Der Bundestag diskutiert heute im Vorfeld des Internationalen Frauentages über die Gleichstellung von Frauen und Männern. Eines der ersten Projekte, dass die Ampel-Koalition angeht: die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.

Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird bald Geschichte sein. Längst überfällig lösen wir einen Widerspruch auf: zwischen einem regulierten erlaubten Schwangerschaftsabbruch und der unerlaubten sachlichen Information darüber. Das stärkt die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen. Und es stärkt Frauen in ihrem Recht, sich umfassend zu informieren: über Methoden, Ablauf, Risiken und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Um diese Frauen auch vor Stigmatisierungen und Anfeindungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern zu schützen, werden wir auch sogenannten Gehsteigbelästigungen gesetzlich einen Riegel vorschieben. Frauen wollen im 21. Jahrhundert zu Recht nicht länger bevormundet werden, sondern brauchen eine Rechtsgrundlage, sich eigenverantwortlich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.“

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Es ist höchste Zeit für eine fortschrittliche Politik, die einer modernen und vielfältigen Gesellschaft entspricht. Aufgrund der jahrelangen Blockade von CDU und CSU können Ärztinnen und Ärzte am Anfang des Jahres 2022 noch immer nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Diese Situation ist nicht mehr hinnehmbar. Der § 219a StGB passt nicht in die Zeit. Die Ampel-Koalition sorgt nun mit neuen Mehrheiten dafür, künftig Ärztinnen und Ärzte sachgerechte Aufklärung zu ermöglichen und Frauen dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.“

Heute bringt die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalrechts in den Landtag ein. Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Gegen alle Warnungen sowie den lauten und vereinten Widerstand der Akteure im Denkmalschutz  will die Landesregierung auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch eine Reform des Denkmalrechts durch das Parlament peitschen. Trotz dringender Warnungen will Ministerin Scharrenbach mit dem Kopf durch die denkmalgeschützte Wand.

Der zeitliche Druck für die parlamentarischen Beratungen ist völlig unangemessen. Eine dem Thema und Gewicht der Angelegenheit angemessene Auseinandersetzung im Landtag ist praktisch unmöglich.

Inhaltlich wird mit dem Gesetzentwurf die Expertise des Denkmalschutzes ausgehebelt. Die Behörden vor Ort werden mit den komplexen Fragen des Denkmalschutzes alleine gelassen. Somit droht dem kulturellen Erbe unseres Landes ernste Gefahr. Der bauliche Schatz unserer Heimat wird ideologischen und bornierten Vorstellungen geopfert. Dem stellt sich die SPD-Fraktion im Landtag entgegen.“

Die Regierungskoalition verlängert die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Auch die Zugangserleichterungen gelten weiterhin. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verlängerung.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitscher Sprecher:
„Noch ist die Corona-Pandemie nicht vorbei. Die Krise spüren wir auch weiterhin am Arbeitsmarkt. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld garantieren wir Planungssicherheit für die Betriebe und sorgen dafür, dass die Brücke des Kurzarbeitergeldes weiterhin trägt.“

Jens Peick, zuständiger Berichterstatter:
„Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten haben Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz.“

Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein klares Ausrufezeichen für eine starke europäische Werte- und Rechtsgemeinschaft. Polen und Ungarn wären jetzt gut beraten, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren, sondern den Dialog mit den europäischen Institutionen zu suchen. Bleibt es beim Konfrontationskurs der Regierungen in Polen und Ungarn, bin ich dafür, dann auch das volle Instrumentarium zum Schutz der EU Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu finanziellen Sanktionen, so wie es der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht.“

Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:

„Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick darf dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssen die Rechtsstaatlichkeit beachten.

Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht. Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäischen Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft.“

Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro werden in NRW unmittelbar rund 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Das bedeutet, dass 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen künftig deutlich mehr Geld bekommen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 17/16335) hervor. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Der Mindestlohn wirkt! 1,6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen werden nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehr Geld im Portemonnaie haben. Gerade in Branchen ohne Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen hilft der höhere Mindestlohn, weil mehr als 40 Prozent der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort mehr verdienen als bislang.“

Josef Neumann:

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist auch deshalb unabdingbar, weil sie ein Zeichen von Respekt, Solidarität und Gerechtigkeit gegenüber allen ist, die jeden Tag mit ihrer Arbeit unsere Gesellschaft am Laufen halten. Vom Lohn muss man auch leben können. Deswegen ist der höhere Mindestlohn gerade jetzt in Zeiten steigender Kosten wichtig. Außerdem führt ein höherer Mindestlohn zu Mehreinnahmen der Sozialversicherung in Höhe 0,7 Milliarden Euro. Damit kann auch drohende Altersarmut besser bekämpft werden.“

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Heute hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Antrag „Vom Regierungswechsel 2017 zur Mobilitätskrise 2022: Diese Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld!“ (Drs. 17/16479) für das kommende Plenum vorgestellt. Neben der grundsätzlichen Bestandsaufnahme bringt die SPD-Fraktion einen Antrag für Hilfen rund um die gesperrte A45-Talbrücke Rahmede (Drs. 17/16481) ein.

Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Carsten Löcker verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

André Stinka:

„Um die Mobilität in NRW ist es schlecht bestellt. Von intakten Brücken und staufreien Straßen kann keine Rede sein. Verlässlichkeit im Öffentlichen Personennahverkehr und bei den Regionalbahnen ist ein Fremdwort. Die Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld. Die Verantwortung für diesen desaströsen Zustand trägt Hendrik Wüst. Als Verkehrsminister hat er sich nicht um verlässliche Mobilität gekümmert. Seine Nachfolgerin Ina Brandes tut es auch nicht. Dabei hat die Landesregierung eine Gewährleistungspflicht für eine reibungslose Mobilität und eine intakte sowie leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in NRW. Doch diese Landesregierung hat eine Mobilitätskrise geschaffen.

Die Brücken etwa werden zur Achillesferse der Verkehrsinfrastruktur. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, diesem Problem Herr zu werden. Doch NRW kann es sich nicht leisten, von Brückenlockdown zu Brückenlockdown zu stolpern. Das zeigen die chaotischen Zustände rund um die A45-Talbrücke Rahmede.  Für die Anwohner, Pendler und Unternehmer ist die aktuelle Lage rund um die A45 Brücke eine enorme Belastung. In so einer Situation sollten schnelle und effektive Hilfen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch seitens des NRW-Verkehrsministeriums mangelt es an Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort. Das muss besser werden. Zudem fordern wir finanzielle Hilfen. Beispielsweise für Lärmschutz an den Ausweichstrecken. Notwendig ist ebenso ein Sonderfonds für die Region. Dieser soll dazu dienen, die durch den Ausweichverkehr beschädigte Infrastruktur instand zu setzen.“

Carsten Löcker:

„Der Weg aus der Mobilitätskrise in NRW ist nur mit einem Bündel an Maßnahmen möglich. Diese sind unerlässlich für eine erfolgreiche Verkehrswende.

Mit Blick auf die Brücken brauchen wir einen Gipfel mit allen relevanten Akteuren im Land. Das sind Autobahn GmbH und Landesbetrieb Straßenbau.NRW. Dazu gehören natürlich auch die Wirtschaft und die betroffenen Kommunen. Wir brauchen zudem einen Masterplan für die Brücken in NRW mit einer transparenten Übersicht über Zustand, Belastungsfähigkeit und Lebensdauer, der allen relevanten Akteuren und der Öffentlichkeit digitalisiert zur Verfügung steht. Und wir brauchen ein besseres Brücken-Monitoring, das wesentlich differenzierter als bisher die Brückenbauwerke in NRW prüft. Mit plötzlichen Sperrungen hat sich das bisherige Monitoring als unzureichend erwiesen. Nur mit einem verlässlichen Frühwarnsystem kommen wir vor die Lage.

