Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer auf den Weg gebracht. Zügiges Handeln ist hier dringend erforderlich, insbesondere Betreuungsvereine können mittlerweile kaum mehr kostendeckend arbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich nun für ein schnellstmögliches Inkrafttreten ein.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir begrüßen, dass das Kabinett heute einen Inflationsausgleich für das Betreuungswesen beschlossen hat. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass insbesondere Betreuungsvereine nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Teilweise mussten erste Einrichtungen ihre Arbeit einstellen. Dies ist fatal, denn sie kümmern sich um Millionen von Menschen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Zudem übernehmen sie eine tragende Rolle bei der Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher BetreuerInnen. Ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele betreute Personen in Deutschland haben, nicht möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich darum für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs ein.“

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:
„Wenn wir nicht schnell handeln, werden durch die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen auch die Erfolge der Betreuungsrechtsreform gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Ziel war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung. Wer Qualität fordert, muss aber auch Qualität bezahlen. Uns ist es darum wichtig, dass wir die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig ändern. Die für Ende 2024 vorgesehene Evaluierung der Vergütungsstruktur muss vorgezogen werden, damit eine darauf basierende Anpassung der Vergütungspauschalen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Wir werden zudem bei der Reform darauf drängen, Mechanismen einzubauen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.“

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Seitdem die Europäische Investitionsbank die erste sogenannte grüne Anleihe herausgegeben hat, wuchs der Markt zwischen 2007 und 2020 nach Angaben der Kommission auf 936 Milliarden Euro an. Die Abgeordneten im EU-Parlament stimmen am morgigen Donnerstagmittag in Straßburg über einen einheitlichen Standard für Anbieter dieser Art von Anleihen ab. Heute debattieren die Parlamenterier*innen im Plenum darüber.

Joachim Schuster, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten
Grüne Anleihen spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Finanzierung von Vermögenswerten, die für den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in der EU unerlässlich sind. Doch einheitliche Vorgaben dafür, was das eigentlich bedeutet, fehlten bisher. Mit der EU-Verordnung wird ein freiwilliger Standard geschaffen, der allen Anbietern zur Verfügung steht und die Finanzierung nachhaltiger Investitionen unterstützt – der Erste seiner Art. Durch verbindliche Transparenzauflagen und Kontrollen für Herausgeber Europäischer Grüner Anleihen haben die Sozialdemokrat*innen erreicht, dass Anleger*innen vor Greenwashing besser geschützt werden. Denn diese Unternehmen müssen nun klare Pläne zur Umstellung ihrer Produktion zur Klimaneutralität vorweisen. Die Europäischen Grünen Anleihen werden damit zum Goldstandard für Unternehmen und Behörden und setzen Greenwashing ein Ende.

Das Gesetz tritt nach der Abstimmung – am morgigen Donnerstag 5. Oktober 2023, 12 Uhr bis 14 Uhr im Plenum in Straßburg – sowie einer entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und muss nach zwölf Monaten in allen EU-Mitgliedstaaten angewandt werden.

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Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich soeben in Brüssel auf eine Position zur Krisenverordnung geeinigt.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Mit dieser Einigung haben sich die Mitgliedstaaten nun endlich zu allen auf dem Tisch liegenden Gesetzesvorschlägen positioniert. Damit sind nun immerhin die Voraussetzungen erfüllt, die Verhandlungen des gesamten Pakets mit dem EU-Parlament vor den Europawahlen nächstes Jahr abzuschließen. Zudem können wir die politischen Triloge zur Screening- und Eurodac-Verordnung wiederaufnehmen, dessen Aussetzung eine Mehrheit der Fraktionen im Europäischen Parlament aufgrund des fehlenden Fortschritts des Rats beschlossen hatte. 

