Das Europäische Parlament hat in Straßburg mit breiter Mehrheit der von der Kommission vorgeschlagenen begrenzten Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw zugestimmt.

Damit wird den Herstellern in der EU die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Zielverfehlungen im Jahr 2025 durch Übererfüllung in den Folgejahren 2026 und 2027 auszugleichen. Die Abstimmung bezog sich auf eine Änderung an der bestehenden Gesetzgebung über die Einsparziele für CO₂-Emissionen, die in Europa zugelassene Neuwagen respektive bis 2025, 2030 und 2035 erreichen mussten.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
„Mit dieser Entscheidung geben wir der europäischen Automobilindustrie in einer schwierigen Phase kurzfristig mehr Flexibilität – ohne dabei vom langfristigen Ziel der klimaneutralen Mobilität abzuweichen.
Unter der bestehenden Gesetzeslage hätten europäische Anbieter in den nächsten Jahren entweder Strafzahlungen an die EU entrichten müssen, oder wären gezwungen gewesen, kostspielige Gutschriften etwa bei chinesischen Konkurrenten oder bei Tesla einzukaufen. Beide Optionen wären in der aktuellen Lage kontraproduktiv gewesen und hätten dem Sektor das für die Transformation notwendige Kapital entzogen. Die jetzt angenommene Lösung ist daher ein pragmatischer Kompromiss, der Beschäftigung sichert, Planungssicherheit schafft und trotzdem an den Zielen zur Emissionsreduktionen festhält. Die Durchschnittsregelung über die nächsten drei Jahre sorgt dafür, dass die Hersteller weiterhin preislich attraktive E-Modelle auch im Massenmarkt anbieten müssen. 

Darüber hinaus braucht es konkrete Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um den Wandel zur Elektromobilität sozial abzusichern. Dazu gehören Instrumente wie ein umfangreiches Social Leasing Programm mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds und bessere Preise für Ladestrom. Die neue Bundesregierung hat sich hier einiges auf die To-Do-List gesetzt – jetzt gilt es, diese Vorhaben zügig umzusetzen. Absolutes Gift für die Branche wäre jetzt jedoch die Grundsatzdebatte um den Verbrennerausstieg 2035 wieder loszutreten. Die bereits getätigten Investitionen der Betriebe würden in Frage gestellt und weitere Arbeitsplätze fahrlässig gefährdet.”

Die Änderung kann nach der formellen Zustimmung des Ministerrats und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission zudem eine Zwischenbilanz über die Umsetzung der Flottengrenzwerte allgemein ziehen, und mögliche Anpassungen im Detail vorschlagen.

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Das Europäische Parlament hat soeben seine Position zum kommenden langfristigen EU-Haushalt beschlossen.

Die Bürgerkammer spricht sich für eine deutliche Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens aus. Diese zusätzlichen Mittel für die Jahre 2028 bis 2034 plant die EU für anstehende Investitionen in die Transformation der europäischen Industrien ein, in den Klimaschutz sowie für neue Aufgaben wie den Aufbau einer europäischen Verteidigungsindustrie.

Das Europäische Parlament lehnt die Idee der Kommission entschieden ab, EU-Mittel künftig verstärkt über nationale Haushalte zu verteilen. Stattdessen fordert das Parlament die vollständige Achtung seiner Rolle als Haushaltsbehörde sowie die Einbindung lokaler und regionaler Behörden in die Haushaltsumsetzung.

Jens Geier, haushaltspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

Der EU-Haushalt reicht bereits heute nicht aus, um alle EU-Programme angemessen zu finanzieren. Für neue Aufgaben sind auch mehr Mittel nötig. Wir brauchen einen größeren Haushalt – nicht nur für die ausreichende Finanzierung bestehender Programme wie Erasmus Plus und das Forschungsprogramm Horizon. Sondern auch für neue Aufgaben, wie die Bewältigung der europaweiten Wohnungskrise und den Aufbau einer europäischen Verteidigungsunion. Ohne erhebliche Investitionen in die Forschung wird es nicht gelingen, Europas Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Der Draghi-Bericht zeigt auf, dass die Investitionslücke Europas für die nächsten Jahre bei 750 bis 800 Milliarden Euro jährlich liegt!

