50 Jahre Städtebauförderung – eine Erfolgsgeschichte weiterentwickeln

Seit 50 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Die von der ersten sozialliberalen Koalition begonnene Städtebauförderung ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Stadtentwicklung. Es war immer eine Stärke des Programms, dass unter dem Dach der Städtebauförderung die Entscheidungen vor Ort getroffen worden sind. Auf diesem Weg haben mittlerweile 3.900 Kommunen eine Zukunftsperspektive entwickeln können. Genau diese Dynamik gilt es während und nach der Pandemie zu nutzen, um unsere Städte zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:

„Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklung des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert. Jeder Euro, der in die Städtebauförderung investiert wird, löst weitere sieben Euro in überwiegend im regionalen Handwerk aus. Hinter der vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt angestoßenen Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm zu begreifen.

Der morgige bundesweite Tag der Städtebauförderung fällt in diesem Jahr pandemiebedingt ganz anders aus. Ausgerechnet zum 50. Jahrestag der Städtebauförderung können die zahlreichen guten Projekte nicht besichtigt, bestaunt oder bespielt werden. Aber die Pandemie hat uns auch aufgezeigt, dass wir die Stadtentwicklung weiterentwickeln müssen. Besonders unsere Innenstädte müssen wir ertüchtigen, damit sie auch zukünftig Orte von Handel, Kultur, Erlebnis und Wohnen bleiben. Urbanisierung, digitale Transformation, demografischer Wandel, Klimawandel und zusätzlich die COVID-19-Pandemie stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Mit rund 790 Millionen Euro jährlich haben wir die Städtebauförderung seit Jahren auf Rekordniveau. Angesichts der Herausforderungen wollen wir diese Investitionen erhöhen und verstetigen. Mit einer Weiterentwicklung des Programms zur Städtebauförderung können wir einen Beitrag im Wandel leisten.“

Eine positive Nachricht, die Jugendlichen Hoffnung macht

Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Bärbel Bas:

“Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Wir sollten allen Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen. Ich begrüße, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf dieses Ziel verständigt haben und schon jetzt beginnen, die Impfung von Jugendlichen vorzubereiten.”

Für eine moderne digitale Gesundheitsversorgung

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Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz für einen zukunftsorientierten Ausbau der Telemedizin. Dieser beinhaltet auch die künftige Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch ist es uns gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz erweitern wir zudem den Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, da wir gerade die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen. Sicher und effektiv.“

Das richtige Signal für den Nahverkehr

Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.

Kirsten Lühmann:

„Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die unverschuldete Schieflage vieler Nahverkehrsunternehmen in der Corona-Krise darf nicht zu einer kurzfristigen oder gar dauerhaften Einschränkung des Angebots führen. Es gibt auch jetzt zahlreiche Menschen die auf ein gutes Angebot im Nahverkehr angewiesen sind und die lassen wir nicht hängen.“

Für eine befristete Lockerung des Patentrechts

Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion der Impfstoffe auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Bärbel Bas:

„Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion dieser lebenswichtigen Güter auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Aktuell limitieren die begrenzten Herstellerkapazitäten eine weltweite Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika. Unser Ziel muss es sein, weltweit große Teile der Bevölkerung gegen das Virus zu immunisieren, um Mutationen des Virus vorzubeugen, denn die Pandemie bleibt eine globale Herausforderung.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die USA und Europa ihren Widerstand gegen den Antrag Indiens und Südafrikas, den sogenannten TRIPS-Waiver, aufgegeben haben oder sich zumindest gesprächsbereit zeigen. Der Antrag fordert, die Patentrechte für die Zeit der Pandemie aufzuheben. Eine befristete Lockerung des Patentrechts bietet die Chance, die Produktionskapazitäten weltweit schnell auszubauen.“

Agrarmarktstrukturgesetz: Mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette

Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Finanzsystem

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Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Olaf Scholz und Svenja Schulze die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Das Ziel ist, Klimaschutz und die sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft bis spätestens 2045 zu finanzieren. Dafür müssen Kapitalströme von den fossilen Ressourcen in Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Dorothee Martin, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Sustainable Finance-Strategie und unterstützt ihre ambitionierte Umsetzung. Gemeinsam mit der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben wir Sustainable Finance aus der Nische auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir wollen ein nachhaltiges Finanzsystem für die Bürgerinnen und Bürger und den Klimaschutz. Hierfür haben wir in der Bundesregierung ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept vorgelegt.

