Wirksame Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken ergreifen

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In der Lebensmittelkette leiden die Zulieferer bis hin zu den Erzeugern unter der Marktmacht der großen Händler, die ihnen unfaire Preise und Vertragsbedingungen diktieren können. Der Entwurf des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz soll das ändern. Doch es braucht deutliche Nachschärfungen, um mehr Gerechtigkeit bei Lieferverträgen und Bezahlung innerhalb der Wertschöpfungskette zu erreichen. Die Koalition plant einen Änderungsantrag.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Der Entwurf des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes enthält bereits wichtige Verbote: So darf etwa der Handel nicht-verkaufte Erzeugnisse nicht mehr an den Lieferanten zurückgeben, ohne sie zu bezahlen. Und er darf kein Geld mehr für die Lagerung der Erzeugnisse verlangen. Das ist gut.

Aber weiterhin sind in einer sogenannten Grauen Liste einige unfaire Vertragsbedingungen erlaubt, wenn der Zulieferer ausdrücklich zustimmt. Ein Beispiel sind die Listungsgebühren: Zahlungen, die der Handel dafür verlangt, dass er Produkte ins Sortiment aufnimmt. Zulieferer stehen jedoch unter Druck, solche Bedingungen akzeptieren zu müssen. Ansonsten verkauft der Handel ihre Produkte nicht, beziehungsweise sie werden ausgelistet.

Deshalb brauchen wir ein komplettes Verbot der Praktiken dieser grauen Liste. Dies hat auch der Bundesrat gefordert.

Zudem brauchen wir eine unabhängige Ombudsstelle, die Beschwerden dokumentiert und verfolgt. Sie muss Licht ins Dunkel bringen über unfaire Preise, ungerechte Praktiken und ihre Verbreitung. Es muss Schluss damit sein, dass Zulieferer aus Furcht vor Auslistung ungerechte Vertragsbedingungen akzeptieren und schweigen. Alle Betroffenen sollten sich als Einzelperson, Gewerkschaft oder sonstige Organisation mit berechtigtem Interesse anonym und ohne Angst an die unabhängige Ombudsstelle wenden können.

Unser Ziel ist eine gerechte Bezahlung entlang der gesamten Lebensmittelkette. Diese muss mindestens die Produktionskosten decken – einschließlich Mindestlohn beziehungsweise existenzsicherndes Einkommen für Erzeuger und Arbeitnehmer.“