Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen.

Die Regelungen werden heute vom Bundestag mit dem Fondstandortgesetz beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.“

Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, basiert auf einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und sieht deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln vor.

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Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert wegen der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Corona-Aufholpaket. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Die Herausforderungen für Kinder, Jugendliche und Familien sind aktuell so vielfältig, dass auch die Hilfsangebote breit gefächert sein müssen. Für beste Bildungschancen von Anfang an wollen wir das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und die Bundesstiftung Frühe Hilfen besser ausstatten. Wir wollen, dass junge Menschen sich gegenseitig besser unterstützen können. Auch junge Engagierte sollen die Möglichkeit haben, sich für Kinder und Jugendliche mit Nachholbedarf einzusetzen. Deshalb sorgen wir für mehr Angebote für Freiwilligendienstleistende.“

Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich dafür gekämpft, dass das Corona-Aufhol-Paket nicht nur Förderangebote für pandemiebedingten Unterricht, sondern auch Unterstützung auf den Weg bringt, um die psychischen und sozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen aufzufangen. Wir investieren deshalb in soziale Arbeit an Schulen und im außerschulischen Bereich.

Wir erwarten, dass die zusätzlichen Mittel, die der Bund bereitstellen wird, in den Ländern gezielt und zusätzlich zu ihren bisherigen Maßnahmen investiert werden. Kinder und Jugendliche sollen Verpasstes schnell nachholen können. Es geht für sie um nicht weniger als um Bildung-, Lebens-, und Zukunftsperspektiven.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Weil Familien im Leistungsbezug in dieser Zeit besonders belastet sind, brauchen wir einen Corona-Zuschuss für Kinder und Jugendliche aus diesen Familien. Oft wird es finanziell dann besonders eng, wenn es um Ferien- und Freizeitaktivitäten geht. Wenn beispielsweise Sportausrüstung oder -bekleidung neu angeschafft werden muss, reicht ein geringes Einkommen oft nicht aus. Ein Corona-Zuschuss kommt da an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Er sichert gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Krise. Deswegen kämpfen wir für eine Zahlung für alle Kinder in Leistungsbezug.“

Für das Plenum in der kommenden Woche beantragt die SPD-Fraktion im Landtag NRW eine passgenaue Förderoffensive für alle Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Förderoffensive sollen freiwillige Förderangebote als zusätzliche Lernangebote in den Schulen organisiert und individuelle Förderpläne erstellt werden. Dazu fordert die SPD-Landtagsfraktion 80 zusätzliche Unterrichtsstunden. Um das nötige pädagogische Personal gewinnen zu können, sollen z. B. pensionierte Lehrkräfte sowie Studierende der verschiedenen pädagogischen Berufe eingesetzt werden.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht aus, damit unsere Kinder und Jugendlichen ohne Folgen aus der Corona-Pandemie kommen. Um die zum Teil erheblichen Lernrückstände, die Defizite im sozialen Miteinander und auch die psychischen Einschränkungen aufzufangen, brauchen wir eine echte Förderoffensive.

80 zusätzliche Unterrichtsstunden bedeuten für jede Schülerin und jeden Schüler zwei Förderstunden pro Woche. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die die Mindestanforderungen in den Kernfächern nicht erreichen, sollen hierbei angesprochen werden. Eine entsprechende Bedarfserhebung als Bestandsaufnahme sowie individuelle Förderpläne sind dafür zwingend erforderlich. Wir setzen dazu auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den OGS-Trägern, den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sportvereine und weiteren außerschulischen Einrichtungen, um alle vorhandenen Kräfte zu mobilisieren, unseren Kindern und Jugendlichen bestmöglich durch diese Pandemie zu helfen.

