Justizminister Buschmann hat einen Referentenentwurf zur Streichung von Paragraph 219a vorgelegt. Damit schafft die Ampelkoalition dringend benötigte Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das ist keine Werbung, sondern Aufklärung. Damit Frauen und Paare selbstbestimmt entscheiden können.

Dirk Wiese:

„Mit der Streichung des Paragraphen 219a schafft die Ampelkoalition ein Relikt aus der Kaiserzeit ab. Damit haben Ärztinnen und Ärzte künftig die benötigte Rechtssicherheit, um über Schwangerschaftsabbrüche auch auf ihren Internetseiten zu informieren. Das war höchste Zeit. Auch für die Frauen, die nun endlich ungehinderten Zugang zu Informationen haben, sollten sie sich in einer Konfliktsituation für einen solchen Eingriff entscheiden. Wir ermöglichen künftig Ärzten sachgerechte Aufklärung, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen und unterstützen Frauen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Endlich können wir in dieser Ampelkoalition die Modernisierung unseres Rechtsstaats vornehmen, die einer fortschrittlichen, verantwortungsbewussten und vielfältigen Gesellschaft entspricht.“

Nach heute vom Landesverband Erneuerbare Energie (LEE) NRW veröffentlichten Zahlen ist der Anteil der Windenergie in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um eine Leistung von 331 Megawatt gestiegen – das entspricht einem Zuwachs von lediglich fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit den heute vom Landesverband Erneuerbare Energie NRW vorgestellten Zahlen ist eindeutig belegt: Die Energiepolitik der Landesregierung ist gescheitert. Bis 2030 wollte die Landesregierung den Ausbau der Windenergie von anfangs etwa 6 Gigawatt im Jahr 2020 auf dann 12 Gigawatt steigern. Um das Zeil zu erreichen, müssten wir mindestens dreimal so viel Windenergie wie bisher produzieren. Machbar ist das – aber dafür braucht es echten Willen und klare Strategien. Beides ist bei der Landesregierung nicht zu erkennen. Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen: Die vergangenen viereinhalb Jahre  waren verlorene für die Windkraft in NRW.

Wir sind frühzeitig für eine starke Windenergie in NRW eingetreten. Dafür haben wir beispielsweise schon vor zwei Jahren gefordert, Nutzforste für die Windkraft freizugeben. Lange hat die Landesregierung sich dagegen gesperrt und ihre Blockade erst vor wenigen Wochen aufgegeben. Doch das reicht bei weitem nicht aus.

Die Landesregierung muss die Chancen der Erneuerbaren Energie nutzen. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energie ist die Windkraft ein wichtiges Zugpferd. Wir arbeiten für einen verstärkten und gleichwohl flächenmäßig ausgewogenen Ausbau der Windenergie im Interesse einer nachhaltigen Modernisierung unseres Industrielandes NRW. Das ist nicht nur ökologisch ein wichtiger Schritt. Mit einer echten Stärkung der Erneuerbaren schaffen wir zukunftsfähige Arbeitsplätze und die Basis für einen starken Industriestandort.“

Nach einem Bericht für die kommende Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales erwartet das Gesundheitsministerium bis Ende Januar rund 10,8 Millionen Auffrischungsimpfungen in NRW, was einer Quote von ca. 60,4 Prozent entspricht. Das Ministerium bezieht sich dabei auf die im Durchschnitt täglich verabreichten Booster-Impfungen der letzten vier Wochen und einer gleichbleibenden Impfbereitschaft. Gleichzeitig zeigen die gemeldeten Impfzahlen, dass bislang im Januar deutlich weniger Booster-Impfungen verabreicht wurden als noch im Dezember des vergangenen Jahres.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Jetzt rächt sich, was seit Monaten bekannt ist: Im Kampf gegen die Pandemie dürfen wir uns nicht auf High-Noon-Entscheidungen verlassen. Die ersten Impfstoffe sind in Europa seit über einem Jahr zugelassen. Aber auch heute gibt es noch keine strategisch ausgerichtete Impf-Kampagne in Nordrhein-Westfalen. Das wird durch die deutlich gesunkene Impfquote im Verlaufe des Januars deutlich.

Immer wieder hat die Landesregierung im Hauruckverfahren die Impf-Infrastruktur verändert, beispielsweise bei der Schließung der Impfzentren im September letzten Jahres und der erneuten Öffnungen nur wenige Wochen später. Das hat nicht nur unnötig Zeit, Kapazitäten und Ressourcen aufgezehrt. Nachdem durch die Schließung der Impfzentren das falsche Gefühl von Sicherheit vermittelt wurde, gelingt es der Landesregierung jetzt nicht eine Booster-Strategie für die Booster-Impfungen auf den Weg zu bringen. Genau die ist aber nötig, um die bisher ungeimpften und noch nicht geboosterten Menschen zu schützen.

