(v.l.n.r.: Jochen Ott, Alexander Vogt, Lisa-Kristin Kapteinat, Thomas Kutschaty, Sarah Philipp, Christian Dahm, Elisabeth Müller-Witt)

Am heutigen Dienstag hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW ihren Fraktionsvorstand gewählt. Thomas Kutschaty wurde mit 90,4 Prozent als Fraktionsvorsitzender wiedergewählt. Als Parlamentarische Geschäftsführerin wurde Sarah Philipp im Amt bestätigt (69,2 Prozent). Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind Christian Dahm (80,8 Prozent), Lisa-Kristin Kapteinat (75,0 Prozent), Elisabeth Müller-Witt (84,6 Prozent), Jochen Ott (63,5 Prozent) und Alexander Vogt (94,2 Prozent).

Zur Wahl des Fraktionsvorstands erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die SPD-Fraktion ist für die anstehende Arbeit im Landtag bestens aufgestellt. Ich gratuliere allen Mitgliedern des neuen Fraktionsvorstands zu ihrer Wahl. Und ich freue mich sehr darüber, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion mir erneut ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Danke für die große Unterstützung.

Der neue Fraktionsvorstand ist schlanker und schlagkräftiger. Wir sind ein Team, das eine Menge parlamentarischer Erfahrung hat. Unser Fraktionsvorstand ist quotiert aufgestellt. Wir vertreten verschiedene Regionen in NRW. Und wir haben für uns unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte definiert, die unsere Arbeit in der kommenden Zeit prägen werden. Dabei orientieren wir uns an den großen Zukunftsaufgaben für Nordrhein-Westfalen: Chancengleichheit erreichen, Transformation machen, Demokratie stärken, Respekt schaffen sowie Stadt, Land und Heimat gestalten. Diese Themen bilden die Handlungsfelder für ein soziales, starkes und zukunftsfähiges NRW ab. Diese Schwerpunktsetzung und die starken Repräsentanten unserer Themen sind beste Voraussetzungen, um die vielfältigen Aufgaben in Nordrhein-Westfalen anzugehen.

Der neue Fraktionsvorstand ist hochmotiviert, sich an die Arbeit zu machen. Dazu werden wir in der kommenden Woche mit der gesamten Fraktion in Klausur gehen. Für die Sozialdemokratie ist in den nächsten Jahren eine Menge zu tun. Das zeichnet sich in den Koalitionsverhandlungen bereits ab. Schwarz-Grün wird kein Bündnis für Mieterinnen und Mieter oder Eltern, die sich Sorgen um die Chancen ihrer Kinder machen.

Wir werden dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen eine starke soziale Stimme hat. Sei es bei der Bezahlbarkeit von Energie oder der gerechten Entlohnung. Wir werden darauf achten, dass die Herausforderungen unserer Zeit nicht auf dem Rücken kleinerer und mittlerer Einkommen ausgetragen werden.

Dabei freuen wir uns als neuer Vorstand auf eine Fraktion voller Tatendrang. Hier im Landtag wollen wir gemeinsam Politik machen, die draußen bei den Menschen ankommt. Das ist unser gemeinsamer Anspruch. Nach dieser Wahl werden wir nicht leiser werden. Wir werden lauter werden.“

Foto: Mulyadi/Unsplash.com

Das Arbeitsgericht Bonn hat heute ein Urteil zu den Streiks an den sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen gefällt. Diese sind demnach zulässig.

Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass nun das Arbeitsgericht Bonn über die Rechtmäßigkeit der Streiks an den Unikliniken entscheiden musste, ist eine neue Eskalationsstufe des bisherigen Tarifstreits. Zumindest gibt es den Beschäftigten juristischen Rückenwind, dass sie für ihre Anliegen streiken dürfen. Dass der Tarifkonflikt aber derart eskaliert, verantwortet auch die Landesregierung. Sie hat die Arbeitgeberseite nicht an den Verhandlungstisch gebracht, sondern zugesehen, wie es bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Das ist das Resultat der wochenlangen Lippenbekenntnisse der Regierung Wüst. Leere Versprechen und ausbleibende Verbesserungen sind ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Nach dem Applaus bekommt das medizinische Personal der NRW-Unikliniken Ohrfeigen. Das ist nicht zu akzeptieren.

