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Bauministerin Ina Scharrenbach hat heute Zahlen zur öffentlichen Wohnraumförderung in NRW vorgestellt. Hierzu erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die heutige Bilanz von Bauministerin Ina Scharrenbach ist ein schlechtes Zeichen für die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW. Denn sie offenbart einmal mehr, dass die Landesregierung viel zu wenig dafür tut, guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Bauministerin Scharrenbach hat in der Wohnraumförderung lediglich das Ziel ausgegeben, die aus der Preisbindung fallenden Wohnungen auszugleichen. Dieses Ziel ist ambitionslos und reicht nicht, um den stetig steigenden Mieten etwas entgegen zu setzen. Es braucht mehr preisgebundene Wohnungen und nicht ein Verharren auf dem unzureichenden Status Quo. Denn unter der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt leiden gerade Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Die neuen Zahlen zeigen: Selbst an ihrem eigenen ambitionslosen Ziel ist die Landesregierung gescheitert. Denn die Zahl der preisgebundenen Wohnungen ist zum wiederholten Mal gesunken.

Auch bei den neuen preisgebundenen Wohneinheiten ist in der Amtszeit von Ministerin Scharrenbach ein dauernder Rückgang festzustellen. Wurden 2016 noch 9.720 neue Wohneinheiten gefördert, waren es in 2021 nur noch 7.310. Das ist im Vergleich zum Jahr 2020 ein weiterer Rückgang um 1.284 Einheiten, also knapp 15 Prozent. Gegenüber 2016 beträgt der Rückgang sogar rund 25 Prozent.

Ina Scharrenbachs Versuch, diesen Rückgang den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort in die Schuhe zu schieben, ist der billige Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.

NRW braucht endlich eine Politik, im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Wir wollen die Haushalte entlasten und explodierenden Mieten effektiv entgegenwirken. Pro Jahr wollen wir 100.000 neue Wohnungen bauen, davon 25.000 mietpreisgebundene. So stellen wir sicher, dass auch einkommensschwächere Haushalte in Zukunft eine Wohnung in ihrer Stadt finden.

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Die SPD-Fraktion hat heute die Auswertung ihrer Großen Anfrage zu Bedarfen des ländlichen Raums in NRW vorgestellt. Dabei hat die SPD-Fraktion ebenso notwendige politische Initiativen für einen starken ländlichen Raum aufgezeigt.

Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Ernst-Wilhelm Rahe, Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Minden-Lübbecker Landtagsabgeordneter:

André Stinka:

„Die Politik für den ländlichen Raum in NRW braucht einen Neustart. Das zeigen die Antworten auf unsere Große Anfrage überdeutlich. Etwa 300 Fragen haben wir gestellt, um die Anforderungen ländlicher Gebiete wie Niederrhein, Sauerland und Münsterland sichtbar zu machen. Dabei wird deutlich: Das Klischee einer strukturschwachen und durch die Land- und Forstwirtschaft geprägten Gegend entspricht nicht der Realität.

Die Industrie hat heute ihre Heimat im ländlichen Raum. Handwerk, gewerbliche Produktion und Dienstleistungen dominieren dort die Wirtschaft. Sie stellen rund 80 Prozent der Wertschöpfung dar. Land- und Forstwirtschaft lediglich noch 1,5 Prozent. Die Landesregierung liefert dennoch kein eigenes Konzept für die speziellen Anforderungen dieser Regionen. Schwarz-Gelb hat keine Vorstellung von den Eigenheiten und Problemen des ländlichen Raums. Zukunftsfähige Konzepte für starke ländliche Regionen bietet die SPD-Fraktion.

Die Große Anfrage bestätigt ebenso: In NRW gibt es unterschiedliche Typen ländlichen Raums. So unterscheidet sich die sozioökonomische Lage. Doch die Landesregierung hat keinen differenzierten Blick auf die ländlichen Räume.

