Laut Berichterstattung von RTL vom 05.04.2024 habe der als „Prophet des Terrors“ bekannte Salafist Abu Alia al-Yunani, der mit bürgerlichem Namen Efstathios T. heiße und die deutsche sowie die griechische Staatsbürgerschaft besitze, bei einer Veranstaltung in Mülheim an der Ruhr vor mehreren hundert Menschen gepredigt.

Hierzu hat der örtliche Abgeordnete für Mülheim, Rodion Bakum, zusammen mit Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende, und Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, eine Kleine Anfrage an Innenminister Reul eingereicht.

Rodion Bakum sagt dazu: „Wie kann das möglich sein? Einer der bekanntesten salafistischen Hassprediger, der mutmaßlich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes NRW steht, wird von der Schweiz ausgewiesen, um am nächsten Tag hier in unserer Heimatstadt ungehindert seinen Hass zu verbreiten.”

Aus Sicht von Christina Kampmann stellen sich mehrere Fragen, die NRW-Innenminister Herbert Reul jetzt beantworten muss: „Wo genau ist der Salafist aufgetreten? Wer hat ihn eingeladen? Was ist dem Staats- und Verfassungsschutz in NRW bekannt? Wie stark ist die salafistische Szene in Mülheim an der Ruhr und Umgebung? Diese Fragen beschäftigen uns und müssen umgehend aufgeklärt werden.”

Für Kampmann steht fest: „NRW darf nicht wieder Hotspot für Hassprediger aus der Salafistenszene werden. Unser Rechtsstaat muss alle möglichen Mittel ausschöpfen, um islamistischen Hetzern wie Abu Alia das Handwerk zu legen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie alles unternimmt, um ein Wiedererstarken der Salafistenszene in NRW zu unterbinden.”

Zur heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) 2023 erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Innenminister Reul hat 2017 sein Amt mit der Ankündigung angetreten, die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen mit einer ,Null-Toleranz-Strategie‘ gegen Kriminelle zu verbessern. Sieben Jahre später sind die Fallzahlen jedoch höher als bei seinem Amtsantritt. Davon können auch die vielen Erklärungen des Ministers nicht ablenken.”

Eine Antwort, wie er auf den Anstieg reagieren will, haben wir heute leider nicht gehört. Dabei macht uns vor allem die erschreckende Zunahme im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität besonders große Sorgen. Die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen und der tatverdächtigen strafunmündigen Kinder überschreiten deutlich das Niveau des Vorjahres und auch der Jahre vor der Corona-Pandemie. Die Antwort darauf kann nicht allein bei den Sicherheitsbehörden liegen. Wir haben so viele Kinder mit psychischen Problemen wie noch nie. Was es daher braucht, ist vielmehr eine übergreifende Strategie der Landesregierung und gemeinsame Anstrengungen der Ministerien in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Polizei und Justiz. Es geht darum, nicht nur Wissen, sondern auch Sozialkompetenzen zu vermitteln. Dazu müssten jedoch Schul- sowie Kinder- und Jugendministerium intensiver zusammenarbeiten und Innenminister Reul nicht nur vom Spielfeldrand zuschauen. Insbesondere Familienzentren an Grundschulen mit Beratungsangeboten für von Kinder- und Jugendkriminalität betroffenen Eltern können hier ein wichtiger Baustein sein. Auf der anderen Seite benötigen wir dringend eine personelle Stärkung der Justiz, damit auf Straftaten von Jugendlichen konsequent und zügig reagiert werden kann, da Jugendstrafen ansonsten ihre erzieherische Wirkung verfehlen.

Auch die Entwicklung der Gewaltkriminalität ist mit einer Steigerung von insgesamt 7 Prozent alarmierend. Das gilt bei einem Plus von 21 Prozent noch mehr mit Blick auf den Zehnjahresvergleich. Diese Taten tragen erheblich dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger besonders negativ zu beeinflussen. Im Zusammenhang mit den erneut gestiegenen Zahlen bei der Häuslichen Gewalt hat die SPD-Fraktion bereits im Februar eine parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht, damit dieses Kriminalitätsphänomen noch stärker als bisher in den Fokus rückt. Hier ist zudem davon auszugehen, dass das Dunkelfeld jenseits der in der PKS erfassten Zahlen sehr hoch ist. Es bedarf hier sowohl eines weiteren flächendeckenden Ausbaus von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen als auch Verbesserungen im Polizeigesetz, um bei Gewalttätern zukünftig einfacher eine Wohnungsverweisung vornehmen zu können.

Von zentraler Bedeutung ist schließlich die Lösung des nach wie vor drastisches Personalproblems bei der Kriminalpolizei. Experten schätzen allein hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können nicht mehr im erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden. Dadurch wird eine konsequente und nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung in gefährlicher Weise erschwert. Die Landesregierung muss endlich die Weichen stellen, um die Probleme bei der Kripo zu lösen!