Im Sinne der Beschäftigten aber auch der Patientinnen und Patienten ist es dringend notwendig, dass der Konflikt endlich gelöst wird. Das gelingt nur mit spürbarer Entlastung für das Personal. Dafür muss die Landesregierung endlich ihr Zaudern aufgeben und verlässlich zu Verbesserungen für die Beschäftigten beitragen.

Im kommenden Plenum bringen wir einen Antrag ein, der die Landesregierung in die Pflicht nimmt: Schluss mit Gerede, her mit konkreten Lösungen. Die Landesregierung muss den sechs Unikliniken zusichern, dass das Land die vollständige Refinanzierung des Tarifvertrags Entlastung sicherstellt. Dazu muss die Landesregierung die Refinanzierung planungssicher und transparent im Landeshaushalt verankern. Das gibt den Beschäftigten die notwendige Sicherheit, dass sich ihre Arbeitsbedingungen tatsächlich verbessern. Nach einer monatelangen Hängepartie wäre es unverantwortlich, diesen Schritt auszuschlagen.“

Die EU-Innenminister*innen haben sich bei ihrem heutigen Treffen in Luxemburg grundsätzlich auf eine Solidaritätserklärung mit freiwilligem Verteilungsmechanismus geeinigt, insbesondere für Seenotrettungsfälle. Zusätzlich wurden Verhandlungsmandate für das Screening beschlossen, das Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitsprüfungen von irregulär eingereisten Drittstaatsbürger*innen an den Außengrenzen harmonisieren soll, sowie für die Eurodac-Datenbank, in der Asylbewerber*innen registriert werden sollen.

Birgit Sippel MdEP, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

“Die Solidaritätserklärung kann ein wichtiger Schritt zur gegenseitigen Vertrauensbildung zwischen den EU-Mitgliedstaaten sein. Die Einigung kann jedoch nur der Anfang einer Lösung sein. Die Debatten der nationalen Regierungen über eine Asylreform sind dermaßen festgefahren, dass tatsächlich bereits eine freiwillige, rechtlich nicht-bindende Erklärung für den Rat ein signifikanter Fortschritt ist. Das mag für manche enttäuschend sein, dennoch gilt es, darauf jetzt aufzubauen. Die französische Ratspräsidentschaft wirbt für eine Balance zwischen Verantwortung und Solidarität, die nur erreicht werden kann, wenn beide Elemente auf der gleichen gesetzlichen Ebene stehen. So viel ist klar. Das ist derzeit allerdings nicht der Fall. Ein mögliches neues Screening-Verfahren und die Überarbeitung der Eurodac-Datenbank für Asylbewerber*innen wären Verordnungen, die alle EU-Staaten verbindlich umsetzen müssen. Der Solidaritätsmechanismus basiert bisher hingegen nur auf einer freiwilligen Absichtserklärung ausgewählter Mitgliedstaaten, die rechtlich nicht durchsetzbar ist und damit auf wackligen Beinen steht.

Diese Unausgewogenheit der gewählten Rechtsmittel wird im Parlament auf Widerstand stoßen und muss im Rat schnellstmöglich angegangen werden, um die Asylreform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Dabei kann neben der Solidaritätserklärung auch die Erfahrung helfen, die wir derzeit mit Geflüchteten aus der Ukraine machen. Auch wenn nicht alles reibungslos läuft, hat sich doch gezeigt, dass ein offener und solidarischer Umgang mit Geflüchteten in der EU möglich ist. Hier gilt es, die richtigen Lehren aus der Integration in unsere Gesellschaft, inklusive Ausbildung und Arbeitsmarkt, zu ziehen und sie auf alle schutzbedürftigen Menschen anzuwenden.”

Laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson wird die konkrete Ausarbeitung der Solidaritätserklärung in den kommenden Tag vertieft. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an einem Verteilungsmechanismus erfolgt freiwillig.

Foto: pixabay.comn

Die S&D-Fraktion fordert von der Kommission ein EU-Instrument, um Produkte aus Zwangsarbeit aus dem gemeinsamen Binnenmarkt zu verbannen. Vor Debatte und Abstimmung am heutigen Donnerstag im Europäischen Parlament in Straßburg über eine entsprechende Resolution bekräftigen die Sozialdemokrat*innen dieses zentrale Vorhaben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits im September 2020 zugesagt, die S&D-Initiative umzusetzen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:

“Der internationale Kampf gegen Zwangsarbeit ist eine große Herausforderung, der sich die EU endlich gemeinsam stellen muss. Ein Importverbot ist ein wichtiges Instrument – allein wird es jedoch nicht ausreichen, um die Ursachen von Zwangsarbeit zu bekämpfen. Dazu ist das globale Problem zu komplex. 

Internationale Zusammenarbeit und die Koordinierung verschiedener Instrumente sind der einzig gangbare Weg, wenn es uns ernst damit ist, systemische Veränderungen durchzusetzen. Auf ebensolche strukturellen Fortschritte drängen wir Sozialdemokrat*innen jetzt abermals. Damit wir mit der Arbeit beginnen können, muss die EU-Kommission endlich das Instrument schmieden, dessen Bauplan wir heute vorlegen.”

In der Parlamentsentschließung wird gefordert, EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Import von Produkten aus Zwangsarbeit an den Grenzen zu stoppen:

  • Behörden der Mitgliedstaaten sollen Produkte beschlagnahmen, wenn es hinreichende Beweise gibt, dass Zwangsarbeiter*innen diese Waren hergestellt oder transportiert haben. Die Behörden können auf der Grundlage von Informationen handeln, die von Interessengruppen, NGO, betroffenen Beschäftigten oder anonymen Eingaben stammen.
  • Die beschlagnahmte Fracht wird freigegeben, wenn (a) das Unternehmen nachweisen kann, dass keine Zwangsarbeit eingesetzt wurde, oder (b) wenn die verantwortlichen Unternehmen den betroffenen Arbeitnehmer*innen Abhilfe geschaffen haben und es vor Ort keine Zwangsarbeit mehr gibt.
  • Die Behörden können von Unternehmen verlangen, dass sie einschlägige Informationen über ihre Lieferketten offenlegen. Zollbehörden in der EU sollen enger koordinieren.

Dieses neue Handelsinstrument soll mit dem künftigen EU-Lieferkettengesetz abgestimmt werden.
Eine Mehrheit für die Resolution im Plenum des Europäischen Parlaments erhöht den Druck auf die EU-Kommission, innerhalb kurzer Zeit ein Instrument gegen Zwangsarneit vorzulegen.

Foto: pexels.com

Das Europäische Parlament hat sich mit Stimmen der S&D-Fraktion für das faktische Ende des Verbrennungsmotors zum Jahr 2035 ausgesprochen. Das beschlossene Dossier ist ein wesentlicher Teil des Green Deals der Europäischen Kommission im Rahmen des Paktes Fit-for-55. Ab dem Jahr 2035 werden ausschließlich PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zugelassen, die zu 100 Prozent emissionsneutral betrieben werden.

Dorothee Martin, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die EU macht mit dem Beschluss einen wichtigen Schritt zur Erreichung des Zieles, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst voraussichtlich abgeschlossen. Wir erwarten für diese Vorschläge eine Mehrheit im Europäischen Rat. Jetzt sind wir in der Pflicht, zügig die notwendige Ladeinfrastruktur europaweit auszubauen. Das zugehörige Dossier zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wird derzeit im Europaparlament verhandelt und steht im Sommer zur Abstimmung. In Deutschland ist derzeit der Masterplan Ladeinfrastruktur II in Planung, der den Ausbau in Deutschland deutlich voranbringen wird. Die deutsche Automobilindustrie muss Vorreiterin bei der Antriebswende bleiben. Um dies zu unterstützen, schaffen wir im Inland die notwendige Infrastruktur und die richtigen Rahmenbedingungen, um dies mit zu ermöglichen.“