Politik für den ländlichen Raum müssten federführend das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung entwickeln. Koordinationsstrukturen sind jedoch nicht erkennbar. Hier gilt es nachzubessern, um den Bedarfen ländlicher Regionen gerecht zu werden.“

Ernst-Wilhelm Rahe:

„Vier Handlungsfelder sind besonders wichtig, um den ländlichen Raum zu stärken: Wirtschaft, Mobilität, Gesundheit und Pflege. Im Bereich der Wirtschaft bilden klein- und mittelständische Unternehmen das Rückgrat der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dem muss die Landespolitik Rechnung tragen. Notwendig sind unter anderem die Förderung von regionalen Clustern. Ebenso fordern wir die Vernetzung zwischen Hochschulen und Unternehmen im ländlichen Raum, um die Innovationskraft zu stärken.

Die Mobilität auf dem Land ist nach wie vor durch das Auto geprägt. Allerdings verlangt die Bundesgesetzgebung massive CO2-Einsparungen beim Verkehr. Die Landesregierung gibt keine Auskunft, wie sie diese Herausforderung angehen will. Dringend muss der ÖPNV ausgebaut werden. Hilfreich sind auf dem Land Bedarfslinien, wie Anruf- Sammel-Taxi, Taxi-Bus oder Bürgerbusse. Zudem wollen wir die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität fördern.

In strukturschwachen ländlichen Regionen wird es immer schwieriger, die medizinische Versorgung ausreichend aufrecht zu erhalten. In NRW sind etwa 60 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte über 55 Jahre alt. Wir wollen Gesundheitsangebote auf dem Land stärken. Dafür wollen wir Anreizsysteme für Hausärztinnen und Hausärzte in ländlichen Bereichen schaffen.

Wohnen auf dem Land muss attraktiver werden. Gerade in den Städten ist das Wohnungsangebot knapp und die Mieten hoch. Für viele Menschen ist das Landleben attraktiv. Ohne Internetanschluss und Anbindung zum Arbeitsplatz ist der Umzug aufs Land jedoch nicht denkbar. Daher fordern wir den flächendeckenden Gigabitausbau und attraktive Angebote mit Ärztehäusern und Gesundheitszentren, rollenden Supermärkten, multifunktionalen Dorfläden. So steigern wir die Lebensqualität und entwickeln den ländlichen Raum weiter.“

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Gute Nachrichten für Beschäftigte in der Altenpflege: Ihre Mindestlöhne steigen ab dem 1. September in mehreren Schritten deutlich. Außerdem erhalten sie spürbar mehr Urlaubstage.

Die zuständige Pflegekommission hat sich einstimmig darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise von aktuell 12 auf 14,15 Euro steigen sollen, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro. Erhöhungen sind jeweils zum 1. September 2022, 1. Mai 2023 und 1. Dezember 2023 vorgesehen.

Bereits zum 1. April tritt eine Steigerung der Mindestlöhne in Kraft, die die Kommission bereits beschlossen hatte: Demnach erhalten Hilfskräfte pro Stunde dann bereits 55 Cent mehr (12,55 Euro), qualifizierte Hilfskräfte 70 Cent mehr (13,20 Euro), und für Pflegefachkräfte ist eine Mindestlohnerhöhung um 40 Cent auf 15,40 pro Stunde vorgesehen.

Mehr Urlaubsanspruch

Neben höheren Mindestlöhnen empfiehlt die Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung auch mehr Urlaubstage. Demnach sollen Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich sieben Tage erhalten, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage extra. Somit würde der Mindesturlaubsanspruch in der Altenpflege ab 2023 für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche auf 29 Tage steigen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßte diese Entscheidung. Wie er erst kürzlich angekündigt hatte, will sein Haus die Empfehlungen bereits am 1. Mai per Verordnung umsetzen. Somit wären die neuen Pflegemindestlöhne und der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohnfallen.

Heil: Arbeitsbedingungen spürbar verbessern

„Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern“, sagte Heil am Dienstag. Sie seien „wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern“. Heil versprach: „Diesen Weg werden wir weitergehen.“

Lauterbach: In der Pflege muss Tarif und mehr die Regel sein

„Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus“, sagte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Viele Arbeitgeber würden aber bereits „aus guten Gründen deutlich mehr an ihre Beschäftigten zahlen. Die Anhebung des Mindestlohns sei deshalb „nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals“, sagte Lauterbach. „Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.“

Die Kurzarbeit hat Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Nun werden die Sonderregelungen verlängert. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil.