Die jetzt als Ziel ausgegebene Impfquote von 60,4 Prozent wird angesichts der aktuellen Impfzahlen nicht zu halten sein, wenn es nicht schnell eine strategische Impf-Kampagne gibt. Dazu gehört neben der Ausweitung der Infrastruktur beispielswiese durch Booster-Busse auch ein zielgruppenorientiertes Marketing. Vor allem in benachteiligten Quartieren müssen gezielt die angesprochen werden, die sich bisher noch nicht haben boostern lassen.

Wir fordern die Landesregierung auf, endlich eine strategisch ausgerichtete, konsequente und verlässliche Impf-Kampagne vorzulegen. Nur so kann das von Ministerpräsident Wüst ausgewiesene Ziel erreicht werden, die Spirale von Lockdown und Lockerungen zu beenden. Der Landesregierung stehen hierfür alle Mittel zur Verfügung – und unsere Unterstützung.“

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Die Koalition treibt auch eine moderne Gesellschaftspolitik an. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan beschreibt die Grundsätze: Fortschritt, Respekt und Zusammenhalt – und wird konkret.

Reem Alabali-Radovan ist Staatsministerin im Kanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Sie arbeitet dafür, dass „unsere Vielfalt zu einer starken Einheit wächst“. Eine moderne Gesellschaft in einem modernen Land. Was das konkret heißt, machte sie am Donnerstag in ihrer ersten Rede vor dem Bundestag deutlich.

„Die Koalition steht für einen neuen Aufbruch.“ Fortschritt durch ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht. Denn Millionen Menschen leben schon sehr viele Jahre in Deutschland, arbeiten, zahlen Steuern, sind längst Teil unserer Gesellschaft – und haben dennoch nicht dieselben Rechte. „Es ist nicht gut für eine Demokratie, wenn Wohn- und Wahlbevölkerung auseinanderfallen. Darum werden wir besser und schneller einbürgern“, kündigte die Staatsministerin an.

Viele „hochmotiviert“ – aber in Unsicherheit

Respekt heißt für Alabali-Radovan vor allem, „dass jeder Mensch einen guten Zugang zu Bildung und Beruf hat. Gute Löhne für gute Arbeit, Wertschätzung für jede Lebensleistung. Auch für Geflüchtete und Geduldete.“ Denn: „Viele sind hochmotiviert, aber leben in Unsicherheit.“ Es geht um Bleibeperspektiven, „Ketten-Duldung“ abbauen – „rein in die Perspektive der Aufenthaltserlaubnis“.

Und es geht um Zusammenhalt, gegen „Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und weiterer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Die große Gesellschaftsmehrheit müsse zeigen: „Wir sind mehr.“ Und: „Wir sind alle gegen rechts!“, rief Alabali-Radovan auf – und warnte, ebenso wie am Vortag Innenministerin Nacy Faeser, vor dem Rechtsextremismus als „die größte Gefahr in unserem Land!“

Die Staatsministerin weiß: „Ja, es ist viel zu tun im Kampf für mehr Zusammenhalt.“ Aber: „Wir gehen es an!“

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Klar und entschlossen gegen Rechtsextremismus. Innenministerin Nancy Faeser macht Tempo: Bis Ostern will sie einen Aktionsplan vorlegen und zügig, gemeinsam mit dem Familienministerium, auch ein Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.

Innenministerin Faeser will „alles daran setzen, Radikalisierungen zu stoppen und rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen und Extremisten konsequent die Waffen zu entziehen”. Bis Ostern werde sie darum einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen, kündigte sie am Mittwoch im Deutschen Bundestag an.

Tempo macht Faeser auch für das Demokratiefördergesetz. Dabei geht es um eine dauerhaft sichere Finanzierung von vielen wichtigen Initiativen und Projekten, die sich überall in Deutschland stark machen gegen rechts. Gemeinsam mit Familienministerin Anne Spiegel will sie zügig einen Vorschlag erarbeiten. Lange schon kämpft die SPD für ein Demokratiefördergesetz, das in den vergangenen Jahren aber immer wieder von CDU und CSU blockiert wurde.

