Deutschland befindet sich mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie. Trotz regelmäßiger Treffen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten und seit Monaten geltenden einschränkenden Maßnahmen für die Menschen in den Bundesländern, steigen die Infektionszahlen weiter dramatisch an. Es braucht eine stärkere Rolle des Bundes und eine Kraftanstrengung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesländern für ein gemeinsames Vorgehen. Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion stellt bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die richtigen Weichen.
Die EU-Kommission bereitet das größte Investitionsprogramm ihrer Geschichte vor: Bis zum Jahr 2026 will sie für die europäischen Corona-Hilfen jährlich im Schnitt 150 Milliarden Euro am Kapitalmarkt leihen. Die Strategie dafür legte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn heute in Brüssel vor. Die Mittel sollen dann in den nächsten Jahrzehnten gemeinsam über den EU-Haushalt wieder abgetragen werden.
Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
„Nie zuvor hat die Europäische Union in diesem Maßstab Gelder am Finanzmarkt aufgenommen. Mit der Einigung für einen Wiederaufbaufonds, der massiv in die digitale und sozial-ökologische Entwicklung unserer Gesellschaften investieren wird, bringen wir die europäische Zusammenarbeit weiter voran. Der wirtschaftliche Schaden durch die Corona-Pandemie ist enorm. Wir verlassen die Krise in Europa gemeinsam – oder gar nicht.
Bernd Lucke befindet sich mit seinem Manöver vor dem Bundesverfassungsgericht im Blindflug. Der wirtschaftliche Schaden, den er damit anrichten kann, ist enorm. Dem einstmals respektablen Wirtschaftsprofessor ist die ökonomische Weitsicht vollkommen abhandengekommen.
Lucke spielt den nationalkonservativen polnischen und ungarischen Regierungen in die Hände, die die Ratifizierung der Eigenmittel-Entscheidung im eigenen Land möglichst lange hinauszögern möchten, um ein Druckmittel gegen die Anwendung des Rechtsstaatsschutzes in der Hand zu halten. Dank der deutschen Verzögerung haben sie einen guten Vorwand, die Ratifizierung weiter zu vertagen. Lucke verhindert so, dass wir das Geld der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser schützen.“
Die Rechtsgrundlage für die Kreditaufnahme für die Corona-Hilfen steht noch aus. Den nötigen Beschluss müssen alle 27 EU-Staaten ratifizieren. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung auf eine Klage von Kritikern um Bernd Lucke hin vorläufig gestoppt. Eine Entscheidung wird für die nächsten Wochen erwartet. Auch in anderen Staaten fehlt die Ratifizierung noch.
Der Finanzausschuss hat heute die Begrenzung sogenannter Share Deals beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien beschlossen. Mittels Share Deals umgehen Immobilienkonzerne seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Einschränkung dieser Steuergestaltung verständigt, aber die CDU/CSU-Fraktion hat das entsprechende Gesetz lange blockiert. Wir haben nun die Blockade der Union gebrochen und einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung erzielt.
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin;
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Finanzstarke Unternehmen entziehen sich jedoch häufig der Besteuerung, indem sie nicht das Grundstück selbst, sondern Anteile (shares) an der grundstückshaltenden Gesellschaft erwerben. Wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile auf neue Anteilseigner übergehen, wird nach geltender Rechtslage keine Steuer fällig.
Um diese Steuerumgehung einzudämmen, verschärfen wir die geltenden Bedingungen. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Fraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals wollte. Wir haben im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider hat die CDU/CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert.“
Die Organisation für Natur- und Artenschutz WWF (World Wide Fund for Nature) hat heute die Studie „Stepping up? The continuing impact of EU consumption on nature worldwide” veröffentlicht. Sie stellt neue Zahlen und Trends zu der von der EU verursachten Zerstörung von Regenwäldern und anderen Ökosystemen vor.
Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für entwaldungsfreie Lieferketten:
„Die Studie zeigt einmal mehr: Wir Europäer*innen hinterlassen einen katastrophalen Entwaldungsfußabdruck außerhalb unserer Grenzen, mit fatalen Folgen für den Klima- und Artenschutz. Ob Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao oder Kaffee – für viele Produkte unseres täglichen Konsums in Europa werden Urwälder und andere wichtige Ökosysteme in Südamerika, Afrika und Asien zerstört.
Die EU darf dabei nicht weiter tatenlos zuschauen. Freiwillige Initiativen der Wirtschaft sind gescheitert. Wir brauchen ein EU-Lieferkettengesetz, dass Unternehmen in die Pflicht nimmt. Sie sollen sicherstellen, dass ihre Waren nicht zur Zerstörung von Wäldern oder anderen artenreichen und klimaschützenden Ökosystemen, oder der Verletzung von Menschenrechten beitragen. Wenn ein Unternehmen dies nicht nachweisen kann, sollte es seine Ware nicht auf den europäischen Markt bringen dürfen.“
Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Reduzierung der europäisch verursachten weltweiten Entwaldung machen. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2020 unter der Federführung von Delara Burkhardt Vorschläge für diese Gesetzesinitiative formuliert.
