Großbritannien muss sich an die Regeln halten

Das Ja des Europäischen Parlamentes zum Partnerschaftsabkommen mit Großbritannien ist eine gute Nachricht. Großbritannien muss sich nun an die vereinbarten Regeln für fairen Wettbewerb halten.

Achim Post:

„Das Ja des Europäischen Parlamentes zum Partnerschaftsabkommen mit Großbritannien ist eine gute Nachricht für Deutschland und Europa. Ein ungeordneter No-Deal-Brexit wäre ein politisches und ökonomisches Hochrisiko-Szenario gewesen – zuallererst für Großbritannien, aber auch für die EU. Jetzt besteht eine gute Chance, dass die EU und Großbritannien weiter partnerschaftlich und zum beidseitigen Vorteil miteinander verbunden bleiben. Dafür kommt es aber auch darauf an, dass das Partnerschaftsabkommen jetzt in der Praxis mit Leben gefüllt und fair von beiden Seiten umgesetzt wird. Für unfaire Wettbewerbspraktiken durch vertragswidrige einseitige Deregulierung oder Dumping darf in der künftigen Partnerschaft kein Raum sein. Und das heißt auch: Großbritannien muss sich an die vereinbarten Regeln für fairen Wettbewerb halten, andernfalls müssen die im Abkommen verankerten Schutzmechanismen greifen.“

Öffnungsstrategien für die Kultur jetzt vorbereiten

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, einen Fahrplan für Öffnungsstrategien im Sommer vorzulegen. Gerade der Kulturbereich und die Veranstaltungswirtschaft benötigen mehr denn je verlässliche Perspektiven.

Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Die Corona-Bundesnotbremse wirkt auf viele Lebensbereiche unserer Gesellschaft, dazu gehört auch der Kulturbetrieb. Bis auf den Probebetrieb bleiben ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Theater, Kinos und andere Kulturinstitutionen geschlossen, Festivals und Open-Air-Events dürfen nicht stattfinden. Das ist notwendig, aber bitter für alle Kulturschaffenden, deren Existenz seit nunmehr fast 14 Monaten im Lockdown gefährdet ist. Es ist auch bitter für das Publikum und alle Mitwirkenden. Denn Kultur ist ein wesentlicher Teil unserer lebendigen Demokratie.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und begrüßt daher den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass für den Sommer ein Konzept mit klaren und mutigen Öffnungsschritten vorliegen soll. Dies muss auch konkrete Öffnungsstrategien für Kultureinrichtungen und den angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen einschließen.

Kultur trägt zum Diskurs unserer Gesellschaft bei. Daran erinnert uns die Aktion ‚#allesdichtmachen‘ von über 50 Schauspielerinnen und Schauspielern. Die heftige Diskussion um die Aktion hat gezeigt, wie groß das Bedürfnis nach einem öffentlichen Meinungsaustausch über die Corona-Maßnahmen ist und wie wichtig es ist, dass dieser konstruktiv bleibt. Auch an dieser Stelle lädt die SPD-Bundestagsfraktion Kultur- und Medienschaffende ein, die begonnenen Gespräche fortzusetzen. Nicht erst beim Berlinale-Empfang der SPD-Fraktion im März haben zahlreiche Mitwirkende der Film- und Medienbranche an diesem Austausch mit Vizekanzler Olaf Scholz teilgenommen.“

Solidarität ist Zukunft heißt auch: Die Gute Arbeit von morgen und den sozialen Neustart gestalten

Zu Beginn des Jahres hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW vier Schwerpunktthemen für ihre parlamentarische Arbeit bis zum Ende der Legislaturperiode bestimmt. Mit ihrem Antrag „Die Gute Arbeit von morgen für Nordrhein-Westfalen“ hat sie nun dazu den ersten Leitantrag aus dem Bereich Arbeit und Wirtschaft vorgelegt, der diese Woche im Plenum beraten wird.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mehr als eine Millionen Menschen haben in den vergangenen 13 Monaten während der Pandemie ihren Job verloren. Nur dank Kurzarbeit und einem Exportboom ist es nicht zu einem noch massiveren Einbruch auf dem Arbeitsmarkt gekommen. Dennoch täuschen die Zahlen nicht: Die Arbeitslosigkeit liegt deutschlandweit im März 2021 wieder bei 2,8 Millionen. Besonders beunruhigt uns in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen um mehr als 300.000 gestiegen ist.