Mit der neuen Regierung fallen jetzt aber die Bremsklötze ab – für den entschlossenen Kampf gegen rechts und eine fortschrittliche Gesellschaftspolitik. Endlich, so Faeser im Bundestag, könne man sagen: „Wir stolz darauf, dass wir ein vielfältiges Einwanderungsland sind.“

In ihrer heutigen Pressekonferenz zum Jahresbeginn haben Ministerpräsident Hendrik Wüst und sein Stellvertreter Joachim Stamp erklärt, dass Schulöffnungen oberste Priorität haben. Gleichzeitig konnten sie auf Nachfrage keinen Plan B für den Fall aufzeigen, dass das Infektionsgeschehen an Schulen drastisch steigt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Auch für uns haben die Schulöffnungen höchste Priorität. Uns ist aber bewusst, dass es einen Plan B braucht, um das Versprechen halten zu können. Die Aussagen des Ministerpräsidenten und seines Stellvertreters haben heute klargemacht: Die Landesregierung hat keinen Plan B, um die Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen offen zu halten. Ohne Plan B wird das Versprechen der Landesregierung von der höchsten Priorität der Schulöffnungen aber zur Makulatur.

Ein solcher Plan B umfasst aus unserer Sicht das Bilden kleiner festen Lerngruppen und das Nutzen außerschulischer Lernorte. Außerdem muss eine Flexibilisierung der Unterrichtszeiten möglich sein, um Schülerinnen und Schüler getrennt vor- und nachmittags unterrichten zu können. In jedem Fall müssen wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche an einzelnen Tagen komplett zu Hause bleiben müssen.

Um den Schulbetrieb sicherstellen zu können, müssen außerdem Booster-Busse eingesetzt werden, die die Jugendlichen zu den Impfstellen in den Städten bringen. Gerade vor dem Hintergrund der heutigen Stiko-Empfehlung von Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige können solche niederschwelligen Impf- und Booster-Angebote die Impf- und Boosterquote unter den Jugendlichen erhöhen. Auch die flächendeckende Versorgung der Schulen mit Luftfilteranlagen bleibt notwendig.“

Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales fand heute die Anhörung zum Thema „Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ (Drucksache 17/15188) statt.

Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„NRW braucht dringend eine Gesamtstrategie, um Menschen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. Das zeigt die heutige Anhörung. Eine hochkarätige Expertenkommission (Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“) hat hierzu konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die eine wichtige Grundlage für Verbesserungen sein können.

Die unfassbaren Ereignisse und unerträglichen Übergriffe gegen Bewohnerinnen und Bewohner im Wittekindshof zeigen, wie hoch der Handlungsbedarf ist. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der Schutz vor Gewalt und die Achtung der Menschenwürde in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind jederzeit und umfassend sicherzustellen. Auch müssen die Geschehnisse im Wittekindshof weiter konsequent und transparent aufgeklärt werden. Die Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein sicheres zu Hause und einen sicheren Arbeitsplatz in den Werkstätten.

Deswegen muss das Gesetz so ausgestaltet werden, dass es die Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt schützt, ihre Teilhabe sichert und die verantwortlichen Träger stärker in die Verantwortung nimmt. Gewalt und Gängelungen in den Einrichtungen sind nicht zu tolerieren.“

Hintergrund:

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und dem Neunten Sozialgesetzbuch stärken. Hintergrund der Gesetzesinitiative des Landes sind die erschreckenden Gewalttaten an Bewohnern im Wittekindshof, einem großen Träger für Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14. September 2021 beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Es obliegt nun dem Parlament den Gesetzentwurf weiter zu beraten. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ sind hierfür eine wichtige Grundlage.

Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Ernennung von Stefan Schwartze als Patientenbeauftragter der Bundesregierung beschlossen.

Hierzu erklärt Stefan Schwartze: „Ich empfinde diese Ernennung als große Ehre. So kann ich meine Arbeit der letzten zwölf Jahre im Petitionsausschuss des Bundestages nun für die Patientinnen und Patienten in Deutschland fortführen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung enthält viele Vorhaben, die die Patient:innen stärken werden. So wird es eine der zentralen Aufgaben sein, die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und tatsächlich unabhängige Struktur mit starker Beteiligung der Patientenorganisationen zu überführen.

Darüber hinaus werden auch die Corona-Pandemie und die dadurch entstehenden Folgen für Patient:innen sowie eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche zu den Schwerpunkten meiner Arbeit gehören“.

Hintergrund:

Der Patientenbeauftragte ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch,  (SGB V), §140h festgeschrieben. Absatz 2 beschreibt die Aufgabe:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechts-spezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.

Die SPD-Fraktion macht Tempo in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. Noch im laufenden Monat sollen bereits Eckpunkte vorliegen. Schon im März könnte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beraten und beschließen.

Eine mögliche Impfpflicht könnte, so die Erwartung von Fachleuten, entscheidend sein im Kampf gegen die Pandemie. Gleichzeitig berührt sie grundsätzliche ethische Fragen, die offen diskutiert werden müssen. Darum sollen die Abgeordneten frei von Fraktionsdisziplin entscheiden und die notwendige Debatte darum ebenso zügig wie sorgfältig führen können.