Es ist klar, dass diese Förderoffensive nicht durch die Lehrerinnen und Lehrer allein geschultert werden kann. Deswegen sollten beispielsweise pensionierte Lehrkräfte und Studierende der pädagogischen Fächer angesprochen und aktiviert werden. Vor allem Letztere können dadurch praktische Erfahrungen sammeln. Auch die oftmals zum Studium verpflichtend notwendigen Praktika könnten in dieser Zeit angerechnet werden und würden so zu für alle Seiten nützlichen Synergien führen.“

Unseren Antrag zur Förderoffensive in NRW finden Sie hier.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW hat die SPD-Fraktion beantragt, für Schulen und die Landesverwaltung zukünftig nur noch fertige Einzeltests zu beschaffen, die vorher nicht mit Flüssigkeit aufgefüllt werden müssen und zu Hause angewendet werden können. Außerdem sollen auch andere Testmethoden wie Spuck- und Lolli-Tests eingesetzt werden können. Die dafür nötigen Finanzmittel sollen bereitgestellt werden.

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In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses wurde der aktuelle Sachstand zum Asylsystem in NRW beraten. Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass die Zahl der Geduldeten in NRW zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei 65.961 lag. Damit hat sich die Zahl in den letzten Jahren kaum verändert und steigt sogar. Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat mehrfach ihre Versprechen nicht eingehalten. Die Situation für die Geduldeten und die Kommunen hat sich in den letzten vier Jahren nicht verbessert.

Im März 2019 verfügte die Landesregierung zur Verbesserung der Bleibeperspektive für langjährig geduldete und gut integrierte Personen über einen Erlass die Erteilung von Aufenthaltstitel. Dabei haben in den letzten 2 Jahren lediglich 2 Prozent aller Geduldeten in NRW einen solchen Titel erhalten.

Auch die Kommunen leiden weiter unter dieser Situation. Bereits seit langem beklagen die Städte und Gemeinden erhebliche finanzielle Belastungen. Sie bemängeln, dass die Kostenpauschale für die Aufnahme und Unterbringung sowie Versorgung der Geduldeten im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes die tatsächlichen Kosten nicht deckt.

Darüber hinaus steigt die Zahl der in den Kommunen lebenden Geduldeten weiter an, für die das Land lediglich für drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht diese Pauschale zur Verfügung stellt. Dadurch müssen die Kommunen zusätzliche Aufwendungen für Geduldete ab dem vierten Monat für unbestimmte Zeit übernehmen.

Wir fordern deswegen von der Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und die Situation sowohl für die Geduldeten als auch für die Städte und Gemeinden tatsächlich verbessert.“

Die EU-Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Dabei stehen KI-Technologien im Fokus, bei deren Anwendung Risiken bestehen können, etwa in Medizintechnik oder beim Einstellen von Arbeitskräften.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

„Künstliche Intelligenz klingt für viele Menschen zunächst bedrohlich. Gleichzeitig wird ihre Leistung oft überschätzt, weshalb Ergebnisse von Algorithmen unkritisch übernommen werden. In besonders sensiblen Bereichen können beim KI-Einsatz Grundrechte verletzt werden, etwa bei der Personalauswahl oder der Strafverfolgung. Daher muss auf EU-Ebene sichergestellt werden, dass für Ergebnisse von KI-Anwendungen, eine natürliche oder eine juristische Person verantwortlich bleibt. KI-Anwendungen dürfen keine Blackboxen bleiben, deren Ergebnisse unkritisch übernommen werden.

Auch für Soziale Medien, wird die KI-Gesetzgebung zentral sein. Schon heute entscheiden selbstlernende Algorithmen darüber, welche Beiträge und welche Werbung wem angezeigt werden. Plattformen wie Facebook oder Youtube nehmen für die Online-Kommunikation so eine Gatekeeper-Funktion ein. Sie können den Diskurs manipulieren und lenken. Gut, dass die Kommission erkannt hat, das Problem manipulativer Beiträge zu adressieren. Wir werden im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass die Vorgaben eine manipulationsfreie Online-Diskussion ermöglichen.“

Evelyne Gebhardt, verbraucherschutz- und binnenmarktpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Künstliche Intelligenz bietet großes Innovationspotenzial für Gesellschaft, Binnenmarkt und Umwelt. Doch wir dürfen als Gesetzgeber*innen auch die Risiken von KI nicht übersehen und müssen deshalb eindeutige Regeln dazu vorantreiben. Ein Schaden in einer KI-Software ist für Verbraucher*innen schwer überprüfbar. Wir müssen sicherstellen, dass die Technologien während ihres gesamten Lebenszyklus von Menschen kontrolliert werden – nicht nur, bevor sie auf den Markt kommen. Der Kommissionsvorschlag für eine KI-Verordnung setzt hier an der richtigen Stelle an, geht aber nicht weit genug.

