Seit 50 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Die von der ersten sozialliberalen Koalition begonnene Städtebauförderung ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Stadtentwicklung. Es war immer eine Stärke des Programms, dass unter dem Dach der Städtebauförderung die Entscheidungen vor Ort getroffen worden sind. Auf diesem Weg haben mittlerweile 3.900 Kommunen eine Zukunftsperspektive entwickeln können. Genau diese Dynamik gilt es während und nach der Pandemie zu nutzen, um unsere Städte zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:

„Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklung des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert. Jeder Euro, der in die Städtebauförderung investiert wird, löst weitere sieben Euro in überwiegend im regionalen Handwerk aus. Hinter der vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt angestoßenen Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm zu begreifen.

Der morgige bundesweite Tag der Städtebauförderung fällt in diesem Jahr pandemiebedingt ganz anders aus. Ausgerechnet zum 50. Jahrestag der Städtebauförderung können die zahlreichen guten Projekte nicht besichtigt, bestaunt oder bespielt werden. Aber die Pandemie hat uns auch aufgezeigt, dass wir die Stadtentwicklung weiterentwickeln müssen. Besonders unsere Innenstädte müssen wir ertüchtigen, damit sie auch zukünftig Orte von Handel, Kultur, Erlebnis und Wohnen bleiben. Urbanisierung, digitale Transformation, demografischer Wandel, Klimawandel und zusätzlich die COVID-19-Pandemie stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Mit rund 790 Millionen Euro jährlich haben wir die Städtebauförderung seit Jahren auf Rekordniveau. Angesichts der Herausforderungen wollen wir diese Investitionen erhöhen und verstetigen. Mit einer Weiterentwicklung des Programms zur Städtebauförderung können wir einen Beitrag im Wandel leisten.“

Zu dem Vorstoß von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs zu verkürzen, um dadurch mit Blick auf mögliche Urlaubspläne entsprechende Anreize zu schaffen, und den damit einhergehenden Planungen durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorstoß birgt unnötige Risiken. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollte der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca möglichst bei zwölf Wochen liegen, um bestmöglichen Impfschutz zu erzielen. Bei zwölf Wochen Abstand steige die Wirksamkeit laut dem Fachmagazin ‚The Lancet’ auf 81 Prozent, während sie bei weniger als sechs Wochen nur bei etwa 55 Prozent liege.

Dass die beiden Gesundheitsminister mit ihren Initiativen für eine Verkürzung des Impfintervalls jetzt also eine potenzielle Wirksamkeitsminderung des Impfstoffes in Kauf nehmen, zeugt nicht von hohem Verantwortungsbewusstsein.

Darüber hinaus ist ihre Initiative ein Schlag ins Gesicht für all jene, die bisher noch nicht einmal über einen Erstschutz verfügen. Mit der Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca steht dieser Impfstoff nun einer größeren Gruppe von Menschen für eine Erstimpfung zur Verfügung. Das muss gegenüber einer Zweitimpfung zu Gunsten möglicher Urlaubspläne absoluten Vorrang haben. Ich bin davon überzeugt, dass bei den unter 60-Jährigen insgesamt eine große Bereitschaft besteht, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Es stehen noch viele jüngere Generationen für eine Erstimpfung in der Warteschlange. Sie für die Urlaubsplanungen anderer weiter warten zu lassen, halte ich für moralisch nicht vertretbar.“

Gestern hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr neustes Kommunalpanel veröffentlicht. Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefs-Volkswirtin der KfW, erklärt hierin: „Den Kommunalfinanzen droht Long-Covid.“ Die KfW sorgt sich um drohende Kürzungen von Investitionsausgaben, wodurch der Investitionsrückstand weiter steigen würde. Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen haben den Kommunen dabei geholfen, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zumindest teilweise auffangen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalfinanzen nicht unter Langzeitfolgen der Corona-Krise leiden. Das beste Medikament gegen Long-Covid in den Kommunen sind echte Finanzhilfen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.

Es braucht eine Zusage der Landesregierung, dass sie Kommunen unter den Rettungsschirm nimmt. Leider beschränkt sich die Landesregierung weiter darauf, den Kommunen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen. Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs nur als Kredit geflossen.

Viele Kommunen in NRW leiden aber bereits jetzt unter einer Schuldenlast. Was sie nicht brauchen, sind mehr davon. Statt hier für Abhilfe zu sorgen, packen Ministerpräsident Laschet und Ministerin Scharrenbach nur noch eine Schippe neuer Schulden oben drauf.

Konkret braucht es einen Ausgleich für die Gewerbesteuereinbrüche der Kommunen in 2021 und den folgenden Jahren. Darüber hinaus dürfen die Kommunen nicht unter dem Einbruch der Konjunktur bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz leiden. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss. Längst überfällig ist eine Lösung für die Altschulden der Kommunen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat längst Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Diese werden von der CDU/CSU in Berlin blockiert. Die Landesregierung muss deswegen ihre bräsige Bequemlichkeit bleiben lassen und endlich an die Arbeit gehen.“

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Die Aussagen der KfW können hier nachgelesen werden.

Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Bärbel Bas:

“Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Wir sollten allen Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen. Ich begrüße, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf dieses Ziel verständigt haben und schon jetzt beginnen, die Impfung von Jugendlichen vorzubereiten.”

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Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz für einen zukunftsorientierten Ausbau der Telemedizin. Dieser beinhaltet auch die künftige Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch ist es uns gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz erweitern wir zudem den Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, da wir gerade die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen. Sicher und effektiv.“

Heimische SPD-Abgeordnete kritisieren Verkehrsminister Scheuer

In einem Schreiben an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble kritisieren die heimischen SPD-Abgeordneten Dr. Wiebke Esdar(Bielefeld), Dr. Matthias Miersch (Hannover-Land II), Achim Post (Minden-Lübbecke I), Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg II – Schaumburg) die seit Jahren unzureichende Informationspolitik von Bundesminister Andreas Scheuer und seines Staatssekretärs Enak Ferlemann.

Die Abgeordneten schreiben, dass das Ausbauvorhaben Hannover-Bielefeld unter besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinde. Dies beträfe vor allem die Ausgestaltung des Verfahrens auch unter dem Aspekt der Beschleunigung. Nach Auffassung der Abgeordneten komme den politischen Vertreterinnen und Vertretern und den Bundestagsabgeordneten der Region eine besondere Bedeutung zu, da sie häufig Mittler zwischen Ministerien, Behörden und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind.

Für die Akzeptanz dieses Bauprojektes seien ihrer Auffassung nach zwingend eine Vertrauensgrundlage durch größtmögliche Transparenz aller Beteiligten und ein offener Dialog notwendig.

Die Abgeordneten führen aus: „Immer wieder mussten wir (…) das Gegenteil erleben. Immer wieder sind nach unserer Auffassung unzureichende Antworten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und seinem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann gegeben worden. Klare Fragen von uns Abgeordneten wurden mehrfach entweder gar nicht oder widersprüchlich vom Bundesverkehrsministerium (…) beantwortet. Das ist für uns nicht länger hinnehmbar.“

Die Abgeordneten haben deshalb den Bundestagspräsidenten umfassend informiert. Schließlich sei es, so die Abgeordneten abschließend, „für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und das Gelingen der Verkehrswende unerlässlich, dass alle Beteiligten sich der Transparenz und des offenes Dialoges verpflichtet“ fühlten. Sie möchten deshalb, dass Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble den Verkehrsminister ersuche, in Zukunft Auskünfte zu erteilen, die „der Bedeutung dieses für ganz Deutschland wichtigen Verkehrsprojektes und unserer Aufgabenerfüllung als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gerecht“ werden.

Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.

Kirsten Lühmann:

„Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die unverschuldete Schieflage vieler Nahverkehrsunternehmen in der Corona-Krise darf nicht zu einer kurzfristigen oder gar dauerhaften Einschränkung des Angebots führen. Es gibt auch jetzt zahlreiche Menschen die auf ein gutes Angebot im Nahverkehr angewiesen sind und die lassen wir nicht hängen.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat Minister Lienenkämper angekündigt, dass sich die Landesregierung bei der Grundsteuer-Reform für das Modell des Bundes entschieden hat. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist klar, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Seit 2019 liegt hierzu ein Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor, dem sich eine Vielzahl von Bundesländern angeschlossen haben. Als letztes Bundesland überhaupt hat nun auch Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung getroffen.

Hierzu erklären Christian Dahm (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter) und Michael Hübner (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW):

„Endlich bekommen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gewissheit, nach der sie so lange verzweifelt gerufen haben. Nach drei Jahren hat sich die Landesregierung auf eine Reform der Grundsteuer einigen können. Das ist grundsätzlich gut. Allerdings stellt sich die Frage, wieso das eigentlich drei Jahre gedauert hat.

Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz liegt seit guten zwei Jahren vor. Vor allem die FDP wollte sich dem Scholz-Modell nicht anschließen, wie sie erst vor Kurzem bestätigt hat. Nun haben sie ihre Blockade offensichtlich aufgegeben. Das ist wichtig für unsere Städte und Gemeinden, die auf die Neuregelungen angewiesen sind. Für sie ist die Grundsteuer eine wesentliche Einnahmequelle im kommunalen Haushalt. Insofern ist die Klarheit für sie ein Befreiungsschlag.