Betriebe sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. „Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet“, sagte der Bundesarbeitsminister. Corona wirke sich aber weiterhin negativ aus. „Die Beschäftigten und Betriebe der besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, können sich weiter auf den Arbeitsminister verlassen. Wir geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni.“

„Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik“

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sieht zudem vor, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate zu strecken und das Kurzarbeitergeld ab dem vierten und siebten Monat zu erhöhen. „So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können“, sagte der Sozialdemokrat. „Das ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.“

Zu den Sonderbedingungen gehören etwa die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und auch die Regel, wonach der Verdienst aus Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld betrifft insbesondere die Bedingung, dass für den Bezug von Kurzarbeitergeld mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen – und nicht wie vor der Pandemie mindestens ein Drittel. Außerdem ist vorgesehen, dass Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch über den 31. März hinaus zur Hälfte erstattet werden, wenn zusätzlich zur Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Um in Kraft zu treten, müssen die Änderungen noch den Bundestag passieren.

Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung über Maßnahmen zur Entlastungen der Bürger:innen bei den Energiekosten diskutiert. Während u.a. CDU/CSU Steuersenkungen mit der Gießkanne ins Spiel bringen, soll es von Seiten der Bundesregierung einen breiteren Maßnahmenmix geben.
 
Dazu erklärte der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag und Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete, Achim Post, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:
 
„Angesichts der hohen Energiepreise sind wirksame Entlastungen für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen und Betriebe sinnvoll und notwendig. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung erste Schritte wie den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht hat und an weiteren Maßnahmen arbeitet. Auch eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage möglichst noch im ersten Halbjahr dieses Jahr halte ich für ein effektives Instrument. Die Umsetzung ist aber nicht ganz einfach, sodass jetzt zügig zu prüfen ist, ob und bis wann das machbar ist. Unabhängig von dem letztlich gewählten Maßnahmenmix ist in jedem Fall klar: Wir brauchen jetzt einen Entlastungsimpuls, der kurzfristig, gezielt und sozial gerecht wirkt.
 
Steuersenkungen mit der Gießkanne, wie sie CDU und CSU ins Spiel bringen, sind als Antwort auf die akute Energiepreis-Rally dagegen kein zielführendes Instrument. Auch verschweigen Merz und Söder auf eklatante Weise, dass, wenn sie massive steuerliche Entlastungen und die Einhaltung der Schuldenbremse gleichzeitig vorantreiben wollen, dies nur über empfindliche Einschnitte bei Investitionen und einem Raubbau beim Sozialstaat zu finanzieren wäre. Eine solche Mischung aus Populismus und Zynismus hilft niemanden dabei, seine Energierechnung zu bezahlen.“

Der Gesundheitsausschuss des Landtags NRW hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Überlastung der Gesundheitsämter in der Omikron-Welle befasst. Die SPD-Fraktion hatte die dringliche Anfrage „Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass die Meldedaten der Corona-Fälle ordnungsgemäß ermittelt, übertragen und ausgewertet werden?“ gestellt.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Antwort der Landesregierung zu den Meldedaten in der Omikron-Welle ist unbefriedigend. Schon im vergangenen Jahr war absehbar, dass durch Omikron die drastisch steigende Zahl an Corona-Infektionen eine erhebliche Belastung für die Gesundheitsämter vor Ort wird. Diese müssen die Daten erheben. Doch mal wieder ist die Landesregierung einfach in die nächste Welle der Pandemie hinein gestolpert. Sie hat zu wenig unternommen, um die Gesundheitsämter frühzeitig auf die aktuelle Lage vorzubereiten. Ausreichend Unterstützung blieb aus. Dabei war die Lage absehbar und schon Ende 2021 Thema im Gesundheitsausschuss.

