Eine Reform des Europawahlrechts soll die Abstimmungen weiter demokratisieren. Allerdings liegt derzeit kein Zeitplan zur Umsetzung in Deutschland vor. Zudem droht angesichts der Bundestagswahl weitere Zeit verloren zu gehen. Die SPD startet jetzt eine neue Initiative auf Bundes- und EU-Ebene, wie in einem Gespräch zwischen den Spitzen der SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Rolf Mützenich und Jens Geier, am Mittwoch deutlich wurde.

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ein starkes Europa ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Grundvoraussetzung für Frieden und Wohlstand. Entscheidungen in Brüssel und Straßburg bestimmen das Leben der Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße. Deswegen ist breite Akzeptanz und Legimitation der europäischen Institutionen unerlässlich. Ein wichtiger Schritt dahin ist die Reform des Europawahlrechts, wie sie der EU-Rat auf Initiative des Europaparlaments bereits beschlossen hat.

Die Umsetzung scheiterte bisher allerdings an der Ratifizierung unter anderen durch Deutschland. Das liegt an der Verweigerungshaltung der Grünen in Bund und Ländern. Ohne die Zustimmung der Bundesländer, in denen Grüne mitregieren, bekommt die Reform hierzulande nicht die nötige Mehrheit im Bund. Damit Deutschland bei der weiteren Demokratisierung Europas nicht weiter als Bremser dasteht, fordere ich die Grünen in Deutschland auf, sich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode uns anzuschließen und die Ratifizierung nicht länger zu blockieren. Bisher müssen wir jedoch feststellen, dass die Parteivorsitzenden der Grünen Annalena Baerbock und Robert Habeck kein Interesse an diesem wichtigen Thema haben.“

Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten:

„Die Wahlen zum Europäischen Parlament sollen sichtbarer und demokratischer werden. Dafür hat das EU-Parlament seit 20 Jahren immer wieder die dringend notwendige Reform des Europawahlrechts vorangetrieben. Vor drei Jahren war es Europäischem Parlament und Rat endlich gelungen, eine Reform auf den Weg zu bringen. Doch die Ratifizierung des europäischen Gesetzes ist in Deutschland bisher vor allem an der Blockade der Grünen gescheitert.

Wir begrüßen sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion die längst überfällige Ratifizierung auch nach der Bundestagswahl im September weiterhin als eine ihrer Prioritäten angehen möchte. Wir appellieren an die Grünen, in der neuen Legislaturperiode des Bundestages ihre europapolitische Blockade aufzugeben und fordern die grüne Europafraktion auf, dies auf nationaler Ebene ebenfalls einzufordern. Derzeit ist Deutschland hierbei eines von Europas Schlusslichtern. Daneben haben nur Spanien und Zypern die Ratifikation noch nicht abgeschlossen.“

Um die Corona-bedingten Einnahmeausfälle im Öffentlichen Personennahverkehr zu kompensieren, stellt der Deutsche Bundestag noch einmal eine Milliarde Euro zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Regionalisierungsmittel zu diesem Zweck einmalig um 2,5 Milliarden Euro erhöht.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Fraktion steht fest hinter dem Öffentlichen Nahverkehr und mit dieser Milliarde für die Länder in 2021 bekräftigen wir das noch einmal. Die Zuständigkeit für die Finanzierung des ÖPNV liegt grundsätzlich bei den Ländern. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass die Länder ebenfalls Ihrer Zusage nachkommen, den ÖPNV in gleichem Umfang bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Mit gemeinsamen Anstrengungen wird der ÖPNV zum wichtigen Baustein der Mobilitätswende.“

Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:

„Die Einbrüche der Fahrgastzahlen in der Corona-Pandemie setzen den Öffentlichen Personennahverkehr weiterhin massiv unter Druck. Deshalb braucht es mit dem zweiten ÖPNV-Schutzschirm das nachhaltige Bekenntnis des Bundes und der Länder, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer wiederzuerlangen, braucht es zudem eine Imagekampagne für den sicheren ÖPNV und neue Ansätze für die Finanzierung des Betriebes sowie des Ausbaus unseres ÖPNV, um ihn zukunftsfest über den Status Quo hinaus zu gestalten.“

Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Landesregierung und Digitalminister Pinkwart erklärt Christina Kampmann, digitalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Digitalminister Pinkwart verspricht uns seit nunmehr vier Jahren, dass er die Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Verwaltung vorantreiben wird. Von Fortschritt kann jedoch nicht die Rede sein. Stattdessen rügt der Landesrechnungshof die Landesregierung für zu hohe Ausgaben bei zu wenigen Ergebnissen. Kurzum: Die Landesregierung hinkt bei den selbst gesteckten Zielen hinterher. Leider überraschen uns die Aussagen des Landesrechnungshofes nicht. Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach vier Jahren der schwarz-gelben Landesregierung eine digitale Wüste.

Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass Minister Pinkwart die Digitalisierung der Verwaltung zur Chefsache erklärt. Dabei darf die Landesregierung die Kommunen nicht weiter alleine lassen. Statt großer Überschriften brauchen wir klare Konzepte. Um den Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die nötige finanzielle Sicherheit zu geben, fordern wir außerdem einen Förderfonds in Höhe von 250 Millionen Euro.“

Im Innenausschuss des Landtags NRW fand heute auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion eine umfangreiche Anhörung über den Zustand der nordrhein-westfälischen Kriminalpolizei statt. In den letzten Jahren konnten zunehmend Klagen über eine  deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei der Kripo vernommen werden. Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In der heutigen Anhörung konnten alarmierende Signale wahrgenommen werden. Die Kriminalpolizei musste sich in letzter Zeit immer wieder neue Aufgaben und Belastungen stellen. Trotzdem wurden ihre Strukturen nicht entsprechend angepasst. Neue, sich ins Internet verlagernde Kriminalitätsphänomene, komplexere tatsächliche und rechtliche Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit und damit einhergehend zunehmende personelle Engpässe und eine Überalterung des Personals – die Herausforderungen für die Kripobeamtinnen und -beamten wachsen immer weiter an.

Das alles führt zu hoher Mehrarbeit und Überlastung bei der Kriminalpolizei. Am Ende geht das auf Kosten der Qualität ihrer Arbeit und führt letztlich zu Sicherheitslücken. Nordrhein-Westfalen hat nicht ohne Grund die niedrigste Aufklärungsquote unter den Flächenländern.  Dies musss  sich ändern.

Innenminister Reul muss die sichtbar gewordenen Defizite ernst nehmen und hier gegensteuern. Noch in der letzten Wahlperiode kündigte die damalige CDU-Opposition vollmundig Änderungen zum Beispiel bei der Ausbildung an. Davon ist in ihrer Regierungsarbeit wenig übrig geblieben. Vielmehr kommen derzeit von der Landesregierung leider entgegengesetzte Signale. Nach einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags sollen die Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter im kommenden Jahr sogar um 160 Stellen sinken. Ein verheerendes Signal für diejenigen Menschen, die durch ihre Arbeit täglich Sorge dafür tragen, dass wir alle sicher leben können.“

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In einer gemeinsamen Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses fand heute eine Sachverständigenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion zur Bekämpfung von Bandenkriminalität bei der Sprengung von Geldautomaten statt. Im Jahr 2020 gab es in Nordrhein-Westfalen 176 Geldautomatensprengungen – ein neuer Höchststand. Alleine der Beuteschaden beläuft sich laut Angaben der Landesregierung auf über 5 Millionen Euro. Zusätzlich sind durch die Sprengungen Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden. Bei den Tätern handelt es sich um zumeist aus den Niederlanden stammende Banden aus dem Großraum Amsterdam-Utrecht.  

Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Täter gehen bei den Sprengungen von Geldautomaten immer brutaler und rücksichtsloser vor. Sie nutzen auch zerstörerischen Festsprengstoff für ihre Taten und gefährden damit wissentlich das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Anwohnenden und Passanten. Durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen der niederländischen Banken weichen die Täter immer öfter auch nach Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ist somit deutschlandweit zum Brennpunkt bei den Automatensprengungen geworden.

