Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz abschließend beraten. Damit ebnen wir den Weg in ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2045. Eine faire Aufteilung der Mehrkosten der CO2-Kosten beim Heizen scheiterte leider am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Sören Bartol:

„Wir haben hart und bis zuletzt für eine faire Aufteilung der Mehrkosten beim Heizen durch die CO2-Bepreisung gestritten. Wir wollen schließlich Eigentümer dazu bringen, klimafreundlich zu sanieren – Eigentum verpflichtet. Am Ende konnten wir sogar die Minister der Union von einer gerechten Aufteilung überzeugen. Trotzdem war der Widerstand der Immobilienlobbyisten in der CDU-Fraktion letztlich zu groß. Sie haben sich mit Händen und Füßen gegen eine faire Lastenverteilung gewehrt. Leidtragende dieser Klientelpolitik sind die Millionen Mieterinnen und Mieter. Damit wir noch zu einer fairen Aufteilung kommen, brauchen wir künftig eine Bundesregierung ohne CDU.“

Matthias Miersch:

„Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes beweisen wir, unsere klimapolitische Handlungsfähigkeit. Die verschärften europäischen Klimaschutzziele und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben den Weg frei gemacht, das Klimaschutzgesetz so auszugestalten, wir es schon 2019 vorgeschlagen haben. Dieses Gesetz ist das zentrale Instrument für Deutschlands Weg in die Klimaneutralität. Mit dem Gesetz muss sich jede künftige Regierung an festgelegten Reduktionszielen messen, sodass wir bis 2045 bei null Nettoemissionen ankommen. Das Ziel ist vorgegeben, jetzt geht es darum, unser Leben und Wirtschaften klimaneutral zu organisieren.

Dabei ist jetzt vor allem der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend. Sie sind der Rohstoff für unsere Klimaneutralität. Ohne sie werden wir nicht klimaneutral wirtschaften und leben können. Dafür benötigen wir dringend einen Zukunftspakt, in dem sich Länder, Kommunen und der Bund Flächen- und Ausbauzielen verpflichten. Wichtige Weichenstellung dafür haben wir in dieser Legislatur vorgenommen. Für den großen Wurf braucht es aber eine Regierung ohne die Bremser von CDU/CSU, die sich beim Ausbau der Erneuerbaren zu einem echten Standortrisiko für Deutschland entwickelt haben.“

Die SPD-Fraktion im Bundestag will Verbesserungen erreichen für Menschen, die auf und hinter der Bühne mit kurzen Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Insbesondere Schauspielerinnen und Synchronschauspieler, Opernsängerinnen, Filmtechnikerinnen und Kostümbildner haben häufig unständige Arbeitsverträge unter einer Woche. Dennoch werden sie in der Arbeitslosenversicherung ungleich behandelt. Den Vorschlag, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kurzen Projektarbeitsverträgen gleich zu behandeln, lehnt die Union jedoch leider ab.

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit kurzen Projektarbeitsverträgen wäre ein kleiner Schritt, aber wichtiger Schritt gewesen. Auch die vielen Unternehmen in Kultur und Medien hätten Rechtssicherheit bekommen. Die Unterscheidung in der Arbeitslosenversicherung zwischen berufsmäßig Unständigen und nicht berufsmäßig Unständigen in monatlicher Vorausschau ist rechtlich unsicher und nicht mehr zeitgemäß: Arbeitnehmer, die nicht berufsmäßig arbeiten, sind heute pflichtversichert. Arbeitnehmer, die berufsmäßig arbeiten, aber nicht.

Unser Vorschlag, berufsmäßige und nicht berufsmäßige kurzfristig Beschäftigte gleichzusetzen hätte nur Gewinner gehabt. Es ging in erster Linie darum, überhaupt einen Anspruch durch Beitragszahlungen erarbeiten zu können. Schade, dass die Union hier nicht den Mut hatte, zum Ende der Legislaturperiode hin etwas kreativ zu werden.”

Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

“Wir hätten hier als Koalition unkompliziert handeln und die Absicherung bei Arbeitslosigkeit für alle Menschen mit kurzen Arbeitsverträgen verbessern können. Gerade Corona hat gezeigt, dass nicht nur Soloselbständige durch viele Raster fallen, sondern auch die unständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade in der Kultur. Das war mit der Union nicht zu machen.