Wir erwarten in Zukunft vorausschauendes Handeln. Wenn sich neue Lagen abzeichnen, ist es Aufgabe der Landesregierung frühzeitig Konzepte zu entwickeln. Das gibt allen relevanten Akteuren die notwendige Planungssicherheit. Zudem sind gesicherte Daten eine wichtige Grundlage im Kampf gegen die Pandemie. Gerade bei der Umsetzung der jetzt anstehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist dies entscheidend.“

Aus aktuellen Zahlen des Finanzministeriums (Drs. 17/6405) geht hervor, dass zum Stichtag 1. Januar 2022 in der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen mehr Stellen unbesetzt sind als zu Beginn der schwarz-gelben Regierungsarbeit. Waren zum 1. Januar 2018 12.903 Stellen unbesetzt, sind es jetzt 17.673. Spitzenreiter beim Negativ-Rekord ist dabei das Ministerium für Schule und Bildung. Alleine hier stieg die Zahl von 6.042 unbesetzten Stellen im Jahr 2018 auf nun 8.106 unbesetzte Stellen an. Dadurch werden im Jahr 2021 insgesamt Mittel von rund 950 Millionen Euro nicht verausgabt. Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach fünf Jahren schwarz-gelber Landesregierung gibt es wieder einen neuen Negativ-Rekord. Die Landesregierung scheitert an ihren eigenen Ansprüchen. Auch in diesem Jahr gelingt ihr nicht, den Lehrkräftemangel erfolgreich zu bekämpfen. Das Versprechen der Unterrichtsgarantie bleibt damit auch zum Ende der Regierungszeit unerfüllt.

Alle groß angekündigten Maßnahmenpakete haben sich damit erneut als unwirksam erwiesen. Dringend notwendig wäre es auch, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung wird der Öffentliche Dienst jedenfalls nicht attraktiver.

Wir fordern von der Landesregierung, dass sie endlich ernst macht bei der Ankündigung, das Personal der Landesverwaltung besser aufzustellen. Dafür muss sie ihre Blockadehaltung ablegen und muss endlich konstruktiv mit den Gewerkschaften ins Gespräch kommen. Hierzu gehören dann auch wirksame Maßnahmen, um den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, und kein Sammelsurium aus alten Ideen. Ansetzen müssen wir zum Beispiel bei der Bezahlung und den Arbeitszeiten.“

Die EU-Kommission stuft Investitionen in Gas- und Atomkraft übergangsweise als klimafreundlich ein. Dazu erklärte der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

„Dass die EU-Kommission Atomkraft als nachhaltig einstuft, ist der Sache und der Symbolik nach das falsche Signal. Jetzt gilt es alle Kraft darauf zu richten, dass Vorhaben im Rat und Europäischen Parlament möglichst noch zu stoppen. Angesichts der Tatsache, dass noch immer etliche EU-Staaten auf Atomkraft setzen wollen, wird dies alles andere als einfach. Trotzdem ist es
genau das, was wir jetzt versuchen müssen. Ansonsten droht der Gedanke der Nachhaltigkeit in Europa bleibenden Schaden zu nehmen.

Es geht jetzt darum, eine Mehrheit insbesondere im Europäischen Parlament zu organisieren, um diesen Vorschlag der Kommission abzulehnen. Im nächsten Schritt gilt es dann, eine bessere Lösung zu finden, in der Atomkraft möglichst gar keine Rolle mehr spielt.”

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Zur heute veröffentlichten Schulmail erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Seit Monaten fordern wir von der schwarz-gelben Landesregierung einen Plan B, damit die Schulen sich auf die steigenden Infektionszahlen einstellen und ihren Schulbetrieb hierauf abstimmen können. Sie brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, um alternative Unterrichtskonzepte umsetzen zu können.

Während der Pandemie haben couragierte, engagierte und pragmatisch orientierte Schulleitungen bisher ohne jede Rückendeckung durch die Landesregierung nach eigenem Ermessen Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung getroffen, um so viel Präsenzunterricht wie möglich zu ermöglichen. Mit der heutigen Schulmail wurde diese Eigenverantwortlichkeit endlich auf rechtlich sicheren Boden gestellt. Schulleitungen können nun dadurch sinnvolle Lösungen bei der Schulaufsicht melden. Das war längst überfällig.