Die heutige Anhörung zeigt die Brisanz dieses Kriminalitätsphänomens noch einmal deutlich auf. Die Sachverständigen begrüßen unsere Anregungen für eine Ausweitung von technischen Schutzmaßnahmen. Insbesondere der verstärkte Einsatz von Techniken, die im Falle einer Sprengung Geldnoten verkleben und damit unbrauchbar machen, wurde als vielversprechend angesehen. Einig waren sich die Experten außerdem, dass insbesondere eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ein Schlüssel zum Erfolg sein kann. Weniger Automaten aufzustellen und damit vor Kriminellen zurückzuweichen wäre hingegen ein falsches Signal.

Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss endlich handeln. Entgegen der von Innenminister Reul immer wieder vorgetragenen ‚Null-Toleranz-Strategie‘ ist hier nämlich eine gefährliche Sicherheitslücke in NRW entstanden. Die Täter dürfen nicht länger das Gefühl haben, in Nordrhein-Westfalen leichte Beute machen zu können.“

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gab es einen aktuellen Ist-Stand der finanzierten Ausgaben aus dem NRW-Rettungsschirm. Der Rettungsschirm des Landes beläuft sich auf insgesamt 25 Milliarden Euro. Davon wurden bislang insgesamt rund 6.233 Millionen Euro ausgegeben (im Jahr 2020 5.326,9 Millionen Euro und im Jahr 2021 906,2 Millionen Euro).

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Bericht liegt uns nun eine umfassende Darstellung der Ausgaben aus dem Rettungsschirm vor. Und diese Übersicht zeigt vor allem eins: Wie wenig diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen investiert hat. Gerade in der Krise kommt es aber darauf an, dass den Menschen geholfen wird. Ansatzpunkte gibt es genug. Die Kommunen sind beispielsweise stark von Einbrüchen der Gewerbesteuer betroffen, viele Wirtschaftszweige liegen am Boden und die Familien haben kaum Unterstützung erhalten. Statt in die Zukunft Nordrhein-Westfalens zu investieren, spart die Landesregierung jedoch lieber und stopft die eigenen Haushaltslöcher.

Einige der aus dem Rettungsschirm finanzierten Ausgaben sollen außerdem das Versagen der Landesregierung in den vergangenen vier Jahren kaschieren. Das sieht man beispielsweise am Sofortausstattungsprogramm zur Digitalisierung von Schulen. Hier ist in den letzten Jahren schlichtweg zu wenig passiert. Doch ohne einen langfristigen Plan verpuffen die eingesetzten Millionenbeträge auch nach kurzer Zeit wieder. Eine nachhaltige Strategie ist bei der Landesregierung nicht zu erkennen. Wieso die Eltern und Kommunen bei der Erstattung von Kita- und OGS-Beiträgen so lange alleine gelassen wurden und jetzt mit einem halbgaren Kompromiss abgespeist wurden, ist angesichts der noch vorhandenen 18 Milliarden Euro vollkommen unverständlich.

Mit unserem Antrag für einen sozialen und wirtschaftlichen Neustart von einem Volumen von 10 Milliarden Euro wollen wir, dass sie die Mittel aus dem Rettungsschirm zur Unterstützung der Menschen, der Kommunen und der Wirtschaft einsetzt. Nur so kann es Nordrhein-Westfalen gelingen, nach der Pandemie neu durchzustarten. Und diesen sozialen Neustart brauchen wir. Mit unseren Leitanträgen zu Arbeit und Wirtschaft, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege haben wir sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie der Neustart in NRW aussehen und gelingen kann. In der kommenden Woche wird das Plenum dann auch unseren vierten Leitantrag für eine neue Wohnungspolitik beraten.“

Heute wird der Deutsche Bundestag mehrere Verschärfungen im Strafgesetzbuch abschließend beraten. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schließen wir gezielt bestehende Strafrechtslücken. Damit können wir Kriminalität effektiver bekämpfen und Bürgerinnen und Bürger besser schützen.