Wir haben eine bessere Nachhaltigkeit und Transparenz bei den Kapitalanlagen des Bundes durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der nächsten Wahlperiode fortsetzen bis wir nicht mehr in fossile Energieträger investieren. Weiterhin werden wir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in eine innovative Transformationsbank weiterentwickeln. Wir wollen eine verbesserte Aufsicht durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsexpertise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeberinnen und Kreditgeber sollen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken- und Wirkungen mehr Transparenz erwarten können. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache über das, was ‚nachhaltig‘ messbar bedeutet. Gerade in Corona-Zeiten muss die Sozialtaxonomie gemeinwohlorientiertes Unternehmertum einfacher machen.

Wir wollen Anlegerinnen und Anlegern die Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen durch eine ‚Nachhaltigkeitsampel‘ einfacher machen. Diese kann schrittweise auf alle Finanzprodukte ausgeweitet werden und würde Deutschland im Bereich von Sustainable Finance eine Vorreiterrolle ermöglichen.“

Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird nutzerfreundlicher

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Rechte gegen Sperrung und Löschung ihrer Inhalte und Forscherinnen und Forscher erhalten Zugang zu Daten. Mit diesen ergänzenden Regelungen im Gesetz passen wir die Pflichten sozialer Netzwerke an die Erfahrungen der ersten Jahre an.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

„Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem wir ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren einführen. Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschung – auch nach den Hausregeln der Plattformen – wehren. Das soziale Netzwerk muss seine Entscheidungen dann überprüfen und begründen. Nutzerinnen und Nutzer haben dieses Recht auch dann, wenn das Netzwerk einen Inhalt wegen seiner Gemeinschaftsstandards und nicht nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht oder gesperrt hat.“

Johannes Fechner, recht- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Wir konkretisieren und vereinheitlichen die Berichtspflichten, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Auch die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements werden präzisiert, damit es künftig einfacher wird, rechtswidrige Inhalte zu melden. Zudem schärfen wir bei der Pflicht zur Benennung eines Zustellbevollmächtigten nach, da sich die Unternehmen noch immer zu oft der Zusammenarbeit entziehen.“

Florian Post, zuständiger Berichterstatter:

„Wir führen eine Forschungsklausel ein, mit der Plattformen in Zukunft auch gegenüber der Wissenschaft zur Auskunft über ihren Umgang mit Beschwerden und zu automatisierten Verfahren verpflichtet werden. Damit öffnen wir endlich die Daten-Blackbox der Plattformen ein Stück weit, um gesellschaftliche Kommunikationsprozesse untersuchen und besser verstehen zu können.“

Für starke Betriebsräte

Heute behandelt der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer werden. Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden früher geschützt. Mitbestimmungsrechte werden ausgeweitet und digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Beschäftigte sich zusammenschließen, einen Betriebsrat gründen und durch Tarifverträge geschützt sind, meistern sie Strukturveränderungen und Krisen besser. Betriebsräte sind immer an pragmatischen und zukunftsorientierten Lösungen interessiert. In der Pandemie haben Betriebsräte erneut unter Beweis gestellt, dass es Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat besser geht.

Das vereinfachtes Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, soll künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden können. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich.

Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen künftig gar keine Unterschriften mehr gesammelt werden. Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden wir weit früher schützen. Schon bevor sie eine Einladung versandt haben, sollen sie einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Außerdem werden wir die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit verbessern. Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz werden geregelt, wobei der Vorrang der Präsenzsitzung bleibt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen kümmern sich in Zukunft auch um Auszubildende über 25 Jahren und das Mindestalter für eine Wahl zum Betriebsrat soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Wir stärken Betriebsräte – sie haben es verdient.“

Mehr als nur Schule

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Ein selbständiges Leben für Menschen mit Behinderungen

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht.

Angelika Glöckner:

„Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Vor uns liegt jetzt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis. Das heißt: Jeder und jede Achte lebt mit Beeinträchtigungen. Diese sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Umso wichtiger ist es daher, dass wir von der SPD-Fraktion im Bundestag uns weiterhin dafür stark machen, diesen Menschen Teilhabe in der Arbeitswelt genauso zu ermöglichen wie gesellschaftliche Teilhabe. Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre können wir festhalten, dass es vier gute Jahre waren, in denen viele Barrieren abgebaut und Teilhabe selbstverständlicher wurde. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Deswegen ist unser Erfolg auch Ansporn und Verpflichtung, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“

Das Corona-Aufholpaket kommt – gutes Lernen und Aufholen ist mehr als Nachhilfe

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.