Bereits im vergangenen Jahr haben Gesamtschulleiter vorübergehende Anpassung ihrer äußeren Differenzierungsangebote vorgenommen oder die Ganztags- und Betreuungsangebote in Absprache mit den Trägern modifiziert. Auch Wechselmodelle gab es bereits im vergangenen Jahr, doch sie wurden von der Ministerin einkassiert. Jetzt dürfen sie praktiziert werden.

Weil die Schulministerin und auch ihr CDU-Ministerpräsident zu keinem Zeitpunkt bereit war, einen Plan B für einen sicheren Schulbetrieb vorzulegen, musste sie jetzt die Reißleine ziehen. Die heutige Schulmail ist nichts anderes als die Kapitulation vor der schulischen Realität.

Dazu erklären Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, und Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Hartmut Ganzke:

„Verwahrlost und zugemüllt – so ist der Zustand von viel zu vielen Bahnhöfen in NRW. An anderen Stationen fühlen sich die Menschen nicht sicher. Tatsächlich sind gerade die großen Bahnhöfe in NRW in zu hohem Maße von Kriminalität betroffen. Das gilt auch für ihr direktes Umfeld. Wir wollen Angsträume beseitigen und die Sicherheit erhöhen. Denn wenn sich die Menschen über völlig heruntergekommene Haltepunkte beschweren, muss sich Politik kümmern. Eine erfolgreiche Verkehrswende gibt es nur mit Bahnhöfen, an denen sich die Menschen wohl fühlen.

An den großen Schwerpunktbahnhöfen in NRW müssen wir daher die Akteure, die für die Sicherheit vor Ort verantwortlich sind, besser vernetzen. Eine Möglichkeit sind gemeinsame Teams von Bundes- und Landespolizei. Eine weitere Möglichkeit sind ,Runde Tische‘ von Bundespolizei, Landespolizei, Zoll, DB-Sicherheitsdienst, kommunalen Ordnungsdiensten und Sozialarbeitern beziehungsweise Streetworkern. Rund um die großen Bahnhöfe in NRW sind zudem Waffenverbotszonen notwendig. Die Landesregierung muss das mit den verantwortlichen Stellen im Bund, bei der Deutschen Bahn und in den Kommunen auf den Weg bringen.“

Carsten Löcker:

„Verkehrs- und klimapolitisch ist es dringend notwendig, dass mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen. Doch wie wollen wir Menschen davon überzeugen, wenn ihr Bahnhof kein bisschen einladend ist? Zur Mobilität der Zukunft gehört ein attraktives Angebot.  An kleinen und mittleren Bahnhöfen und Haltepunkten fordern wir eine Bahnhofsaufsicht. Die Landesregierung muss die Initiative ergreifen, entsprechende Konzepte voranzutreiben. Die Bahnhofsaufsicht soll als Ansprechpartnerin für Fahrgäste dienen. Zudem ist sie für das Erscheinungsbild und die Ordnung auf jeweils einem oder mehreren Bahnhöfen verantwortlich.

Hat ein Bahnhof einen guten Zustand, muss das dauerhaft so bleiben. Das sicherzustellen, ist eine der Aufgaben einer Bahnhofsaufsicht. Die Mitarbeitenden sollen Vandalismusschäden und Vermüllung an den Stationen sofort beseitigen.  Nachahmungstäter werden weniger angezogen. Die Aufenthaltsqualität steigt. Wir verhindern, dass die Bahnhöfe zu Orten werden, an denen Fahrgäste keine fünf Minuten warten wollen. Natürlich müssen wir die Bahnhofsaufsichten mit einem eigenen Budget ausstatten. So können kleinere und mittlere Schäden schnell behoben werden – im Sinne der Fahrgäste.“

In einer gemeinsamen Sitzung des Wissenschaftsausschusses und des Ausschusses für Schule und Bildung fand heute die Sachverständigenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion „Die bevorstehende Bildungskatastrophe an berufsbildenden Schulen abwenden – Neue Wege für die Personalgewinnung gehen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Ausbildung von Lehrkräften einbinden!“ (Drs. 17/15880) statt.

