Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen dies sehr. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entspricht dem Sozialstaatsprinzip und sollte in seiner Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und der Fokussierung auf gerechten ökonomischen Ausgleich ein Wegweiser für die Zukunft sein.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin eine großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe, die nach Leistungsfähigkeit besteuert –  lediglich die 10 Prozent höchsten Einkommen bezahlen ihn – , deckt diesen Bedarf. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zunächst bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen entspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das oberste deutsche Finanzgericht hat damit den Solidaritätszuschlag als zentrales Element einer gerechten Finanzierung der deutschen Einheit bestätigt.“

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Der Bundesfinanzhof hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Das ist auch politisch zu begrüßen: Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal. Unabhängig davon ist eine Debatte über ein gerechtes Steuersystem angesichts der neuen strukturellen Aufgaben durch die Krise jedoch richtig. Dabei sollte es dann stets um zweierlei gehen: zielgerichtete Entlastungen einerseits, aber auch um mehr Gerechtigkeit andererseits. In der aktuellen Situation kann zum Beispiel eine einmalige Krisen-Abgabe, die besonders hohe Vermögen stärker an den Krisenlasten beteiligt, dafür ein Instrument sein. Ebenso gilt es jetzt aber auch Mittel und Wege zu finden, die die Gerechtigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft stärken.“

SPD-Kandidat Ali Dogan konnte heute die Stichwahl in Minden-Lübbecke gewinnen.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD Nordrhein-Westfalen:

„Wir freuen uns sehr über den Wahlerfolg von Ali Dogan bei der heutigen Stichwahl. Mit Ali Dogan wird Minden-Lübbecke einen engagierten Landrat bekommen, der weiß, wie man unterschiedliche Meinungen an einen Tisch holt, um gemeinsame Wege aufzuzeigen.

Gerade im Bereich der Bildung, der Gesundheits- und Familienpolitik und für einen besseren Nahverkehr wird er in den kommenden Jahren neue Impulse setzen. Die Wählerinnen und Wähler haben sich hier für ein klares sozialdemokratisches Profil entschieden, nachdem die CDU-Amtsinhaberin aus dem Amt schied. Der bisweilen mit Ressentiments beladene Wahlkampf der CDU vor Ort hat sich nicht ausgezahlt. Gut so.

Das Ergebnis ist Signal für den Fehlstart der Landesregierung. Es reicht eben nicht, wenn ein Ministerpräsident ständig auf „die da oben“ zeigt, seine eigene Verantwortung für die Probleme der Menschen im Land aber nicht mit Taten erfüllt.

Die wiederholt erschreckende Wahlbeteiligung heute zeigt, dass sich viele Menschen nicht vertreten fühlen. Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter der Überforderung. Die SPD in NRW zieht aus diesem alarmierenden Fakt gerade die richtigen Schlüsse. Aber auch die Regierungsparteien sind aufgefordert, aus ihren wohligen Räumen herauszukommen und außerhalb davon den Leuten wieder stärker zuzuhören. Es geht um unsere Demokratie in NRW.“

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zum Ausgang der Landratswahl in Minden-Lübbecke:

“Mein Respekt gilt beiden demokratischen Kandidaten: Jörg Schrader und Ali Dogan haben einen engagierten Wahlkampf geführt.  Mein besonderer Glückwunsch gilt Ali Dogan. Er ist der klare Gewinner und er wird unser neuer Landrat. Ich bin sicher, dass Ali Dogan die Geschicke des Kreises Minden-Lübbecke selbstbewusst und bürgernah in die Hand nehmen wird.”

Zwei neue Förderprogramme zur Unterstützung des Wohnungsneubaus gehen in Kürze an den Start. Ab März beginnt das Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau (KFN). Ab Juni 2023 erfolgt eine bessere und zielgerichtete Neubauförderung für Familien.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Zusammen bilden die Maßnahmen einen starken Impuls für Eigentumsförderung und Klimaschutz. Beides hat für uns einen hohen Stellenwert, den wir massiv unterstützen. Im Fokus des Programms ‘Klimafreundlicher Neubau’ stehen Gebäude, deren Energiebilanz den verabredeten Klimazielen entsprechen. Gefördert wird zum einen der klimafreundliche Neubau von Wohn- und Nichtgebäuden, die dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen. Als weitere Förderung steht der klimafreundliche Neubau mit einem zusätzlich zertifizierten QNG-Siegel im Fokus. Dieses QNG Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.

