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Zu den Ankündigungen der Landesregierung, die etablierte Frauenhilfe-Infrastruktur zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen, erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Es  ist niemandem damit geholfen, dass die Landesregierung mit der Brechstange bereits etablierte Strukturen der Frauenhilfe-Infrastruktur aufbrechen und neuordnen will.

Das im Ausschuss besprochene Grobkonzept klingt erstmal gut: Einfache Zugänge, kurze Wege, straffere Organisation. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ein solches Projekt würde nämlich die gesamte Trägerstruktur auf den Kopf stellen. Während einer Pandemie müssen die Frauenhäuser und Beratungsstelle ganz andere Probleme meistern. Häusliche Gewalt hat in den letzten Jahren zugenommen. Das Grobkonzept der Ministerin ist in der aktuellen Situation also nicht hinnehmbar. Solche Maßnahmen dürfen nicht kurzfristig ergriffen werden und müssen vor allem mit den Profis vor Ort geplant werden.

Damit schließen wir uns der Kritik des Landesverbandes der autonomen Frauen-Notrufe NRW e.V. an. Sie kritisieren in ihrer Stellungnahme zurecht den Vorschlag der Landesregierung, die etablierten Frauenhilfe-Strukturen zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen.

Als zentrales Problem des Konzepts sehen wir insbesondere den fehlenden Platz der bereits existierenden Standorte, um die Angebote mehrerer Beratungsstellen unterzubringen. Wenn der Standort, an denen die Frauen untergebracht werden, nicht mehr unbekannt ist, kann man den Schutz der betroffenen Frauen nicht mehr gewährleisten werden. Unglücklich wäre es auch, wenn in dem einen Raum schutzsuchende Frauen betreut werden und ein Büro weiter Angebote der Täterarbeit durchgeführt würden.

Zusätzlich darf es nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängen, ob es funktionierende Schutz- und Beratungsangebot für Frauen gibt. Hier ist ganz klar das Land in der Pflicht.

Des Weiteren darf die bestehende Trägervielfalt nicht angegriffen werden. Die autonomen Träger gibt es aus guten Gründen. Für manche Zielgruppen ist es eine Hürde, wenn es vor Ort nur ein Angebot eines kirchlichen Trägers gibt.

Wir appellieren ganz eindringlich an die Landesregierung, die vor Ort ansässigen Trägerinnen und Träger stärker in den Prozess der Weiterentwicklung einzubinden und ihre Kompetenz in die Konzeptionierung einzubeziehen. Sie lehnen beispielsweise die Verwendung der Begrifflichkeit der ‚Powerhäuser‘ ganz eindeutig ab.“

Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

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Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Olaf Scholz und Svenja Schulze die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Das Ziel ist, Klimaschutz und die sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft bis spätestens 2045 zu finanzieren. Dafür müssen Kapitalströme von den fossilen Ressourcen in Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Dorothee Martin, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Sustainable Finance-Strategie und unterstützt ihre ambitionierte Umsetzung. Gemeinsam mit der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben wir Sustainable Finance aus der Nische auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir wollen ein nachhaltiges Finanzsystem für die Bürgerinnen und Bürger und den Klimaschutz. Hierfür haben wir in der Bundesregierung ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept vorgelegt.

Wir haben eine bessere Nachhaltigkeit und Transparenz bei den Kapitalanlagen des Bundes durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der nächsten Wahlperiode fortsetzen bis wir nicht mehr in fossile Energieträger investieren. Weiterhin werden wir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in eine innovative Transformationsbank weiterentwickeln. Wir wollen eine verbesserte Aufsicht durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsexpertise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeberinnen und Kreditgeber sollen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken- und Wirkungen mehr Transparenz erwarten können. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache über das, was ‚nachhaltig‘ messbar bedeutet. Gerade in Corona-Zeiten muss die Sozialtaxonomie gemeinwohlorientiertes Unternehmertum einfacher machen.

Wir wollen Anlegerinnen und Anlegern die Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen durch eine ‚Nachhaltigkeitsampel‘ einfacher machen. Diese kann schrittweise auf alle Finanzprodukte ausgeweitet werden und würde Deutschland im Bereich von Sustainable Finance eine Vorreiterrolle ermöglichen.“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Rechte gegen Sperrung und Löschung ihrer Inhalte und Forscherinnen und Forscher erhalten Zugang zu Daten. Mit diesen ergänzenden Regelungen im Gesetz passen wir die Pflichten sozialer Netzwerke an die Erfahrungen der ersten Jahre an.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

„Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem wir ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren einführen. Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschung – auch nach den Hausregeln der Plattformen – wehren. Das soziale Netzwerk muss seine Entscheidungen dann überprüfen und begründen. Nutzerinnen und Nutzer haben dieses Recht auch dann, wenn das Netzwerk einen Inhalt wegen seiner Gemeinschaftsstandards und nicht nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht oder gesperrt hat.“

Johannes Fechner, recht- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Wir konkretisieren und vereinheitlichen die Berichtspflichten, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Auch die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements werden präzisiert, damit es künftig einfacher wird, rechtswidrige Inhalte zu melden. Zudem schärfen wir bei der Pflicht zur Benennung eines Zustellbevollmächtigten nach, da sich die Unternehmen noch immer zu oft der Zusammenarbeit entziehen.“

Florian Post, zuständiger Berichterstatter:

„Wir führen eine Forschungsklausel ein, mit der Plattformen in Zukunft auch gegenüber der Wissenschaft zur Auskunft über ihren Umgang mit Beschwerden und zu automatisierten Verfahren verpflichtet werden. Damit öffnen wir endlich die Daten-Blackbox der Plattformen ein Stück weit, um gesellschaftliche Kommunikationsprozesse untersuchen und besser verstehen zu können.“

Heute behandelt der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer werden. Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden früher geschützt. Mitbestimmungsrechte werden ausgeweitet und digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Beschäftigte sich zusammenschließen, einen Betriebsrat gründen und durch Tarifverträge geschützt sind, meistern sie Strukturveränderungen und Krisen besser. Betriebsräte sind immer an pragmatischen und zukunftsorientierten Lösungen interessiert. In der Pandemie haben Betriebsräte erneut unter Beweis gestellt, dass es Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat besser geht.

Das vereinfachtes Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, soll künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden können. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich.

Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen künftig gar keine Unterschriften mehr gesammelt werden. Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden wir weit früher schützen. Schon bevor sie eine Einladung versandt haben, sollen sie einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Außerdem werden wir die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit verbessern. Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz werden geregelt, wobei der Vorrang der Präsenzsitzung bleibt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen kümmern sich in Zukunft auch um Auszubildende über 25 Jahren und das Mindestalter für eine Wahl zum Betriebsrat soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Wir stärken Betriebsräte – sie haben es verdient.“

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 05.05.2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen. Dadurch sollen rund 1.460 Brauereien bundesweit entlastet werden. Bis Ende 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklären Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Entscheidung der Regierungskoalition auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die vielen Beschäftigten und ihre Familien in der regionalen Brauwirtschaft angesichts der großen Unsicherheiten brauchen.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Denn die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir fordern deshalb weiterhin, kleinen und mittleren Brauereien die Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Milliarden Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diesen hat der Landtag gemeinsam für Betriebe und Beschäftigte beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“

Unter dem Titel „Damit es jedes Kind packt“ haben die Bundesministerinnen Franziska Giffey und Anja Karliczek heute in Berlin ein Aktionsprogramm zum Weg aus der Corona-Pandemie vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Rechtsanspruch auf einen Platz an der Ganztagsschule, den Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ab 2026 bekommen sollen.

Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den angekündigten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ausdrücklich. Nach der Kita klafft für viele Familien eine Betreuungslücke auf, welche jetzt geschlossen wird. Dadurch gewinnen am Ende alle: Die Kinder erhalten eine enorme Chance, da sie gerade in der Anfangszeit ihres Schullebens noch besser gefördert werden können. Eltern werden entlastet und sind beruflich flexibler.

Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Frühjahr 2018 ist bekannt, dass der Bund den Rechtsanspruch einführen wird. Und seit diesem Zeitpunkt fordern wir von der Landesregierung hier in NRW ebenfalls ein Bekenntnis zu diesem Ziel. Wir müssen beim Ganztagsausbau endlich vorankommen und in die Planungen einsteigen. Doch von Ministerin Gebauer hören wir seit nun mehr als drei Jahren nur, warum der Rechtsanspruch aus ihrer Sicht nicht umzusetzen ist. Die Landesregierung verschläft unter dem Deckmantel finanzieller Fragen die inhaltliche Weiterentwicklung des schulischen Ganztags.

Als Opposition haben wir immer wieder versucht, die Landesregierung zum Handeln zu bringen. Unseren Antrag auf Erarbeitung eines Zukunftsplans für den Ganztag wurde jedoch abgelehnt. Und auch unseren Antrag zu einem Ganztags-Gipfel mit Bund, Land, Kommunen, Trägern und Gewerkschaften haben sie nicht angenommen.

