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Der Industrie-Ausschuss im Europäischen Parlament stimmt am Mittwoch, 26. Januar 2022 über die aktuellen Regeln für den Wegfall von Roaming-Gebühren innerhalb der EU ab. Das Ziel: Europäische Verbraucher*innen sollen im EU-Ausland für zehn weitere Jahre ohne Aufpreis telefonieren, surfen oder simsen können.

Jens Geier, Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der Europa-SPD über den nächsten Schritt der Neufassung der Roaming-Verordnung:

„Das Roaming-Aus ist eine der EU-Erfolge, die für Verbraucher*innen im Alltag direkt spürbar sind. So bleiben die Menschen in Europa leichter in Verbindung. Was erfolgreich ist, soll weitergeführt werden. Niemand sollte eine Kostenfalle fürchten müssen, wenn sie oder er Ländergrenzen innerhalb Europas überschreitet: Den eigenen Telefonvertrag auch während Dienst- oder Urlaubsreisen zu nutzen, ist mit dieser Neuregelung bis mindestens Juni 2032 ohne Roaming-Falle möglich.

Eine gute Nachricht ist auch, dass die Transparenz gestärkt wird. Verbraucher*innen müssen nun via SMS über anfallende Kosten gewarnt werden. 

Auch wenn Covid-19 das Reisen ins EU-Ausland weiterhin erschwert: Die Pandemie hat gezeigt, dass berufliche und private Angelegenheiten immer häufiger per Smartphone geregelt werden. Wegfallende Roaming-Gebühren sind deshalb ein großer Vorteil für Europäer*innen in den kommenden zehn Jahren. Zusatzkosten müssen ein Relikt der Vergangenheit bleiben.“

Die Mitglieder des Industrie-Ausschusses stimmen am morgigen Mittwoch von 11.45 Uhr bis 13 Uhr über die neuen Vereinbarungen ab.

Das Plenum des Europäischen Parlaments soll voraussichtlich im Februar über die neuen Regeln abstimmen. Mit einer Mehrheit im Plenum kann die Verordnung ab Juli für zehn weitere Jahre in Kraft treten. Bereits seit 2017 werden Roaming-Gebühren nicht mehr erhoben. Im Dezember 2021 hatten sich die drei Institutionen auf eine überarbeitete Fassung der Roaming-Verordnung geeinigt.

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) war heute zu Gast in der Sitzung der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Eine sozial gerechte Energiewende und die Transformation unserer Wirtschaft standen dabei im Mittelpunkt des Austauschs. Hierzu erklären Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender, und Michael Vassiliadis:

Thomas Kutschaty:

„Nordrhein-Westfalen ist bedeutendes Industrieland und soll es bleiben. Die SPD-Fraktion steht voll hinter der heimischen Industrie. Wir wollen sie beim notwendigen Umbau zu klimaneutraler Produktion und zirkulärer Wertschöpfung mit ganzer Kraft unterstützen. Aus der Jahrhundertaufgabe, den Umbruch in Arbeit, Gesellschaft und Wirtschaft für die Vielen erfolgreich zu gestalten, wollen wir eine Jahrhundertchance machen.

Um die zahlreichen Herausforderungen zu meistern, braucht es neue Ideen, Innovationen, Mut und Tatkraft.

Wir haben für NRW deshalb einen Transformationsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro vorgeschlagen. Über Anleihen soll der Fonds Geld auf den Kapitalmärkten sammeln und dieses anhand von Transformationskriterien an Unternehmen vergeben. So sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Produktionsprozesse mit mittelfristigem Eigenkapital klimaneutral umstellen zu können. Wir freuen uns sehr, dass diese Idee heute auch große Zustimmung bei Michael Vassiliadis und der IG BCE gefunden hat.

Wir teilen die Position der IG BCE, dass mit Blick auf die hohen Energiepreise ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien Priorität haben muss. Es braucht einen neuen Schub für Windkraft und Photovoltaik. Hier stand die Landesregierung bisher stark auf der Bremse und hat so den Ausbau der Erneuerbaren in unserem Land verhindert.

