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Das Parlament verabschiedet am morgigen Dienstag in Straßburg seine Position zur Überarbeitung der langfristigen EU-Haushaltsplanung für die kommenden Jahre. Die Änderung der Haushaltsplanung ist eine Reaktion auf Herausforderungen wie den russische Angriff auf die Ukraine und die Notwendigkeit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Uns geht es nicht um goldene Wasserhähne, sondern um eine angemessene Ausstattung der EU. Die EU muss auf unvorhersehbare Krisen reagieren können, ohne bestehende Programme finanziell auszuhöhlen. Wir können jeden Euro schließlich nur einmal ausgeben. Wenn wir politisch handlungsfähig bleiben wollen, brauchen wir dringend mehr Spielraum. Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Aufgaben der EU wachsen, etwa beim Wandel der Wirtschaft zur Klimaneutralität oder bei globalen Handelskonflikten. Gleichzeitig haben die steigenden Energiepreise und die einhergehende Inflation auch den EU-Haushalt unter Druck gesetzt. Das Europaparlament schlägt deshalb vor, für die Jahre bis 2027 10 Milliarden Euro zusätzliche Mittel im EU-Haushalt bereitzustellen, etwa zur Stärkung der europäichen Wettbewerbsfähigkeit und den Wiederaufbau der Ukraine, aber auch um künftige Schäden von Naturkatastrophen abfedern zu können.

Ende 2020 haben sich die Institutionen einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel vorgelegt, um die Finanzierung des EU-Haushaltes auf stabile Beine zu stellen, etwa durch die Abführung der Einnahmen der CO2-Grenzabgabe in den EU-Haushalt. Das wäre nur folgerichtig, weil die Einnahmen ja nur durch EU-Politik zustande kommen. Aber im Rat staut es sich, weil die nationalen Finanzminister:innen das Geld lieber im eigenen Etat verplanen.

Die Überarbeitung des Finanzrahmens ist das Warmlaufen für die Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen. Dazu wird die neu gewählte EU-Kommission bis 2025 einen Vorschlag unterbreiten müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar, dass die EU dann neue sozialpolitische Ambitionen entwickeln und eine echte Kindergarantie einführen muss.“

Mit der Verabschiedung des Berichts steht das EU-Parlament zu Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bereit. Nach dem Willen des Parlamentes muss der überarbeitete Finanzrahmen zum 1. Januar 2024 beschlossen sein.

Die Mehrheit des Kreistags von Gütersloh, bestehend aus Mitgliedern der CDU und der AfD, hat gegen eine finanzielle Unterstützung der bedeutenden Gedenkstätte Stalag 326 in Ostwestfalen gestimmt. Damit droht einem national bedeutsamen Erinnerungsprojekt das Ende.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Die geplante Erweiterung der Gedenkstätte Stalag 326 in Stukenbrock hat das Ziel, ein weiteres dunkles Kapitel der deutschen Geschichte in besonderem Maße aufzuarbeiten. Diese Gedenkstätte, in der rund 300.000 sowjetische Kriegsgefangene inhaftiert waren und von denen 15.000 bis 70.000 aufgrund von Unterernährung, Krankheiten und Misshandlungen starben, steht stellvertretend für das Schicksal der drei Millionen ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg.

Dass die CDU im Kreistag von Gütersloh eine überschaubare finanzielle Beteiligung am Betrieb mit Stimmen der AfD ablehnt, wirft ernsthafte Fragen bezüglich des erinnerungspolitischen Kurses der CDU auf. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2020 rund 25 Millionen Euro für den geplanten Ausbau des 60 Millionen Euro teuren Gedenkstättenprojekts in Holte-Stukenbrock genehmigt. Es wäre ein herber Schlag für die Opfer und ihre Nachkommen, sollte dieses Vorzeigeprojekt der Erinnerungskultur jetzt scheitern.

Die Gedenkstätte Stalag 326 repräsentiert einen wichtigen Gedenkort an das Leid und an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs. Die SPD-Bundestagsfraktion und auch die SPD-Ostwestfalen haben sich stets entschieden für dieses Projekt eingesetzt. Wir werden auch in Zukunft nicht nachlassen, uns für diesen Erinnerungsort stark zu machen.“

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Es geht um automatischen Notruf, aufeinander abgestimmte Ampeln oder Geschwindigkeitsempfehlungen in Echtzeit: Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Dienstag in Straßburg über eine Richtlinie mit Vereinbarungen über vernetzte Verkehrssysteme. Heute debattiert das Plenum bereits über die Pläne.

Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Vernetzte und automatisierte Mobilität basiert auf Daten. Um Mobilität sicherer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten, muss der Verkehr digitaler werden. Mit der Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen will die EU Datensammlungen vervollständigen und sie allen zur Verfügung stellen. Dem Europäischen Parlament ist in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen, weitere wichtige Straßen- und Verkehrsdaten für die Online-Nutzung einzubeziehen. Zusätzlich zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßensperrungen oder Baustellen werden weitere Daten in nationale Datenbanken aufgenommen, etwa über Gewichts-, Längen-, Breiten- und Höhenbeschränkungen für den Verkehr sowie über die Verfügbarkeit von sicheren Parkplätzen für LKW. Diese Daten können dann von EU-Ländern, Unternehmen und Verbraucher*innen gemeinsam genutzt werden.”

Die Richtlinie ist unstrittig und kann nach einer Abstimmung mit Mehrheit im Plenum ab 2025 in Kraft treten.