„Wir werden das im März abgeschlossen haben“

Bereits in diesem Monat werde aus den Reihen der SPD-Fraktion ein Eckpunktepapier vorgelegt, kündigte Dienstagabend SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich an. Zuvor soll es im Bundestag auch eine „Orientierungsdebatte“ geben, in der ausführlich die unterschiedlichen Aspekte rund ums Thema diskutiert werden. Die folgenden SPD-Eckpunkte könnten dann Grundlage für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag sein.

Damit erscheint auch wahrscheinlich, dass ein mögliches Gesetz bereits im ersten Quartal des Jahres beschlossen werden könnte. „Wir werden das im März abgeschlossen haben, ganz klar“, zeigte sich der Fraktionsvorsitzende überzeugt.

Energieminister Robert Habeck setzt in seiner „Eröffnungsbilanz“ die richtigen Schwerpunkte. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag geht es jetzt darum, zügig die Erneuerbaren auszubauen.

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit der Eröffnungsbilanz zielt Bundesminister Robert Habeck richtigerweise auf auch kurzfristig umzusetzende Maßnahmen. Etwa bei der Grenze für Ausschreibungspflichten, bei dem sogenannten atmenden Deckel für Photovoltaik, der den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht bremsen darf, oder auch bei Genehmigungshemmnissen gilt es kurzfristig durch Gesetzesänderungen tätig zu werden. Nur so kann ein in der Koalition vereinbarter Aufwuchs des Anteils Erneuerbarer Energien von aktuell unter 50 auf 80 Prozent binnen dieses Jahrzehntes gelingen.

Bei der Umsetzung muss statt Begrenzungsmechanismen auf die Erreichbarkeit und Über-rundung der gesetzten Ziele gesetzt werden, um diese sicher zu erreichen und bereits entstandene Defizite auszugleichen. Dies betrifft auch die Verfügbarkeit von Flächen und unter-stellten Ausbaumengen Erneuerbarer Energien. Für manche solcher Maßnahmen wird es auch auf eine Wirksamkeit noch in 2022 ankommen, um absehbare Stagnationen im Ausbau zu vermeiden.

Für den Umstieg auf Erneuerbare Energien muss zudem die Entwicklung von Netzen für Strom und Gas beziehungsweise Wasserstoff und Wärme aufeinander abgestimmt werden.

Auf europäischer Ebene kommt es ebenfalls auf eine Stärkung der Erneuerbaren Energien auch zur Ausgestaltung des europäischen Fit for 55 Paketes an. Die Einstufung von Atomenergie als ‚nachhaltig‘ wäre dabei verfehlt und nicht zu rechtfertigen, da Milliarden-Investitionen fehlgeleitet würden. Insofern gilt es hier im aktuellen Konsultationsverfahren auf eine Änderung des Taxonomie-Entwurfes der Kommission hinzuwirken. Atomenergie ist nicht nachhaltig.“

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In einer gemeinsamen Sitzung fand heute im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie dem Wissenschaftsausschuss die Sachverständigungsanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion „Zirkuläre Wirtschaft schafft Nachhaltigkeit, sichert Rohstoffsicherheit und fördert Gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 17/15255) statt. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unternehmensverbände, Umweltinstitute und Gewerkschaften haben in der heutigen Sachverständigenanhörung deutlich gemacht, dass unsere Initiative zur aktiven Stärkung der Kreislaufwirtschaft richtig ist. Neben der Dekarbonisierung wird es für die Transformation der Industrie in NRW die nächste große Herausforderung sein, unser lineares Wirtschaftssystem zirkulär umzustellen.

Es geht um nicht weniger als um eine fünfte industrielle Revolution. Die Sachverständigen bestätigten dabei unsere Einschätzung, dass hierdurch große Potenziale für Arbeitsplätze auf allen Qualifikationsstufen geschaffen werden. Ob bei der Sammlung und Trennung von nicht mehr verwendeten Materialien, beim mechanischen oder chemischen Recycling oder dem Öko-Design von Produkten, von der Fachkraft im Wertstoffzentrum, der Logistik-Expertin oder der technischen Tüftlerin – alle bekommen hier neue Chancen.

Land und Kommunen können mit einer innovativen Beschaffung von Gütern und Bauprojekten den Markt für Kreislaufprodukte ankurbeln. Ohne klare regulatorische Leitplanken etwa zur Stärkung von Wiederverwendung, Reparatur oder durch höhere Recyclingquoten werden sich Unternehmen im Wettbewerb kaum umstellen können. Hier braucht es mehr politische Initiative in NRW. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Chancen mit einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.“

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Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten. Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

Bernhard Daldrup:

„Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. Damit helfen wir 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen.

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Solidarität und lassen niemanden in einer kalten Wohnung zurück.“