Wir fordern deshalb eine sofortige Abschaffung der unsinnigen Abstandsregel für Windkraftanlagen, machen uns stark für ein landesweites Ausrollen des Innovation-City-Projekts in Bottrop und setzen auf eine Photovoltaik-Verpflichtung für Neubauten für Gewerbeimmobilien, so wie der Bund sie nun forciert. Zudem ist die sichere Strom- und Wärmeversorgung für die energieintensive Industrie in NRW zu gewährleisten. Die Preise dafür müssen bezahlbar bleiben. Deshalb machen uns ebenfalls dafür stark, die geplante Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen.

Die Transformation hin zur klimaneutralen Wirtschaft bedeutet für einige Regionen in NRW besondere Herausforderungen.  Wir stehen dabei natürlich  an der Seite der Menschen im Rheinischen Revier. Auch im Ruhrgebiet, dem Bergischen Städtedreieck und Südwestfalen wird es große Veränderungen vor allem in der Industrie geben. Hier braucht es entsprechende Unterstützung, etwa durch mehr Personal für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren und ausreichend ausgestattete Förderprogramme, die Arbeitsplätze für Fachkräfte in Mittelstand und Industrie ermöglichen.

Ein aktiv gestalteter Strukturwandel und ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien sind die zentralen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Kohleausstieg 2030.

Klimaschutz ist Innovations- und Jobmotor, wenn man ihn gemeinsam angeht. Der Kohleausstieg ist kein Ende, sondern der Start für neue Möglichkeiten. Industrie und industrienahe Dienstleistungen sind keine Hindernisse auf dem Weg einer klimaneutralen Wirtschaft. Im Gegenteil: Sie sind der wichtigste Teil der Lösung und müssen deshalb bei der Bewältigung der Transformation unterstützt werden.“

Michael Vassiliadis:

„Nordrhein-Westfalen bringt alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation mit: Kein Bundesland verfügt über eine so dichte Ansammlung großer Energieerzeuger und -verbraucher. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten haben sich längst auf den Weg gemacht und arbeiten mit Hochdruck am betrieblichen Strukturwandel – seien es die Energieversorger, die chemische oder die Stahlindustrie. Was sie jetzt brauchen, ist eine öffentliche Hand, die sich als Möglichmacherin versteht und nicht als Bedenkenträgerin. Das gilt für Bund, Land und Gemeinden gleichermaßen.

Eine gut gemachte Transformation könnte das größte Modernisierungs- und Standortsicherungsprogramm der deutschen Industrie seit Jahrzehnten werden. Diese Frage entscheidet sich aber in dieser Dekade. Unsere ganze Aufmerksamkeit muss sich darauf richten, dass das Neue nicht irgendwo entsteht. Es muss hier entstehen – in Europa, in Deutschland, in NRW. Dafür brauchen wir eine Investitions- und Technologieoffensive in ungekanntem Ausmaß. Und weil sich nicht jede klimagerechte Investition sofort betriebswirtschaftlich rechnet, braucht es einen Anschub mit öffentlichen Mitteln.

Es ist richtig, wichtig und überfällig, dass die Politik jetzt auf allen Ebenen die Energiewende beschleunigen will. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien muss allerdings auch ein radikaler Ausbau der Gaskraftwerke einhergehen. Nötig ist nicht weniger als die Verdopplung der heutigen Kapazitäten bis 2030. Das ist der größte Zubau thermischer Leistung der Geschichte. Denn durch die klimagerechte Transformation von Industrie-, Energie-, Verkehrs- und Gebäudesektor steigt stark steigender Bedarf an sicherem, also jederzeit verfügbarem Strom, einher. Und das bei gleichzeitigem Auslauf von Kernenergie und Kohleverstromung. Das heißt auch: Ohne einen radikalen Ausbau der Gasverstromung wird es auch kein Vorziehen des Kohleausstiegs geben können.