Hierzu erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Jochen Ott:

„Im vergangenen Jahr gab es 27,7 Prozent weniger Studienanfängerinnen und -anfänger für das Lehramt an Berufskollegs als im Jahr 2020. Um die bevorstehende Bildungskatastrophe an berufsbildenden Schulen abzuwenden, müssen wir bei der Personalgewinnung dringend neue Wege gehen. Deshalb schlagen wir vor, zukünftig auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Ausbildung unserer Lehrkräfte einzubeziehen. Ansonsten wird ein Lehrkräftemangel auch wirtschaftspolitisch spürbare Auswirkungen haben. Die berufsbildenden Schulen sind ein integraler Bestandteil des dualen Ausbildungssystems. Sie leisten daher einen erheblichen Beitrag zur Ausbildung unserer Fachkräfte von morgen.

Es darf jetzt keine Denkverbote mehr geben. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften müssen in die Ausbildung von Lehrkräften eingebunden werden. In der heutigen Anhörung haben sie eindeutig ihre Bereitschaft signalisiert, sich gemeinsam mit dem Land den Herausforderungen zu stellen. Die Landesregierung muss das Angebot annehmen, um die Bildungskatastrophe an berufsbildenden Schulen zu verhindern.“

Dietmar Bell:

„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind bestens geeignet, um einen spezifischen Beitrag zur Gewinnung von Lehrkräften für berufsbildende Schulen zu leisten. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei: HAWs sind klar auf berufsbezogene Ausbildungsgänge spezialisiert und bilden bereits heute den größten Teil der Ingenieure in Deutschland aus. Vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels im MINT-Bereich ist es deshalb sinnvoll, sie in die Lehrkräfteausbildung einzubeziehen. Außerdem kommen viele Studierende an HAWs aus dem Bereich beruflicher Schulen und kennen somit diesen Schultypus. Um den spezifischen Stärken der HAWs Rechnung zu tragen, sollte der Ausbau der Lehramtsausbildung für berufliche Schulen zukünftig vor allem auch in eigenständigen Ausbildungsgängen an den HAWs erfolgen. Darin sind wir uns mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einig. Das hat die heutige Anhörung verdeutlicht.“

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Die EU-Kommission hat heute umstrittene Vorschläge zur sogenannten Taxonomie vorgelegt. Demnach sollen Atomstrom und Gas trotz Widerstand aus dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten künftig als nachhaltig eingestuft werden.

Joachim Schuster, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Trotz breiter Kritik hat die EU-Kommission ihren umstrittenen Vorschlag leider kaum verändert. Damit wird die Taxonomie nicht die erhoffte Wirkung entfalten. Die politische Motivation, Kernkraft als nachhaltig zu erklären, ist offensichtlich. Doch nur wissenschaftlich fundierte Einstufungen können Orientierung an den Kapitalmärkten bieten. Kernkraft erfüllt diese Kriterien nicht, da hilft auch kein Greenwashing der EU-Kommission. Die Übergangskriterien für die Nutzung von Gas zur Stromerzeugung sind ebenfalls unzureichend.

Damit hat die EU-Kommission eine Chance vertan. Es wäre wünschenswert, klare, aber richtige Kriterien zu haben, nach denen beurteilt werden kann, welche Investitionen nachhaltig sind und welche nicht. Das würde auch auf andere politische Felder ausstrahlen. Wir SPD-Europaabgeordnete werden uns deshalb im Europäischen Parlament für eine Ablehnung des delegierten Rechtsaktes einsetzen.

Es gäbe Alternativen: Übergangstechnologien wie Gas und Atom könnten in eine dritte Kategorie als bedeutsam für den Übergang eingestuft werden, aber nicht als nachhaltig. Doch diesem Lösungsvorschlag der Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament ist die EU-Kommission leider nicht gefolgt.“

Nach dem Vorschlag für den delegierten Rechtsakt hat das Europäische Parlament nun vier Monate Zeit, um entweder Widerspruch einzulegen oder den Gesetzgebungsprozess weiterlaufen zu lassen, also bis Anfang Juni. Eine Mehrheit im Parlament für den Widerspruch würde den Rechtsakt in dieser Form verhindern. Europäisches Parlament oder Rat könnten diese Frist um zwei Monate verlängern, spätestens im August müssten die EU-Institutionen allerdings über die Taxonomie entschieden haben.

Die EU-Kommission geht bisher davon aus, dass der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.