Isabel Cademartori, zuständige Berichterstatterin:

„Wir begrüßen den Entschluss des Europaparlaments außerordentlich. Besonders hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, den Vorschlag auch ohne Zwischenziele besonders ambitioniert zu fassen. Das gibt Rückenwind für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zu einem entsprechenden schnelleren Wandel hier in Deutschland. Damit steht die Richtung eindeutig fest: Die Zukunft gehört der Elektromobilität. Jetzt gilt es, die Position des EU-Parlaments auch mit den Mitgliedsstaaten zu verhandeln und die Antriebswende in der Automobilindustrie europaweit erfolgreich zu vollziehen.“

Foto: pixabay.com

Die Vorlage von Eckpunkten zur Tierhaltungskennzeichnung durch den Bundeslandwirtschaftsminister ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die jetzt folgende Ausgestaltung muss Planungssicherheit für alle Beteiligten garantieren.

Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Nach jahrelanger Blockade durch die vorherige Landwirtschaftsministerin hat Cem Özdemir nun die Eckpunkte für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Das begrüße ich ausdrücklich.

Ziel muss es sein, den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung und die Nutztierhaltungsverordnung noch in diesem Jahr zu beschließen. Die Landwirte brauchen endlich Planungssicherheit, damit sie investieren können. Dazu gehört auch ein tragfähiger Vorschlag für die Finanzierung der Stallumbauten und für einen rentablen Betrieb. Auch die notwendigen Änderungen im Bau- und Immissionsrecht werden dann geklärt werden.

Sobald der Gesetzentwurf im Bundestag vorliegt, werden wir uns diesen genau anschauen und gründlich beraten. Die Landwirte benötigen einen gesellschaftlich breit akzeptierten und damit über Legislaturperioden hinaus tragfähigen Kompromiss.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Die Beschreibung der unterschiedlichen Haltungsstufen ist ein erster Schritt in Richtung staatliche Tierhaltungskennzeichnung. An der Erarbeitung der weiteren Details werden wir uns intensiv beteiligen. Über die einzelnen Stufen wird noch zu reden sein, insbesondere über die „Bio-Stufe“. Auch bei einer Zielquote von 30 Prozent Bio, muss die konventionelle Landwirtschaft weiterhin in der Lage sein, besonders hochwertige Produkte zu erzeugen.

Denn bei der staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sollten wir neben dem ökologischen auch den ökonomischen Faktor nicht aus dem Blick verlieren. Ansonsten werden sich nicht genügend Landwirtinnen und Landwirte daran beteiligen. Aber vielleicht ist die Bio-Stufe eher ein Semantik- als ein Grundsatzproblem. Das dürfte zu lösen sein.

Außerdem haben wir immer dafür plädiert, dass die Haltungskennzeichnung von der Geburt bis zur Schlachtung gelten muss und nicht nur bei der Mast. Auch hier muss Klarheit erfolgen, zumindest mit einer Übergangsregelung. Mit der Mast muss die staatliche Kennzeichnung beginnen, aber am Ende muss unser Ziel eine Regelung für alle drei Nutztierarten über den gesamten Lebensweg sein.“

Um Freiheit und Demokratie besser verteidigen zu können, wird die Bundeswehr mit einem Sondervermögen über 100 Milliarden Euro modernisiert. Der Bundestag hat das von Kanzler Olaf Scholz vorgeschlagene Sondervermögen beschlossen.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Welt rasant verändert. Vor 100 Tagen marschierten Putins Truppen ein. Mit seiner sogenannten Zeitenwende-Rede im Bundestag nur drei Tage nach Kriegsbeginn ordnete Bundeskanzler Olaf Scholz die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik neu. Die Bundeswehr wird nun mit einem 100-Milliarden-Euro-Programm saniert, um sie fit für die Landes- und Bündnisverteidigung zu machen. Dabei geht es um Flugzeuge, Panzer und Munition, aber auch um persönliche Ausrüstung der Soldaten wie etwa Nachtsichtgeräte oder Funkgeräte.