Hier liegt eine große Chance für NRW: Lasst uns Gaskraftwerke, die langfristig dann auch Wasserstoff verbrennen, dorthin bringen, wo heute Kohle verfeuert wird. Die Leitungen sind schon vorhanden – und vor allem auch das Energie-Know-how der Beschäftigten. Das wäre dann auch die sozial verantwortungsvolle Transformation der Kohlereviere, wie wir sie uns vorstellen.

In der Richtung passiert noch viel zu wenig. Die Politik hat Milliarden zur Verfügung, um eine neue Erfolgsstory für die Reviere zu schreiben. Doch bislang scheint sie noch vor einem leeren Blatt Papier zu sitzen. Den Strukturwandel darf man nicht sich selbst überlassen.“

Zur Wahl von Friedrich Merz zum neuen CDU-Vorsitzenden erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag Achim Post:

„Im dritten Anlauf hat’s geklappt. Mein Glückwunsch geht an Friedrich Merz!

Ab heute allerdings wird sich zeigen, ob großen Worten auch Taten folgen: Bei der inhaltlichen und personellen Neuaufstellung der CDU, bei der Suche nach dem künftigen Kurs als Oppositionspartei und nicht zuletzt bei der klaren Abgrenzung nach rechts.

Ich bin wirklich gespannt, ob Friedrich Merz jenseits seiner marktradikalen Grundüberzeugung und seiner polemischen Zuspitzungen auch zu integrativer und konstruktiver Politik in der Lage ist.“

„Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist ein Zeichen von Respekt, Solidarität und Gerechtigkeit gegenüber allen, die jeden Tag mit ihrer Arbeit unsere Gesellschaft am Laufen halten. Vom Lohn muss man auch leben können. Deswegen ist der höhere Mindestlohn gerade jetzt in Zeiten steigender Kosten wichtig.

In Nordrhein-Westfalen erwarten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass die Beschäftigten vor allem entlang der niederländischen Grenze und im Ruhrgebiet vom neuen Mindestlohn profitieren werden. Es ist richtig, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt einen Gesetzentwurf zur notwendigen Erhöhung vorgelegt hat. Die SPD hält nach ihrem Wahlsieg bei der Bundestagswahl Wort.

Wenn jetzt Hendrik Wüst behauptet, damit würde die Schwarzarbeit zunehmen, dann entlarvt er sich. Denn seine Geisteshaltung ist offenbar im Jahr 2015 stehen geblieben. Bereits damals wurde bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dieser Teufel aus Lobbykreisen an die Wand gemalt. Die Realität sah danach anders aus. Was für ein Bild muss man von den Unternehmen in unserem Land haben, sie unter einen solchen Generalverdacht zu stellen?

Vor allem aber offenbart seine Äußerung, wie es um das in letzter Zeit von ihm zitierte soziale Gewissen tatsächlich bestellt ist. Er hat keins.“

Millionen Frauen und Männer bekommen in diesem Jahr noch eine kräftige Lohnerhöhung: Ab Oktober steigt der Mindestlohn auf 12€. Den Gesetzentwurf hat Arbeitsminister Hubertus Heil bereits in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben.

Ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD ist bereits in der Umsetzung: Die Erhöhung des Mindestlohns im ersten Regierungsjahr auf 12€. „Wir halten Wort“, betonte Arbeitsminister Hubertus am Freitag. „Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das mehr Geld im Portemonnaie.“

Denn: Der jetzt in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf bedeutet ein kräftiges Lohn-Plus für Millionen Beschäftigte. Erst Anfang des Jahres wurde der Mindestlohn regulär angehoben: auf jetzt 9,82€. Im Juli kommt die nächste seit langem geplante Anpassung auf 10,45€ – und am 1. Oktober kommt dann mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil der große Sprung auf 12€. Für manche eine Lohnerhöhung von über 20%!