Um Staus abzubauen, müssen Güterverkehre schneller von der Straße auf Schiene und Wasserstraßen verlagert werden. Hier brauchen wir ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept.

Beim Schienenverkehr müssen wir auch an die Pendlerinnen und Pendler denken. Das Abellio-Aus zeigt, wie anfällig ein zuverlässiger Regionalbahnverkehr ist. Die Finanzierung des Schienennahverkehrs in NRW muss auf eine auskömmliche Basis gestellt werden. Hierbei hat die Landesregierung in der Vergangenheit lediglich knapp 10 % der Förderung von Öffentlichem Personennahverkehr und Schienennahverkehr aus eigenen Mitteln bestritten. Der Rest bestand in der Durchleitung von Bundesmitteln. Das ist für eine ambitionierte Verkehrswende zu wenig. Der Fall Abellio zeigt zudem: Wir brauchen ein Sicherheitssystem seitens des Landes, das bei drohenden Marktaustritten von Anbietern einen reibungslosen Fortbestand der Angebote sicherstellt. Hierzu soll unter anderem eine Stabsstelle im Landesverkehrsministerium geschaffen werden.“

Gabriela Heinrich, stellvertretende Vorsitzende:

„Kinder als Soldaten einzusetzen, ist grausam und unmenschlich. Rund 250.000 Kinder befinden sich weltweit im Kriegseinsatz. Kindersoldatinnen müssen darüber hinaus auch noch häufig sexuelle Gewalt erleiden.

Kinder gehören nicht ins Gefecht oder an die Front. Der Einsatz von Kindersoldaten ist eine schwere Verletzung der Kinderrechte, bei Kindern unter 15 Jahren sogar ein Kriegsverbrechen. Es braucht neben einer wirksamen Krisenprävention und Friedensförderung gezielte Maßnahmen, um dem Einsatz von Kindern in Kriegen und bewaffneten Konflikten ein Ende zu setzen.“

Nadja Sthamer, zuständige Berichterstatterin:

„Der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten ermahnt die Weltgemeinschaft jedes Jahr, sich gegen die Rekrutierung von Kindern als Soldatinnen und Soldaten zu stemmen. Dass in rund 16 Ländern der Welt insgesamt etwa 250.000 Kinder in kriegerischen Konflikten eingesetzt werden, ist ein untragbarer Zustand.

Kinder werden sowohl von regulären Armeen als auch von Rebellengruppen als Soldatinnen und Soldaten missbraucht. Was kaum bekannt ist: je nach Konflikt machen etwa 5 bis 20 Prozent der rekrutierten Kinder Mädchen aus.

Um dem Einsatz von Kindern als Soldatinnen und Soldaten zu begegnen, braucht es eine weltweite und absolute Ächtung einer Rekrutierung unter 18 Jahren. Zugleich darf es keine Lieferung von Waffen, das umfasst auch Kleinwaffen, in Krisengebiete geben.

Verantwortliche für den Einsatz von Kindersoldatinnen und Kindersoldaten müssen konsequent bestraft werden. Die Regierungen der internationalen Staatengemeinschaft sind gefordert, dieser Verletzung von Kinderrechten mit aller Macht zu begegnen.

Die Kindersoldatinnen und Kindersoldaten sind Täter und Opfer zugleich. Daher braucht es eine besondere und aufwändige Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die psychische und medizinische Versorgung der Kinder muss oberste Priorität haben. Deshalb müssen die notwendigen Gelder bereitgestellt werden, um den Kindern eine Chance auf Zukunft ohne Gewalt und Krieg zu ermöglichen. Geflohenen Jungen und Mädchen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt wurden, muss Schutz gewährt werden.