Gleichzeitig erwarten wir als Sozialdemokrat:innen, dass neue Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit oder Verteidigung nicht zulasten des sozialen Europas gehen. Mit einer EU-Kindergarantie möchten wir im nächsten Langfristhaushalt sicherstellen, dass jedes Kind in Europa Zugang zu grundlegenden Rechten erhält – kostenlose Gesundheitsversorgung, angemessene Ernährung und Wohnraum, unabhängig von der sozialen oder wirtschaftlichen Lage der Familie. Die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel zur Bewältigung der Covid-Pandemie müssen zurückgezahlt werden, was den EU-Haushalt zusätzlich belastet.

Dies unterstreicht den erheblichen Finanzbedarf in den kommenden Jahren. Daher ist es erfreulich, dass das Europäische Parlament in seiner Position fordert, den künftigen langfristigen EU-Haushalt über die bisherigen Grenzen hinaus zu erweitern, neue Eigenmittel einzuführen und die Ausgabe gemeinsamer Anleihen zu prüfen.

Die EU-Kommission wird im Juli ihren Verordnungsvorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorlegen. Anschließend beginnen die Beratungen zur Positionierung sowohl im Parlament als auch im Rat. Das Parlament muss anschließend über den mehrjährigen Finanzrahmen abstimmen.

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Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am heutigen Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der daraus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen. Die Regelung würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:

„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns im Parlament gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff berücksichtigen und unterstützen, ebenso wie die Verbesserung der Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verordnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen.

Zudem wird der EU-Kommission ermöglicht, bei anhaltend ungünstigen Marktbedingungen eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren, durch einen delegierten Rechtsakt. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden. Dieses System soll effektiv und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um die Befüllung zu garantieren. Gas-Importeure die den daraus resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen und die damit die Versorgungsicherheit aufs Spiel setzen, haben mit entsprechenden Strafzahlungen zu rechnen.

Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg die Verordnung BRIDGEforEU verabschiedet. Ziel ist es, bürokratische Hürden an innereuropäischen Grenzen gezielt abzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit spürbar zu erleichtern.

Das Instrument schafft die Grundlage für schnellere Genehmigungen im Gesundheitswesen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen und die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Dienste. Besonders profitieren könnten Grenzpendler*innen, medizinisches Personal, Handwerker*innen, Unternehmer*innen, Lehrkräfte und öffentliche Verwaltungen.

Sabrina Repp, regionalpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Diese Vereinbarung ist ein neuer Baustein für ein handlungsfähiges, solidarisches Europa. Ob bei Krankentransporten auf der Insel Usedom oder im zweisprachigen Kindergarten – grenzüberschreitende Lösungen erleichtern das Leben und machen ein zusammenwachsendes Europa erlebbar. Damit Europa vor Ort funktioniert, müssen wir bürokratische Barrieren abbauen und die Regionen gezielt einbinden.

BRIDGEforEU setzt genau dort an, wo Grenzpendler*innen, Fachkräfte und Verwaltungen bislang an Grenzen stoßen. Die freiwillige Teilnahme der Mitgliedstaaten wird durch klare Strukturen und zentrale Anlaufstellen vor Ort unterstützt. 

Gerade in Zeiten zunehmenden Nationalismus ist BRIDGEforEU ein bewusst europäischer Gegenentwurf: offen, verbindend und lösungsorientiert. In Grenzregionen wird die europäische Idee vielfach gelebt und bestimmt den Alltag der Menschen, die dort leben – was hier gelingt, strahlt weit über die Grenze hinaus.“

Nach dieser Zustimmung und der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.

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Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der draus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen und würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:
„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff ebenso berücksichtigen und unterstützen, wie die Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verdnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen. Zudem wird der EU-Kommission die Möglichkeit gegeben, im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen durch einen delegierten Rechtsakt eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden und effektiv und zeitnahm Maßnahmen setzen, um die Befüllung zu garantieren.

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Der Europäische Gerichtshof hat mit einem heute verkündeten Urteil Standards für die Vergabe von Nutzungsrechten von Ladesäulen an Autobahnraststätten definiert. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen der bundeseigenen Autobahn GmbH und dem Ladesäulenbetreiber ‘Fastned’. Das Unternehmen klagte gegen die Erweiterung der Nutzungsrechte um Ladesäulen, die der seit 2014 privatisierten Firma ‘Tank und Rast’ ohne öffentliche Ausschreibung zugesprochen wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte sich daraufhin, aufgrund von bestehenden europäischen Vergabe-Vorschriften, an den EuGH.