  • „Um insbesondere Frauen, die von ihren Ex-Partnern attackiert werden, strafrechtlich besser zu schützen, setzen wir die Schwelle für die Strafbarkeit bei Stalking herab. Damit reicht für eine Verurteilung des Täters zukünftig eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Opfers aus. Wir weiten den Straftatbestand zudem aus: Künftig werden etwa die ungewollte Bestellung von Waren, das Ausnutzen von Daten oder Online-Mobbing strafbare Handlungen.
  • Aus Gesprächen mit Aussteigerinnen und Prozess-Aussagen wie im Stuttgarter Paradise-Prozess wissen wir, dass Zwangsprostitution in Deutschland weit verbreitet ist. Mit einem Ausstiegsprogramm von 20 Millionen Euro und einer Verschärfung der Freier-Strafbarkeit gehen wir dagegen vor. Künftig macht sich ein Freier strafbar, wenn er leichtfertig verkennt, dass es sich bei der Prostituierten um eine Zwangsprostituierte handelt – etwa, wenn die Frau Verletzungen aufweist oder offensichtlich gezwungen wird.
  • Gerade von Rechtsradikalen und ihren Hetzkampagnen gehen große Gefahren für unsere Gesellschaft aus. Deshalb stärken wir Bevölkerungsgruppen, die attackiert werden durch einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Wer durch Schreiben Bevölkerungsgruppen verbal angreift, macht sich künftig strafbar.
  • Gefährlich ist auch das Verbreiten von sogenannten Feindeslisten. Damit beabsichtigen insbesondere Rechtsradikale, die auf den Listen stehenden Bürgerinnen und Bürger Angriffen auszusetzen. Das Verbreiten solcher Feindeslisten ist zukünftig ebenfalls strafbar.
  • Um den Verkauf von Drogen, Kinderpornografie oder Waffen auf illegalen Handelsplattformen wirksam bekämpfen zu können, schaffen wir den Straftatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen. Damit kann bestraft werden, wer durch das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform dazu beiträgt, dass diese illegalen und für die Opfer so traumatischen Geschäfte betrieben werden können.

Klar ist aber auch, dass mit dem Strafrecht allein nicht mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Deshalb freuen wir uns sehr, dass der Pakt für den Rechtsstaat ein voller Erfolg war: Mit 220 Millionen Euro vom Bund haben die Länder über 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen und besetzt. Das ist gut für die effektive Kriminalitätsbekämpfung. Auch verschärfte Gesetze bringen nur dann mehr Sicherheit, wenn bei Polizei und Justiz ausreichendes Personal vorhanden ist.“

Wir verbessern die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Stalking: Künftig gibt es niedrigere Hürden für die Verurteilung von Stalkern. Zum besseren Schutz von Zwangsprostituierten verschärfen wir die Freierstrafbarkeit und investieren in ein Ausstiegsprogramm.

Dirk Wiese:

„Stalker bedrohen, belästigen und verfolgen ihre Opfer häufig über ein lange Zeit. Dieser Psychoterror kann traumatische Folgen für die Opfern haben. Der SPD-Fraktion im Bundestag liegt ein besserer Schutz der Opfer sehr am Herzen. Bislang konnte Stalking aufgrund zu hoher Hürden nur selten bestraft werden. Deswegen senken wir die Hürden für eine Verurteilung deutlich ab. Dabei beziehen wir künftig das sogenannte Cyberstalking mit ein, das im Netz oder über Apps stattfindet.

Zudem verbessern wir den Schutz von Zwangsprostituierten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen für ihre Zuhälter arbeiten müssen. Die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution verschärfen wir deutlich. Gleichzeitig konnte die SPD-Fraktion im Bundestag ein Ausstiegsprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro durchsetzen. Dieses Programm soll insbesondere schwangere Prostituierte und schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen.“

Mit der Neuregelung des Mietspiegelrechts,  die der Bundestag heute abschließend berät, stärkt die Koalition die Rechte der Mieterinnen und Mieter. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Durch die Reform stärkt die SPD-Fraktion im Bundestag die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Wir erhöhen die Beweiskraft von Mietspiegeln und machen sie rechtssicherer, indem wir ihre Datengrundlage verbessern und die Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit umkehren: Künftig wird davon ausgegangen, dass ein Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht – bis der Vermieter das Gegenteil beweist. Der unsäglichen Praxis von Vermietern, Mietspiegel vor den Gerichten anzugreifen, um Mieterhöhungen durchsetzen zu können, treten wir damit entschieden entgegen.