Das zeigt: Wir brauchen einen sozialen und wirtschaftlichen Neustart. NRW kann 2030 ein Land mit Vollbeschäftigung bei hohen Löhnen, mehr Lebensqualität und weniger Ungleichheit sein. Kurzum: Ein Land mit Guter Arbeit für alle. Dazu müssen wir aber jetzt die Grundlagen für sozial-ökologischen Fortschritt schaffen.

Wir machen uns deshalb stark für ein Investitionsprogramm in Höhe von 30 Milliarden Euro für Klimaschutz, Digitalisierung und Beschäftigung. Der Fonds soll zur Stärkung von Unternehmen dienen, die ihre Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse klimaneutral gestalten wollen. Darüber hinaus fordern wir einen landesweiten Roll-out des Bottroper Erfolgsmodells ,Innovation City’. Das Modellprojekt zeigt, dass die Energiewende ohne soziale Verwerfungen möglich ist. Wir wollen deshalb ‚Innovation Cities’ in ganz NRW.

Nordrhein-Westfalen muss zudem wieder Mitbestimmungsland sein. Wir wollen daher ein Landesprogramm zur Förderung von Betriebsratsgründungen in NRW. Insbesondere im Dienstleistungsbereich und in Branchen mit hohem Frauenanteil ist das mehr als geboten. Respekt und Leistungsgerechtigkeit müssen zentraler Bestandteil des Neustarts sein. Ein ‚Bündnis für Tariftreue‘ zwischen Landesregierung und Tarifpartnern soll dazu beitragen, um nach geltendem Recht mehr Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären.

Solidarität ist Zukunft heißt auch: Die Gute Arbeit von morgen gestalten. Jeder Beruf, jeder Job, jede Tätigkeit hat Wertschätzung, Leistungsgerechtigkeit und Sicherheit verdient. Nur mit guten Arbeitsbedingungen werden wir den sozialen Neustart schaffen. Wir fordern deshalb die sofortige Schaffung von 1.000 neuen Stellen beim Arbeitsschutz. Es muss uns gelingen, die Arbeitsschutzverwaltung NRW zu einer modernen und technisch gut ausgestatteten Eingreiftruppe auszubauen.

Wir wollen die Zukunft dieses Landes gestalten. Mit dem jetzt vorgelegten Antrag legen wir die Weichen für die Gute Arbeit von morgen. Als solidarische Gesellschaft können wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.“

Frühjahrsbelebung: Industrie und Exporte trotzen der Corona-Pandemie

Die deutsche Wirtschaft wächst voraussichtlich trotz Corona-Pandemie im laufenden Jahr. Bis zu einem Ende der Corona-Pandemie sollte die Bundesregierung die geschlossenen Branchen und ihre Beschäftigten weiter stützen und die Corona-Hilfsprogramme bis Ende 2021 verlängern. Europa muss zudem unabhängiger von asiatischen Chips und Halbleitern werden.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher:

„Die Zweiteilung der deutschen Wirtschaft ist Fluch und Segen zugleich: während bei andauernder Schließung vor allem Gastronomie, Hotelgewerbe und das Messe- und Veranstaltungswesen mit entsprechend verheerenden Folgen zu kämpfen haben, ist die deutsche Industrie weiter auf Wachstumskurs. Nach der Wachstumsprognose in Höhe eines BIP-Wachstums von drei Prozent im Jahreswirtschaftsbericht, hat die Bundesregierung nun sogar 3,5 Prozent für das laufende Jahr und 3,6 Prozent für das Jahr 2022 prognostiziert. Damit ist der Wirtschaftseinbruch nicht nur gestoppt, sondern wenigstens teilweise auch umgekehrt worden.