Nächstes Jahr soll eigentlich die Arbeitslosenversicherung bei den kurz befristeten Arbeitsverträgen im Bundestag evaluiert werden. Wer berufsmäßig unständig arbeitet wird in der Auswertung aber gar nicht vorkommen.“

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Der Bundestag verabschiedet heute die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle und die Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021. Damit setzen wir ein starkes Signal für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur und die nachhaltige Transformation der Industrie.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher,
Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

„Das Gelingen der Energiewende und die Transformation unserer Wirtschaft hängen maßgeblich von einem erfolgreichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa ab. Eine bedarfsgerechte Wasserstoffinfrastruktur ist Voraussetzung für die Transformation unserer Energieversorgung, für den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Mit der Zielformulierung einer gemeinsamen Regulierung und Finanzierung von Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur sowie einer integrierten Netzplanung wird deutlich, dass die Zukunft der Gaswirtschaft im Wasserstoff liegt. Die Übergangsregulierung dient eines schnellen und rechtssicheren Einstiegs in diese Zukunft, indem sie die Umrüstung von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen ermöglicht und die Planung für die zukünftige Erweiterung des Wasserstoffnetzes regelt. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, auch bei der EU auf eine entsprechende gemeinsame Regulierung und Finanzierung der Infrastruktur hinzuwirken, sich für einheitliche Strombezugskriterien für erneuerbaren Wasserstoff einzusetzen, und zusätzliche finanzielle Förderinstrumente zu schaffen, um die notwendigen Investitionen anzureizen.

Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie weiter voranzutreiben haben wir zudem zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Produktion von Wasserstoff erreicht. Darunter fallen etwa die Regelungen zu den Vollbenutzungsstunden der Wasserstofferzeugungsanlagen und die Anhebung der zulässigen Importquote von erneuerbarem Strom für diesen Zweck. Zudem ermöglichen wir auch Projektgesellschaften und Joint Ventures die Befreiung von der EEG-Umlage zur Erzeugung von Wasserstoff.

Wir gehen einen großen Schritt in Richtung des Umbaus unserer Energieversorgung und konkretisieren die Perspektive für eine klimaneutrale Industrienation. Die Beschlüsse stehen damit ganz im Zeichen einer sozialdemokratisch geprägten Transformation nach dem Motto ‘Sicherheit durch Wandel‘. Daraus ergibt sich nicht nur ein erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und zur Stärkung der Konjunktur.“

Der Deutsche Bundestag berät heute endlich in 2./3. Lesung das Insektenschutzgesetz. Vorausgegangen waren langwierige Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und eine monatelange Blockade durch die Agrarpolitiker der Union.

Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher:

„Das Insektenschutzgesetz ist das zentrale naturschutzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode. Insekten spielen als Bestäuber, aber auch als Nahrung von Vögeln und Fledermäusen eine wichtige Rolle in den verschiedensten Ökosystemen. Abnehmende Insektenbestände durch den Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen und die Anwendung von Pestiziden, aber auch durch Lichtverschmutzung erfordern dringendes Handeln.

Das Insektenschutzgesetz weitet den gesetzlichen Biotopschutz auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt. Die Lichtverschmutzung in Schutzgebieten wird durch ein Verbot der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungs-anlagen minimiert und mit „Natur auf Zeit“ können temporäre Insektenlebensräume, die z.B. beim Rohstoffabbau entstehen, für 15 Jahre erhalten werden.

Mit einem Änderungsantrag wird außerdem noch die vierte Tranche des Nationalen Naturerbe mit zusätzlichen 8.000 Hektar für den Naturschutz gesichert

Im Änderungsantrag wird auch insbesondere auf die Anliegen der Landwirtschaft eingegangen. Die vorrangige Prüfung von freiwilligen Leistungen und die Möglichkeit, Länderöffnungsklauseln oder Ländermodelle wie „Runde Tische“ oder den „Niedersächsischen Weg“ zu nutzen, wurde im Gesetz noch einmal verstärkt.