Das Paket ist eine Reaktion auf die erschütterte europäische Friedensordnung durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Die Bundeswehr soll eine vollständig einsatzfähige Armee werden. Nun hat der Bundestag die Grundgesetzänderung für das Bundeswehr-Sondervermögen mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen.

Klingbeil: „Wir sorgen dafür, dass unser Land jederzeit verteidigt werden kann“

SPD-Chef Lars Klingbeil zeigte sich in der Parlamentsdebatte am Freitag dankbar darüber, „dass wir innerhalb von so kurzer Zeit einen Weg gefunden haben, um unsere Bundeswehr, unsere Soldatinnen und Soldaten zu stärken. Das ist ein wichtiges Zeichen und dafür ein großer Dank an alle, die beteiligt waren.“ Die 100 Milliarden Euro seien ein klares Versprechen an die eigene Bevölkerung: „Wir werden dafür sorgen, dass unser Land jederzeit verteidigt werden kann“, betonte Klingbeil in seiner Rede.

CDU/CSU-Sparzeit bei der Bundeswehr ist vorbei

Bereits am Mittwoch hatte Kanzler Scholz im Parlament erläutert, dass bei der Bundeswehr „Versäumnisse der letzten 16 Jahre von CSU- und CDU-Verteidigungsministern und der dortigen Regierungschefin aufgeholt werden“ müssten. „Das weiß jeder Soldat in Deutschland: Es waren CSU und CDU, die die Sparzeit bei der Bundeswehr begonnen haben. Das ist die Wahrheit.“

Scholz: „Wir bringen in Ordnung, was nicht in Ordnung war“

Ziel des Sondervermögens von 100 Milliarden Euro sei eine „leistungsfähige und fortschrittliche Bundeswehr“. Sie werde „dann wohl die größte konventionelle Armee im europäischen Nato-System sein“, sagte Olaf Scholz in seiner Rede und ergänzte: „Das ist die richtige Antwort auf die Zeitenwende!“

Zugleich machte der Bundeskanzler klar, dass seine Regierung keinen Meter von ihren sozialen Vorhaben im Koalitionsvertrag abrücken werde.

„In diesen unsicheren Zeiten sorgen wir mit dem Haushalt 2022 und dem Sondervermögen Bundeswehr für Sicherheit. Zugleich stellen wir die Weichen für den Aufbruch in die Zukunft“, betonte der Kanzler.

Der Bundesrat will am kommenden Freitag über die Grundgesetzänderung abstimmen.

Der Bundestag hat das zentrale Wahlversprechen der SPD beschlossen: der Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Vor allem Frauen und Ostdeutsche profitieren. Versprochen – Gehalten!

Stimmt man für die Entlastung von Millionen Beschäftigten oder lässt man sie hängen? Um diese Frage ging es am Freitag im Bundestag bei der Abstimmung über die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Das Mindestlohngesetz wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken verabschiedet. Die Unionsabgeordneten und die AfD enthielten sich. „Damit zeigt die Union unter Friedrich Merz, was sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land übrig hat: nur heiße Luft“, kommentierte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert das Abstimmungsverhalten von CDU und CSU.

Heil: „Größter Lohnsprung für über 6 Millionen Beschäftigte“

„Diese Erhöhung auf 12 Euro ab dem 1. Oktober, das ist für sechs Millionen Menschen, vor allem für viele Frauen und viele Menschen in Ostdeutschland, möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben, um 22 Prozent“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil im Bundestag. Ohne Olaf Scholz als Kanzler würde der Mindestlohn nicht erhöht. Scholz hatte die Anhebung der Lohnuntergrenze zu einem Kernversprechen seines Wahlkampfs gemacht.

