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Das Gesundheitssystem ist unterfinanziert. Im Kreis Minden-Lübbecke wird die allgemein festzustellende Belastung der Krankenhäuser und Kliniken noch dadurch vergrößert, dass die Mühlenkreiskliniken (MKK) über ihre Wirtschaftspläne zusätzlich den Kapitaldienst für Investitionen und Infrastrukturentscheidungen im stationären Gesundheitswesen zu leisten haben.

Darunter zu leiden haben die Beschäftigten der MKK und auch die Patient*Innenversorgung wird davon tangiert.

Die Kreistagsfraktion der SPD Minden-Lübbecke fordert darum, beginnend mit dem Nachtragshaushalt 2021 jährlich 3,5 Millionen Euro Zuschuss zur Bewältigung der nicht refinanzierten Investitions- und Kapitalkosten an die Mühlenkreiskliniken zu zahlen.

Im Nachtragshaushalt entstehen die finanziellen Spielräume, das zu ermöglichen. Gerade im vergangenen Jahr ist allen klar geworden, wie wichtig die systemrelevante Arbeit der Menschen im Gesundheitssystem ist. Applaus alleine reicht dafür nicht aus. Mit der finanziellen Entlastung kann Druck von den Beschäftigten genommen werden.

In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses wurde der aktuelle Sachstand zum Asylsystem in NRW beraten. Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass die Zahl der Geduldeten in NRW zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei 65.961 lag. Damit hat sich die Zahl in den letzten Jahren kaum verändert und steigt sogar. Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat mehrfach ihre Versprechen nicht eingehalten. Die Situation für die Geduldeten und die Kommunen hat sich in den letzten vier Jahren nicht verbessert.

Im März 2019 verfügte die Landesregierung zur Verbesserung der Bleibeperspektive für langjährig geduldete und gut integrierte Personen über einen Erlass die Erteilung von Aufenthaltstitel. Dabei haben in den letzten 2 Jahren lediglich 2 Prozent aller Geduldeten in NRW einen solchen Titel erhalten.

Auch die Kommunen leiden weiter unter dieser Situation. Bereits seit langem beklagen die Städte und Gemeinden erhebliche finanzielle Belastungen. Sie bemängeln, dass die Kostenpauschale für die Aufnahme und Unterbringung sowie Versorgung der Geduldeten im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes die tatsächlichen Kosten nicht deckt.

Darüber hinaus steigt die Zahl der in den Kommunen lebenden Geduldeten weiter an, für die das Land lediglich für drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht diese Pauschale zur Verfügung stellt. Dadurch müssen die Kommunen zusätzliche Aufwendungen für Geduldete ab dem vierten Monat für unbestimmte Zeit übernehmen.

Wir fordern deswegen von der Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und die Situation sowohl für die Geduldeten als auch für die Städte und Gemeinden tatsächlich verbessert.“

Die EU-Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Dabei stehen KI-Technologien im Fokus, bei deren Anwendung Risiken bestehen können, etwa in Medizintechnik oder beim Einstellen von Arbeitskräften.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

„Künstliche Intelligenz klingt für viele Menschen zunächst bedrohlich. Gleichzeitig wird ihre Leistung oft überschätzt, weshalb Ergebnisse von Algorithmen unkritisch übernommen werden. In besonders sensiblen Bereichen können beim KI-Einsatz Grundrechte verletzt werden, etwa bei der Personalauswahl oder der Strafverfolgung. Daher muss auf EU-Ebene sichergestellt werden, dass für Ergebnisse von KI-Anwendungen, eine natürliche oder eine juristische Person verantwortlich bleibt. KI-Anwendungen dürfen keine Blackboxen bleiben, deren Ergebnisse unkritisch übernommen werden.

