Familienminister Stamp appellierte an die Eltern, ihre Kinder im Februar 2021 nicht in die Kita zu geben. Der überwiegende Teil der Eltern sind aus Verantwortung diesem Appell nachgekommen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Erlass von Kita-Gebühren zu sprechen. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bereitschaft erklärt, die Hälfte der Kosten zu tragen. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Fraktion für die morgige Sitzung des Plenums gestellt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vertrauen ist ein wichtiges Gut in der Krise. Die Landesregierung droht es gerade zu verspielen. Doch auf einmal soll für Februar nicht mehr gelten, was im Januar noch gegolten hat: Der Erlass der Elternbeiträge in der Pandemie. Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, über eine Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und OGS im Februar zu verhandeln. Statt die Familien zu entlasten, werden sie weiter hingehalten. Und das, obwohl die große Mehrheit dem Appell von Familienminister Stamp gefolgt ist und die Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen hat.

Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen mit 44 Millionen Euro, auf denen das Land die Eltern und Kommunen alleine sitzen lässt. Die Hälfte davon müsste eigentlich das Land tragen, wenn es der eignen Linie treu bleiben würde.

Das unwürdige Spiel setzt sich im März fort. Wenn sich das Land noch an die Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr erinnern würde, müsste auch in diesem Monat eine Beitragssenkung erfolgen. Damals wurden auch bei reduzierten Betreuungszeiten die Kita-Gebühren reduziert. Logik oder eine klare Linie erkennt man beim Handeln von Minister Stamp leider nicht. Ein ‚Mal so, mal so‘ gibt den Familien keine Sicherheit in der Corona-Pandemie. Für uns ist klar: So lange die Pandemie zu eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten führt, sind Beiträge für Kita und OGS nicht zu rechtfertigen und müssen durch das Land erstattet werden.“

Mit einem neuen Impferlass ermöglicht die Landesregierung nun die Verimpfung der Über-70-Jährigen. Auch Menschen mit Vorerkrankungen sollen nun ein Impfangebot erhalten. Eine Kommunikation mit den verantwortlichen Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Hausarztpraxen hat es nicht gegeben.

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Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Rechtsstaatlichkeits-Prinzipien EU-Gelder einzubehalten. Die im vergangenen Jahr beschlossene sogenannte Haushaltskonditionalität, die dieses Vorgehen erlaubt, müsse endlich angewandt werden. Das unterstreichen die Abgeordneten in einer Resolution, die heute abgestimmt wird.

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Der Bundestag hat heute für neue Eigenmittel der EU gestimmt. Auch die Staats- und Regierungschefs wollen auf dem EU-Gipfel neue Finanzmittel für die Union thematisieren, etwa die Digitalsteuer. Zudem werden die Europa-Abgeordneten heute drei Gesetze verabschieden, die den Weg für neue Einnahmequellen der EU ebnen, zum Beispiel eine neue Kunststoff-Abgabe.

Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

“Gut, dass der Bundestag heute den Beschluss über neue europäische Eigenmittel ratifiziert hat. Diese Entscheidung kann die Zusammenarbeit in Europa vertiefen und stärken. Erfreulich ist, dass sich die FDP nach langem Ringen doch noch an ihre pro-europäischen Wurzeln erinnert hat. Besorgniserregend ist der Machtzuwachs der Nationalliberalen innerhalb der FDP. Sie wollten die Zusammenarbeit bürokratisch blockieren, indem der Deutsche Bundestag jede separate Ausgabe der EU einzeln hätte durchgehen müssen. 

Mit der verfassungsändernden Mehrheit des Bundestages wird auch das Manöver von Wiedergänger Bernd Lucke vor dem Verfassungsgericht zur Farce. Sollte das Gericht die Ratifizierung anhalten, wäre der wirtschaftliche Schaden enorm. Es ist bedauerlich, dass einem vor vielen Jahren respektablen Ökonomem derart der wirtschaftliche Weitblick und die Einsicht über die eigene Isolierung fehlt. Bereits am Mittwoch hatte das EU-Parlament seine Zustimmung zur Umsetzung gegeben. In den kommenden Wochen werden auch die letzten EU-Mitgliedstaaten ihren Ratifizierungsprozess abschließen. Dann hat der Wiederaufbaufonds den Wumms, den er braucht, um den Neustart Europas zu finanzieren.

Vom Gipfel der Staats- und Regierungschefs erwarten wir Sozialdemokrat*innen konkrete Fortschritte bei der Digitalsteuer. Es funktioniert jedenfalls nicht mehr, die Einführung einer solchen Abgabe auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschieben: Die EU-Mitgliedstaaten haben Schwarz auf Weiß vereinbart, ab dem 1. Januar 2023 eine solche Abgabe als Einnahmequelle für den EU-Haushalt einzuführen. Die EU-Kommission wird bereits im Juni diesen Jahres ihre Vorschläge vorlegen. Das Europäische Parlament wird nicht locker lassen. Es geht uns Sozialdemokrat*innen auch darum, Unternehmen wie Amazon am Wiederaufbau zu beteiligen, die besonders von der Krise profitiert haben, und bisher keinen fairen Beitrag leisten.