Die Wahrung der Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung sind zentrale Aufgaben des Staates. Die Bilanz der schwarz-grünen Koalition ist in diesem Bereich ziemlich dürftig. Die Fakten zu benennen ist das eine. Strategien und Konzepte dagegen zu entwickeln das andere. Innenminister Reul und die Landesregierung sind in der Verantwortung, jetzt zügig nachhaltige Maßnahmen gegen den Negativtrend bei der Kriminalitätsentwicklung einzuleiten. Das ist wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass es keinen Schaden nimmt.“

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW hat heute im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses in Düsseldorf die Ergebnisse der DKLK-Studie 2024 mit dem Schwerpunkt „Sprache“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In geschlossenen Kitas kann keine Sprachförderung stattfinden. Wir wissen, dass in Nordrhein-Westfalen allein im Februar 2024 über 3000 Einrichtungen von Einschränkungen und Schließungen betroffen waren. Statt die Probleme der Kindertageseinrichtungen anzugehen, setzt die schwarz-grüne Landesregierung allein auf Deprofessionalisierung. So bekommen die Kinder in NRW aber keine gleichen Bildungschancen. Vielmehr muss es darum gehen, Kitas zu stärken. Deshalb wollen wir ein Chancenjahr für die Vorschulkinder in NRW einführen. Dafür benötigen wir ein Monitoring über Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder, um gezielt und frühzeitig fördern zu können.“

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Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

„Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz.“

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

„Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können.“

Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz.  Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.

Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.

Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“

Zu den heute bekannt gewordenen ersten Zahlen der Kriminalitätsstatistik erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion NRW:

„Der hohe Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik ist problematisch und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bei den Ursachen spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere auch Fragen der Integration und der Bildung. Klar ist: Zum einen müssen die Anstrengungen zur Integration verstärkt werden. Durch Bildung und schnellen Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten kann ein Abgleiten in kriminelle Karrieren verhindert werden. Hier müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen und Möglichkeiten bekommen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich lohnt und insbesondere auch dazu beiträgt, Kriminalität zu verhindern. Von Innenminister Reul haben wir dazu bisher leider keinerlei Lösungsvorschläge vernommen. Es reicht nicht, nur die Zahlen zu präsentieren und zu beklagen.

Auf der anderen Seite muss jedoch auch klar sein: Menschen, die nach Deutschland kommen, haben sich an unsere Gesetze zu halten. Wer schwere Straftaten begeht, muss – wo es rechtsstaatlich möglich ist – auch ausgewiesen werden.

Darüber hinaus wird allerdings immer deutlicher sichtbar: Die Kriminalität steigt in vielen Bereichen stark an. Innenminister Reul ist jetzt seit fast sieben Jahren in der Verantwortung für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Der Zustand der inneren Sicherheit ist in den letzten Jahren sehr viel schlechter geworden. Diese Zahlen sind daher auch Zahlen seines eigenen Versagens. Die Landesregierung kann die Verantwortung dafür nicht mit dem Verweis auf ungünstige Umstände von sich weisen. Es ist ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört es, auch für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Nach wie vor gibt es aber insbesondere bei der Kripo ein drastisches Personalproblem. Experten schätzen alleine hier den zusätzlichen Bedarf auf rund 1.000 Beamtinnen und Beamte. Zahlreiche Vorgänge können so nicht in dem erforderlichen Umfang oder in der gebotenen Zeit bearbeitet werden.

Bei der Polizei insgesamt sind überdies aktuell über 2.850 Stellen unbesetzt. Das gleiche gilt für die Justiz. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und in den Justizvollzugseinrichtungen sind über 2.500 Stellen unbesetzt. Das gefährdet die Bekämpfung und strafrechtliche Ahndung von Kriminalität massiv. Fast 25.000 nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag Januar 2023 sind dafür der traurige Beweis.

Nach sieben Jahren CDU-geführter Landesregierung muss man leider feststellen: NRW ist nicht sicherer geworden. Die Landesregierung muss endlich handeln, anstatt von den eigenen Problemen abzulenken, damit sich diese brisante Entwicklung nicht noch weiter verstärkt!“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den neuen Landesentwicklungsplan für NRW verabschiedet. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht einen wesentlichen Bestandteil des LEP offenbar mit Urteil vom 16. Februar 2024 für rechtswidrig erklärt. Das beträfe auch den Lenkungserlass zur Steuerung des Ausbaus im sogenannten Übergangszeitraum. Das Land hätte damit den Privilegierungstatbestand für die Windenergie rechtswidrig ausgehebelt. Das deutete sich bereits in der Sachverständigenanhörung im Landtag im Januar an.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung und soll nun sicherstellen, dass 1,8 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen gemäß den Bundesvorgaben für Windenergie bereitgestellt wird. Doch in seiner heute verabschiedeten Form ist der Plan in Teilen offenbar unwirksam. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hätten den Tagesordnungspunkt daher besser von der Agenda genommen, statt einer wohl schon gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Verordnung zuzustimmen. Der LEE NRW berief sich heute in einer Pressemitteilung auf besagtes Urteil des OVG.