Ziel ist es, vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase und Ressourcen auszustoßen sowie weniger Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten erleichtert die Wiederverwendung von Bauprodukten.

Es werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es mehr Fördergelder, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderempfänger können Privatpersonen, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen oder etwas Genossenschaften sein.

Ein neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien startet im Juni. Statt Baukindergeld wird es zielgerichtete KfW-Kredite geben. Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind sollen ab Juni 2023 ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen können. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Wohnungsnot ist überall in Deutschland groß. Mit den beiden Stellschrauben schaffen wir mehr Anreize für den Neubau. Dem akuten Wohnungsmangel setzen wir so etwas entgegen.“

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion;
Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:

Die haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, von Bündnis 90/die Grünen und der FDP-Bundestagsfraktion zur Entsperrung der Härtefallfonds für Energie für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen im Haushaltsausschuss.

„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt auch Deutschland weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse hat der Bund bereits einen wichtigen Schritt getan, um Bürger*innen und Unternehmen von den Folgen der vor allem durch den Krieg verursachten Energiepreisanstiege zu entlasten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kultureinrichtungen sind im Einzelfall besonders von stark gestiegenen Energiekosten betroffen, weswegen sie durch eine Härtefallregelung zusätzlich unterstützt werden sollen. KMU leisten mit ihrer Innovationskraft einen wichtigen Beitrag für unsere Volkswirtschaft, haben aber oft weniger Rücklagen als große Unternehmen, um stark schwankende Energiepreise zu stemmen. Kultureinrichtungen leiden immer noch besonders unter den Einbußen und Unsicherheiten der Corona Pandemie. Als demokratische Gesellschaft brauchen wir eine lebendige und kreative Kultur, weswegen wir Kultureinrichtungen angesichts hoher Energiekosten jetzt den Rücken stärken, aber gleichzeitig auch Anreize zur Energieeffizienz setzen.

Wir haben im Haushaltsausschuss das Startsignal für diese zusätzliche Unterstützung gegeben. Jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung von KMU und Kultur haben wir heute bereitgestellt. Orientiert an den Bedarfen und sich entwickelnden Energiepreisen kann der Haushaltsausschuss bei Bedarf kurzfristig die Mittel erhöhen und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds freigeben.“

Foto: pixabay.com

Die SPD-Fraktion begleitet die Verhandlungen auf EU-Ebene zur europäischen KI-Verordnung („Artificial Intelligence Act“, AIA) anhand von zwölf inhaltlichen Punkten. Die Idee der wertebasierten wie chancenorientierten Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI), die Innovation und Souveränität stärkt, gilt es umzusetzen.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der europäischen KI-Verordnung gehen wir den richtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regulierung, die den Stempel unserer demokratischen Werte trägt. Vertrauenswürdige KI – dieses Ziel unterstützen wir vollumfänglich. Deshalb brauchen wir rote Linien: kein Social Scoring, keine Emotionserkennung und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Chancen der Technologie für alle gleichermaßen zugänglich sind: durch eine entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung und den Schutz verletzlicher Personen, aber auch durch die Verankerung geeigneter Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig werden lassen.

Derzeit wird an den Grundfesten des AIA gerüttelt. Für die noch ausstehenden Verhandlungen fordern wir, an der weiten Definition von KI festzuhalten und dort gegenzusteuern, wo eine Verwässerung des Hochrisikobereichs droht.“

Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter:

„Durch Rechtssicherheit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts: Unternehmen können durch maßvolle und zielgerichtete Regulierung Innovationspotenziale realisieren und Reallabore ermöglichen das Erproben neuer Ansätze – insbesondere für KMUs und Start-ups.