Respekt, der auch auf dem Konto sichtbar wird

Es geht der SPD um Respekt für Millionen Beschäftigte – oft in sozialen Berufen, Frauen oder aus Ostdeutschland –, „der auch auf dem Konto sichtbar wird“, kommentierte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert in einem Brief an die Partei. Behauptungen von Arbeitgeberverbänden, der Mindestlohn gefährde die Tarifautonomie wies Kühnert zurück. Vielmehr sei er „notwendige Ergänzung und Verhandlungsgrundlage für starke Tarifverträge, von denen die Beschäftigten profitieren“.

Der Mindestlohn, erinnert der SPD-Generalsekretär, „hat auch keine Jobs gekostet. Im Gegenteil: Er sichert Arbeitsplätze und führt zu weniger Abhängigkeit von Sozialleistungen“. Hinzu kommt: Ein höherer Mindestlohn stärkt das Wachstum, vor allem die Binnenwirtschaft. Denn das zusätzlich verdiente Geld landet nicht in Steuerparadiesen, sondern geht eher auf dem Wochenmarkt oder beim Einzelhändler über die Theke.

ver.di-Chef: „Regierung lässt nichts anbrennen“

Zustimmung kommt auch von den Gewerkschaften: „Die Bundesregierung lässt nichts anbrennen“, lobte ver.di-Chef Frank Wernecke die schnelle Arbeit von Minister Heil. „Die Regierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, zieht eine Haltelinie für Beschäftigte im Niedriglohnsektor ein und liefert auf lange Sicht einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut.“

Die Mindestlohnerhöhung sei „eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekt vor fleißigen Menschen in Deutschland“, fasste Arbeitsminister Heil zusammen.

Nach der geplanten Mindestlohnerhöhung im Oktober auf 12€ soll künftig dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften nötige Anpassungen vornehmen. Die nächste Erhöhung ist dann für Januar 2024 vorgesehen.

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In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Landtags NRW hat das Gesundheitsministerium über die Kapazitäten bei Corona-Tests informiert. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass die Nachfrage nach Corona-Tests aufgrund der Omikron-Welle steigen wird, war bereits im letzten Jahr klar. Noch in der Dezembersitzung des Gesundheitsausschusses hat das Gesundheitsministerium von ausreichenden Testkapazitäten gesprochen. Jetzt, wenige Wochen später, ist die Realität eine andere. Im Land kommen wir an die Grenzen unserer Testkapazitäten.

Es müssen wahrscheinlich Priorisierungen bei den Testauswertungen vorgenommen werden. Durch ein rechtzeitiges proaktives Handeln, wäre diese Entwicklung zumindest begrenzt worden. Die heutige Sitzung im Gesundheitsausschuss hat wieder gezeigt, dass die Landesregierung den aktuellen Entwicklungen immer nur hinterherläuft. Nach fast zwei Jahren Pandemie erwarten wir eine vorausschauende Politik. Das Land braucht ein klares Konzept, um Testkapazitäten sicherzustellen.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung hat sich Ministerin Yvonne Gebauer zum Schulbetrieb in Pandemiezeiten und der Beschaffung von Schnelltests für die nordrhein-westfälischen Schulen geäußert. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Fakten liegen seit Wochen auf dem Tisch: Wir wussten, dass uns eine harte Omikron-Welle treffen wird. Seit Wochen steigen die Infektionszahlen landesweit rapide an. Auch in den Schulen macht sich das deutlich bemerkbar. Das haben die heute von Ministerin Gebauer vorgestellten Zahlen auch bestätigt. Es wäre also schon seit Wochen möglich gewesen, sich auf die jetzige und uns noch bevorstehende Situation vorzubereiten. Konsens aller Akteure ist doch, dass die Schulen offen bleiben sollen. Hierfür brauchen wir aber einen Plan B, um den Präsensunterricht in den Schulen auch bei steigendem Infektionsgeschehen aufrecht erhalten zu können. Das hat der NRW-Städtetag heute noch einmal bekräftigt und fordert einen ‚Notfallpläne‘ mit Verweis auf den Personalnotstand in den Schulen.