Nicht nur heute, sondern an jedem Tag im Jahr müssen wir hinsehen: Der Missbrauch hunderttausender Jungen und Mädchen als Instrumente kriegerischer Auseinandersetzungen ist unerträglich. Kinder verdienen Schutz, Frieden und eine Chance auf Zukunft. Sich dafür einzusetzen ist unser aller Pflicht.“

Der Lehrermangel als drängendstes Problem der Bildungspolitik ist immer noch ungelöst. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung greifen hier sichtlich zu kurz. Die Zahl von 6.042 unbesetzten Stellen im Jahr 2018 auf nun 8.106 unbesetzte Stellen an. Eine echte Personaloffensive für die Schulen in Nordrhein-Westfalen sieht anders aus.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung scheitert an ihren selbst gesetzten Zielen, denn sie wird der Bekämpfung des Lehrkräftemangel nicht Herr. Auch die damit verbundene  Unterrichtsgarantie ist kläglich gescheitert.

Auf dem Papier einen Vermerk zu streichen und die somit bereits vorhanden Lehrkräfte als Erfolg zu verbuchen lässt tief blicken. Das gleiche gilt für die Schaffung von neuen Stellen im Wissen, dass die Lehrkräfte gar nicht auf dem Markt sind und das eingestellte Geld wieder zurück in den Haushalt fließt.

Alle groß angekündigten Maßnahmenpakete zur Lehrkräftegewinnung haben sich damit erneut als unwirksam erwiesen. Bis zum Jahre 2025 werden mindestens 26.300 Absolventinnen und Absolventen für das Grundschullehramt fehlen. Aktuelle Berechnungen zeigen zudem, dass wir bis zum Jahr 2030 einen Zuwachs von circa 320.000 Schülerinnen und Schüler zu erwarten haben.

Die steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und schulformspezifischer Lehrermangel auf der anderen Seite müssen stärker in den Blick genommen werden. Deswegen müssen wir jetzt neue Wege bei der Personalgewinnung gehen. Vor allem bei den MINT-Fächern fehlen uns jedoch die Fachkräfte. Die bisherigen Maßnahmen von Ministerin Gebauer haben nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Ihren großen Versprechungen sind keine großen Taten gefolgt.

Wirksame Maßnahmen wie die gerechte Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte Einfachlehrer einzustellen, die Verbeamtungsgrenze in Mangelfächern anzuheben oder die Hochschulen für angewandte Wissenschaft in die erste Phase der Lehrerausbildung einzubeziehen wären zum Beispiel neue Wege gewesen, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.

Wir sind bereit neue Wege zu gehen und haben unsere Vorschläge ins Parlament eingebracht. Schwarz-gelb hat jeden Vorschlag abgelehnt.“

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Bauministerin Ina Scharrenbach hat heute Zahlen zur öffentlichen Wohnraumförderung in NRW vorgestellt. Hierzu erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die heutige Bilanz von Bauministerin Ina Scharrenbach ist ein schlechtes Zeichen für die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW. Denn sie offenbart einmal mehr, dass die Landesregierung viel zu wenig dafür tut, guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Bauministerin Scharrenbach hat in der Wohnraumförderung lediglich das Ziel ausgegeben, die aus der Preisbindung fallenden Wohnungen auszugleichen. Dieses Ziel ist ambitionslos und reicht nicht, um den stetig steigenden Mieten etwas entgegen zu setzen. Es braucht mehr preisgebundene Wohnungen und nicht ein Verharren auf dem unzureichenden Status Quo. Denn unter der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt leiden gerade Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Die neuen Zahlen zeigen: Selbst an ihrem eigenen ambitionslosen Ziel ist die Landesregierung gescheitert. Denn die Zahl der preisgebundenen Wohnungen ist zum wiederholten Mal gesunken.

Auch bei den neuen preisgebundenen Wohneinheiten ist in der Amtszeit von Ministerin Scharrenbach ein dauernder Rückgang festzustellen. Wurden 2016 noch 9.720 neue Wohneinheiten gefördert, waren es in 2021 nur noch 7.310. Das ist im Vergleich zum Jahr 2020 ein weiterer Rückgang um 1.284 Einheiten, also knapp 15 Prozent. Gegenüber 2016 beträgt der Rückgang sogar rund 25 Prozent.

