Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im August 2020 dafür plädiert, die Insolvenzantragspflichten bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Aussetzung über einen längeren Zeitraum ausgesprochen. Nun läuft die Aussetzungsfrist für die Insolvenzantragsfristen zum 31. Januar aus, ohne dass es Bundesminister Altmaier gelungen ist, die Auszahlung der gewährten Staatshilfen an die betroffenen Unternehmen rechtzeitig zu organisieren. Daher bedarf es dringend einer Verlängerung der Frist bis Ende März.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Es ist absolut notwendig, die bis zum 31. Januar 2021 beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten zu verlängern. Wir sehen eine Aussetzung bis zum 31. März 2021 als erforderlich an. Es hat sich gezeigt, dass aktuell die staatlichen Novemberhilfen noch nicht an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt sind und im Januar auch nicht mehr ausgezahlt werden. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Dezemberhilfen ab.

Wenn wir die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nicht verlängern, bedeutet das, dass Unternehmen, die berechtigt sind, Corona-Hilfen zu beantragen, trotzdem ab Februar Insolvenzantrag stellen müssten. Damit würden wir Unternehmen, deren Geschäftsmodelle ohne Corona-Pandemie grundsätzlich funktionieren, ‚über die Klinge springen lassen‘ und viele Arbeitsplätze gefährden. Das dürfen wir nicht geschehen lassen.

Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, gemeinsam mit uns die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten auf den Weg zu bringen.“

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier berichtete heute im Tourismusausschuss über den Stand der staatlichen Coronahilfen für besonders vom Lockdown Betroffene. Die SPD-Fraktion im Bundestag kritisiert den Wirtschaftsminister scharf und fordert mehr Tempo bei der Auszahlung der Hilfen.

Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:

„Staatliche Wirtschaftshilfen sind in der anhaltenden Krise gerade für kleine und mittelständige Unternehmen überlebenswichtig. Vielen geht angesichts der wirtschaftlichen Einschränkungen die Puste aus. Besonders betroffen ist die Tourismuswirtschaft, der Kultur- und Veranstaltungssektor und der Einzelhandel. Angesichts der dramatischen Situation ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Überbrückungshilfen nicht schneller ausgezahlt werden. Die Gelder stehen bereit. Wirtschaftsminister Peter Altmaier muss jetzt handeln. Es tun sich jedoch zahlreiche Schwachpunkte vor allem auch in der Kommunikation mit den Bundesländern auf. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Peter Altmaier die Auszahlung der Hilfsgelder nicht zur Chefsache macht.

Die Novemberhilfe wurde bis heute noch nicht im vollen Umfang ausgezahlt, die Dezemberhilfen kann man gerade erst beantragen. Die Antragsformulare für die Überbrückungshilfen III gibt es noch nicht, obwohl die Abschlagszahlungen bereits im Januar beginnen sollen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sehr schnell umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Jetzt ist es an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, diese Mittel schnell an die Unternehmen auszuzahlen. Bei ihm liegt die Verantwortung. Dies gilt auch für die längst überfällige Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht. Mit den Verzögerungen legt Peter Altmaier die Axt an die Existenz vielen kleiner und mittelständischer Unternehmen der Tourismuswirtschaft und des notleidenden Einzelhandels.

Auch für die sich in Transformation befindliche Branchen, wie der Automobil- und deren Zulieferindustrie, gelingt es dem Bundeswirtschaftsminister bis heute nicht, die im Juni 2020 vereinbarte Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen. Das Parlament hat erhebliche finanzielle Mittel zur Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Es liegt jetzt an Peter Altmaier, dass sie auch ihre Wirkung entfalten.“

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Der heute im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abschließend beratene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schafft eine zeitgemäße und wegweisende Regulierung für den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz machen wir das deutsche Wettbewerbsrecht fit für die digitale Realität.

Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schaffen wir ein scharfes Schwert, um große digitale Plattformen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb besser regulieren zu können. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB erweitern und verschärfen wir den Handlungsspielraum des Bundeskartellamts an entscheidender Stelle: künftig kann proaktiver gehandelt und diesen Unternehmen wettbewerbsschädigendes Verhalten bereits vorab untersagt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung hat viele Vorteile und sie hat zu großen Produktivitätsfortschritten geführt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen monopolartige Strukturen begünstigt. Einige wenige große digitale Plattformunternehmen bestimmen den Markt in Angebot und Nachfrage und verhindern so einen fairen Wettbewerb.