Wir sind froh, im Kampf gegen den dramatischen Anstieg der Mieten nun die CDU/CSU-Fraktion zu einem wichtigen Schritt bewegt zu haben. Weitere Maßnahmen, wie die Einführung eines bundesweiten Mietenmoratoriums, die Herabsenkung der Kappungsgrenze und die Verschärfung des Mietwuchers müssen jedoch folgen, um das Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen. Zu diesen Schritten war unser Koalitionspartner leider nicht bereit. Hierfür ist eine politische Mehrheit jenseits der Union erforderlich.“

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich eine Mietspiegelerstellungspflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern durchgesetzt – gegen die CDU/CSU-Fraktion. Der Verhandlungserfolg ist eine wesentliche Verbesserung für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland. In über 80 der 200 größten deutschen Städte, gibt es derzeit keine gültigen Mietspiegel – darunter Städte wie Würzburg oder Düsseldorf, in denen eigentlich die Mietpreisbremse gilt. Liegt aber kein gültiger Mietspiegel vor, haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse ist dann faktisch unwirksam. Das wird sich in Zukunft ändern.“

Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz abschließend beraten. Damit ebnen wir den Weg in ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2045. Eine faire Aufteilung der Mehrkosten der CO2-Kosten beim Heizen scheiterte leider am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Sören Bartol:

„Wir haben hart und bis zuletzt für eine faire Aufteilung der Mehrkosten beim Heizen durch die CO2-Bepreisung gestritten. Wir wollen schließlich Eigentümer dazu bringen, klimafreundlich zu sanieren – Eigentum verpflichtet. Am Ende konnten wir sogar die Minister der Union von einer gerechten Aufteilung überzeugen. Trotzdem war der Widerstand der Immobilienlobbyisten in der CDU-Fraktion letztlich zu groß. Sie haben sich mit Händen und Füßen gegen eine faire Lastenverteilung gewehrt. Leidtragende dieser Klientelpolitik sind die Millionen Mieterinnen und Mieter. Damit wir noch zu einer fairen Aufteilung kommen, brauchen wir künftig eine Bundesregierung ohne CDU.“

Matthias Miersch:

„Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes beweisen wir, unsere klimapolitische Handlungsfähigkeit. Die verschärften europäischen Klimaschutzziele und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben den Weg frei gemacht, das Klimaschutzgesetz so auszugestalten, wir es schon 2019 vorgeschlagen haben. Dieses Gesetz ist das zentrale Instrument für Deutschlands Weg in die Klimaneutralität. Mit dem Gesetz muss sich jede künftige Regierung an festgelegten Reduktionszielen messen, sodass wir bis 2045 bei null Nettoemissionen ankommen. Das Ziel ist vorgegeben, jetzt geht es darum, unser Leben und Wirtschaften klimaneutral zu organisieren.

Dabei ist jetzt vor allem der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend. Sie sind der Rohstoff für unsere Klimaneutralität. Ohne sie werden wir nicht klimaneutral wirtschaften und leben können. Dafür benötigen wir dringend einen Zukunftspakt, in dem sich Länder, Kommunen und der Bund Flächen- und Ausbauzielen verpflichten. Wichtige Weichenstellung dafür haben wir in dieser Legislatur vorgenommen. Für den großen Wurf braucht es aber eine Regierung ohne die Bremser von CDU/CSU, die sich beim Ausbau der Erneuerbaren zu einem echten Standortrisiko für Deutschland entwickelt haben.“

Die SPD-Fraktion im Bundestag will Verbesserungen erreichen für Menschen, die auf und hinter der Bühne mit kurzen Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Insbesondere Schauspielerinnen und Synchronschauspieler, Opernsängerinnen, Filmtechnikerinnen und Kostümbildner haben häufig unständige Arbeitsverträge unter einer Woche. Dennoch werden sie in der Arbeitslosenversicherung ungleich behandelt. Den Vorschlag, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kurzen Projektarbeitsverträgen gleich zu behandeln, lehnt die Union jedoch leider ab.

