder.

Damit beginnt sich das scheinbar vernagelte Fenster für institutionelle Reformen in der Europäischen Union endlich zu öffnen. Die facettenreichen Vorschläge skizzieren einen Fahrplan, der die Vertiefung der EU sowohl als gemeinsames Vorangehen als auch als Koalition der Willigen in einem Europa der zwei Geschwindigkeiten ermöglicht.

Diese Ideensammlung ist ein wichtiger Impuls für das Treffen der EU-Staats- und Regierungschef:innen Anfang Oktober in Granada. Der spanische Premierminister Pedro Sánchez will seine Amtskollegen davon überzeugen, der Diskussion um die Zukunft der EU nicht länger aus dem Weg zu gehen. Bundeskanzler Olaf Scholz wird ihn darin vorbehaltlos unterstützen. Spätestens mit seiner Prager Europa-Rede hat der Bundeskanzler klar gemacht, dass ein geopolitisches, sich erweiterndes Europa handlungsfähig sein muss. Wir wollen institutionelle Reformen nicht um ihrer selbst willen, sondern um die Europäische Union fit zu machen für die Zukunft.“

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In der Nacht zum heutigen Mittwoch haben sich Verhandler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat auf eine Stärkung der Verbraucher*innen gegen unlautere Geschäftspraktiken geeinigt. Produkte, die langlebiger, reparierbar und nachhaltig sind, sollen mit den neuen Vereinbarungen besser identifizierbar werden.

Die vorläufige Einigung enthält nun mehrere sozialdemokratische Forderungen; etwa das Verbot allgemeiner umweltbezogener Angaben wie “umweltfreundlich”, “natürlich”, “biologisch abbaubar” oder “ökologisch” ohne den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltbilanz des Produktes, die für die Angabe relevant ist. Darüber hinaus werden Behauptungen über Produkte wie “klimaneutral” oder “klimapositiv”, die allein auf Kompensationen beruhen, untersagt.

René Repasi, verbraucherschutz- und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Aktuell können Produkte als klimaneutral bezeichnet werden, obwohl Hersteller lediglich Zertifikate zur Kompensation kaufen. Unternehmen behaupten, Produkte seien besonders zertifiziert, um mit angeblich fairem Handel zu werben. Kreuzfahrten werden als klimaneutral beworben oder Produkte mit nachhaltiger Zertifizierung als emissionsfrei. Diese Illusionen sind klimaschädlich und werden teilweise schamlos ausgenutzt, um Verbraucher*innen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Mit dieser Einigung zwischen Parlament und Rat ist damit Schluss!

Das Durcheinander bei Nachhaltigkeitskennzeichnungen und Umweltaussagen verwirrt Verbraucher*innen. Daher war wichtig, für einheitliche europäische Regeln zu sorgen. Wo klimafreundlich draufsteht, muss klimafreundlich drin sein. Beliebige Umweltaussagen ohne tatsächlichen Gehalt werden künftig nicht mehr zulässig sein. Dies wurde durch die Aktualisierung der europaweiten Liste verbotener Geschäftspraktiken erreicht, auf der diese Vereinbarungen zahlreiche irreführende Nachhaltigkeitsaussagen ergänzen.

Besonders klimaschädlich ist, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein Produkt neu kaufen müssen, weil es vorzeitig kaputtgegangen ist. Es ist für Verbraucher*innen und unsere Industrie bedeutsam, dass die sogenannte geplante Obsoleszenz durch Produktvorgaben und mehr Händlerverantwortung verschwinden werden soll. Gleichzeitig arbeite ich für das Europäische Parlament daran, dass möglichst viele Produkte repariert werden können. Denn wenn wir unsere Wirtschaft und unseren Konsum nicht ressourcenfreundlicher gestalten, werden wir ihn uns künftig nicht leisten können. Daher begrüße ich das Verhandlungsergebnis, mit dem wir dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union näherkommen!”

Über die vorläufige Einigung stimmt das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich im Januar 2024 ab. Nach der Verabschiedung haben die EU-Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.