Es ist ein Erfolg, dass wir das wichtige Leuchtturmprojekt „Insektenschutz“ und die Ausweitung der Flächen für das Nationale Naturerbe gegen den Widerstand der Agrarlobby und von Teilen der Union durchgesetzt haben.“

Heute demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter des Landes-ASten-Treffen NRW vor dem Landtag, um mehr Hilfe von der Regierung einzufordern. Seit drei Semestern läuft der Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Ausnahmezustand. Bislang ist noch nicht absehbar, in welcher Form das kommende Wintersemester 2021/2022 stattfinden kann. Die Notlage der Studierenden in NRW hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt. Die finanzielle und soziale Situation ist an vielen Stellen so dramatisch, dass immer mehr Studierende auch unter psychischen Schäden leiden.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung lässt die Studierenden und die Lehrenden in der Corona-Pandemie jetzt im vierten Semester infolge im Stich. Statt selbst aktiv zu werden, schiebt sie die Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie den Hochschulen zu und treibt so einen Keil zwischen Hochschulen, Lehrpersonal und die Studierenden. Vielerorts organisieren sich Studierende deswegen selbst, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Wir dürfen die Studierenden, die Hochschulen und ihr Personal nicht länger ignorieren. Daher fordern wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan für das kommende Wintersemester. Dazu gehört auch ein konkretes Unterstützungsprogramm für Studierende, das neben der sozialen und der finanziellen auch die gesundheitliche Belastungssituation der Studierenden umfasst. Gelder müssen verlässlich und unbürokratisch freigegeben werden, damit man an den Hochschulen auch personell aufrüsten kann.

Zudem brauchen wir ein Impfkonzept für die Hochschulen. Mit Erst- und Zweitimpfung vergehen bis zur vollen Wirksamkeit acht bis zwölf Wochen. Wenn das Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden soll, müssen Studierende und Lehrende im Juli und August geimpft werden. Aktuell scheint es aber außer warmen Worten durch den Ministerpräsidenten keinerlei konkrete Handlungspläne zu geben. Damit gefährdet die Landesregierung den Start in ein sicheres Präsenz-Semester. Erneut zeigt sich, dass die Hochschulen in dieser Landesregierung offenkundig keine Priorität haben.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung wurde erneut über die Veränderung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in NRW diskutiert.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Laschet-Regierung in NRW zeigt, was mit der Union beim Thema Klimaschutz auf allen Ebenen gilt: Sonntagsreden bei den Zielen und Feigheit, wenn es an die Umsetzung geht.

Durch den Vorschlag der Landesregierung werden Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windkraft gefährdet. Mit einer pauschalen Abstandsregelungen von 1.000 Metern wird der Ausbau der Windkraft in NRW massiv eingeschränkt. Schon jetzt bewegt sich der Ausbau auf einem niedrigen Niveau – da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern nichts, in denen es ähnlich langsam vorangeht. Eine aktuelle Studie zeigt außerdem, dass die Pläne der Landesregierung dazu führen, dass höchstens 8 Gigawatt Windkraftleistung bis 2030 ausgebaut werden können. Damit stellt sich die Landesregierung selbst ein Bein und verhindert, dass sie das eigene Ziel von 10,5 Gigawatt Windkraftleistung erreicht. Ohnehin wären selbst die 10,5 Gigawatt Windkraftleistung noch zu wenig, um die vorgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Für die angebliche Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch höhere Abstände gibt es keinerlei empirische Belege. Hingegen zeigen viele Bespiele wie etwa im Münsterland, wie eine umfassende Beteiligung der Anwohnenden und Kommunen vor Ort zu großer Akzeptanz und wirtschaftlichen Nutzen durch den Ausbau der Windenergie vor Ort führt. Die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Kommunen, die unter großem Aufwand Windkraftzonen mit geringeren Abständen ausweisen können, soll sie jetzt zum Schuldigen eines mangelnden Windkraftausbaus machen.