Foto: Pixabay.com

Wer bereits seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli 2024 eine deutliche Erhöhung der Rentenzahlungen. Von diesen Anpassungen der Erwerbsminderungsrenten im Bestand werden rund drei Millionen Menschen profitieren.

Martin Rosemann, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, Erhöhungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand im Koalitionsvertrag festzulegen. Dass dieses wichtige Projekt nun umgesetzt wird, bedeutet eine spürbare Entlastung für diejenigen, die schon lange erwerbsgemindert sind. Und es schließt eine bestehende Gerechtigkeitslücke, die auch in vielen Bürgerbriefen immer wieder beklagt wurde.

Die Erhöhungen berechnen sich nach dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente: Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Erwerbsminderung getreten ist, erhält ab Juli 2024 7,5 Prozent mehr Rente. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente bezogen hat, gilt eine Erhöhung von 4,5 Prozent der bisherigen Sätze. Diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die danach in Erwerbsminderungsrente getreten sind, profitierten bereits von Rentenerhöhungen in der Vergangenheit. Diejenigen, die vor 2001 in die Erwerbsminderungsrente gegangen sind, beziehen diese ohne Abschläge, daher fällt die Rente ohnehin höher aus.“

Foto: Pixabay.com

Olaf Scholz hat die Einrichtung eines 100 Milliarden Euro Sondervermögens angekündigt, damit die Bundeswehr für die Bündnis- und Landesverteidigung ausreichend ausgestattet wird. Die sich abzeichnende breite parlamentarische Unterstützung des Sondervermögens ist ein Signal der demokratischen Geschlossenheit.

Dazu Achim Post, stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Bei den Gesprächen über das Sondervermögen haben sich letztlich alle Beteiligten noch einmal einen konstruktiven Ruck geben. Die Einigung, die jetzt gelungen ist, ist ein tragfähiger Kompromiss im Sinne des gemeinsamen Anliegens aller, die Bundeswehr zu stärken. Das ist ein starkes sicherheitspolitischen Bekenntnis und schafft Planungssicherheit für die Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten.

Mit dem Sondervermögen werden wir jetzt in den nächsten Jahren überjährig zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung in die Ausrüstung der Bundeswehr investieren. Es ist vernünftig, dass das Zwei-Prozent-Ziel aber nicht selbst im Grundgesetz dauerhaft festgeschrieben wird. Und es ist gut und der Sache angemessen, dass sich der Bundestag zusätzliche parlamentarische Kontrollrechte für die konkrete Bewirtschaftung des Sondervermögens sichert. Indem diese Investitionsoffensive für die Bundeswehr über das Sondervermögen auf den Weg gebracht wird, können zudem negative Auswirkungen auf wichtige soziale und investive Vorgaben des allgemeinen Haushaltes vermieden werden. So bringen wir äußere und soziale Sicherheit zusammen.

Alles in allem ist die erreichte überparteiliche Einigung ein starkes Signal der demokratischen Geschlossenheit und Entschlossenheit im Angesicht der neuen sicherheitspolitischen Herausforderung durch Russlands Angriffskrieg in der Ukraine.“

Foto: pixabay.com

Im Bundestag haben sich die SPD-Bundestagabgeordneten der Weseranrainer-Wahlkreise mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies getroffen. Die Gruppe der Parlamentarier beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema der „Weserversalzung“ und ist regelmäßig mit der Landesebene, den angrenzenden Weser-Kommunen und Bürgerinitiativen vor Ort im Austausch. 