Wesentlicher Grund für dieses Wachstum ist sicher die gute Konjunktur in China und anderen Auslandsmärkten. Hierzulande dürfte – neben der positiven Wirkung der Corona-Hilfsprogramme und dem verlängerten Kurzarbeitergeld – das steigende Impftempo für bessere Stimmung sorgen – gerade mit Blick auf den nachholenden Konsum im Einzelhandel und Tourismus in der zweiten Jahreshälfte.

Die Bundesregierung sollte nun rasch die Corona-Hilfsprogramme bis Ende 2021 verlängern, um den noch geschlossenen Branchen und ihren Beschäftigten in der Übergangszeit Sicherheit zu geben und die Strukturen für die Post-Coronazeit zu stützen. Auch die Insolvenzantragsfrist sollte möglichst weiter ausgesetzt bleiben.

Risiken bestehen für die deutsche Industrie aufgrund des Mangels an Chips und Halbleitern. Hier sollte mit der Förderung einer heimischen Industrie in Europa die Abhängigkeit von Asien dringend verringert werden. Es müssen darüber hinaus alle Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unternommen werden, damit der Fachkräftemangel nicht zur Wachstumsbremse wird.“

Kulturschaffende brauchen Hinzuverdienstmöglichkeiten

Gerade die Kulturschaffenden leiden seit nunmehr fast 14 Monaten unter Corona – Theater sind geschlossen, Konzerte abgesagt. Die Menschen brauchen dringend Unterstützung und Zuverdienstmöglichkeiten.

Ralf Kapschack:

“Gerade die Kulturschaffenden leiden seit nunmehr fast 14 Monaten unter Corona – Theater sind geschlossen, Konzerte abgesagt. Die Menschen brauchen dringend Unterstützung und Zuverdienstmöglichkeiten. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Vorstoß von Sozialminister Heil, eine Sonderregelung für die Hinzuverdienstgrenze in der Künstlersozialkasse zu schaffen.

Die Künstlersozialkasse bietet Kulturschaffenden eine sehr gute Möglichkeit, sich sozial abzusichern und hat sich auch in der Corona-Pandemie bewährt. Doch bislang drohten Künstlerinnen und Künstler vorübergehend den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn sie zu viel außerhalb des Kulturbereichs hinzuverdienten. Damit Kulturschaffende andere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Pandemie künftig besser nutzen können, will Heil nun die Hinzuverdienstgrenze in der Künstlersozialkasse von 450 Euro auf 1.300 Euro bis Ende 2022 erhöhen. Darüber hinaus soll die Künstlersozialabgabe auch für das Jahr 2022 bei 4,2 Prozent gehalten werden. Das macht den Hinzuverdienst für Künstlerinnen und Künstler unbürokratischer und schafft Rechtssicherheit in geschäftlich unsicheren Zeiten.”

Es geht voran in Europa

Der heutige Tag zeigt: Es geht voran in Europa. Mit den Beschlüssen zur nationalen Umsetzung nimmt das europäische Wiederaufbauprogramm eine wichtige weitere Hürde.

Achim Post:

„Der heutige Tag zeigt: Es geht voran in Europa. Mit den Beschlüssen zur nationalen Umsetzung nimmt das europäische Wiederaufbauprogramm eine wichtige weitere Hürde. Dass Olaf Scholz heute mit dem französischen Finanzminister Le Maire die Aufbau- und Investitionspläne Deutschlands und Frankreichs gemeinsam vorstellt, ist ein starkes Zeichen der Partnerschaft und gemeinsamen Führungsverantwortung in Europa.