Wir wollen hingegen zukunftsträchtige Arbeitsplätze durch einen ehrgeizigen Klimaschutz und eine schnellere Energiewende. Daher fordern wir, die pauschale Abstandsregel fallen zu lassen und die bisherigen Regeln des Bundesrechtes anzuwenden. Diese ermöglichen einen flexiblen Schutz der Anwohnerinteressen je nach Lage vor Ort, ohne den Ausbau flächendeckend zu bremsen. Die Verbände der Energiewirtschaft haben sich außerdem dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Repowering zu ändern, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in NRW voranzubringen. Nur so können Arbeitsplätze in der Windindustrie und in der energieintensiven Energie gesichert und die nötige Versorgungssicherheit mit sauberer Energie erreicht werden.“

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.

Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“

Als Teil der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sollte die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Der Start ist geglückt: Seit Jahresbeginn werden nicht nur die Bundesautobahnen, sondern auch die Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg in alleiniger Verantwortung des Bundes geplant, gebaut und betrieben.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die Reform der Verwaltung der Autobahnen ist eine enorme Aufgabe. Der Bund wird künftig viel besser und zielgenauer entscheiden können, an welcher Stelle die finanziellen Mittel als erstes verwendet werden. Und das allein auf der Grundlage der verkehrlichen Notwendigkeit. Auch wenn der Start etwas holprig war und die Kosten der Umsetzung hoch sind, bin ich sicher: Die Reform ist und bleibt ein Erfolg für die Infrastrukturpolitik“

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„In den kommenden Jahrzehnten geht es vor allem darum, eine integrierte deutschlandweit koordinierte Planung der Infrastruktur voranzubringen, auch mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Daher war es sinnvoll, die Zuständigkeiten im Bereich der Autobahnen und zum Teil der Bundesfernstraßen zu bündeln, um die Koordinierung zu erleichtern und Planung, Bau und Betrieb effizienter aus einer Hand zu gestalten.

Die Autobahn GmbH ist Teil einer der größten Verwaltungsreformen der letzten Jahrzehnte. Mit der Reform hat eine Institution die Aufgaben übernommen, die bislang auf sechszehn Länder verteilt waren. Diesen Übergang zu meistern, war keine leichte Sache und ist auch noch nicht abgeschlossen. Aber vor allem dank des großen Engagements der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahn GmbH, die Ihre Erfahrung aus den Ländern schon mitbringen, ist die erste Hürde zu Jahresbeginn erfolgreich genommen worden.“

Heute haben wir abschließend im Gesundheitsausschuss über die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beraten. Künftig werden die Kosten dafür übernommen – von der Krankenkasse oder von der Eingliederungshilfe.

Sabine Dittmar:

„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend. Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.

Mit der Regelung zur Kostenübernahme stellen wir sicher, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“

Kerstin Tack:

„Endlich ist die lang überfällige Kostenübernahme für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für eine Lösung dieses Problems gekämpft.

Künftig wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Angehörige erfolgt. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.“

Anlässlich des Bauerntages und der Kritik von Joachim Ruckwied, Präsident des Bauernverbands, die SPD würde wichtige Gesetze blockieren, kritisiert Matthias Miersch den Lobbyismus des Verbands. Statt die wahren Interesse der Landwirtschaft zu vertreten, verhindert der Verband immer wieder das Finden eines gesellschaftlichen Konsens zur Zukunft der Landwirtschaft. Es braucht breit akzeptierte Lösungen und damit Planungssicherheit für Landwirte.

Matthias Miersch:

„Mich enttäuscht, dass der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Ruckwied, nach wie vor mehr Lobbyismus betreibt, statt die wahren Interessen der Landwirte zu vertreten. Seinen Vorwurf, die SPD-Fraktion würde wichtige Gesetze blockieren, weise ich entschieden zurück. Wenn Joachim Ruckwied sich gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin frühzeitig für einen gesellschaftlichen Konsens in der Landwirtschaft eingesetzt hätte, wären wir jetzt deutlich weiter.

