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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Dazu erklärt Bernhard Daldrup:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung von CDU-Ministerin Julia Klöckner, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen. Das ist unsere zentrale Forderung, um Share Deals effektiv einzudämmen. Es ist gut, dass sich nun auch die Union in diese Richtung bewegt. Ministerin Klöckner sollte mit dieser Forderung Druck auf die eigene Bundestagsfraktion ausüben.

Nach derzeitiger Rechtslage wird keine Steuer fällig, wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile der grundstückshaltenden Gesellschaft auf neue Anteilseigner übergehen. Wir wollen die Grenze absenken und haben das im parlamentarischen Verfahren zur Reform des Grunderwerbsteuergesetzes mehrfach gefordert. Laut einem Gutachten, das beiden Koalitionsfraktionen vorliegt, würde eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 auf 75 Prozent Gestaltungen mittels Share Deals effektiv und verfassungskonform verhindern. Die Union blockiert dennoch das Gesetz im Bundestag und lehnt eine Absenkung ohne einen Sachgrund ab.

Jetzt liegt es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesen Vorschlag aus den eigenen Reihen aufzugreifen und ihre Blockade endlich aufzugeben.“