Auch für Soziale Medien, wird die KI-Gesetzgebung zentral sein. Schon heute entscheiden selbstlernende Algorithmen darüber, welche Beiträge und welche Werbung wem angezeigt werden. Plattformen wie Facebook oder Youtube nehmen für die Online-Kommunikation so eine Gatekeeper-Funktion ein. Sie können den Diskurs manipulieren und lenken. Gut, dass die Kommission erkannt hat, das Problem manipulativer Beiträge zu adressieren. Wir werden im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass die Vorgaben eine manipulationsfreie Online-Diskussion ermöglichen.“

Evelyne Gebhardt, verbraucherschutz- und binnenmarktpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Künstliche Intelligenz bietet großes Innovationspotenzial für Gesellschaft, Binnenmarkt und Umwelt. Doch wir dürfen als Gesetzgeber*innen auch die Risiken von KI nicht übersehen und müssen deshalb eindeutige Regeln dazu vorantreiben. Ein Schaden in einer KI-Software ist für Verbraucher*innen schwer überprüfbar. Wir müssen sicherstellen, dass die Technologien während ihres gesamten Lebenszyklus von Menschen kontrolliert werden – nicht nur, bevor sie auf den Markt kommen. Der Kommissionsvorschlag für eine KI-Verordnung setzt hier an der richtigen Stelle an, geht aber nicht weit genug.

Erfahrungsgemäß können Algorithmen diskriminierend wirken oder zur willkürlichen Massen-Überwachung eingesetzt werden. Das müssen wir entschieden verhindern. Wenn eine Software mit verzerrten oder falschen Daten gefüttert wird, kann sie tendenziöse Ergebnisse liefern. Dabei geht es nicht nur um extreme Fälle von sogenannten Sozialkredit-Systemen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Einsatz solcher Software, die etwa in China genutzt wird, darf in der EU selbstverständlich nicht erlaubt werden. Risiken bergen bereits Systeme, die auf der kommerziellen Überwachung von Verbraucher*innen beruhen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Europa-Abgeordnete den Vorschlag an den notwendigen Stellen deutlich verbessern werden.“

Nach diesem Vorschlag durch die EU-Kommission verhandeln in den kommenden Monaten Europaparlament, EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission über die neuen Vereinbarungen.

Mit dem neuen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung heute ihr Konzept vorgelegt, wie die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland aussehen soll. Enthalten sind viele Maßnahmen, die die SPD-Fraktion im Bundestag seit Jahren fordert.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Eine breite Beteiligung, zukunftsweisende Ideen und koordiniertes Engagement auf allen Ebenen für den Radverkehr – all das fordert die SPD-Fraktion seit Jahren. Wir begrüßen daher sehr, dass auch das Bundesverkehrsministerium der großen Bedeutung des Radverkehrs mit der Vorlage des neuen Nationalen Radverkehrsplans Ausdruck verleiht. Er enthält vom Leitbild einer hochwertigen Infrastruktur bis zum Ziel eines modernen Rechtsrahmens eine Reihe hervorragender Ansätze, die den Radverkehr von der kommunalen bis zur Bundesebene in den nächsten Jahren gut voranbringen werden.

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverkehrsministerium im neuen Radverkehrsplan die Schaffung eines modernen Rechtsrahmens ankündigt, um den Radverkehr sicherer zu machen. Auch soll endlich das Leitbild Vision Zero, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im verkehrsrechtlichen Rahmen verankert werden, beides hatte der Deutsche Bundestag bereits vor über einem Jahr mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung gefordert. Die Herausforderungen angesichts sich ändernder Mobilitätsgewohnheiten liegen klar auf dem Tisch, nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Daher bedauern wir, dass das Bundesverkehrsministerium wertvolle Zeit verstreichen ließ und dieses Papier zu einem Zeitpunkt vorlegt, an dem der aktuelle Deutsche Bundestag keine weiteren Beschlüsse mehr zur Umsetzung des Plans fassen kann.“

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten am Unternehmen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Beteiligungen von Beschäftigten bei Start-ups attraktiver. Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtert werden. Beschäftigte von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für die Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr für die Beschäftigten steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.“