Mit etwas mehr Engagement des Bauernverbandes hätten wir längst ein zukunftsfähige Ackerbaustrategie und gemeinsame Kriterien für die Nutztierhaltung. Ohne gesellschaftlich akzeptierte Kriterien kann es kein vernünftiges Tierwohllabel geben. Anstatt immer nur für Geld im alten System zu sorgen, sollte der Bauernverband engagiert an zukunftsfähigen und gesellschaftlich breit akzeptierten Lösungen mitarbeiten. Denn nur so erhalten unsere Landwirte Investitions- und Planungssicherheit.“

Die anstehende Verabschiedung des EU-Klimagesetzes im Europäischen Parlament am Donnerstag, 24. Juni, kommentiert MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Erstmals wird mit dem EU-Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität gesetzlich festgeschrieben und so unumkehrbar gemacht. Damit ist ein neues Verständnis von Klimapolitik nun Gesetzeslage: Mit der Einführung eines EU-Treibhausgasbudgets und dem neuen wissenschaftlichen EU-Klimabeirat, der der Kommission und den Mitgliedstaaten auf die Finger schaut, wird das Motto ‘listen to science’ der Klimabewegung in der EU-Klimapolitik verankert. Diese Instrumente könnten in Zukunft wichtige Hebel sein, die EU auf Spur zu halten, um ihren internationalen Klimaverpflichtungen nachzukommen. Das sind konkrete Fortschritte für den Klimaschutz. Wer es ablehnt, riskiert mit leeren Händen dazustehen und auf die veraltete Politik zurückzufallen. Mit ihrer Ablehnung riskieren die Grünen genau dies leichtfertig.

In den wichtigen Punkten der Klimaziele für 2030 und 2050 musste das Parlament große Zugeständnisse an den Rat machen. Kritisch bleibt, dass in dem neuen EU-Klimaziel für 2030 auch negative Emissionen durch sogenannte natürliche Senken wie Wälder, Moore und Wiesen, die der Atmosphäre CO2 entziehen, in die Berechnung der Zielvorgabe miteinbezogen werden. Das birgt die Gefahr, dass die Verantwortung für Dekarbonisierung anderer Bereiche wie Verkehr und Wohnen auf unsere Wälder abgewälzt wird, denen es aber zunehmend schlechter geht. Immerhin konnte das Europäische Parlament erreichen, dass die Anrechnung natürlicher Senken auf eine gewisse Menge beschränkt wird.

Umso wichtiger: Nächsten Monat wird die Europäische Kommission ihr ‘Fit for 55’-Paket mit Vorschlägen für Instrumente zur Umsetzung der neuen Klimaziele vorlegen. Das bietet die große Chance, die Klimaziele durch konkrete Maßnahmen zu übertreffen. Anders als Christdemokraten und Liberale ist die sozialdemokratische Fraktion dagegen, alles über den Markt mit einer Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Wohnen regeln zu wollen. Der Weg, der hier gegangen werden muss, ist der massive europaweite Ausbau der erneuerbaren Energien, die Beibehaltung nationaler Zuständigkeiten und schärfere CO2-Standards zum Beispiel für den Verkehr- und Gebäudebereich.”

Die Landesregierung plant die Auflösung der EnergieAgentur.NRW. Seit Bekanntwerden der Pläne kritisiert die SPD-Fraktion im Landtag NRW diese Überlegungen.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert, wodurch die Klimaziele nun ambitionierter sind. Doch statt echter Kraftanstrengungen beim Thema Klimaschutz zerschlägt die Landesregierung die EnergieAgentur.NRW. Damit gehen in mehr als 30 Jahren gewachsene Netzwerke und immenses Know-how von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren. Das ist hochgradig unprofessionell und für die Zukunft des Klimaschutzes in NRW brandgefährlich. Leidtragende werden die Menschen, die Kommunen, die Wirtschaft und das Klima in Nordrhein-Westfalen sein.

Minister Pinkwart muss uns erklären, wie er die Klimaschutzziele in NRW erreichen will – und vor allem, wie er das ohne die EnergieAgentur schaffen kann. In einer eilig gegründeten Landesgesellschaft werden zum Jahresbeginn 2022 nur ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstehen, um die Klimaziele umzusetzen. Wir lehnen die Zerschlagung der EnergieAgentur.NRW entschieden ab, weil wir davon überzeugt sind, dass wir auf ihre Unterstützung angewiesen sind.

Der Landesregierung geht es jedoch nicht um ernsthafte Diskussionen. Das Ende der EnergieAgentur ist rein ideologisch motiviert. Daher fordern wir die Landesregierung wenigstens dazu auf, bestehende Netzwerke sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz zu integrieren.“