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Die NRW-Landesregierung hat heute angekündigt, dem Landtag in ihrer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetzentwurf 2024 eine Überbrückungshilfe für die freien Kita-Träger und einen erhöhten Ansatz bei den KiBiz-Pauschalen vorzuschlagen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Familie, Kinder und Jugend:

„Die schwarz-grüne Landesregierung will dem Landtag vorschlagen, was er auf unsere Initiative hin seit Monaten diskutiert. Die Kitas brauchen dringend zusätzliche finanzielle Unterstützung, damit sie die Tarifsteigerungen auffangen und so zumindest den Status Quo bei den Beschäftigten halten können. Die Landesregierung springt aber mit ihrem Vorschlag zu kurz, eine Überbrückungshilfe in Höhe von 100 Millionen Euro zu Beginn des kommenden Jahres auszuzahlen und dann erst die Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2024/25 zu erhöhen. Auf den monatelangen Druck von Kitas, Trägern und der Opposition reagiert Familienministerin Josefine Paul mit ungenügender Flickschusterei.

Damit die Einrichtungen den Sommer 2024 erreichen und die Träger nicht insolvent gehen, brauchen wir ein echtes Rettungspaket – und das umgehend. Wir werden daher in dieser Plenarwoche im Landtag beantragen, die Erhöhung und die Dynamisierung der KiBiz-Pauschalen auf den Januar 2024 vorzuziehen. Die schwarz-grüne Landesregierung läuft mit ihrer Kita-Hilfe ‚light‘ der Entwicklung nur hinterher. Aber immerhin: Nach Monaten des Stillstands hat sie sich auf unseren Druck hin wenigstens bewegt.“

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Wie aus dem heute veröffentlichten ifo Bildungsbarometer hervorgeht, bewerten die Menschen in NRW das Schulsystem „so schlecht wie in keiner anderen Region Deutschlands“. Demnach sehen 80 Prozent den Lehrkräftemangel als ernsthaftes Problem, 73 Prozent beklagen mangelnde finanzielle Mittel, 66 Prozent halten den Zustand der Schulgebäude für sehr problematisch und 61 Prozent sind unzufrieden mit den Lehrrückständen nach Corona.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Unzufriedenheit überrascht uns kaum, aber sie wühlt uns immer weiter auf. Die Landesregierung muss endlich aufwachen und eine Kehrtwende einleiten. Wir haben eine massive Lehrerunterversorgung, große Qualitätsprobleme bei den Schülerkompetenzen und eine Schulfinanzierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. Wir haben Schwarz-Grün schon vor einem Jahr angeboten, gemeinsam einen neuen Schulkonsens zu vereinbaren, in dem wir die größten akuten Herausforderungen für unser Bildungssystem zusammen angehen. Bis heute gibt es dazu aber keine Reaktion.

Was wir jetzt dringend brauchen, ist ein Startchancen-Programm, das sich gezielt an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Das heißt für uns: die Verteilung der Fördermittel muss sich strikt nach einem Sozialindex richten. Außerdem müssen wir den Verschiebebahnhof bei den Zuständigkeiten in der Schulpolitik beenden. Ob Digitalisierung, Inklusion oder der Ganztags-Rechtsanspruch – all das sind Beispiele für Herausforderungen, die nur gemeinsam von Bund, Land und Kommunen bewältigt werden können. Damit die Bildungschancen unserer Kinder nicht länger von der Finanzkraft einer Kommune abhängen, brauchen wir eine grundlegende Neustrukturierung der Schulfinanzierung.

Die Landesregierung hat in dieser Plenarwoche die Chance zu zeigen, dass sie verstanden hat. Unsere Anträge zur Lernmittelfreiheit und für ein OGS-Rettungspaket sind auch eine Einladung zur Kooperation. Wenn Schwarz-Grün keine eigenen Ideen hat, helfen wir ihr gerne nach. Denn eins ist klar: ,Schule muss anders‘ – dazu rufen beim bundesweiten Protesttag am kommenden Samstag Gewerkschaften, Eltern- und Lehrerverbände gemeinsam auf. Der jetzt vorliegende ifo Bildungsbarometer zeigt, dass eine Bildungswende dringend nötig ist.“