Gleichzeitig wird es eine Herausforderung sein, bei der Krisenverordnung einen Kompromiss zu finden zwischen der Position der Mitgliedstaaten, die auf massiven Verschärfungen des Asylrechts in Krisensituationen fußt, und dem solidarischen Ansatz des Europaparlaments, bei dem sich Mitgliedstaaten in Krisensituationen unter die Arme greifen sollen. Hier stehen uns harte Verhandlungen bevor, für die wir aufgrund der Verzögerung im Rat nur noch wenige Monate haben.

Grundsätzlich gilt jedoch: Mit der richtigen Asylreform können wir einen wichtigen Schritt nach vorne machen, um die Regeln zum Umgang mit schutzsuchenden Menschen zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Grundrechte von Schutzsuchenden und das individuelle Recht auf Asyl zu bewahren.“

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Erst letzte Woche wurden in Frankreich mehrere Journalist*innen inhaftiert, um sie zur Offenlegung ihrer Quellen zu zwingen. In der EU mehren sich seit Jahren solche Vorfälle, mit denen die Arbeit von Journalist*innen oft unmöglich gemacht wird. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz soll europäische Mindeststandards für den Schutz von Medienschaffenden ebenso festlegen wie für die Unabhängigkeit von Medienunternehmen, öffentlich-rechtlichen Medien sowie für die Medienaufsicht in Europa. Offline wie online sollen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Zugang zu vielfältigen Medien effektiv wahrnehmen können. Das Europäische Parlament hat dem Medienfreiheitsgesetz soeben mit großer Mehrheit zugestimmt.

Petra Kammerevert, Schattenberichterstatterin der S&D-Fraktion für das Europäische Medienfreiheitsgesetz und medienpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Wir wollen, dass das Europäische Medienfreiheitsgesetz echten Schutz für Journalist*innen bietet. Medienschaffende dürfen in einer Demokratie nicht – nur, weil sie ihren Job machen – festgenommen oder abgehört werden. Ohne robusten Schutz journalistischer Quellen ist die Arbeit von Journalist*innen nicht möglich. Die Position des Parlaments legt hier die richtigen europäischen Mindeststandards fest, die jeder EU-Mitgliedstaat garantieren muss.

Jede Person in Europa hat das Recht, eine Vielzahl verschiedener Medien zu genießen um aktiv am demokratischen Diskurs teilzuhaben. Um dieses in der EU-Grundrechtecharta festgeschriebene Recht effektiv umzusetzen, haben wir den Verordnungsentwurf der EU-Kommission an vielen Stellen erheblich nachgeschärft.

Innerhalb von Medienhäusern erweitern wir den Schutz vor ungebührlicher Einmischung der Eigentümer in die Arbeit von Medienschaffenden. Darüber hinaus haben wir als Sozialdemokrat*innen eine Ausweitung der neuen Regeln zur Transparenz über Medien-Eigentum durchgesetzt, damit sichtbar wird, wem Zeitungen und Medien gehören. Die Medienaufsicht sowie das neue europäische Gremium für Mediendienste müssen von staatlichen Einflüssen unabhängig sein.

Besonders wichtig ist die Sicherstellung des Zugangs zu freien und vertrauenswürdigen Medieninhalten online. Durch klare Verfahren für den Umgang mit nachweislich unabhängigen und vertrauenswürdigen Inhalten stellen wir sicher, dass Medien nicht mehr allein der Willkür der Online-Plattformen ausgeliefert sind. Nach diesen Regeln sind es zukünftig nicht mehr alleine Musk und Zuckerberg, die entscheiden, welche seriösen Medien europäische Bürger*innen online sehen dürfen. Das bestehende Regelwerk zum Kampf gegen Desinformation wird dadurch nicht verändert, sondern durch die Stärkung vertrauenswürdiger Informationen auf Online-Plattformen ergänzt.”

Nach der erfolgreichen Abstimmung im Europäischen Parlament beginnen bereits nächste Woche die Verhandlungen mit dem Rat, um eine Annahme des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes noch vor den Europawahlen 2024 zu ermöglichen.