Der Parlamentsbericht fordert ein EU-Lieferkettengesetz für sogenannte Wald- und Ökosystem-Risiko-Güter wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Mais und Leder. Unternehmen, die diese Güter auf den europäischen Markt bringen, müssten demnach entlang ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen, dass diese Produkte nicht in Verbindung stehen mit der Zerstörung von Regenwäldern, der Vernichtung anderer wichtiger Ökosysteme (wie zum Beispiel dem brasilianischen Pantanal-Feuchtgebiet, oder der Cerrado-Savanne) oder der Verletzung von Menschenrechten und Eigentumsrechten, insbesondere indigener Gemeinschaften.
Sollte ein Unternehmen entlang seiner Lieferketten zur Zerstörung von Wäldern und anderen Ökosystemen und zur Verletzung von Menschenrechten beigetragen haben, soll es dafür haftbar gemacht, sanktioniert werden und gegebenenfalls Entschädigungen leisten.
Katja Mast:
“Die SPD-Bundestagsfraktion steht voll hinter der Testpflicht für Unternehmen. Ich bin froh, dass Hubertus Heil und Olaf Scholz das durchgesetzt haben. Ich fordere alle Arbeitgeber auf, Ihre Widerstände endlich aufzugeben und Tests anzubieten. Und ganz deutlich: Alle, die es können, müssen jetzt ins Homeoffice. Und wer nicht ins Homeoffice kann, muss die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Nur so können wir die dritte Welle brechen. Das Gejammer, die Testpflicht wäre ein Ausdruck des Misstrauens gegen die Unternehmen, ist falsch. Wer bereits ausreichend testet, hat nichts zu befürchten. Wer nicht mitmacht, für den wird es jetzt eben verbindlich.”
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben heute gemeinsam eine Sondersitzung des Landtags NRW für Donnerstag, 15.04.2021, zum Tagesordnungspunkt „Sofortiges Handeln nötig! – NRW muss jetzt die dritte Welle brechen und Vertrauen in den Staat wieder stärken!“ beantragt.
Zu der heute von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bekannt gegebenen Auswahl von 14 Kommunen, die im Rahmen eines Modellprojekts das öffentliche Leben vor Ort in beschränktem Rahmen und mit entsprechenden Testkonzepten wieder hochfahren dürfen, erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:
„Unsere Kritik an dem Modell-Projekt betrifft vor allem das Verfahren und die Vorgehensweise der Landesregierung. Die Kommunen in NRW hatten zwischen Bekanntgabe der Teilnahme-Kriterien und dem Einsendeschluss gerade einmal 24 Stunden Zeit, um eine entsprechende Bewerbung einzureichen. Dass es bei 396 Städten und Gemeinden und 32 Kreisen dennoch zu 46 Einreichungen gekommen ist, spricht einmal mehr für unsere Städte und Gemeinden, die in der Tat die besten Pandemie-Manager vor Ort sind. Insofern dürfte die heute bekannt gegebene Auswahl auch auf großes Unverständnis bei all den Kommunen stoßen, die dabei nicht berücksichtigt worden sind. Was genau den Ausschlag gegeben hat, konnte der Minister nicht stichhaltig erläutern. Die Frage bleibt daher im Raum: Auf welche Grundlage stützt die Landesregierung das Vorhaben, bei den ausgewählten 14 Kommunen Öffnungen möglich zu machen, bei allen anderen mit möglicher Weise vergleichbaren Inzidenzwerten jedoch nicht? Sollen die anderen 414 Städte, Gemeinden und Kreise etwa als Modell-Kommunen für Armin Laschets Brücken-Lockdown herhalten?
Das Vorgehen der Landesregierung ist nicht nur ungerecht, sondern im schlimmsten Fall auch kontraproduktiv: Wenn jetzt in 14 Kommunen Öffnungen getestet werden, müssen wir mit auch entsprechenden Verkehrsflüssen dorthin rechnen. Viele Menschen könnten sich dann in wenigen Städten und Gemeinden knubbeln. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Was wir weiterhin dringend brauchen, ist eine digitale Test-Infrastruktur im ganzen Land.“
Im Zusammenhang mit dem um eine Woche verschobenen Start des Wechselunterrichts an den Schulen will die SPD-Fraktion im Landtag NRW die genauen Hintergründe wissen. Dazu hat ihr stellvertretender Vorsitzender Jochen Ott jetzt eine Kleine Anfrage („Konnte die Landesregierung nicht für eine funktionierende Teststrategie an den Schulen garantieren?“) gestellt.
Vizekanzler Olaf Scholz hat gemeinsam mit Angela Merkel eine Bund-Länder-Einigung für bundesweit einheitliche Corona-Regeln erzielt. „Das macht Sinn, weil es für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Transparenz mit sich bringt. Weil alle wissen, woran sie sind“, sagte Scholz am Freitag.
In den letzten Tagen lotete der Vizekanzler im Kabinett, bei Ministerpräsident*innen und Abgeordneten die Möglichkeiten für ein bundesweit einheitliches Vorgehen aus, um die dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. Mit Erfolg. Die Corona-„Notbremse“ soll künftig einheitlich angewendet werden, es soll keinen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regeln mehr geben.