Ina Scharrenbachs Versuch, diesen Rückgang den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort in die Schuhe zu schieben, ist der billige Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.

NRW braucht endlich eine Politik, im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Wir wollen die Haushalte entlasten und explodierenden Mieten effektiv entgegenwirken. Pro Jahr wollen wir 100.000 neue Wohnungen bauen, davon 25.000 mietpreisgebundene. So stellen wir sicher, dass auch einkommensschwächere Haushalte in Zukunft eine Wohnung in ihrer Stadt finden.

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Die SPD-Fraktion hat heute die Auswertung ihrer Großen Anfrage zu Bedarfen des ländlichen Raums in NRW vorgestellt. Dabei hat die SPD-Fraktion ebenso notwendige politische Initiativen für einen starken ländlichen Raum aufgezeigt.

Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Minden-Lübbecker Landtagsabgeordneter:

André Stinka:

„Die Politik für den ländlichen Raum in NRW braucht einen Neustart. Das zeigen die Antworten auf unsere Große Anfrage überdeutlich. Etwa 300 Fragen haben wir gestellt, um die Anforderungen ländlicher Gebiete wie Niederrhein, Sauerland und Münsterland sichtbar zu machen. Dabei wird deutlich: Das Klischee einer strukturschwachen und durch die Land- und Forstwirtschaft geprägten Gegend entspricht nicht der Realität.

Die Industrie hat heute ihre Heimat im ländlichen Raum. Handwerk, gewerbliche Produktion und Dienstleistungen dominieren dort die Wirtschaft. Sie stellen rund 80 Prozent der Wertschöpfung dar. Land- und Forstwirtschaft lediglich noch 1,5 Prozent. Die Landesregierung liefert dennoch kein eigenes Konzept für die speziellen Anforderungen dieser Regionen. Schwarz-Gelb hat keine Vorstellung von den Eigenheiten und Problemen des ländlichen Raums. Zukunftsfähige Konzepte für starke ländliche Regionen bietet die SPD-Fraktion.

Die Große Anfrage bestätigt ebenso: In NRW gibt es unterschiedliche Typen ländlichen Raums. So unterscheidet sich die sozioökonomische Lage. Doch die Landesregierung hat keinen differenzierten Blick auf die ländlichen Räume.

Politik für den ländlichen Raum müssten federführend das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung entwickeln. Koordinationsstrukturen sind jedoch nicht erkennbar. Hier gilt es nachzubessern, um den Bedarfen ländlicher Regionen gerecht zu werden.“

Ernst-Wilhelm Rahe:

„Vier Handlungsfelder sind besonders wichtig, um den ländlichen Raum zu stärken: Wirtschaft, Mobilität, Gesundheit und Pflege. Im Bereich der Wirtschaft bilden klein- und mittelständische Unternehmen das Rückgrat der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dem muss die Landespolitik Rechnung tragen. Notwendig sind unter anderem die Förderung von regionalen Clustern. Ebenso fordern wir die Vernetzung zwischen Hochschulen und Unternehmen im ländlichen Raum, um die Innovationskraft zu stärken.

Die Mobilität auf dem Land ist nach wie vor durch das Auto geprägt. Allerdings verlangt die Bundesgesetzgebung massive CO2-Einsparungen beim Verkehr. Die Landesregierung gibt keine Auskunft, wie sie diese Herausforderung angehen will. Dringend muss der ÖPNV ausgebaut werden. Hilfreich sind auf dem Land Bedarfslinien, wie Anruf- Sammel-Taxi, Taxi-Bus oder Bürgerbusse. Zudem wollen wir die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität fördern.