Beim Treffen in Berlin war Olaf Lies zu Gast, weil er als niedersächsischer Umweltminister im Januar den Vorsitz der so genannten Flussgebietsgemeinschaft Weser übernommen hatte. Das Land Niedersachsen wird für die kommenden drei Jahre die so genannte Weserministerkonferenz leiten. Im Dezember hatten die Weserminister den neuen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser für die Periode von 2022-2027 beschlossen. Die Bundestagsabgeordneten und Minister Olaf Lies waren sich einig, dass man dazu weiterhin im Gespräch bleiben muss und die Entwicklung eng abgestimmt begleiten will.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post sagt dazu: „Der Bewirtschaftungsplan muss bis 2027 in klaren Schritten zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie führen. In erster Linie das Unternehmen K+S ist nun in der Pflicht, den Plan umzusetzen und ihn als Chance zu begreifen. Jedes weitere Aufschieben der Vereinbarung wäre kontraproduktiv.“

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies fügt hinzu: „Bei der hohen Salzbelastung in Weser und Werra können wir keine Aussagen wie ‚geht gar Nichts‘ oder ‚geht noch Nichts‘ mehr gelten lassen. Wir werden nicht akzeptieren, dass erst am Ende der Bewirtschaftungsperiode ein einziger großer Schritt gemacht wird. Wir hatten hier gemeinsam mit den Naturschutzverbänden eigentlich gute Vereinbarungen gefunden mit stufenweisen, vielen kleinen und so auch realistischen Schritten. In Niedersachsen werden wir an den festgelegten Messpunkten für unterschiedliche Einleitwerte streng kontrollieren und den Prozess weiter sehr eng begleiten.“           

Achim Post ergänzt: „Ich bin OIaf Lies sehr dankbar für seine deutlichen Worte. Das Thema Weserversalzung begleitet und betrifft uns Weseranrainer schon viele Jahre. Gemeinsam mit den Akteuren auf kommunaler Ebene und in den Bundesländern werden wir Weser-Abgeordnete den Prozess weiter begleiten und uns für eine Verbesserung der Wasserqualität einsetzen. Es muss endlich deutliche Schritte nach vorn geben, damit das Ziel erreicht wird. Davon profitieren alle: die Natur, die Anwohnerinnen und Anwohner und das Unternehmen.“

Hintergrund zur Flussgebietsgemeinschaft Weser (FFG Weser):              

Zur Koordinierung der Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser und des Managements von Hochwasserrisiken bilden die in der Flussgebietseinheit gelegenen Länder, die Freie Hansestadt Bremen, der Freistaat Bayern, das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser). Die FGG Weser besteht aus den Organen Weser-Ministerkonferenz und Weserrat. Der Vorsitz der FGG Weser sowie der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Bundesland. Derzeit hat das Bundesland Niedersachsen den Vorsitz der FGG Weser.

Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur aktuellen Debatte über das Sondervermögen Bundeswehr: 

“Wir sollten uns bei der Debatte über das Sondervermögen jetzt darauf konzentrieren, was wir schnell und zielgerichtet in den nächsten Monaten und Jahren anschieben und verbessern können, um die Bundeswehr praktisch und konkret zu stärken. Das ist das, worauf es jetzt vor allem ankommt – sicherheitspolitische Grundsatzdebatten führen dagegen nicht weiter.

Wenn alle Beteiligten mit Pragmatismus, Kompromissbereitschaft und Einigungswillen in die weiteren Gespräche gehen, ist meiner Einschätzung nach eine überparteiliche Lösung im Interesse der Bundeswehr und der Sicherheit unseres Landes möglich. Das wäre mit Blick auf die neue sicherheitspolitische Bedrohungslage ein starkes Signal der demokratischen Geschlossenheit und Entschlossenheit.
Die Regierungskoalition hat einen gemeinsamen Vorschlag für das Sondervermögen gemacht und führt auf dieser gemeinsamen Ausgangsbasis die Gespräche mit CDU und CSU. Auch wenn noch nicht an allen Punkten Einigungen erreicht sind, gehe ich davon aus, dass letztlich auch CDU und CSU das Anliegen einer Stärkung der Bundeswehr teilen.

Bei der Lösung muss es darum gehen, was der Bundeswehr konkret hilft – nicht darum, wer sich am Ende wie stark gegen wen politisch durchgesetzt hat. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, um Parteitaktik einmal in den Hintergrund zu rücken und gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes zu übernehmen. Das bedeutet aber auch, dass sich alle noch etwas mehr politisch bewegen müssen.”