Doch der Streit in der Koalition hat viel zu viel Zeit gekostet. Wir hätten die Reform schon längst auf den Weg bringen und umsetzen können. Es zeigt sich wieder einmal, dass Ministerpräsident Laschet diese Landesregierung nicht im Griff hat und die einstigen Partner längst ein zerstrittenes Pärchen sind.“

Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion der Impfstoffe auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Bärbel Bas:

„Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion dieser lebenswichtigen Güter auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Aktuell limitieren die begrenzten Herstellerkapazitäten eine weltweite Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika. Unser Ziel muss es sein, weltweit große Teile der Bevölkerung gegen das Virus zu immunisieren, um Mutationen des Virus vorzubeugen, denn die Pandemie bleibt eine globale Herausforderung.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die USA und Europa ihren Widerstand gegen den Antrag Indiens und Südafrikas, den sogenannten TRIPS-Waiver, aufgegeben haben oder sich zumindest gesprächsbereit zeigen. Der Antrag fordert, die Patentrechte für die Zeit der Pandemie aufzuheben. Eine befristete Lockerung des Patentrechts bietet die Chance, die Produktionskapazitäten weltweit schnell auszubauen.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendliche hat die Bertelsmann-Stiftung darüber berichtet, wie es jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren in der Pandemie geht. Die wichtigsten Ergebnisse: Seit dem zweiten Lockdown fühlen sich über 90 Prozent von ihnen nicht wirklich gehört. Gut 58 Prozent gehen davon aus, dass ihre Situation für die Politik kaum eine Rolle spielt. Und 64 Prozent von ihnen fühlen sich psychisch belastet. Knapp 61 Prozent fühlen sich einsam. Ein Drittel gibt an, seit der Pandemie größere finanzielle Sorgen zu haben. Je belasteter die Jugendlichen finanziell und emotional sind, desto größer ihre Zukunftsängste und desto geringer ihr Vertrauen in die Politik. Jugendliche, die es ohnehin schwer haben, verlieren am meisten in Sachen Bildung und Bindung.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wenn sich junge Menschen von der Politik nicht gehört fühlen, hat die Politik ihre Kernaufgabe nicht erfüllt. Die Landesregierung muss endlich handeln und jungen Menschen eine Perspektive geben. Als Auftakt für einen wirklichen Dialog brauchen wir einen landesweiten Kinder- und Jugendgipfel. Noch ist es dafür nicht zu spät.  Es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Alltag ernsthaft und nachhaltig zu beteiligen. Außerdem ist es wichtig, dass wir diejenigen, die am stärksten belastet sind, besser unterstützen.

Das Corona-Aufhol-Paket, dass der Bund auf Initiative der SPD aufgelegt hat, ist dafür ein wichtiger Schritt. Eine Milliarde Euro wird in das Aufholen von Lernrückständen investiert. Besonders freut mich der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für bedürftige Familien, mit dem auch der Zugang zur individuellen Lernförderung erleichtert wird. Kinder und Jugendliche sind in dieser Pandemie viel zu oft nur als Schülerinnen und Schüler wahrgenommen worden. Sie haben aber auch ein Recht auf Freizeit. Darum ist es wichtig, dass eine weitere Milliarde Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten eingesetzt wird.

Es ist gut, dass der Bund die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlässt und eigene Beiträge und Maßnahmen erwartet. Als SPD-Fraktion machen wir dafür konkrete Vorschläge: Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen Neustart anbieten, um die Folgen der Pandemie hinter sich lassen zu können. Mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm wollen wir Angebote der Jugendverbände unterstützen und für ein Jahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein finanzieren. Außerdem erwarten wir vom Land außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen und die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Auch die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sind sinnvoll.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichtete die Landesregierung, dass sie zum laufenden Beratungsverfahren zur Neuregulierung der Grunderwerbsteuer keinen Änderungsantrag einbringen möchte. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf das Gesetz zu nehmen und damit Familien zu entlasten. Auch Planungen zur generellen Senkung der Grunderwerbsteuer, die auf Landesebene beschlossen werden könnten, liegen nicht vor.

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ministerpräsident hält sein Wort nicht. Im Wahlkampf und auch während der Regierungszeit hat er immer wieder versprochen, Familien in NRW zu entlasten und sie beim Hausbau zu unterstützen.

Bei der nun im Bundesrat anstehenden Änderung der Grunderwerbsteuer hätte NRW die Gelegenheit gehabt, die versprochene Steuersenkung für Familien einzubringen. Doch es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, dieses Ziel zu erreichen. Damit ist endgültig klar, dass bisherige Aussagen der Landesregierung, eine bundeseinheitliche Lösung zu verfolgen, nur Ablenkungsmanöver waren.

Auch eine generelle Senkung der Steuer, die NRW ohne den Bund umsetzen könnte, ist nicht auf den Weg gebracht worden. Es wird also deutlich, dass die Landesregierung die versprochene Steuersenkung in Wahrheit gar nicht umsetzen will, da sie auf die Einnahmen angewiesen ist. Das ist Wortbruch mit Ansage.“

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In der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses wurden heute Sachverständige zur Einführung eines Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angehört. Bislang gilt in NRW noch das Bundesgesetz von 1953. Derzeit werden zwei Entwürfe für ein landeseigenes Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat hierzu im November 2020 einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Ein Entwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz folgte im Januar 2021.

Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sven Wolf:

„Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

Hartmut Ganzke:

„Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“