In strukturschwachen ländlichen Regionen wird es immer schwieriger, die medizinische Versorgung ausreichend aufrecht zu erhalten. In NRW sind etwa 60 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte über 55 Jahre alt. Wir wollen Gesundheitsangebote auf dem Land stärken. Dafür wollen wir Anreizsysteme für Hausärztinnen und Hausärzte in ländlichen Bereichen schaffen.

Wohnen auf dem Land muss attraktiver werden. Gerade in den Städten ist das Wohnungsangebot knapp und die Mieten hoch. Für viele Menschen ist das Landleben attraktiv. Ohne Internetanschluss und Anbindung zum Arbeitsplatz ist der Umzug aufs Land jedoch nicht denkbar. Daher fordern wir den flächendeckenden Gigabitausbau und attraktive Angebote mit Ärztehäusern und Gesundheitszentren, rollenden Supermärkten, multifunktionalen Dorfläden. So steigern wir die Lebensqualität und entwickeln den ländlichen Raum weiter.“

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Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Altenpflege: Ihre Mindestlöhne steigen ab dem 1. September in mehreren Schritten deutlich. Außerdem erhalten sie spürbar mehr Urlaubstage.

Die zuständige Pflegekommission hat sich einstimmig darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von aktuell 12 auf 14,15 Euro steigen sollen, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro. Erhöhungen sind jeweils zum 1. September 2022, 1. Mai 2023 und 1. Dezember 2023 vorgesehen.

Bereits zum 1. April tritt eine Steigerung der Mindestlöhne in Kraft, die die Kommission bereits beschlossen hatte: Demnach erhalten Hilfskräfte pro Stunde dann bereits 55 Cent mehr (12,55 Euro), qualifizierte Hilfskräfte 70 Cent mehr (13,20 Euro), und für Pflegefachkräfte ist eine Mindestlohnerhöhung um 40 Cent auf 15,40 pro Stunde vorgesehen.

Mehr Urlaubsanspruch

Neben höheren Mindestlöhnen empfiehlt die Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung auch mehr Urlaubstage. Demnach sollen Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich sieben Tage erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage extra. Somit würde der Mindesturlaubsanspruch in der Altenpflege ab 2023 für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche auf 29 Tage steigen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßte diese Entscheidung. Wie er erst kürzlich angekündigt hatte, will sein Haus die Empfehlungen bereits am 1. Mai per Verordnung umsetzen. Somit wären die neuen Pflegemindestlöhne und der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohnfallen.

Heil: Arbeitsbedingungen spürbar verbessern

„Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern“, sagte Heil am Dienstag. Sie seien „wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern“. Heil versprach: „Diesen Weg werden wir weitergehen.“

Lauterbach: In der Pflege muss Tarif und mehr die Regel sein

„Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus“, sagte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Viele Arbeitgeber würden aber bereits „aus guten Gründen deutlich mehr an ihre Beschäftigten zahlen. Die Anhebung des Mindestlohns sei deshalb „nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals“, sagte Lauterbach. „Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.“

Die Kurzarbeit hat Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Nun werden die Sonderregelungen verlängert. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.

Betriebe sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. „Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet“, sagte der Bundesarbeitsminister. Corona wirke sich aber weiterhin negativ aus. „Die Beschäftigten und Betriebe der besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, können sich weiter auf den Arbeitsminister verlassen. Wir geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni.“

„Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik“

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sieht zudem vor, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate zu strecken und das Kurzarbeitergeld ab dem vierten und siebten Monat zu erhöhen. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können“, sagte der Sozialdemokrat. „Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.“

Zu den Sonderbedingungen gehören etwa die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und auch die Regel, wonach der Verdienst aus Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld betrifft insbesondere die Bedingung, dass für den Bezug von Kurzarbeitergeld mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen – und nicht wie vor der Pandemie mindestens ein Drittel. Außerdem ist vorgesehen, dass Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch über den 31. März hinaus zur Hälfte erstattet werden, wenn zusätzlich zur Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Um in Kraft zu treten, müssen die Änderungen noch den Bundestag passieren.