Da die ‘Tank und Rast’ in Deutschland circa 90 Prozent der Rastanlagen an Autobahnen bewirtschaftet, sehen Kritiker:innen diese Sonderstellung als Wettbewerbsverzerrung und mitverantwortlich für hohe Strompreise an Schnellladesäulen.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

Leider konnte heute noch keine finale Entscheidung für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gefunden werden. Jetzt muss so schnell wie möglich auf nationaler Ebene geklärt werden, inwieweit weitere Wettbewerber auf dem deutschen Ladesäulenmarkt Fuß fassen können. Das Gericht in Düsseldorf muss nun klären, ob die bestimmten Bedingungen, die der EuGH konkretisierte, in diesem Fall erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist ein fairer und freier Wettbewerb für alle von Vorteil: Niedrigere Preise, besserer Service und höhere Qualität. Laden muss so einfach wie Tanken werden – und dazu gehört mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von Ladesäulen-Lizenzen an Tankstellen.”

Nach der Entscheidung des EuGHs liegt der Fall nun wieder beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dort wird die finale Entscheidung über die Konzessionsvergabe getroffen. Ein Termin ist bisher nicht bekannt.

Foto: Arek Socha/pixabay.com

Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 24. April 2025, das sogenannte „Roadworthiness Package“ vorgestellt. Unter anderem sollen Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich zum TÜV – anstatt wie bisher alle zwei Jahre. Zudem sollen neue verpflichtende Prüfmethoden europaweit standardisiert werden, um Manipulationen am Pkw zu verhindern.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Ich begrüße diesen Vorschlag die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und ich bekenne mich deutlich zum Ziel der sogenannten Vision-Zero 2030. (Die EU hat sich damit das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken). Die europaweite Standardisierung von Prüfmethoden ist längst überfällig.

Allerdings lehne ich die verpflichtenden jährlichen TÜV-Prüfungen für Pkw ab. Ich halte es nicht für das richtige Mittel, um für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Ältere Autos kaufen sich hauptsächlich Menschen mit kleinerem Einkommen, die durch die Prüfung finanziell höher belastet werden würden. 

Die jährlichen Prüfungen bedeuten mehr Bürokratie, mehr Personal und mehr Kosten. Das ist unnötig. Die TÜV-Prüfung alle zwei Jahre ist völlig ausreichend. Es würde den Menschen viel mehr helfen, die Qualität der Prüfmethoden zu verbessern, anstatt die Anzahl der Prüfungen zu erhöhen.

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, dem ich angehöre, wird diesen Vorschlag jetzt auf Herz und Nieren prüfen. Verkehrssicherheit ja, aber das darf nicht automatisch zu höheren Kosten und Aufwand führen.“

Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet hat, müssen beide Gesetzgeber nach eingehender Beratung zustimmen.

Foto: CreativeNerdTim/pixabay.com

Die EU-Kommission hat soeben verkündet, den US-Konzernen Apple und Meta Geldstrafen in Millionenhöhe aufzuerlegen. Die Behörde wirft den Tech-Unternehmen fehlende Anpassungen an die bestehende EU-Gesetzgebung für digitale Märkte (Digital Markets Act) vor, die seit einem Jahr gilt: Apple habe in seinem App Store Konkurrenten benachteiligt. Meta wiederum habe durch das sogenannte ‘pay-or-consent’-Modell seine Nutzerinnen und Nutzern unrechtmäßig vor die Wahl gestellt, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder eine werbefreie, kostenplichtige Version des Dienstes zu nutzen.

Der DMA ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die digitale Wirtschaft insgesamt fairer und wettbewerbsfähiger machen soll. Besonders kleinere Unternehmen sollen von der Umsetzung des DMA profitieren, da sie aufgrund der Marktmacht von Tech-Konzernen in vielen Bereichen benachteiligt sind. Verbraucher:innen werden mit dem Gesetz vor unfairen Praktiken und Intransparenz geschützt

Katarina Barley, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und binnenmarktpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

“Wer in der EU Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten. Die Entscheidungen gegen Apple und Meta zeigen, dass Europa nicht unter dem politischen Druck aus Washington einknickt. Der Digital Markets Act sorgt für fairen Wettbewerb und starke Verbraucher:innen-Rechte. Nur wenn wir unsere Gesetze entschlossen durchsetzen, werden wir Europas digitale Souveränität sichern. Es ist nur fair, dass auch die großen Tech-Konzerne sich daran halten müssen, und wir damit gleiche Chancen für alle sichern. 

Wir müssen rigoros gegen weitere Verstöße vorgehen. Big Tech hat zu lange durch unfaire Praktiken den Wettbewerb verzerrt und kleinere Unternehmen behindert. Damit muss Schluss sein, damit sich Europas Potenzial für echte Innovation voll entfalten kann.”