Mit der Novelle setzen wir nicht nur innovative Standards, sondern wir machen das deutsche Wettbewerbsrecht auch fit für die digitale Realität. Schon jetzt wird deutlich, dass wir mit diesem Gesetz weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen und international die Spielregeln der Digitalisierung und Globalisierung entscheidend mitbestimmen werden. Dies ist nicht zuletzt an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzespaket zur Regulierung digitaler Dienste, dem Digital Services Act bezieungsweise Digital Markets Act, zu sehen. Die Europäische Kommission hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren hier sehr genau beobachtet und in den europäischen Regelungsvorschlag mit einfließen lassen. Auch in anderen Ländern wird unser Vorhaben sehr aufmerksam verfolgt. Weltweit stehen Parlamente, Regierungen und Behörden vor der Herausforderung, den wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen digitaler Plattformen Einhalt zu gebieten und zugleich Marktchancen und neue Geschäftsfelder für junge Unternehmen zu erhalten.

Vorbereitet unter anderem durch die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ sowie durch zahlreiche Gutachten von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, steht die Novellierung des GWB auf einem breiten Konsens fachlicher Expertise.“

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Erprobung des “Bürgerrats Demokratie”, der ab heute unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Schäuble stattfindet. Er bietet die Chance, eine neue Debatten- und Streitkultur zu etablieren und zugleich Populismus entgegenzuwirken – wenn er gut gemacht ist.

Dirk Wiese, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Helge Lindh, Demokratiepolitischer Sprecher:

“Wir erleben gegenwärtig eine starke Polarisierung der politischen Meinungen in unserer Gesellschaft. Häufig fehlt es gesellschaftlichen Debatten an einer guten Streitkultur und der Fähigkeit, der Meinung anderer Menschen ausreichend Respekt und Verständnis entgegen zu bringen. Der heute beginnende ‘Bürgerrat Demokratie” bietet dazu ein neues dringend benötigtes Forum.

Wir sehen in neuen Beteiligungsinstrumenten eine Chance, Menschen in die politische Debatte zurückzuholen, die sich bisher nicht eingebunden oder gehört fühlten. Der ‘Bürgerrat Demokratie’ steht auch stellvertretend für eine große Fülle von Initiativen und kommunalen Organisation, die intensiv und schon lange daran arbeiten, neue Elemente der Beteiligung in den politischen Prozess einzubringen.

Aus sozial­demokratischem Blickwinkel ist jedoch entscheidend, dass gut gemeint nicht gut gemacht ist. Bestimmte Fallstricke bei den Beteiligungsinstrumenten sowohl beim Auswahlverfahren als auch bei der Durchführung sind unbedingt zu vermeiden: Ein Konzept, das die gut Beteiligten noch besser beteiligt und die schlecht Beteiligten weiter außen vorlässt, entspricht nicht unserem Verständnis. Es muss sichergestellt werden, dass auch während der Durchführung eines Beteiligungsverfahrens alle Personen in gleichem Maße gehört werden und sich nicht allein die ‘politisch geübten’ Personen durchsetzen. Unerlässlich ist, dass Mechanismen integriert werden, die auch den Meinungen der weniger durchsetzungsstarken und weniger mächtigen Bürgerinnen und Bürger verstärkt Gehör verschaffen.

Wie in unserem Positionspapier dargestellt, sieht die SPD-Bundestagsfraktion neue Beteiligungsverfahren als willkommene Ergänzung, nicht als Widersacher der parlamentarischen Demokratie.“

Im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Ausweitung des Kinderkrankengelds droht Eltern die nächste Verwirrung. Einem Beitrag von ZEIT ONLINE (11. Januar 2021) zufolge, der sich dabei auf eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bund stützt, sollen Eltern, die wegen des Lockdowns weitere Kinderkrankentage in Anspruch nehmen wollen, ihrer Krankenkasse dazu eine Bescheinigung vorlegen, „dass die Schule oder die Kita geschlossen ist.“ In NRW sind die Kitas jedoch bekanntlich nicht geschlossen. Stattdessen hat Familienminister Stamp nur an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst nicht in die Kita zu bringen.

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Der für die Administration der Wirtschaftshilfen zuständige Bundeswirtschaftsminister bekommt die Gelder seit Wochen nicht ausgezahlt, weil seine Online-Plattform nicht funktioniert.