Die entscheidende europäische Weichenstellung für die kommenden Jahre wird nun sein: Bleibt es bei diesem Kurs für ein Europa der starken und nachhaltigen Zukunftsinvestitionen oder gewinnen jene konservativen und wirtschaftsliberalen Kräfte wieder die Oberhand, die zurück zu einem Europa des einseitigen Sparens wollen. Aus sozialdemokratischer Sicht sagen wir ganz klar: Wir brauchen auch in Zukunft ein Europa mit starken nachhaltigen Zukunftsinvestitionen und einem starken sozialen Zusammenhalt.“

Die Kommunen brauchen bei der Grundsteuer-Reform endlich Klarheit

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 muss die Landesregierung bis 2025 die Grundsteuer überarbeiten. Inzwischen haben 15 Bundesländer entschieden, ob sie den Vorschlag der Bundesregierung aufgreifen oder einen Sonderweg gehen. Einzig NRW hat bislang noch keine Entscheidung getroffen.

Hierzu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Inzwischen sollte der Hilferuf bei der Landesregierung angekommen sein. Die Städte und Gemeinden machen vollkommen zurecht Druck auf die Landesregierung aus und wollen bei der Grundsteuer-Reform endlich Klarheit haben. Es geht für sie schließlich um eine der Haupteinnahmequellen. Es kann nicht sein, dass sich CDU und FDP hier offensichtlich nicht auf ein Modell einigen können und das Thema bis zur Landtagswahl im kommenden Jahr verschleppen wollen.

Seit Ende 2019 liegt das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes auf dem Tisch. Aus unserer Sicht sollte sich NRW diesem anschließen. Sollte die Landesregierung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen, muss sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Tisch legen. Was auch immer die Landesregierung vorhat: Wir fordern sie auf, dem Parlament und damit auch den Städten und Gemeinden so schnell wie möglich darzulegen, wie sie die Reform umsetzen will. Das Land ist in der Pflicht.“

Appell an die Landesregierung: Studierende endlich nachhaltig vor den Folgen durch Corona schützen

Für das Plenum in dieser Woche beantragt die SPD-Fraktion im Landtag NRW für Studierende den erleichterten Zugang zum BAföG und Hilfsangebote in Form von materieller als auch psychologischer Hilfe. Dazu fordert die SPD-Landtagsfraktion die Verbesserung der technischen Infrastruktur an Hochschulen, ein Rückholprogramm für Studienabbrecher*innen, eine Kompensation für den Mobilitätsbeitrag und die Übernahme der KfW-Kredite.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Für die Studierenden beginnt gerade das dritte Semester im Distanzunterricht. Die Situation der Studierenden hat sich in dieser Zeit erheblich verschlechtert. Die Landesregierung ist nicht willens, die verschlechterte Situation von Studierenden zu erkennen und entsprechend zu handeln. Es ist ein Versäumnis der Ministerin, über 13 Monate hinweg nicht mehr der Studierendenschaft gesprochen zu haben.

Jetzt stehen wir am Beginn des Sommersemesters. Erste Schuldenberge türmen sich auf und bereits jetzt sind physische und psychische gesundheitliche Folgen nachgewiesen. Durch die Corona-Maßnahmen kann außerdem eine Zunahme der sozialen Spaltung beobachtet werden. Es ist notwendig, dass wir als Politik jetzt im Sinne der Studierenden handeln.

Am wichtigsten ist es, die finanziellen Nöte der Studierenden aufzufangen und abzumildern. Deswegen müssen beispielsweise die aufgenommenen KfW-Kredite durch das Land übernommen werden. Zusätzlich brauchen wir einen erleichterten Zugang zum BAföG-System.

Gleichzeitig müssen wir die soziale Komponente des Studiums stärker in den Fokus rücken. Wir brauchen dazu eine verbesserte Infrastruktur für die Studierenden im Homeoffice, die sonst Präsenzangebote in den Lehrräumen ihrer Universität wahrgenommen haben. Außerdem muss der Austausch unter Studierenden technisch gefördert und die psychologischen Hilfsangebote finanziell und personell stark aufgestockt werden.