Erfahrungsgemäß können Algorithmen diskriminierend wirken oder zur willkürlichen Massen-Überwachung eingesetzt werden. Das müssen wir entschieden verhindern. Wenn eine Software mit verzerrten oder falschen Daten gefüttert wird, kann sie tendenziöse Ergebnisse liefern. Dabei geht es nicht nur um extreme Fälle von sogenannten Sozialkredit-Systemen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Einsatz solcher Software, die etwa in China genutzt wird, darf in der EU selbstverständlich nicht erlaubt werden. Risiken bergen bereits Systeme, die auf der kommerziellen Überwachung von Verbraucher*innen beruhen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Europa-Abgeordnete den Vorschlag an den notwendigen Stellen deutlich verbessern werden.“

Nach diesem Vorschlag durch die EU-Kommission verhandeln in den kommenden Monaten Europaparlament, EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission über die neuen Vereinbarungen.

Mit dem neuen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung heute ihr Konzept vorgelegt, wie die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland aussehen soll. Enthalten sind viele Maßnahmen, die die SPD-Fraktion im Bundestag seit Jahren fordert.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Eine breite Beteiligung, zukunftsweisende Ideen und koordiniertes Engagement auf allen Ebenen für den Radverkehr – all das fordert die SPD-Fraktion seit Jahren. Wir begrüßen daher sehr, dass auch das Bundesverkehrsministerium der großen Bedeutung des Radverkehrs mit der Vorlage des neuen Nationalen Radverkehrsplans Ausdruck verleiht. Er enthält vom Leitbild einer hochwertigen Infrastruktur bis zum Ziel eines modernen Rechtsrahmens eine Reihe hervorragender Ansätze, die den Radverkehr von der kommunalen bis zur Bundesebene in den nächsten Jahren gut voranbringen werden.

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverkehrsministerium im neuen Radverkehrsplan die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens ankündigt, um den Radverkehr sicherer zu machen. Auch soll endlich das Leitbild Vision Zero, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im verkehrsrechtlichen Rahmen verankert werden, beides hatte der Deutsche Bundestag bereits vor über einem Jahr mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung gefordert. Die Herausforderungen angesichts sich ändernder Mobilitätsgewohnheiten liegen klar auf dem Tisch, nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Daher bedauern wir, dass das Bundesverkehrsministerium wertvolle Zeit verstreichen ließ und dieses Papier zu einem Zeitpunkt vorlegt, an dem der aktuelle Deutsche Bundestag keine weiteren Beschlüsse mehr zur Umsetzung des Plans fassen kann.“

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten am Unternehmen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Beteiligungen von Beschäftigten bei Start-ups attraktiver. Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtert werden. Beschäftigte von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für die Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr für die Beschäftigten steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.“

Zwischen dem 23. April und dem 5. Mai finden in diesem Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW statt. Bildungsministerin Gebauer verkündet mit heutiger Pressemitteilung, dass es „faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten“ gäbe. Diese Einschätzung teilt die SPD-Fraktion im Landtag NRW nicht. Die Lernstände der Schülerinnen und Schüler sind sehr heterogen. Daher die Forderung der SPD-Fraktion, einen sogenannten Freischuss einzuführen, wodurch Abiturientinnen und Abiturienten nicht bestandene Prüfungen wiederholen dürften. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht aufgegriffen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Und deswegen kann dieses Abitur auch kein normales Abitur sein. Die Erweiterung der Aufgabenwahl und Eingrenzung der Prüfungsthemen sind richtig. Aber was die Abiturientinnen und Abiturienten wirklich brauchen ist Sicherheit. Deswegen ist ein Freischuss angebracht: Wer die Prüfungen nicht besteht, bekommt einen zweiten Versuch. So nehmen wir Druck von den seit Monaten stark belasteten Schülerinnen und Schülern. Der Freischuss bietet die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, ohne, dass darunter der Notendurchschnitt leidet.