In der heutigen Sitzung hat die Ministerin selbst ausgeführt, dass das steigende Infektionsgeschehen zu erwarten war. Trotz der bekannten Ausgangslage gibt es aber immer noch keinen Plan B, der einen klaren rechtlichen Rahmen für die Schulen vorgibt. Das muss ein Ende haben. Vor allem die Schulleitungen brauchen die Freiheit, um vor Ort Entscheidungen treffen zu können. Dann können sie zum Beispiel kleinere feste Lerngruppe bilden und außerschulische Lernorte nutzen. Außerdem muss es den Schulen ermöglicht werden, die Unterrichtszeiten flexibler zu gestalten. So können die Klassen auf den Vor- und Nachmittagsbereich aufgeteilt werden, wie es in Brandenburg gehandhabt wird. Denn andere Bundesländer haben bereits vorbeugend auf die neue Welle reagiert. Mit diesen Maßnahmen können wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche an einzelnen Tagen komplett zu Hause bleiben müssen.

Auch heute hat die Ministerin nicht erklären können, weshalb die Landesregierung die in den Schulen bekannten und über Monate eingesetzten Schnelltests ausgetauscht hat. Die neuen Tests haben nachweislich eine geringere Gesamtsensitivität von 58 bis 62 Prozent – die vorherigen Tests kamen auf Werte von bis zu 76 Prozent. Es werden bei geringer Viruslast weniger Infektionen erkannt. Es muss also festgehalten werden, dass die neuen Tests insgesamt schlichtweg schlechter sind als die vorherigen. Außerdem wurde uns nun mehrfach berichtet, dass die neuen Schnelltests unpraktisch in der Handhabung sind und Kinder sie beispielsweise nicht selbstständig öffnen können.“

Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat an diesem Mittwoch das Investitionsbarometer NRW 2021 zur Situation der Krankenhäuser vorgestellt. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Das Investitionsbarometer zeigt, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen deutlich unterfinanziert sind und notwendige Investitionen des Landes fehlen. Vielen Krankenhäusern droht deshalb die Schließung. In NRW darf es keinen Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft geben.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in NRW wünscht sich eine ortsnahe Krankenhausversorgung. Die Menschen wollen zurecht gute und sichere Angebote. Das RWI-Gutachten zeigt deutlich, dass diese Versorgung gefährdet ist. Hierfür ist die verfehlte Krankenhauspolitik der schwarz-gelben Landesregierung verantwortlich. Mit dem neuen Krankenhausplan drohen weitere Klinik-Schließungen.

Während immer mehr Menschen auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen sind, sind Krankenhausschließungen unverantwortlich. Die Zahl der stationär behandelten Kranken in NRW stieg vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 um mehr als zehn Prozent. 2010 waren es knapp 4,2 Millionen Menschen. 2019 waren es mehr als 4,6 Millionen. Diese Menschen verdienen eine gute und wohnortnahe Versorgung.“

Josef Neumann:

„Die heute vorgestellten Zahlen des RWI-Gutachtens bestätigen unsere Befürchtungen voll und ganz. Trotz massiver Bundesmittel ist es der Landesregierung nicht gelungen, den massiven Investitionsstau in der Gesundheit aufzulösen. Dieser muss endlich beendet werden.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein leeres Klinik-Bett kein Skandal ist. Es ist die notwendige Sicherheit für schwierige Zeiten.  Wir setzen uns dafür ein, dass die Erfahrungen aus der Corona-Krise mit in die Krankenhausplanung einbezogen werden und dass die Landesregierung endlich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommt.“