Zudem muss sich das Land der Herausforderung stellen und wieder Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus dem Ausland anwerben. Studierende, die ihr Studium nicht zuletzt aufgrund der Pandemie abgebrochen haben, müssen wir zur Wiederaufnahme des Studiums zurückgewinnen. Ansonsten droht vielen jungen Menschen hinter den unterschiedlichen Statistiken ein trauriges Schicksal.“

Abstimmung über EU-Forschungsprogramm „Horizont Europa“: „Schlüsselprogramm gegen Klimawandel und Pandemie“

Das Europäische Parlament wird am Dienstag über das europäische Forschungsprogramm Horizont Europa abstimmen. Am heutigen Montag wird bereits im Plenum darüber debattiert: Das Programm soll in den Jahren 2021 bis 2027 unter anderem Forschung und Entwicklung im Bereich Gesundheit fördern und die Industrie bei der Dekarbonisierung und Innovation unterstützen.

Jens Geier, Vorsitzender sowie industrie, -energie und forschungspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Das Programm für Innovation und Forschung ist ein Schlüsselprogramm der EU für die erfolgreiche Bekämpfung des Klimawandels und nun auch der Corona-Pandemie. Ich begrüße deshalb besonders die Forschungsschwerpunkte Gesundheit sowie Klima, Energie und Mobilität. Rund ein Drittel der finanziellen Mittel des Programms müssen in Klimamaßnahmen fließen – ein wichtiger Erfolg für das Europäische Parlament.

Ein zentraler Punkt in den Verhandlungen zu Horizont Europa war für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament die Aufstockung des Budgets für Forschung und Innovation. Denn nur mit ausreichend finanziellen Mitteln können wir die dringend benötigten Technologien, die uns fit für Zukunft machen können, zeitnah entwickeln. Die Corona-Pandemie hat unterstrichen, wie wichtig es ist, ausreichend Gelder für Forschung bereitzustellen, um schnell Lösungen für neue, unbekannte Herausforderungen finden zu können. Das Europäische Parlament hat daher eine Mittelausstattung von 120 Milliarden Euro in konstanten Preisen für die siebenjährige Laufzeit für Horizont Europa gefordert.

Der Europäische Rat hat diesem Vorschlag nicht zugestimmt und Forschung und Innovation keinen so hohen Stellenwert eingeräumt. Dennoch konnten sich Parlament und Rat auf eine 30-prozentige Erhöhung des Budgets gegenüber dem aktuellen Forschungsprogramm einigen, sodass Horizont Europa nun mit 95,5 Milliarden Euro in aktuellen Preisen ausgestattet wird. Dazu trägt unter anderem das europäische Aufbauinstrument NextGenerationEU bei, das als Reaktion auf die Pandemie beschlossen wurde. Diese Budget-Erhöhung ist für uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um endlich mehr exzellente Forschungsprojekte in der EU fördern zu können. Enttäuschend ist aber, dass die Zukunftsfähigkeit der EU den Mitgliedstaaten leider immer noch weniger wichtig erscheint, als ihre Bestrebungen, möglichst wenig Geld in den gemeinsamen europäischen Haushalt einzuzahlen.“

Bei Annahme der Einigung über Horizont Europa tritt das Programm nachträglich ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Erste Ausschreibungen laufen bereits.

Keine Kita-Gebühren – Angebot der Landesregierung grenzt an Erpressung

Die Kommunalen Spitzenverbände üben massive Kritik an der mangelnden Bereitschaft der Landesregierung, den Kommunen bis zum Ende des Kindergartenjahres bei der Erstattung der Kita-Gebühren unter die Arme zu greifen. Zwar habe Familienminister Stamp ein mögliches Angebot zur hälftigen Erstattung für weitere zwei Monate in den Raum gestellt. Jedoch habe er dies mit der Maßgabe verbunden, dass es darüber hinaus keine weitere Erstattung bis zum Ende des Kindergartenjahres geben werde. Der Städtetag NRW „hält dies angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums ohne finanzielle Beteiligung des Landes und die voraussichtliche Fortsetzung der Einschränkungen mindestens in den kommenden Wochen für nicht ausreichend.“ So geht es aus einem Schreiben der Geschäftsstelle an die Mitgliedsstädte hervor.

Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklären hierzu:

Dennis Maelzer:

„Seit drei Monaten drückt sich Minister Stamp um die Frage der Kita-Gebührenerstattung herum. Endlich reagiert er auf den politischen Druck aus Parlament und Kommunen. Doch was er nun vorgelegt hat, ist kein Angebot, sondern ein Knebelvertrag zu Lasten der Familien und Kommunen.

Ab Montag greift die Notbremse auch in den Kitas. Wieder wird Familien eine große Solidarleistung abverlangt. Wie lange, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Die Solidarität des Landes ist hingegen auf maximal zwei weitere Monate Gebührenerstattung begrenzt, wovon CDU und FDP auch maximal die Hälfte der Kosten übernehmen wollen. Für alles weitere sollen Familien und Kommunen ins Risiko gehen.

Es ist kein Wunder, dass der Städtetag dem Land keinen Blankoscheck für das gesamte Kita-Jahr erteilen möchte, bei dem an Ende nur Planungssicherheit für das Land herrscht, Familien und kommunale Gemeinschaft hingegen draufzahlen sollen.

Die klare Botschaft muss stattdessen lauten: So lange uns die Pandemie zu Einschränkungen in Kitas und OGS zwingt, lässt die Gemeinschaft Familien nicht auf den zusätzlichen Belastungen sitzen. Die Kita-Gebühren müssen daher vollumfänglich erstattet werden. Die Kommunen haben schon lange erklärt, ihren Anteil leisten zu wollen. Dass der Minister jetzt wie auf einem Basar verhandeln will, statt Klarheit zugunsten von Eltern und Kinder zu schaffen, ist ein beschämendes Signal.“

Stefan Kämmerling:

„Die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände ist vollkommen berechtigt. Sie fordern zurecht eine finanzielle Beteiligung des Landes an eine Erstattung der Elternbeiträge.

Die Mittel dafür sind da. Mit den Stimmen der SPD wurde für solche Fälle eine milliardenschwerer Rettungsschirm ins Leben gerufen.

Der Rettungsschirm darf allerdings nicht nur der Sanierung des Landeshaushaltes dienen. Auch die Kommunen gehören endlich darunter. Sie erbringen seit Monaten ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung an vorderster Front. Städte und Gemeinden werden aber vom Land nur mit Buchungstricks abgespeist. Echtes Geld zur Bewältigung der Krise gibt es nicht. Offenbar will man dieses Prinzip nun auch gegenüber den Eltern von Kita-Kindern anwenden.

Das Angebot von Familienminister Stamp ist deshalb nicht nur peinlich, es grenzt auch an Erpressung. Ministerpräsident Laschet muss jetzt ein Machtwort sprechen.“

NRWSPD wählt Landesliste – Mützenich und Schulze auf den ersten beiden Plätzen

155 Tage vor der Bundestagswahl am 26.09.2021 haben die 450 Delegierten der NRWSPD am heutigen Samstag unsere Landesliste aufgestellt.

Auf Listenplatz eins wurde mit rund 97 Prozent der digitalen Stimmen Rolf Mützenich aus Köln gewählt, der seit 2019 SPD-Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag ist. Ihm folgt auf Listenplatz zwei Bundesumweltministerin Svenja Schulze aus Münster. Sie erhielt etwa 84 Prozent der Stimmen.

