Soziale Absicherung von unständig Beschäftigten mit der Union nicht machbar

Die SPD-Fraktion im Bundestag will Verbesserungen erreichen für Menschen, die auf und hinter der Bühne mit kurzen Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Insbesondere Schauspielerinnen und Synchronschauspieler, Opernsängerinnen, Filmtechnikerinnen und Kostümbildner haben häufig unständige Arbeitsverträge unter einer Woche. Dennoch werden sie in der Arbeitslosenversicherung ungleich behandelt. Den Vorschlag, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kurzen Projektarbeitsverträgen gleich zu behandeln, lehnt die Union jedoch leider ab.

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit kurzen Projektarbeitsverträgen wäre ein kleiner Schritt, aber wichtiger Schritt gewesen. Auch die vielen Unternehmen in Kultur und Medien hätten Rechtssicherheit bekommen. Die Unterscheidung in der Arbeitslosenversicherung zwischen berufsmäßig Unständigen und nicht berufsmäßig Unständigen in monatlicher Vorausschau ist rechtlich unsicher und nicht mehr zeitgemäß: Arbeitnehmer, die nicht berufsmäßig arbeiten, sind heute pflichtversichert. Arbeitnehmer, die berufsmäßig arbeiten, aber nicht.

Unser Vorschlag, berufsmäßige und nicht berufsmäßige kurzfristig Beschäftigte gleichzusetzen hätte nur Gewinner gehabt. Es ging in erster Linie darum, überhaupt einen Anspruch durch Beitragszahlungen erarbeiten zu können. Schade, dass die Union hier nicht den Mut hatte, zum Ende der Legislaturperiode hin etwas kreativ zu werden.”

Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

“Wir hätten hier als Koalition unkompliziert handeln und die Absicherung bei Arbeitslosigkeit für alle Menschen mit kurzen Arbeitsverträgen verbessern können. Gerade Corona hat gezeigt, dass nicht nur Soloselbständige durch viele Raster fallen, sondern auch die unständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade in der Kultur. Das war mit der Union nicht zu machen.

Nächstes Jahr soll eigentlich die Arbeitslosenversicherung bei den kurz befristeten Arbeitsverträgen im Bundestag evaluiert werden. Wer berufsmäßig unständig arbeitet wird in der Auswertung aber gar nicht vorkommen.“