Der Offene Ganztag ist seit 15 Jahren ein rechtliches Provisorium, bis heute hat er keinen Gesetzesrang, keine verbindlichen Qualitätsstandards oder einheitlichen Gebührensatzungen. Es ist immer noch vieles den Verantwortlichen in den Einrichtungen überlassen – und zu verdanken. Alle das haben Ministerpräsident Laschet und Bildungsministerin Gebauer von der Oppositionsbank aus noch kritisiert. Seit ihrer Regierungsübernahme wollen sie davon nichts mehr wissen.

Wir fordern auch weiterhin eine Ganztagsoffensive und endlich einen Gesetzesrang für die OGS. NRW sollte beim qualitativen und quantitativen Ausbau des Ganztags voranschreiten und nicht hinterherhinken. Hierbei müssen die Kommunen endlich mit einbezogen werden. Sie sind es, die den Ausbau am Ende stemmen müssen. Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig der Ganztag für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien ist.“

Zur heutigen Anhörung über den aktuellen Sozialbericht 2020 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit bleibt eine zentrale Aufgabe für die Politik in NRW. Das bestätigt der aktuelle Sozialbericht eindrücklich. Nach wie vor gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen massive Ungerechtigkeiten, mit denen die Menschen tagtäglich konfrontiert sind.

In NRW lebt fast jedes fünfte Kind in Familien, in denen das Geld knapp ist und die Eltern Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Das muss sich ändern. Deswegen fordern wir schon seit langem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Gravierend ist auch, dass die Ungleichheiten beim Einkommen der Menschen steigen. Hier sind Frauen häufiger von relativer Einkommensarmut betroffen als Männer. Sie arbeiten deutlich häufiger für Niedriglöhne. Deswegen brauchen wir mehr Tarifverträge. Wir erwarten von der schwarz-gelben Landesregierung, dass sie handelt.“

Josef Neumann:

„Auch die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sind besorgniserregend. Es darf nicht sein, dass Menschen, die schon wenig verdienen auch noch dadurch zusätzlich bestraft werden, dass sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Hier muss die Landesregierung dringend handeln und den sozialen Wohnungsbau massiv stärken. Auch die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist viel zu hoch. Es braucht mehr Einsatz für das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Im Ergebnis macht der Sozialbericht NRW deutlich, dass vor allem eine gute Bezahlung hilft, damit die Menschen von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben und wohnen können. Wir fordern daher von der Landesregierung, dass sie Konsequenzen aus dem Sozialbericht zieht und die Eindämmung der Armut endlich zu einem Schwerpunkt ihres Handelns macht.“

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht.

Angelika Glöckner:

„Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Vor uns liegt jetzt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis. Das heißt: Jeder und jede Achte lebt mit Beeinträchtigungen. Diese sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Umso wichtiger ist es daher, dass wir von der SPD-Fraktion im Bundestag uns weiterhin dafür stark machen, diesen Menschen Teilhabe in der Arbeitswelt genauso zu ermöglichen wie gesellschaftliche Teilhabe. Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre können wir festhalten, dass es vier gute Jahre waren, in denen viele Barrieren abgebaut und Teilhabe selbstverständlicher wurde. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Deswegen ist unser Erfolg auch Ansporn und Verpflichtung, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Der Bundestag verabschiedet heute die fünfte Novelle der Handwerksordnung. Damit stärken wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handwerk den Rücken.

Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

„Wir setzen uns für eine höhere Tarifbindung im Handwerk ein: Die Aufgabe der Innungen, sich als Tarifpartner zur Verfügung zu stellen, wird deutlicher betont. Das ist notwendig, denn nur noch 30 Prozent der Arbeitsverträge im Handwerk sind tarifvertraglich geregelt. Da verwundert es nicht, dass dringend benötigte Fachkräfte fehlen. Das Handwerk verliert für junge Menschen und für gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr und mehr an Attraktivität.

Zudem flexibilisieren wir mit dem Gesetz das Meisterprüfungswesen. Das ist nötig, weil auf der einen Seite der Anspruch an die Prüfungen gestiegen ist und auf der anderen Seite es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch Anpassungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgenommen werden: So werden der Meisterprüfungsausschuss und die Prüfungskommission paritätisch besetzt und Gewerkschaften haben ein Vorschlagsrecht für die Besetzung. Darüber hinaus müssen Prüfungsergebnisse nun zügiger bekanntgegeben werden. Hier kam es häufiger zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten.

Hintergrund für die Novelle ist die Wiedereinführung des Meisterbriefes in zwölf Gewerke, die wir 2019 beschlossen hatten. Dieses machte weitere Anpassungen in der Handwerksordnung und in anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nötig, die wir mit dem aktuellen Gesetz ebenfalls nachvollziehen.“