Für die Absolventen der Sekundarstufe I, die die zentrale Abschlussprüfung absolvieren sollen, fordern wir nach wir vor, dass diese zentralen Prüfungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit durch Klassenarbeiten ersetzt werden. Dies fordern wir gemeinsam mit vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern. Leider hat der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner heutigen Sitzung gegen unsere Stimmen für zentrale Prüfungen gestimmt.

Für die Schülerinnen und Schüler ist diese Pandemie besonders anstrengend. Sie waren gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern und Eltern auch diejenigen, die den Zickzack-Kurs der Landesregierung in den letzten Monaten ausbaden mussten. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, ihnen wirklich faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Was Ministerin Gebauer anbietet greift die Bedürfnisse der jungen Menschen nicht ausreichend auf.

Es liegt jetzt an der Ministerin, diese Form der Sicherheit zu gewährleisten. Große Ankündigungen mit leeren Worthülsen alleine helfen nämlich niemanden.“

Wie ist die Lage der Familien in Nordrhein-Westfalen? Der letzte Familienbericht des Landes stammt aus dem Jahr 2015. Seit dem gibt es keine aktualisierten Daten und Fakten zu dieser Frage. Deswegen legt die SPD-Fraktion nun eine Große Anfrage zum Thema „Wie stellt sich die Situation von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?“ vor.

Darüber hinaus unterstützt die SPD-Fraktion die Initiative „Pro Parents“, die sich zusammen mit den Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals der Elternschaft in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausspricht. Mehr als 18.000 Menschen haben dieses Anliegen bereits unterstützt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Wir wollen dauerhaft eine familienfreundliche Politik machen. Deswegen brauchen wir in Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz über die Bedarfe von Familien. Der jüngste NRW-Familienbericht datiert jedoch aus dem Jahr 2015 und muss dringend aktualisiert werden. Die Enquetekommission zur ,Zukunft der Familienpolitik‘ hatte empfohlen, in jeder Legislaturperiode einen Familienbericht zu veröffentlichen. Bislang gibt es von Familienminister Stamp hierfür jedoch keinerlei Anzeichen.

Deshalb richten wir nun mehr als 150 Fragen an die Landesregierung. Mit einer Großen Anfrage wollen wir unter anderem wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage von Familien darstellt? Wie stark sind sie durch Bildungsgebühren belastet? Wie wirkt sich Elternschaft auf die Chancen am Arbeitsmarkt aus? Wie partnerschaftlich werden Elterngeld und Elternzeit aufgeteilt? Und was tut die Landesregierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Die Diskriminierung von Eltern gehört zum Alltag und wird häufig nicht wahrgenommen. Zuletzt hatte die Absicht eines großen Modeunternehmens, 800 Stellen vor allem durch die Kündigung von jungen Müttern abbauen zu wollen, jedoch für große Empörung gesorgt.

Durch die Pandemie merken wir nun wieder: Familien verdienen eine andere gesellschaftliche Akzeptanz – und vor allem Respekt. Die Aufnahme des Merkmals der ‚Elternschaft‘ in das AGG ist hierfür ein Anfang. Deswegen unterstützen wir die Initiative von ,Pro Parents‘, damit sich Eltern rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können.

‚Kinder sind Zukunft‘ darf nicht nur ein Wahlkampf-Slogan, sondern muss Kernanliegen für die Politik sein.“

* * *

Hintergrund:

Die Petition finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.openpetition.de/petition/online/proparents-brigitte-und-eltern-fordern-elternschaft-als-diskriminierungsmerkmal-ins-agg

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