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Das Parlament verabschiedet am morgigen Dienstag in Straßburg seine Position zur Überarbeitung der langfristigen EU-Haushaltsplanung für die kommenden Jahre. Die Änderung der Haushaltsplanung ist eine Reaktion auf Herausforderungen wie den russische Angriff auf die Ukraine und die Notwendigkeit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Uns geht es nicht um goldene Wasserhähne, sondern um eine angemessene Ausstattung der EU. Die EU muss auf unvorhersehbare Krisen reagieren können, ohne bestehende Programme finanziell auszuhöhlen. Wir können jeden Euro schließlich nur einmal ausgeben. Wenn wir politisch handlungsfähig bleiben wollen, brauchen wir dringend mehr Spielraum. Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Aufgaben der EU wachsen, etwa beim Wandel der Wirtschaft zur Klimaneutralität oder bei globalen Handelskonflikten. Gleichzeitig haben die steigenden Energiepreise und die einhergehende Inflation auch den EU-Haushalt unter Druck gesetzt. Das Europaparlament schlägt deshalb vor, für die Jahre bis 2027 10 Milliarden Euro zusätzliche Mittel im EU-Haushalt bereitzustellen, etwa zur Stärkung der europäichen Wettbewerbsfähigkeit und den Wiederaufbau der Ukraine, aber auch um künftige Schäden von Naturkatastrophen abfedern zu können.

Ende 2020 haben sich die Institutionen einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel vorgelegt, um die Finanzierung des EU-Haushaltes auf stabile Beine zu stellen, etwa durch die Abführung der Einnahmen der CO2-Grenzabgabe in den EU-Haushalt. Das wäre nur folgerichtig, weil die Einnahmen ja nur durch EU-Politik zustande kommen. Aber im Rat staut es sich, weil die nationalen Finanzminister:innen das Geld lieber im eigenen Etat verplanen.

Die Überarbeitung des Finanzrahmens ist das Warmlaufen für die Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen. Dazu wird die neu gewählte EU-Kommission bis 2025 einen Vorschlag unterbreiten müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar, dass die EU dann neue sozialpolitische Ambitionen entwickeln und eine echte Kindergarantie einführen muss.”

Mit der Verabschiedung des Berichts steht das EU-Parlament zu Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bereit. Nach dem Willen des Parlamentes muss der überarbeitete Finanzrahmen zum 1. Januar 2024 beschlossen sein.

Die Mehrheit des Kreistags von Gütersloh, bestehend aus Mitgliedern der CDU und der AfD, hat gegen eine finanzielle Unterstützung der bedeutenden Gedenkstätte Stalag 326 in Ostwestfalen gestimmt. Damit droht einem national bedeutsamen Erinnerungsprojekt das Ende.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Die geplante Erweiterung der Gedenkstätte Stalag 326 in Stukenbrock hat das Ziel, ein weiteres dunkles Kapitel der deutschen Geschichte in besonderem Maße aufzuarbeiten. Diese Gedenkstätte, in der rund 300.000 sowjetische Kriegsgefangene inhaftiert waren und von denen 15.000 bis 70.000 aufgrund von Unterernährung, Krankheiten und Misshandlungen starben, steht stellvertretend für das Schicksal der drei Millionen ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg.

Dass die CDU im Kreistag von Gütersloh eine überschaubare finanzielle Beteiligung am Betrieb mit Stimmen der AfD ablehnt, wirft ernsthafte Fragen bezüglich des erinnerungspolitischen Kurses der CDU auf. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2020 rund 25 Millionen Euro für den geplanten Ausbau des 60 Millionen Euro teuren Gedenkstättenprojekts in Holte-Stukenbrock genehmigt. Es wäre ein herber Schlag für die Opfer und ihre Nachkommen, sollte dieses Vorzeigeprojekt der Erinnerungskultur jetzt scheitern.