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Die Europaabgeordneten stimmen morgen, Donnerstag, 22. Januar, final über ein neues Gesetz für digitale Dienste ab. Zuvor findet am heutigen Mittwoch eine Debatte zu der Verordnung statt und es werden Änderungsanträge abgestimmt. Der sogenannte Digital Services Act wird, zusammen mit dem Gesetz für digitale Märkte, neue EU-Regeln für Internet-Konzerne und -Plattformen vorschreiben.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D:

“Der Digital Services Act ist ein neues digitales Grundgesetz für Europa und wird die Internetgesetzgebung auf ein völlig neues Fundament stellen. Nachdem in den Verhandlungen mit harten Bandagen gekämpft wurde, liegt uns jetzt ein ausgewogener, aber wenig ambitionierter Kompromiss vor. Künftig wird es europaweite Regeln zur Meldung und Löschung von illegalen Inhalten online geben, aber auch neue Rechte für Nutzer*innen bei unfairem Verhalten der Plattformen. Zusätzlich werden große Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon in die Verantwortung genommen und müssen Behörden und Forschern Zugang zu ihren Daten gewähren, beispielsweise um den Kampf gegen Desinformation voranzutreiben. Das ist ein riesiger Fortschritt gegenüber den nationalen Alleingängen der Vergangenheit.

Aber es gibt auch noch großes Verbesserungspotenzial: Der vorliegende Kompromiss tut zu wenig, um den unersättlichen Datenkraken der großen Plattformen Einhalt zu gebieten. Als Europa-SPD treiben wir deshalb die Begrenzung von Werbung auf Basis personenbezogener Daten weiter voran und kämpfen für ein Verbot der unterschwelligen Manipulation von Nutzer*innen durch Plattformen.

Gleichzeitig versucht die EVP-Fraktion um die CDU auf den allerletzten Metern, Uploadfilter in den Digital Services Act einzubauen. Das ist brandgefährlich und weckt Erinnerungen an die Urheberrechtsreform. Automatisierte Filter eignen sich nicht, den komplexen Kontext menschlicher Kommunikation korrekt einzuordnen – die Folge wäre die vielfache Löschung völlig legaler Inhalte. Die CDU beweist hier einmal mehr, dass sie das Internet und digitale Technologien nicht versteht. Stattdessen gefährdet man mit vermeintlich einfachen, aber fehleranfälligen Scheinlösungen fahrlässig die Grundrechte von Bürger*innen online.”

Evelyne Gebhardt, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

“Mit dem Digital Services Act wird ein längst überfälliger Baustein zum Schutz von Verbraucher*innen im digitalen Raum gelegt. In einer Zeit, in der sich Online-Shopping für die meisten Bürger*innen von der Ausnahme zur Regel entwickelt hat, müssen wir sicherstellen, dass Nutzer*innen entsprechend geschützt sind und ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Beim Einkauf im Internet werden Verbraucher*innen überdurchschnittlich häufig mit gefälschten, gefährlichen und illegalen Inhalten konfrontiert. Umso wichtiger sind transparente und sichere Verfahren zur Rechtsdurchsetzung und klare Verantwortlichkeiten im Schadensfall, die durch den Digital Services Act eingeführt werden. Obwohl ohne den Widerstand der konservativen Parteien mehr hätte erreicht werden können, ist das vorliegende Gesetzespacket ein Gewinn für die europäischen Verbraucher*innen.”

Das finale Abstimmungsergebnis soll am Donnerstag, um 16 Uhr vorliegen. Danach können Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament beginnen.

Unmittelbar vor dem Antrittsbesuch von Kanzler Olaf Scholz in Spanien pocht der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post auf eine gemeinsame Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes:

“Dass die Regierungen in Spanien und Deutschland jetzt beide sozialdemokratisch geführt werden, eröffnet neue Spielräume, um gemeinsam Zusammenhalt und Fortschritt in Europa zu stärken. Wichtig ist, dass aus diesen Spielräumen heraus jetzt auch zügig konkrete europäische Fortschrittsprojekte entwickelt werden.