Weiterhin ist es besonders wichtig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam zu schützen und zu stärken. Dafür sind Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, unabhängige Prüfungen und eine Ausweitung des Hochrisikobereichs notwendig. Hier sehen wir in der aktuellen Ratsposition noch akuten Nachbesserungsbedarf.“

Die SPD-Landtagsabgeordneten Tülay Durdu, Lisa-Kristin Kapteinat und Justus Moor hat die Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Stehen NRWs Städten und Kommunen bald keine Turnhallen mehr zur Verfügung?“ erreicht. Hintergrund der Anfrage war, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 28. November 2022 eine Umfrage unter seinen Mitgliedskommunen veröffentlicht hatte: Jede zweite Gemeinde sah demnach bereits Ende November des vergangenen Jahres für die Unterbringung bald keine Alternativen mehr und wollte Turnhallen für Geflüchtete umnutzen. Schon 22 Prozent der NRW-Kommunen nutzten bereits Turnhallen oder vergleichbare Räumlichkeiten.

Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, stellen hierzu fest:

Tülay Durdu:

„Alle Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden kennen das Problem, im Zweifel Turnhallen schließen zu müssen, um sie für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Doch die schwarz-grüne Landesregierung steckt den Kopf in den Sand. Sie fragt bei den Kommunen gar nicht erst nach, welche Kommunen wie viele Turnhallen zur Unterbringung von Geflüchteten nutzen, geschweige denn wie hoch die dadurch anfallenden Kosten sind. Getreu dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieses Wegducken in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung ist erschreckend.

Turnhallen sind immer und für alle eine schlechte Möglichkeit der Unterbringung. Zum einen kann den ankommenden Menschen so keine menschenwürdige Unterkunft geboten werden; gerade für Kinder und Familien sind solche behelfsmäßigen Massenunterkünfte nicht adäquat. Zum anderen leiden auch die Schülerinnen und Schüler sowie die Vereine darunter, dass ihnen die Sporthalle fehlt. Und das nach den ohnehin schon schwierigen Jahren in der Corona-Pandemie.“

Justus Moor:

„Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn die Landeregierung lediglich auf die Zuständigkeit der Gemeinden über die Art und Form der Unterbringung verweist und jede eigene Verantwortung ablehnt. 2015 und 2016 beispielsweise wurden diese Zahlen bei den Kommunen regelmäßig abgefragt und dem Parlament zur Verfügung gestellt. Heute befindet sich die schwarz-grüne Landesregierung im Blindflug und verspielt die Integrationsbereitschaft vor Ort – das Organisationschaos setzt sich fort.

Das Land muss endlich neue Landesunterkünfte schaffen und die Refinanzierung vorsorglich geschaffener Kapazitäten verbindlich regeln. Nur wenn vom Land solche Vorhaltekosten den Kommunen erstattet werden, können sie sich um Alternativen kümmern, die einen Verzicht auf die Unterbringung in Turnhallen ermöglicht.“

Ärger mit Behörden? – Am 1. Februar 2023 findet eine Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtags am 1. Februar hin:

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch,1. Februar 2023, in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr im Landtag statt. Die genauen Örtlichkeiten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bekanntgegeben.

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür ab sofort unter den Telefonnummern 0211/884-2506 oder -2757 anmelden. Ohne vorherige Anmeldung kann eine Aufnahme in die Sprechstunde nicht garantiert werden.

Jedes Jahr machen schon rund 5 000 Menschen von ihrem Petitionsgrundrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder -2757, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Der Generalsekretär der CDU Deutschland, Mario Czaja, spricht sich in dieser Woche für eine Deutschpflicht auf Schulhöfen aus. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fragt die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nun, wie das Land NRW zu einer Deutschpflicht auf Schulhöfen steht.

Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dilek Engin:

„Wir haben uns als SPD-Fraktion in dieser Woche das Familiengrundschulzentrum in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid angeschaut. Hier werden aktuell etwa 350 Kinder mit einem Migrationsanteil von 80 Prozent unterrichtet. Auf dem Schulhof werden derzeit 22 verschiedene Sprachen gesprochen. Statt eine Deutschpflicht auf dem Schulhof zu fordern, werden die Sprachen hier aber vor allem respektiert und als Chance erkannt. Die Lehrkräfte, Integrations- und Sprachhelfer*innen haben deutlich gemacht, dass das Sprechen der Elternsprache für die Kinder genauso wichtig ist wie das Erlernen der deutschen Sprache. Sprachen öffnen Chancen und sind wichtiger Bestandteil der Identität der Kinder. Unser Besuch in Bochum-Wattenscheid hat gezeigt, wie wichtig es ist, mit den unterschiedlichen Sprachen offen und respektvoll umzugehen. Bei den Expert*innen im Schulalltag vor Ort hat der CDU-Vorschlag keine Unterstützung gefunden.“

Dennis Maelzer:

„Der Vorschlag des CDU-Generalsekretärs ist realitätsfern. Mario Czaja hat für seine Forderung keine handfesten Daten. In NRW findet die Sprachförderung für Kita-Kinder beispielsweise alltagsintegriert statt. Eine Sprachstandsfeststellung gibt es aber nur für Kinder, die keine Kita besuchen. Die Anzahl der Testungen hat sich 2021 zudem in etwa halbiert. NRW-weit meldete das Land nur noch 5.172 Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. Bei den Daten musste sich das CDU-geführte Schulministerium aber mehrfach korrigieren und kann bis heute keine genaue Aussage treffen. Außerdem weiß das Land nicht, wie viele der getesteten Kinder einen Förderbedarf haben oder mit welchen Fördermaßnahmen auf Defizite reagiert wird. Das Land weiß noch nicht einmal, wie viele Kinder im Vorschulalter keine Kita besuchen. Aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es also keine verlässlichen Zahlen zum tatsächlichen Sprachstand der Kinder. Wer so wenig Interesse an dem Thema zeigt und elementarste Fragen zur Sprachförderung nicht beantworten kann, wie das CDU-geführte Schulministerium, sollte zunächst selbst seine Hausaufgaben machen. Doch statt sich ernsthaft mit Fragen der Integration zu beschäftigen, betreiben Teile der Union offene Stammtischpolitik.

Vor diesem Hintergrund wollen wir wissen: Wie steht die Landesregierung NRW zum Vorschlag des CDU-Generalsekretärs? Und bei welchen Sprachen sieht das Land ein Problem darin, wenn Schüler*innen sie während ihrer Freizeit in der Pause sprechen?“

Foto: Luana Azevedo/Unsplash.com

Der geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion im Landtag NRW hat sich heute gemeinsam mit den Sprecherinnen und Sprechern des Teams Chancengleichheit über die Erfolgsgeschichte des Familiengrundschulzentrums in der Gertrudisschule in Bochum-Wattenscheid informiert.

Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender, und Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Thomas Kutschaty:

„Die Bochum-Strategie heißt: Gleiche und faire Bildungschancen für alle. Nach dem erfolgreichen Vorbild der 44 Familienzentren an Bochumer Kindergärten werden nun auch an den Grundschulen der Stadt Familienzentren etabliert. Damit ist Bochum auch ein leuchtendes Vorbild für ganz Nordrhein-Westfalen. Denn von den rund 2.800 Grundschulen in NRW sind aktuell nur etwas mehr als 150 Grundschulen zu Familiengrundschulzentren entwickelt worden. Das ist eindeutig zu wenig. Hier muss die Landesregierung deutlich mehr Engagement an den Tag legen und Initiativen vor Ort stärker unterstützen.

Familiengrundschulzentren leisten einen wertvollen Beitrag zum Abbau von Hürden, die die Bildungsbiographie von Kindern negativ beeinflussen können. Sie vereinen Förder-, Informations- und Hilfsangebote für Familien an einem Ort. Eltern müssen hier nur noch durch eine einzige Tür gehen, wenn sie Hilfen für ihre Kinder brauchen. Außerdem entlasten Familienzentren an Grundschulen die Lehrkräfte, da sozialpädagogische Fragen durch multiprofessionelle Teams aufgefangen werden. So bleibt den Lehrkräften mehr Zeit für den eigentlichen Unterricht.