Die Gedenkstätte Stalag 326 repräsentiert einen wichtigen Gedenkort an das Leid und an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs. Die SPD-Bundestagsfraktion und auch die SPD-Ostwestfalen haben sich stets entschieden für dieses Projekt eingesetzt. Wir werden auch in Zukunft nicht nachlassen, uns für diesen Erinnerungsort stark zu machen.“

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Es geht um automatischen Notruf, aufeinander abgestimmte Ampeln oder Geschwindigkeitsempfehlungen in Echtzeit: Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Dienstag in Straßburg über eine Richtlinie mit Vereinbarungen über vernetzte Verkehrssysteme. Heute debattiert das Plenum bereits über die Pläne.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Vernetzte und automatisierte Mobilität basiert auf Daten. Um Mobilität sicherer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten, muss der Verkehr digitaler werden. Mit der Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen will die EU Datensammlungen vervollständigen und sie allen zur Verfügung stellen. Dem Europäischen Parlament ist in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen, weitere wichtige Straßen- und Verkehrsdaten für die Online-Nutzung einzubeziehen. Zusätzlich zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßensperrungen oder Baustellen werden weitere Daten in nationale Datenbanken aufgenommen, etwa über Gewichts-, Längen-, Breiten- und Höhenbeschränkungen für den Verkehr sowie über die Verfügbarkeit von sicheren Parkplätzen für LKW. Diese Daten können dann von EU-Ländern, Unternehmen und Verbraucher*innen gemeinsam genutzt werden.”

Die Richtlinie ist unstrittig und kann nach einer Abstimmung mit Mehrheit im Plenum ab 2025 in Kraft treten.

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Zu der heute bekannt gegebenen Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Endlich erhalten die Kommunen das Geld, das ihnen schon viel zu lange vorenthalten wird. Denn noch zuletzt hat die Landesregierung die Hälfte der Bundesmittel für die sogenannte FlüAG-Pauschale stets in die eigene Tasche gesteckt. Damit kommt Schwarz-Grün nun einer Forderung nach, die wir seit über einem Jahr erheben. Ihre klebrigen Finger kann sich die Regierung Wüst so aber nicht reinwaschen.

Denn die Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und Landesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, was uns tagtäglich aus den Kommunen geschildert wird: Dass 3.000 zusätzliche Plätze hinten und vorne nicht reichen werden. Allein im August sind laut Information des Fluchtministeriums über 7.000 Asylsuchende nach NRW gekommen. Die Plätze wären demnach schon nach einem halben Monat belegt.

Aktuell gibt es in den Landeseinrichtungen eine Kapazität von knapp 31.000 Plätzen. Mit den jetzt zugesagten zusätzlichen Plätzen kommt die Landesregierung also noch nicht einmal auf die Zahl der 34.500, die uns von Schwarz-Grün schon seit Monaten avisiert wird, aber bisher nie erreicht worden ist. Von den 70.000 Plätzen, die laut Kommunen eigentlich benötigt werden, ist diese Zahl ohnehin meilenwert entfernt.”

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) hervorgeht, läuft Nordrhein-Westfalen den eigenen Zielen im Windkraftausbau weiterhin hinterher. Danach wurden im dritten Quartal nur 22 neue Anlagen in Betrieb genommen, im gesamten Jahr 2023 sind es aktuell 67 Anlagen. Da jedoch 61 alte Windräder stillgelegt wurden, liegt der Netto-Zubau gerade einmal bei sechs Anlagen.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Windkraftausbau in NRW liegt so gut wie brach. Bei einem Netto-Zubau von sechs Anlagen wird man das Wort ,Ausbau‘ schwerlich in den Mund nehmen können. Daran ändern auch Genehmigungen nichts, wenn weiter zu wenig neue Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Planungsverfahren der Landesregierung zur Flächenausweisung schaffen Unsicherheiten. Allerorts scheint Verwirrung darüber zu herrschen, wie mit den Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie umgegangen werden soll. So bleibt die Windkraft in NRW weiter nur ein laues Lüftchen.