Zwischen dem 23. April und dem 5. Mai finden in diesem Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW statt. Bildungsministerin Gebauer verkündet mit heutiger Pressemitteilung, dass es „faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten“ gäbe. Diese Einschätzung teilt die SPD-Fraktion im Landtag NRW nicht. Die Lernstände der Schülerinnen und Schüler sind sehr heterogen. Daher die Forderung der SPD-Fraktion, einen sogenannten Freischuss einzuführen, wodurch Abiturientinnen und Abiturienten nicht bestandene Prüfungen wiederholen dürften. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht aufgegriffen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Und deswegen kann dieses Abitur auch kein normales Abitur sein. Die Erweiterung der Aufgabenwahl und Eingrenzung der Prüfungsthemen sind richtig. Aber was die Abiturientinnen und Abiturienten wirklich brauchen ist Sicherheit. Deswegen ist ein Freischuss angebracht: Wer die Prüfungen nicht besteht, bekommt einen zweiten Versuch. So nehmen wir Druck von den seit Monaten stark belasteten Schülerinnen und Schülern. Der Freischuss bietet die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, ohne, dass darunter der Notendurchschnitt leidet.

Für die Absolventen der Sekundarstufe I, die die zentrale Abschlussprüfung absolvieren sollen, fordern wir nach wir vor, dass diese zentralen Prüfungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit durch Klassenarbeiten ersetzt werden. Dies fordern wir gemeinsam mit vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern. Leider hat der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner heutigen Sitzung gegen unsere Stimmen für zentrale Prüfungen gestimmt.

Für die Schülerinnen und Schüler ist diese Pandemie besonders anstrengend. Sie waren gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern und Eltern auch diejenigen, die den Zickzack-Kurs der Landesregierung in den letzten Monaten ausbaden mussten. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, ihnen wirklich faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Was Ministerin Gebauer anbietet greift die Bedürfnisse der jungen Menschen nicht ausreichend auf.

Es liegt jetzt an der Ministerin, diese Form der Sicherheit zu gewährleisten. Große Ankündigungen mit leeren Worthülsen alleine helfen nämlich niemanden.“

Wie ist die Lage der Familien in Nordrhein-Westfalen? Der letzte Familienbericht des Landes stammt aus dem Jahr 2015. Seit dem gibt es keine aktualisierten Daten und Fakten zu dieser Frage. Deswegen legt die SPD-Fraktion nun eine Große Anfrage zum Thema „Wie stellt sich die Situation von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?“ vor.

Darüber hinaus unterstützt die SPD-Fraktion die Initiative „Pro Parents“, die sich zusammen mit den Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals der Elternschaft in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausspricht. Mehr als 18.000 Menschen haben dieses Anliegen bereits unterstützt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Wir wollen dauerhaft eine familienfreundliche Politik machen. Deswegen brauchen wir in Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz über die Bedarfe von Familien. Der jüngste NRW-Familienbericht datiert jedoch aus dem Jahr 2015 und muss dringend aktualisiert werden. Die Enquetekommission zur ,Zukunft der Familienpolitik‘ hatte empfohlen, in jeder Legislaturperiode einen Familienbericht zu veröffentlichen. Bislang gibt es von Familienminister Stamp hierfür jedoch keinerlei Anzeichen.

Deshalb richten wir nun mehr als 150 Fragen an die Landesregierung. Mit einer Großen Anfrage wollen wir unter anderem wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage von Familien darstellt? Wie stark sind sie durch Bildungsgebühren belastet? Wie wirkt sich Elternschaft auf die Chancen am Arbeitsmarkt aus? Wie partnerschaftlich werden Elterngeld und Elternzeit aufgeteilt? Und was tut die Landesregierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Die Diskriminierung von Eltern gehört zum Alltag und wird häufig nicht wahrgenommen. Zuletzt hatte die Absicht eines großen Modeunternehmens, 800 Stellen vor allem durch die Kündigung von jungen Müttern abbauen zu wollen, jedoch für große Empörung gesorgt.