Im März 2024 hatte die EU die formellen Verfahren gegen Apple und Meta eröffnet. Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie und legt sogenannten ‘Gatekeepern’ besondere Pflichten auf. Gatekeeper sind Firmen mit einer gefestigten und dauerhaften Marktstellung, deren starke wirtschaftliche Position erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat. Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission erstmals sechs Gatekeeper: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Der DMA schreibt vor, dass solche Gatekeeper ihre eigenen Produkte und Dienste nicht mehr bevorzugen, Suchmaschinenergebnisse steuern oder ohne Weiteres Daten von Nutzer:innen ohne deren Einwilligung verarbeiten dürfen.

Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Ecke wurde am Freitag, 3. Mai 2024, in Dresden auf offener Straße brutal angegriffen und erlitt dabei schwere Verletzungen, die eine sofortige chirurgische Intervention erforderlich machen.

René Repasi, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten:
“Der brutale Angriff auf Matthias Ecke durch Neonazis ist nicht nur ein Angriff auf ihn, sondern auf alle, die für Demokratie und Freiheit stehen. Diese Attacke ist kein isoliertes Ereignis, sondern Teil einer Serie von Übergriffen. Sie zeigt, wie entgrenzt der Hass auf der politischen Rechten, wie wichtig der Einsatz für Demokratie ist. Dieser feige Akt der Gewalt schüchtert uns nicht ein, sondern stärkt unsere Überzeugung, den Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen Nazis, als Kern unserer sozialdemokratischen Werte und unseres europäischen Engagements zu führen. Wir wünschen Matthias eine schnelle und vollständige Genesung.

Die gesamte SPD steht in voller Solidarität mit Matthias Ecke, seiner Familie und allen, die unermüdlich gegen die Feinde der Demokratie kämpfen.”

Elf Jahre lang leitete Achim Post als ehrenamtlicher SPE-Generalsekretär die SPE-Zentrale in Brüssel. In diesen elf Jahren organisierte er mit seinem Team zwei Europawahlkämpfe, zahlreiche SPE-Diskussionsveranstaltungen und Sitzungen des SPE-Präsidiums und der PES-Leader-Meetings, im Vorfeld des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs.

Auf dem diesjährigen SPE-Kongress im spanischen Málaga stellte sich Achim Post nicht mehr zur Wahl. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Staffelstab weiterzugeben“, sagte Post im Vorfeld des Kongresses gegenüber dem Weserspucker. Den Staffelstab übernimmt der Italiener Giacomo Filibeck. Er wurde vom neugewählten SPE-Präsidium zum neuen Generalsekretär gewählt.

Der am Freitag wiedergewählte SPE-Präsident Stefan Löfven (Schweden) und Post Nachfolger Giacomo Filibeck würdigten am Samstag bei der Verabschiedung die langjährige und vertauensvolle Zusammenarbeit mit Achim Post.

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Die CDU/CSU im EU-Parlament will Vereinbarungen zum wichtigen Lieferkettengesetz für den Schutz von Mensch und Umwelt platzen lassen. Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch in Straßburg über einen Antrag der Union ab, den Rechtsakt zur Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kippen, die eng mit dem Lieferkettengesetz verwoben ist.

Der delegierte Rechtsakt stellt klar, in welcher Form Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen sollen und gilt als Schlüsseldokument auf dem Weg zu einer einheitlichen Umsetzung der Pflichten. Sollte der Antrag Erfolg haben, würde die Richtlinie immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings ohne begleitende Klarstellungen, die Unternehmen bei ihrer Umsetzung unterstützen.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„In ihrem ideologischen Eifer, das EU-Lieferkettengesetz zu sabotieren und überall angeblich unnötige Bürokratie zu vermuten, will die Union Vereinbarungen zu Verbesserungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen kippen. Die Konservativen behaupten, damit überbordende Vorschriften abschaffen zu wollen. Sie verschweigen dabei aber, dass die zugehörige Richtlinie auch ohne die Klarstellungen und Vereinheitlichungen des delegierten Rechtsakts zum 1. Januar in Kraft treten wird.

In der Praxis würde das für Unternehmen bedeuten, dass sie keinerlei Rechtssicherheit darüber haben, wie die Regeln der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen sind. Darüber hinaus enthält der delegierte Rechtsakt bereits signifikante Erleichterungen im Rahmen des Pakets der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen, wie zum Beispiel eine Verschiebung der Pflichten für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten um zwei Jahre auf 2026 und wesentlich größere Freiräume dazu, zu welchen Themenbereichen Unternehmen überhaupt berichten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind ohnehin von den Regeln ausgenommen.