Beim europäischen Wiederaufbauprogramm ist das im Zusammenspiel der progressiven Kräfte in Europa bereits beispielgebend gelungen. Diese Dynamik brauchen wir in den nächsten Wochen und Monaten auch, um zum Beispiel den Stabilitäts- und Wachstumspakt zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln, die globale Mindestbesteuerung europäisch umzusetzen oder auch die Banken-Union schrittweise zu vertiefen und zu vollenden.

Auch in der Migrationspolitik bietet sich ein Aufgabenfeld, bei dem sich eine noch engere Zusammenarbeit gerade auch von Deutschland und Spanien lohnt, um zu gemeinsamen Lösungen zu gelangen. Zumindest eine Gruppe fortschrittswilliger europäischer Staaten sollte mit solidarischen Ansätzen zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen und Migranten vorangehen.

Nach der Wahlniederlage von CDU/CSU in Deutschland wird keines der großen Flächenländer Europas mehr von einem EVP-Regierungschef geführt. Die westlichste Hauptstadt, in der die EVP einen Ministerpräsidenten stellt, ist derzeit Ljubljana. Die Sozialdemokraten stellen dagegen Regierungschefinnen und Regierungschefs in etlichen europäischen Schlüsselländern – von Spanien und Portugal über Deutschland bis in die nordischen Länder. Das bietet Gestaltungschancen, bedeutet aber auch eine gewachsene politische Verantwortung. Diese Chancen müssen gerade im neuen Jahr genutzt werden, um Europa stärker und souveräner, innovativer und sozialer zu machen.”

Wie das Justizministerium auf Bitten der SPD für den morgigen (19. Januar 2022) Rechtsausschuss berichtet, lag die Zahl der offenen Haftbefehle wegen Mordes und wegen Totschlags zusammen zum Stichtag 10. Januar 2022 bei 595. Bereits zum Stichtag 11. Januar 2021 hatte das Justizministerium auf Bitten der SPD berichtet, dass 590 Haftbefehle wegen Mordes oder Totschlags nicht vollstreckt waren. Zur ebenfalls abgefragte Zahl der offenen Haftbefehle gegen Rechtsextremisten konnte das Justizministerium nur auf die zweimal im Jahr erfolgte Übermittlung der Daten durch das BKA verweisen, wonach zum 30.09.2021 insgesamt 98 offene Haftbefehle bestanden. Damit ist auch zum Berichtsstand 28. September 2018 keine Veränderung zu erkennen, da die Zahl damals bei 102 Personen lag.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die jetzt durch das Justizministerium vorgelegten Zahlen der offenen Haftbefehle wegen Mordes und wegen Totschlags sind erschreckend. In den vergangenen zwölf Monaten blieb ihre Zahl nahezu konstant hoch. Was der Minister in dieser Zeit unternommen hat, die Menschen in NRW vor fast 600 wegen Mordes oder wegen Totschlags gesuchten Personen zu schützen, wollen wir uns im Rechtsausschuss von ihm erklären lassen. Die hohe Zahl der offenen Haftbefehle, auch gegen Täter des rechtsextremen Spektrums,  können wir nicht einfach als gegeben akzeptieren. Auch in den letzten Regierungsmonaten dieses Ministers ist Aussitzen keine Option.“

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute das Positionspapier „Ressourcen schonen, Flächen schützen, Heimat bewahren – NRW braucht eine Rohstoffstrategie!“ vorgestellt und zudem Lehren für die Sicherheit von Kiesgruben vor dem Hintergrund der Folgen der Hochwasser-Katastrophe in Erftstadt-Blessem aufgezeigt. Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

André Stinka:

„Unsere natürlichen Ressourcen sind die Grundlagen für unseren Wohlstand und unsere Wirtschaft. Doch wir übernutzen sie. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Politik, unsere Ressourcen zu schützen und gleichzeitig unseren starken Wirtschaftsstandort aufrecht zu erhalten. Wir wollen einen wirksamen Umweltschutz und eine zukunftsfähige Wirtschaft gemeinsam vorantreiben. Fortschritt und sichere Arbeitsplätze schaffen wir dabei durch den Ausbau zirkulärer Wertschöpfungsketten und eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen.