Wir fordern daher Familienzentren flächendeckend an Grundschulen im ganzen Land. Sie sind ein ganz wichtiger Baustein im Kampf gegen die Bildungskatstrophe.“

Jochen Ott:

„Dieses Jahr läuft der Schulkonsens aus. Für uns ist klar: Ein neuer Schulkonsens muss die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellen. Herkunft, Wohnort oder der Geldbeutel der Eltern dürfen nicht über die Möglichkeiten von Kindern entscheiden. Für uns sind Familiengrundschulzentren ein wesentlicher Baustein von Chancengleichheit. Und damit sind Familiengrundschulzentren auch ein wesentlicher Baustein von Schulpolitik.

Ein neuer Schulkonsens muss für uns deshalb eine Strategie enthalten, wie Familiengrundschulzentren landesweit etabliert werden können. Vor allem müssen im Zuge der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs an allen Grundschulen bis 2027 Familiengrundschulzentren entstehen. Hierbei müssen wir die Stadtteile und Quartiere in den Blick nehmen, die besonders stark von Bildungs- und Einkommensarmut betroffen sind.“

Der erste Lagebericht Rassismus belegt eindrücklich, wie viele Menschen Opfer rassistischer Straftaten werden: Mehr als jeder Fünfte in diesem Land hat bereits selbst Rassismus erfahren und im Jahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bundesweit etwa 14.000 rassistisch motivierte Straftaten. Der Bericht liefert aber auch wichtige Erkenntnisse zur Verbreitung von Alltagsrassismus, der Gift für unser Zusammenleben ist. Wir sehen den Bericht als Grundlage und Ansporn dagegen vorzugehen.

Simona Koß, zuständige Berichterstatterin:

„Die Vorlage des ersten Rassismus-Berichts durch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung macht deutlich, wie ernst es uns ist, Rassismus in allen seinen Erscheinungsformen zu bekämpfen – sofort, nachhaltig und auf transparenter Datenbasis sowie im Austausch mit Expertinnen und Experten. Und das ist angesichts der Zahlen rassistisch motivierter Straftaten sowie den Diskriminierungen unterhalb dieser Schwelle dringender denn je.

Wie wichtig es ist, auch gegen tiefsitzenden Alltagsrassismus vorzugehen, erleben wir aktuell an den reflexhaft rassistischen Reaktionen auf die Krawalle in der Silvesternacht. Es ist befremdlich, mit Friedrich Merz einen CDU-Chef zu erleben, der sich im Fernsehen zurückgelehnt rassistischer Stereotype bedient. Es ist auch kein sinnvoller Ansatz in der Bekämpfung von Kriminalität, anhand ausländischer Vornamen gruppenbezogene Vorurteile auszuleben. Mit solchen Reflexen wird rassistischen Taten der Boden bereitet.

Aber noch aus einer anderen Perspektive ist die Bekämpfung von Rassismus unerlässlich: Ohne Fachkräfteeinwanderung stünde unsere Wirtschaft schon heute vor großen Problemen. Vorurteile dürfen in Behörden, Betrieben und in der Gesellschaft keine Chance haben. Die Erkenntnisse aus dem Lagebericht werden uns dabei helfen, die richtigen Maßnahmen und Strategien zu entwickeln.“

Foto: ADSD/FES

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) lädt Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren aus dem Mühlenkreis dazu ein, sich auch in diesem Jahr am Kreativwettbewerb für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ zu beteiligen. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbes ist „Zusammenhalt für Demokratie und Frieden“.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit der Erinnerungskultur Deutschlands und einem friedlichen Zusammenleben in Europa auseinandersetzen. Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie werden junge Menschen ausgezeichnet, die in diesem Sinne kreative Ideen entwickeln.

„Gerade in der heutigen Zeit tun wir gut daran, an die Schrecken der Nazi-Zeit und des Zweiten Weltkrieges zu erinnern“, so Achim Post. „Es ist sehr wichtig, eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Teilnehmenden können dabei aus zwei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen auswählen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter
www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 17. Februar 2023.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung nach Berlin eingeladen“, kündigt Achim Post an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.