Dazu Dennis Rohde:

„Olaf Scholz hat nicht gezögert, um die notwendigen Mittel für die Wirtschaftshilfen an Unternehmen und Selbstständige zur Verfügung zu stellen. Der für die Administration der Hilfen zuständige Bundeswirtschaftsminister bekommt die Gelder seit Wochen nicht ausgezahlt, weil seine Online-Plattform nicht funktioniert. Wenn CDU und CSU Peter Altmaier etwas antreiben könnten, trifft die Kritik dann nicht nur den richtigen Minister, sondern hilft vielleicht auch unserer Wirtschaft. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn alle Ministerien in der Bundesregierung so gut arbeiten würden, wie das Bundesfinanzministerium.“

Viele Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und lassen sich selbstverständlich impfen. Die Bereitschaft dazu steigt.

Dazu Bärbel Bas:

„Unser Ziel ist es, Menschen zu überzeugen. Eine Impfpflicht lehnen wir ab. Die Pflegekräfte arbeiten hart daran, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu schützen. Viele Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und lassen sich selbstverständlich impfen. Die Bereitschaft dazu steigt. Die, die noch skeptisch sind, gilt es zu überzeugen – mit einem funktionierendem Impfmanagement, mit einer transparenten Begleitforschung und mit einer umfassenden, innovativen öffentlichen Kampagne, oder ganz praktisch durch den Arbeitgeber.“

Auf dem langen Weg hin zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat die SPD einen zentralen Durchbruch erreicht.
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Künftig sollten in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Grundsicherung erhebliches Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden.

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Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat der Bundestag den Corona-Teilhabe-Fonds bereitgestellt. Darin werden mit 100 Millionen Euro Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben.

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Zur heutigen Sondersitzung des Schulausschusses im Landtag NRW erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Der Absturz von Lernplattformen und die Überlastung von Schulservern am ersten Tag des Distanzunterrichts ist symptomatisch für den Zustand der Schulpolitik dieser Landesregierung. Es gibt keinerlei Vorkehrungen für die Zeit nach dem 31. Januar. Stattdessen waren von der Schulministerin einmal mehr nur trügerische Versprechungen zu vernehmen, wonach die Rückkehr zum Präsenzunterricht ganz oben auf der Agenda stehe.

Ganz offensichtlich hat bei dieser Landesregierung noch immer kein Lernerfolg eingesetzt. Auch mit Blick auf die Einschätzung der Infektionsverbreitung an Schulen und bei Kindern verschließt Frau Gebauer weiterhin die Augen vor neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Bildungsministerin muss endlich akzeptieren, dass dieses Schuljahr kein normales mehr sein wird. Sie muss das System Schule in dieser Pandemie jetzt krisenfest machen. Dazu gehört, Lehrkräften, Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern einen langfristigen Plan dafür aufzuzeigen, welche Regelungen für den Rest des Schuljahres gelten sollen. Es muss doch jetzt das oberste Ziel sein, Ruhe in das System zu bringen und den Druck aus dem Kessel zu nehmen. Leistungsüberprüfungen sollten – von den Abschlussklassen abgesehen – deshalb in dieser Situation nicht die allererste Priorität sein und Lehrpläne so angepasst werden, dass verlorengegangene Inhalte in den kommenden Jahren aufgefangen werden können. Qualität geht dabei eindeutig vor Quantität.

Die Landesregierung fährt in ihrem Tunnel aber weiter nur auf Sicht. Das erzeugt Unsicherheit und letztlich auch Angst und Stress.

Die Schulpolitik in NRW ist abgestürzt. Es wird Zeit, sie wieder hochzufahren.“

Die heimischen Abgeordneten Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke), Stefan Schwartze (Herford) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg II – Schaumburg) erklären zu einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann: „Wir hatten befürchtet, dass auch die neu vorgelegten Trassenvarianten mit alten Preisen aus 2015 berechnet und die Mehrwertsteuer nicht mit eingerechnet wurden. Diese Befürchtungen sind durch die Antwort von Herrn Ferlemann leider wahr geworden. Wenn dies so stimmt, sind die 5,8 Milliarden Euro für die teuerste Strecke schon jetzt Makulatur. Es kann nicht angehen, dass wir in einen Planungsdialog starten und das Bundesverkehrsministerium mit alten Zahlen hantiert. Und zusätzlich wird nirgendwo erklärt, dass die Kosten ohne Mehrwertsteuer berechnet sind.“

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