Wir erleben einmal mehr ein schlechtes Regierungshandwerk, das Schwarz-Grün auch durch das hehre Ziel eines beschleunigten Windkraftausbaus nicht verdecken kann. Dadurch wird die Rechtsunsicherheit für die Planungsregionen und die Kommunen erneut erhöht und Planungssicherheit für Investoren reduziert. Neben Geschwindigkeit muss die Landesregierung auch Sorgfalt walten lassen. Sonst erweist sie dem Umbau unserer Industriegesellschaft und dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst.“

Am heutigen Donnerstagnachmittag bringt die SPD-Fraktion ihren Antrag „Diskriminierung von Alleinerziehenden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf dem Wohnungsmarkt entschieden bekämpfen“ (Drucksache 18/8127) in den Landtag ein. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Anja Butschkau, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Immer noch werden viele Menschen und ganze Teile unserer Gesellschaft in NRW auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert. Insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erfahren strukturelle Diskriminierung: Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichteten in einer Umfrage unter Befragten mit Zuwanderungsgeschichte 35 Prozent von Diskriminierung bei ihrer Wohnungssuche aus rassistischen Gründen beziehungsweise aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Mehr als die Hälfte der Betroffenen gab zudem an, dass sie auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe eine Wohnung oder ein Haus nicht bekommen haben. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die Landesregierung muss endlich handeln und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegentreten! Wir fordern daher unter anderem eine höhere finanzielle Unterstützung der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit in NRW seitens der Landesregierung und eine erhebliche Steigerung der Investitionen in einen mietpreisgebundenen Wohnungsbau für zusätzlichen Wohnraum für benachteiligte Gruppen. Die Zeit des schwarz-grünen Zuschauens muss in jedem Fall beendet werden.“

Anja Butschkau:

„Auch die strukturelle Diskriminierung von Alleinerziehenden, insbesondere von alleinerziehenden Müttern, ist auf dem Wohnungsmarkt in NRW nicht von der Hand zu weisen: Die landeseigene NRW.BANK hat noch im vergangenen Jahr in einer großangelegten Befragung von Expertinnen und Experten die dramatische Realität vieler Alleinerziehender dargelegt: So sehen 45 Prozent der befragten Expertinnen und Experten schlechte, 23 Prozent sogar sehr schlechte Chancen für Alleinerziehende, ein neues Zuhause zu finden. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist auch die größte Gruppe bei Menschen mit wenig Einkommen, die angesichts der Mietkostenbelastung in teils extrem prekären Situationen leben müssen. Diese Befunde sind alarmierend. Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich eine Strategie auch zur Verbesserung des Zugangs von Alleinerziehenden und ihren Kindern auf den Wohnungsmarkt zu entwickeln und bei der Vergabe von Fördermitteln stärker die besonderen Bedürfnisse von Einelternfamilien zu berücksichtigen.“

Anlässlich der Aktuellen Stunde im nordrhein-westfälischen Landtag zum Thema „Trendwende oder Strohfeuer – Wohin geht es mit der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen?“ und der Einbringung des SPD-Antrages „Die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen brauchen endlich einen angemessenen Mieterschutz“ (Drucksache 18/8126) erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

„Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Die schwarz-grüne Landesregierung schafft es nicht, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern. Ein in weiten Teilen des Landes ausgehebelter Mieterschutz hat den Mietpreisanstieg in den vergangenen Jahren noch befördert. Das ist auch das klare Ergebnis der Expertenanhörung, die wir aufgrund der dramatischen Situation hier im Landtag durchgeführt haben. Wir brauchen dringend ein grundsätzliches Umdenken und eine neue Förderpolitik für die mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben.“

Sebastian Watermeier:

„Angesichts dieser tiefgreifenden Versorgungskrise auf dem NRW-Wohnungsmarkt ist das Auftreten der schwarz-grünen Landesregierung geradezu skandalös. Nach der Phase der Schuldzuweisungen in alle Richtungen – insbesondere in Richtung Berlin – kommt jetzt die Phase des Selbstbetrugs und der Euphorie. Denn die Ergebnisse der Wohnraumförderung für das Jahr 2023 sind nur ein Strohfeuer und kein Anlass zur Freude, sondern zur Sorge. Die Misere der unzureichenden Wohnraumversorgung ist längst nicht überwunden. Eine Trendwende ist nicht erreicht.“

Die Bundesregierung hat sich auf das Aussetzen der Vier-Prozent-Quote von landwirtschaftlichen Brachflächen in diesem Jahr geeinigt.  Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft kommt die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme zur rechten Zeit.

Susanne Mittag:

„Angesichts der Debatten um die Situation in der Landwirtschaft ist es richtig, in diesem Jahr erneut die von der EU-Kommission eingeräumte Ausnahme bei den verpflichtenden Flächenstilllegungen zu nutzen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Ziel der nichtproduktiven Flächen auf Ackerland unter anderem die ökologischen Effekte sind, die jetzt nicht unter den Tisch fallen dürfen. Auch aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, den geplanten Ausbau der Grünlandregelungen endlich umzusetzen, auf die Grünlandbewirtschafter schon lange warten. Diese Anpassungen müssen rechtzeitig für 2025 stehen, damit die Landwirtinnen und Landwirte frühzeitig planen können.“

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