Rolf Mützenich bedankte sich für ein starkes Ergebnis: „Nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens sind und das gehen wir jetzt mit unserem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz an.“ Schulze stimmte in ihrer Rede auf den anstehenden Bundestagswahlkampf ein: „Nur mit einem starken Ergebnis in Nordrhein-Westfalen kann Olaf Scholz Kanzler werden. Dafür werden wir in den kommenden fünf Monaten kämpfen.“ Kanzlerkandidat Scholz wendete sich per Videobotschaft auch selbst an die Delegierten: „Dieses Land muss von Anerkennung getragen werden für die Leute, die jeden Tag für uns alle arbeiten. Dafür stellen wir jetzt die Weichen.“

Dafür wählten die Delegierten eine Landesliste von 82 Personen. Sie kandidieren für die NRWSPD bei der Bundestagswahl im September. Die gesamte Liste ist online einsehbar über www.nrwspd.de/btw21/.

Die heimischen SPD-Kandidaten für den Deutschen Bundestag:
Achim Post (Wahlkreis Minden-Lübbecke I) wurde auf Platz 13 und Stefan Schwartze (Wahlkreis Herford – Minden-Lübbecke II) auf Platz 11 gewählt.

Ähnlich wie beim Landesparteitag Anfang März wurde diese Landesdelegiertenkonferenz als hybride Digitalveranstaltung durchgeführt, bei der nur wenige Personen unter strenger Einhaltung eines Hygiene- und Testkonzeptes an der Aufzeichnung in einem Duisburger TV-Studio beteiligt waren. Das Ergebnis muss nun per Briefwahl in einer Schlussabstimmung bis Anfang Mai formell bestätigt werden.

Wichtiges Update für das IT-Sicherheitsgesetz

Heute verabschieden wir das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Primäres Ziel ist der bessere Schutz der Bundesverwaltung, der kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung sowie der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Digitale Geräte und Netze sollen sicherer werden.

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

„Nach langen und sehr konstruktiven Beratungen bekommt das IT-Sicherheitsgesetz heute ein Up-Date. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gestärkt und personell besser ausgestattet. Der Verbraucherschutz wird Teil des Aufgabenkatalogs des Bundesamts und ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt. Gestärkt werden auch die Vorsorgepflichten von Unternehmen beispielsweise bei den Systemen zur Angriffserkennung und bei den Meldepflichten im Falle eines Hacker-Angriffs.

Bedenken, die insbesondere auch in der Öffentlichen Anhörung aufkamen, wurden aufgegriffen und an entscheidenden Stellen Konkretisierungen und Verbesserungen vorgenommen. Schutzziele gemäß der CIA-Regel ‚Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit‘ wurden im Gesetz verankert und Begriffsbestimmungen konkretisiert. Wir stärken das BSI in seiner Rolle als neutraler Partner, denn es soll ein Partner sowohl für die Bundesverwaltung, die Wirtschaft als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

Die Regelung, die den Einsatz kritischer Komponenten in Infrastrukturen verbietet, wurde komplett neu gefasst. Sie trennt nun deutlich zwischen technischer Zertifizierung einerseits und politischer Entscheidung über Vertrauenswürdigkeit von Komponenten beziehungsweise Herstellern andererseits. Es ist wichtig, dass das Parlament hierzu klare Kriterien vorgibt und rechtssichere Verfahren für die Prüfung vor einem Einbau sowie für Entscheidungen danach schafft.

Wichtige Hinweise ergeben sich aus einer begleitenden Entschließung des Innenausschusses, wo unter anderem klargestellt wird, dass über Anordnungsbefugnisse gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern kein Eingriff in das ‚Computergrundrecht‘ erfolgt. Aus ihr ergeben sich zudem Prüfauftrage zur Entwicklung eines verbesserten Lagebildsystems. Auch soll geprüft werden, in welcher Form Entschädigungsregelungen bei nachträglichen Verboten von kritischen Komponenten eingebaut werden können. Hier wird eine weitere Rechtsgrundlage nötig sein.“