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit kurzen Projektarbeitsverträgen wäre ein kleiner Schritt, aber wichtiger Schritt gewesen. Auch die vielen Unternehmen in Kultur und Medien hätten Rechtssicherheit bekommen. Die Unterscheidung in der Arbeitslosenversicherung zwischen berufsmäßig Unständigen und nicht berufsmäßig Unständigen in monatlicher Vorausschau ist rechtlich unsicher und nicht mehr zeitgemäß: Arbeitnehmer, die nicht berufsmäßig arbeiten, sind heute pflichtversichert. Arbeitnehmer, die berufsmäßig arbeiten, aber nicht.

Unser Vorschlag, berufsmäßige und nicht berufsmäßige kurzfristig Beschäftigte gleichzusetzen hätte nur Gewinner gehabt. Es ging in erster Linie darum, überhaupt einen Anspruch durch Beitragszahlungen erarbeiten zu können. Schade, dass die Union hier nicht den Mut hatte, zum Ende der Legislaturperiode hin etwas kreativ zu werden.”

Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

“Wir hätten hier als Koalition unkompliziert handeln und die Absicherung bei Arbeitslosigkeit für alle Menschen mit kurzen Arbeitsverträgen verbessern können. Gerade Corona hat gezeigt, dass nicht nur Soloselbständige durch viele Raster fallen, sondern auch die unständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade in der Kultur. Das war mit der Union nicht zu machen.

Nächstes Jahr soll eigentlich die Arbeitslosenversicherung bei den kurz befristeten Arbeitsverträgen im Bundestag evaluiert werden. Wer berufsmäßig unständig arbeitet wird in der Auswertung aber gar nicht vorkommen.“

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Der Bundestag verabschiedet heute die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle und die Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021. Damit setzen wir ein starkes Signal für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur und die nachhaltige Transformation der Industrie.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher,
Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

„Das Gelingen der Energiewende und die Transformation unserer Wirtschaft hängen maßgeblich von einem erfolgreichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa ab. Eine bedarfsgerechte Wasserstoffinfrastruktur ist Voraussetzung für die Transformation unserer Energieversorgung, für den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Mit der Zielformulierung einer gemeinsamen Regulierung und Finanzierung von Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur sowie einer integrierten Netzplanung wird deutlich, dass die Zukunft der Gaswirtschaft im Wasserstoff liegt. Die Übergangsregulierung dient eines schnellen und rechtssicheren Einstiegs in diese Zukunft, indem sie die Umrüstung von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen ermöglicht und die Planung für die zukünftige Erweiterung des Wasserstoffnetzes regelt. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, auch bei der EU auf eine entsprechende gemeinsame Regulierung und Finanzierung der Infrastruktur hinzuwirken, sich für einheitliche Strombezugskriterien für erneuerbaren Wasserstoff einzusetzen, und zusätzliche finanzielle Förderinstrumente zu schaffen, um die notwendigen Investitionen anzureizen.

Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie weiter voranzutreiben haben wir zudem zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Produktion von Wasserstoff erreicht. Darunter fallen etwa die Regelungen zu den Vollbenutzungsstunden der Wasserstofferzeugungsanlagen und die Anhebung der zulässigen Importquote von erneuerbarem Strom für diesen Zweck. Zudem ermöglichen wir auch Projektgesellschaften und Joint Ventures die Befreiung von der EEG-Umlage zur Erzeugung von Wasserstoff.

Wir gehen einen großen Schritt in Richtung des Umbaus unserer Energieversorgung und konkretisieren die Perspektive für eine klimaneutrale Industrienation. Die Beschlüsse stehen damit ganz im Zeichen einer sozialdemokratisch geprägten Transformation nach dem Motto ‘Sicherheit durch Wandel‘. Daraus ergibt sich nicht nur ein erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und zur Stärkung der Konjunktur.“