Bisher hat sich die Landesregierung mit dem Verbrauch von Kies und Sand wenig beschäftigt. Dabei sind gerade diese beiden Rohstoffe in NRW so wichtig. Mit ihrem Landesentwicklungsplan hat die Landesregierung 2019 dem Kiesabbau einen großen Push gegeben und den Versorgungszeitraum von 20 auf 25 Jahre erweitert. Das führt zu mehr benötigten Flächen. Ein weiterer Punkt ist die Bedarfsermittlung. Aktuell gilt: Je mehr heute abgebaut wird, umso mehr Flächen werden für die Zukunft ausgewiesen. Ein Spar- und Effizienzkriterium ist im Abbau von Kies und Sand in NRW nicht zu finden. Dringend müssen wir daher den Abbau bedachter gestalten. Denn es geht um die Frage, wie wir unsere Heimat kommenden Generationen hinterlassen wollen.“

René Schneider:

„Der Kies- und Sandabbau in NRW führt zu Protesten von Kommunen und Bürgerschaft. Landwirte verlieren fruchtbares Land. Unser Grundwasser wird durch den menschlichen Eingriff gestört oder für immer verändert. Auf der anderen Seite benötigt die Bauwirtschaft Material. Die Lage zeigt: Ein NRW-Rohstoffplan ist dringend notwendig.

Für uns ist klar: Wenn ein NRW-Rohstoffplan bei der Landesplanung zugrunde gelegt wird, muss auch die Ausweisung von Flächen durch das Land erfolgen. Außerdem muss die Bedarfsdefinition beim Abbau von Rohstoffen angepasst werden. Hierbei dürfen wir die aktuellen Fördermengen nicht einfach fortschreiben und müssen gleichzeitig die Endlichkeit der Ressource, die Substituierbarkeit durch recycelte Baustoffe und die unverhältnismäßig hohe internationale Nachfrage berücksichtigen. Dabei spielt das Recycling eine besondere Rolle, denn hierdurch werden Rohstoffe nicht als vermeintliche Abfälle entsorgt. Wir müssen Recycling beispielsweise im Fall eines Abbruchs von Gebäuden mitdenken.

Außerdem gibt es Alternativen zu Kies und Sand. Nutzen wir sie und investieren stärker in Forschung und Entwicklung. Um das voranzubringen, können wir durch finanzielle Anreize die Verwendung von Recycling oder alternativen Baustoffen in Baumaßnahmen fördern.

Nicht zuletzt stellt sich mit Blick auf Kiesgruben die Frage nach der Sicherheit des Abbaus. Wir müssen Lehren aus den schrecklichen Folgen der Hochwasser-Katastrophe an der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem ziehen. Es gibt zu viele unterschiedliche Behörden, die für Genehmigung und Kontrolle von Abgrabungen zuständig sind. Bergrecht, Abgrabungsgesetz, Wasserrecht: Ein und dieselbe Abbautätigkeit wird durch unterschiedliche Gesetze geregelt und von verschiedenen Behörden bis hin zur Kreisebene überwacht. Ein zentrales Register zu Abgrabungen in NRW ist sinnvoll. Denn aktuell sammeln mit den Ressorts Umwelt und Wirtschaft gleich zwei Ministerien Flächen- und Risikobewertungen, um die Gefährdungslage aktueller und künftiger Tagebaue abschätzen zu können. Das frisst Ressourcen und führt das Zuständigkeits-Wirrwarr fort. Damit muss Schluss sein. Es muss bei der Sicherheit von Kiesgruben neben allgemeinen Kriterien zudem auch Einzelfallprüfungen geben. Schablonen werden den Naturgewalten nicht gerecht, die im Juli 2021 eine der größten Flutkatastrophen in Deutschland ausgelöst haben.“