CDU und CSU erweisen den Unternehmen damit einen Bärendienst, denn sie bürden ihnen eine rechtliche Hängepartie auf, nur um sich so als Kämpferinnen gegen die Bürokratie zu inszenieren. Mit diesem Vorstoß sabotiert die Union zudem den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im EU-Lieferkettengesetz, denn die Berichtspflichten sind die Grundlage für die Umsetzung der dortigen Sorgfaltspflichten. Darum geht es der Union wirklich: Ein bereits demokratisch beschlossenes Gesetz soll nachträglich geschwächt werden. Es ist bedauerlich, dass sich die Union aus der konstruktiven Diskussion verabschiedet hat und stattdessen in der plakativen Frontalopposition ihr Heil sucht.“

Die sogenannte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlicht europaweit die Berichtspflichten für alle großen Unternehmen aus der EU und dem außereuropäischen Ausland, sowie gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen. Zu den Pflichten gehört die Veröffentlichung von Informationen über Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Biodiversität, aber auch zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei einem Delegierten Rechtsakt wird die EU-Kommission vom EU-Parlament und vom Ministerrat beauftragt, Ausarbeitungen oder Änderungen zu Abschnitten eines Rechtsakts zu erlassen.

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Angekündigt hatte Ursula von der Leyen einen großen Souveränitätsfonds zur Unterstützung des grünen und digitalen Wandels der europäischen Industrie. Herausgekommen ist nur ein erster Schritt, der auch so heißt: STEP. Die ‚Strategic Technologies for Europe Platform‘ verspricht zusätzliche Mittel für bestehende Fonds, um damit Bereiche wie Mikroelektronik zu fördern, Cloud-Computing, Produktion und Speicherung von sauberer Energie oder auch Medizintechnologie. Das EU-Parlament stimmt am morgigen Dienstag über die entsprechende Verordnung ab. Am heutigen Montag diskutiert das Plenum bereits darüber.

Matthias Ecke verhandelt STEP für die S&D-Fraktion im Industrieausschuss des EU-Parlaments:
„STEP ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber die Richtung stimmt. Unsere strategischen Industrien verdienen schnelle Unterstützung, sei es im Bereich der erneuerbaren Energien, der Mikroelektronik oder der KI. Da ist es sinnvoll, gut laufende EU-Fördermöglichkeiten aufzustocken. So könnten zum Beispiel Unternehmen, die bei der stark nachgefragten Förderung aus dem Innovationsfonds weit hinten in der Schlange stehen, doch noch zum Zuge kommen.

Weil die Industrie Klarheit verdient, haben wir im Parlament den Kommissions-Vorschlag an mehreren Stellen verbessert. Unternehmen, die EU-Gelder beantragen möchten, sollten sich nicht fragen müssen, ob ihre Produkte ‚saubere‘ oder ‚tiefe‘ Technologie sind. Statt neuer, unklarer Definitionen wollen wir uns an den Begriffen orientieren, die die Unternehmen aus anderen EU-Gesetzen kennen.

Hilfreich ist das geplante Siegel, mit dem wir STEP-Projekten ein Qualitätsabzeichen verleihen. Damit verschaffen wir STEP auch bei privaten Investoren Aufmerksamkeit. Auf sozialdemokratische Initiative hin wird dabei festgehalten: Das Qualitätssiegel sollen nur Projekte bekommen, die auch hohe Sozial- und Arbeitsstandards einhalten. Europäisches Geld soll gute Arbeitsplätze in Europa schaffen.

Es wird eine neue Task Force geschaffen, die das Qualitätssiegel verwalten soll. Diese Einheit soll außerdem ein neues Portal managen, das den Unternehmen auf einen Blick alle relevanten Informationen zu verschiedenen Fonds und den jeweiligen Anlaufstellen bietet. So können wir den oft beklagten europäischen Förderdschungel etwas lichten.

Auch wenn STEP damit letztlich ein vernünftiges Projekt ist, bleibt für mich klar: Die nächste EU-Kommission muss einen Schritt weitergehen und einen richtigen Souveränitätsfonds vorlegen.“

Stimmt die Parlamentsmehrheit morgen in Straßburg für die Verordnung, können EU-Parlament, Kommission und Rat in Trilog-Verhandlungen darüber gehen.