Transparenz, Klarheit und Sicherheit
Derzeit gebe es zu viele unterschiedliche Lockdown-Regelungen, von Schulschließungen bis zu den Anfangszeiten von Ausgangsbeschränkungen, sagte Scholz. Die Menschen brauchten Transparenz, Klarheit und die Sicherheit, dass Maßnahmen überall dort auch eingesetzt würden, wo die Infektionszahlen hoch seien. „Sie zu vereinheitlichen ist sinnvoll, und das gelingt eben nur, wenn es in einer Gemeinschaftsaktion von Bund und Ländern geschieht.“
Schluss mit Flickenteppich
Geplant ist, die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz verbindlich festzuschreiben. Damit sollen bundesweit dieselben Regelungen gelten, wenn in einem Landkreis die Inzidenz über 100 steigt, also die Zahl der Neuinfektionen unter 100 000 Einwohnerinnen binnen sieben Tagen. Zum Beispiel bundeseinheitliche Regeln für Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, den Schulbetrieb oder die Schließung des Einzelhandels, abgesehen von Apotheken und Supermärkten.
Firmen sollen zudem gesetzlich verpflichtet werden, ihre Beschäftigten zweimal die Woche Testmöglichkeiten anzubieten. Heute bekommen gerade mal 60 Prozent der Beschäftigten Testangebote in ihren Unternehmen. „Das ist nicht genug“, sagte Scholz.
Das Ziel: Die dritte Welle brechen
Dem Vizekanzler geht es um bundesweit einheitliche Regeln, die Klarheit und Transparenz schaffen, „die für das Vertrauen und für den Endspurt jetzt unbedingt notwendig sind“. Ein einheitlicher Plan für die nächsten Wochen zusammen mit mehr Tests und Impfungen werde helfen, die Pandemie zu überwinden, sagte Scholz. „Alles zusammen ist für mich ein Beweis dafür, dass Deutschland gemeinsam diese Pandemie bewältigen kann.
Wie schnell kann das Gesetz geändert werden?
Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sollen schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung wird von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Eine Ministerpräsidentenkonferenz wird es in der nächsten Woche nicht mehr geben.
Der Bundestag muss den Änderungen zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.
Ab kommenden Montag schickt die Landesregierung die meisten der 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler wieder in den Distanzunterricht.
Zur Ankündigung von Familienminister Stamp, nun auch Kita-Kinder in eine Corona-Teststrategie einzubeziehen, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Seit vergangenem Sommer setzen wir uns dafür ein, Kita-Kinder in eine präventive Teststrategie des Landes einzubeziehen, um Kita-Schließungen zu vermeiden. Die Landesregierung hat sich jedoch bislang stets gegen solche Pläne ausgesprochen und entsprechende Anträge abgelehnt. Es ist deswegen gut, dass sie sich nun endlich dazu aufraffen konnte und den Forderungen aus der Praxis und der Wissenschaft folgt.
Die Krux an der Sache: Die Landesregierung beantragt zur Anschaffung der nun zusätzlich benötigten Tests keine weiteren Mittel. Stattdessen sollen die Nasen-Tests, die bislang allein für die Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen waren, auch für die Kita-Kinder eingesetzt werden. Wer jedoch mehr Personen testen will, muss auch mehr Tests anschaffen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht die erfolgversprechendste Teststrategie gewählt wurde, sondern die für Land finanziell günstigere. Bei der Sicherheit sollte jedoch nicht gespart werden.
Dass auch für Kita-Kinder Nasen-Tests genutzt werden sollen hatte der Minister im März noch vehement abgelehnt und in einem Elternbrief stattdessen ‚kindgerechte‘ Testsysteme versprochen. Dafür gibt es mittlerweile die Option der sogenannten Spucktests. Im Gegensatz zu anderen Ländern – wie Brandenburg – plant NRW bislang keine Anschaffung.
Ob eine Teststrategie gelingt hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie viele Kinder und Erzieherinnen und Erzieher den Test anwenden. Deswegen sollte die Landesregierung neben den Nasentests auch ausreichend Spucktests zur Verfügung stellen. Eltern erhalten so die Wahlmöglichkeit, welches Verfahren für ihr Kind besser geeignet ist.
Das sollte Land darüber hinaus PCR-Lolli-Tests in Kitas einführen. Dadurch würde eine Strategie mit Selbst- und Schnell-Tests sinnvoll durch Labortests ergänzt und ein hohes Maß an Sicherheit in den Kitas gewährleistet.“
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Hintergrund:
Bei den Nasenabstrich-Tests handelt es sich ebenso wie bei den Spucktests um PoC-Schnell-Tests, die innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis anzeigen. Positive Proben müssen mit einem PCR-Test abgesichert werden. Bei den Lolli-Tests, wie sie etwa in Solingen oder Köln erprobt werden, handelt es sich um PCR-Tests, die im Pool-Verfahren (mehrere Proben gleichzeitig) im Labor ausgewertet werden. Ein Ergebnis liegt frühestens nach 24 Stunden vor.