Verantwortlich dafür ist die schwarz-grüne Landesregierung, die mit einem schlecht gemachten Gesetz dafür gesorgt hat, dass die Debatte über neue Abstandsregeln vom Landtag in die Regionen getragen worden ist. Nur den Umfang an Flächen festzulegen, reicht ganz offensichtlich nicht. Das Land muss in eine intensivere Zusammenarbeit mit den Regionalräten einsteigen.

Das Ziel von 1.000 neuen Windrädern in dieser Legislaturperiode gerät jedenfalls immer mehr außer Reichweite.“

Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern mit äußerst ungewöhnlicher Deutlichkeit das Verfahren zur Besetzung des Präsidentenposten am OVG NRW gestoppt und scharf kritisiert. Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll.

Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:

Jochen Ott:

„Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“

Henning Höne:

„Nordrhein-Westfalens ranghöchster Staatsanwalt kritisiert Justizminister Limbach im Cum-Ex-Verfahren. Die Verwaltungsrichter in Münster äußern vernichtende Kritik an Limbachs Einflussnahme bei der OVG-Stellenbesetzung. Nur 1,5 Jahre nach Amtsantritt bröckelt bereits der Rückhalt in der Justiz. Die Vorwürfe sind erdrückend und schaden dem Ansehen von Amt und Ministerium. Minister Limbach muss sich umfassend erklären.“

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Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung der Landesbauordnung durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss des Landtags erklärt Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Schon in der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung im August wurde deutlich, dass blinder Aktionismus keinen Fortschritt zur Erreichung nachhaltiger wohnungspolitischer Ziele bedeutet. Die Kommunen beklagen zu Recht, dass jetzt bereits die fünfte Novellierung in sechs Jahren verabschiedet wird, ohne dass dazu die jeweils zwingend notwendigen Rechtsvorschriften durch die Landesregierung erlassen wurden. Die Bauaufsichtsämter werden so in weiten Teilen alleine gelassen und es herrscht Planungsunsicherheit bei Kommunen und Investoren. Die Novellierung muss also noch einmal überarbeitet werden, wenn Sie denn helfen soll, das Bauen schneller und effizienter zu machen.

Nun kommen noch die Ergebnisse des Wohngipfels in Berlin hinzu: Dort ist vereinbart worden, bereits im November diesen Jahres mit den Ländern über Änderungen in den Landesbauordnungen über Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktionen und andere einheitliche Standards zu reden. Die Novellierung der Landesbauordnung zum jetzigen Zeitpunkt macht deshalb überhaupt keinen Sinn – unabhängig von unserer Kritik im Einzelnen. Warum die schwarz-grüne Koalition mit aller Macht eine halbgare und jetzt schon wieder veraltete Landesbauordnung durchpeitscht und den Wohnungsgipfel torpediert, versteht niemand.

Erneut beweist die Landesregierung, dass sie die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verstanden hat. Anstatt alles dafür zu tun die sich verschärfende Krise zu bekämpfen, wird stur an einer Novellierung festgehalten, die keinerlei Impulse für den Wohnungsbau setzt. Denn aus dem groß angekündigten „Frühjahrsputz“ der Landesbauordnung ist noch nicht einmal ein leichter Wisch mit dem Staubtuch geworden.

Statt dessen herrscht noch mehr Unordnung: Zahlreiche Ungereimtheiten und ungeklärte Rechtsbegriffe prägen die Novellierung und wären Grund genug gewesen, sie zurück zu ziehen. Neue Auflagen und Verschärfungen werden ohne hinreichende Klarstellungen eingeführt, nur um grüne Überschriften zu platzieren. In der Folge werden Verfahren nicht verkürzt, sondern verkompliziert und am Ende müssen sich die Gerichte mit den Streitfällen auseinandersetzen. Handwerklich mangelhaft und zur Unzeit verschärft diese Landesbauordnung die Krise der Bauwirtschaft zusätzlich.”

Wie das Verwaltungsgericht Münster heute mitteilt, hat es NRW-Justizminister Benjamin Limbach untersagt, die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit der von ihm ausgewählten Bewerberin zu besetzen.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“