Das Europäische Parlament stimmt diese Woche derweil über drei Gesetze zur Umsetzung des Eigenmittelsystems ab – und ebnet damit den Weg für neue Einnahmequellen der EU.  Diese Reform ist entscheidend für die Einrichtung des EU-Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro, mit dem wir die Krisenfolgen gemeinsam angehen und der sozial-ökologische Wandel Europas beschleunigt werden muss.“

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Länger als sechs Jahre haben die Verhandlungen gedauert: Heute stimmt das Europäische Parlament im Plenum über strengere europaweite Regeln für den Export sogenannter Dual-Use-Güter ab.

Das sind Güter, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Bisher galten solche Auflagen zum Beispiel für Luft- und Raumfahrtgüter, Navigationsinstrumente oder aber auch Lastwagen. Völlig neu ist nun die Einbeziehung von Überwachungselektronik in die Exportkontrolle. Wie Beispiele belegen, wurde europäische Software vermehrt von autoritären Regimes zur Überwachung und zum Ausspionieren von Oppositionellen genutzt, nicht zuletzt während des Arabischen Frühlings 2011, in China oder zuletzt in Myanmar.

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Für jede Grundgesetzänderung brauchen wir eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wir sind mitten in Gesprächen, diese große Chance zu nutzen.

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Auslandsreisen pauschal zu verbieten, ist die falsche Herangehensweise. Wir sollten jetzt nicht über Verbote diskutieren, sondern darüber, wie wir den Menschen eine Perspektive geben.

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Nach jahrelangen eindringlichen Forderungen nach schärferen Transparenzregeln gegenüber unserem Koalitionspartner bekommen Bundestag und Bundesregierung nun endlich ein verpflichtendes Lobbyregister.

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Das Plenum des Europaparlaments stimmt heute über die Anwendung der europäischen Luftqualitäts-Richtlinien ab. Zuvor hatten die Abgeordneten des Umweltausschusses die Umsetzung dieser EU-Regeln evaluiert. Laut ihren Schlussfolgerungen sind die bisherigen Bestimmungen unzureichend.

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Das Betriebsrätestärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Mitbestimmung für die Zukunft zu sichern. Dass es heute nicht im Kabinett beschlossen wurde, ist schade.

Kerstin Tack:

„Das Betriebsrätestärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Mitbestimmung für die Zukunft zu sichern. Dass es heute nicht im Kabinett beschlossen wurde, ist schade. Bei vielen erstmaligen Betriebsratswahlen gibt es Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb müssen wir Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen dringend noch besser vor Kündigungen schützen und Wahlen vereinfachen. Ich hoffe, dass die Union ihre Blockadehaltung zum Wohle der Beschäftigten aufgibt. Dann können wir das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. Das sind wir denen schuldig, die sich in Betriebsräten für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen.“

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen EU-weite Standards für barrierefreien Zugang erhalten.

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Auf der Ziellinie zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes droht das Vorhaben am Widerstand der Unionsfraktionen zu scheitern. Bereits verhandelte Kompromisse werden fallengelassen und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung in Frage gestellt.

Isabel Mackensen, zuständige Berichterstatterin;
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die im Gesetzesentwurf geregelte nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände durch eine Neuregelung der Abschussplanung entscheidend, um die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Für die Etablierung klimastabiler Mischwälder ist es erforderlich die Rehwildbestände auf ein waldverträgliches Maß anzupassen, um die Schadflächen wieder zu bewalden und den Waldumbau zu ermöglichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Eigenverantwortung vor Ort stärken. Daher begrüßen wir die Regelungen zur Verständigung der Parteien des Jagdpachtvertrages über einen jährlichen Abschussplan. Grundlage hierfür soll ein Vegetationsgutachten sein, das auch Aussagen über den Lebensraum des Rehwildes enthalten kann.

Wir fordern die Bundesministerin Julia Klöckner dazu auf, sich der Novellierung des Bundesjagdgesetzes ernsthaft anzunehmen und den Konflikt zwischen den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und der Jägerschaft in den eigenen Reihen zu versöhnen. Die Uneinigkeit innerhalb der Union hat zu einer weiteren Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens geführt. Um das Bundesjagdgesetz noch diese Legislaturperiode zu novellieren, muss das Gesetzesvorhaben in der Sitzungswoche nach Ostern abgeschlossen werden. Nur so kann es noch rechtzeitig den Bundesrat erreichen. Um die Länderinteressen zu berücksichtigen, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, wichtige Forderungen aus der Stellungnahme des Bundesrats mit aufzunehmen.

Mit Unverständnis haben wir die zugespitzte Diskussion in Bayern wahrgenommen – das Bayerische Landesjagdgesetz geht bei Wald und Wild über die Regelungen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung hinaus. Zudem fällt es unter die Länderöffnungsklausel, wodurch die Abschussplanung in Bayern unberührt bleibt.“

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