Durch die Pandemie merken wir nun wieder: Familien verdienen eine andere gesellschaftliche Akzeptanz – und vor allem Respekt. Die Aufnahme des Merkmals der ‚Elternschaft‘ in das AGG ist hierfür ein Anfang. Deswegen unterstützen wir die Initiative von ,Pro Parents‘, damit sich Eltern rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können.

‚Kinder sind Zukunft‘ darf nicht nur ein Wahlkampf-Slogan, sondern muss Kernanliegen für die Politik sein.“

* * *

Hintergrund:

Die Petition finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.openpetition.de/petition/online/proparents-brigitte-und-eltern-fordern-elternschaft-als-diskriminierungsmerkmal-ins-agg

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes nicht zu blockieren. Der Bundestag hat Ende März seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit erteilt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt hat.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Das Gericht ist unter anderem den Argumenten des Bundestages gefolgt, dass sich die Blockade des Eigenmittelbeschlusses und damit des EU-Wiederaufbauprogramms verheerend auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hätte. Jetzt sind die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften riesig. Ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen Mitgliedstaaten zügig ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.“

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“

In dieser Woche stimmt der Deutsche Bundestag nach intensiven Beratungen in 2./3. Lesung über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ab. Mit diesem umfangreichen Gesetz setzen wir einen Meilenstein für die Digitalisierung in Deutschland.

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Für das kommende Kita-Jahr plant die Landesregierung derzeit lediglich 3.349 neue U3-Plätze. Damit stellt sie einen neuen Negativrekord auf: Noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz wurden so wenige zusätzliche Plätze geschaffen (ein Plus von 0,8 Prozent). Laut dem jüngsten Betreuungsreport des Deutschen Jugendinstituts liegt der Betreuungsbedarf in NRW bei den Einjährigen jedoch bei 59 Prozent und bei den Zweijährigen sogar bei 84 Prozent.

Ein zweiter Negativrekord liegt bei den Zuschüssen aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vor: Noch nie waren die Steigerungen der KiBiz-Zuwendungen so niedrig (0,83 Prozent bei Kindpauschalen, 0,66 Prozent bei den Mieten).

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bedarfe der Familien sind in den vergangenen weiter gewachsen. Dass die Ausbaudynamik derart einbricht muss uns große Sorgen machen. Und auch die Revision des KiBiz hat wenig dazu beigetragen, die frühkindliche Bildung attraktiver zu machen. Im Gegenteil: Während die Zuwendungen für die Kitas und die Kindertagespflege in den vergangenen Jahren immer um mindestens 1,5 Prozent stiegen, zuletzt sogar um 3 Prozent, fallen die Steigerungen nun bedeutend geringer aus.

Noch dramatischer sieht es bei den Mietzuschüssen aus. Schon heute sind etwa 40 Prozent der Kitas Mietobjekte. Es ist kontraproduktiv, dass der Inflationsausgleich lediglich bei 0,66 Prozent liegt. Das könnte sich auch negativ auf den künftigen Zuwachs an Betreuungsplätzen auswirken. Vielfach bauen die Kita-Träger heute Einrichtungen nicht mehr selbst, sondern schließen mit Geldgebern Bauträgermodelle ab. Refinanziert wird der Kita-Bau anschließend über die Mietzahlungen.

Die Baupreise bei Wohnungen sind in den vergangenen Jahren im Schnitt um 2,7 Prozent gestiegen, bei Bürogebäuden sogar um knapp 3 Prozent. Wenn die Baukosten über die Mieten nicht wieder reinzuholen sind, wird es bald keine Investoren mehr geben. Die Mietzuschüsse des Landes müssen sich an der realen Kostenentwicklung orientieren. Sonst wird der U3-Ausbau weiter ins Stocken geraten.“

Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

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Hintergrund:

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.