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Zu der heute bekannt gegebenen Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Endlich erhalten die Kommunen das Geld, das ihnen schon viel zu lange vorenthalten wird. Denn noch zuletzt hat die Landesregierung die Hälfte der Bundesmittel für die sogenannte FlüAG-Pauschale stets in die eigene Tasche gesteckt. Damit kommt Schwarz-Grün nun einer Forderung nach, die wir seit über einem Jahr erheben. Ihre klebrigen Finger kann sich die Regierung Wüst so aber nicht reinwaschen.

Denn die Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und Landesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, was uns tagtäglich aus den Kommunen geschildert wird: Dass 3.000 zusätzliche Plätze hinten und vorne nicht reichen werden. Allein im August sind laut Information des Fluchtministeriums über 7.000 Asylsuchende nach NRW gekommen. Die Plätze wären demnach schon nach einem halben Monat belegt.

Aktuell gibt es in den Landeseinrichtungen eine Kapazität von knapp 31.000 Plätzen. Mit den jetzt zugesagten zusätzlichen Plätzen kommt die Landesregierung also noch nicht einmal auf die Zahl der 34.500, die uns von Schwarz-Grün schon seit Monaten avisiert wird, aber bisher nie erreicht worden ist. Von den 70.000 Plätzen, die laut Kommunen eigentlich benötigt werden, ist diese Zahl ohnehin meilenwert entfernt.”

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) hervorgeht, läuft Nordrhein-Westfalen den eigenen Zielen im Windkraftausbau weiterhin hinterher. Danach wurden im dritten Quartal nur 22 neue Anlagen in Betrieb genommen, im gesamten Jahr 2023 sind es aktuell 67 Anlagen. Da jedoch 61 alte Windräder stillgelegt wurden, liegt der Netto-Zubau gerade einmal bei sechs Anlagen.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Windkraftausbau in NRW liegt so gut wie brach. Bei einem Netto-Zubau von sechs Anlagen wird man das Wort ,Ausbau‘ schwerlich in den Mund nehmen können. Daran ändern auch Genehmigungen nichts, wenn weiter zu wenig neue Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Planungsverfahren der Landesregierung zur Flächenausweisung schaffen Unsicherheiten. Allerorts scheint Verwirrung darüber zu herrschen, wie mit den Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie umgegangen werden soll. So bleibt die Windkraft in NRW weiter nur ein laues Lüftchen.

Verantwortlich dafür ist die schwarz-grüne Landesregierung, die mit einem schlecht gemachten Gesetz dafür gesorgt hat, dass die Debatte über neue Abstandsregeln vom Landtag in die Regionen getragen worden ist. Nur den Umfang an Flächen festzulegen, reicht ganz offensichtlich nicht. Das Land muss in eine intensivere Zusammenarbeit mit den Regionalräten einsteigen.

Das Ziel von 1.000 neuen Windrädern in dieser Legislaturperiode gerät jedenfalls immer mehr außer Reichweite.“

Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern mit äußerst ungewöhnlicher Deutlichkeit das Verfahren zur Besetzung des Präsidentenposten am OVG NRW gestoppt und scharf kritisiert. Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll.

Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:

Jochen Ott:

„Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“

Henning Höne:

„Nordrhein-Westfalens ranghöchster Staatsanwalt kritisiert Justizminister Limbach im Cum-Ex-Verfahren. Die Verwaltungsrichter in Münster äußern vernichtende Kritik an Limbachs Einflussnahme bei der OVG-Stellenbesetzung. Nur 1,5 Jahre nach Amtsantritt bröckelt bereits der Rückhalt in der Justiz. Die Vorwürfe sind erdrückend und schaden dem Ansehen von Amt und Ministerium. Minister Limbach muss sich umfassend erklären.“

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Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung der Landesbauordnung durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss des Landtags erklärt Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon in der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung im August wurde deutlich, dass blinder Aktionismus keinen Fortschritt zur Erreichung nachhaltiger wohnungspolitischer Ziele bedeutet. Die Kommunen beklagen zu Recht, dass jetzt bereits die fünfte Novellierung in sechs Jahren verabschiedet wird, ohne dass dazu die jeweils zwingend notwendigen Rechtsvorschriften durch die Landesregierung erlassen wurden. Die Bauaufsichtsämter werden so in weiten Teilen alleine gelassen und es herrscht Planungsunsicherheit bei Kommunen und Investoren. Die Novellierung muss also noch einmal überarbeitet werden, wenn Sie denn helfen soll, das Bauen schneller und effizienter zu machen.

Nun kommen noch die Ergebnisse des Wohngipfels in Berlin hinzu: Dort ist vereinbart worden, bereits im November diesen Jahres mit den Ländern über Änderungen in den Landesbauordnungen über Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktionen und andere einheitliche Standards zu reden. Die Novellierung der Landesbauordnung zum jetzigen Zeitpunkt macht deshalb überhaupt keinen Sinn – unabhängig von unserer Kritik im Einzelnen. Warum die schwarz-grüne Koalition mit aller Macht eine halbgare und jetzt schon wieder veraltete Landesbauordnung durchpeitscht und den Wohnungsgipfel torpediert, versteht niemand.

Erneut beweist die Landesregierung, dass sie die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verstanden hat. Anstatt alles dafür zu tun die sich verschärfende Krise zu bekämpfen, wird stur an einer Novellierung festgehalten, die keinerlei Impulse für den Wohnungsbau setzt. Denn aus dem groß angekündigten „Frühjahrsputz“ der Landesbauordnung ist noch nicht einmal ein leichter Wisch mit dem Staubtuch geworden.

Statt dessen herrscht noch mehr Unordnung: Zahlreiche Ungereimtheiten und ungeklärte Rechtsbegriffe prägen die Novellierung und wären Grund genug gewesen, sie zurück zu ziehen. Neue Auflagen und Verschärfungen werden ohne hinreichende Klarstellungen eingeführt, nur um grüne Überschriften zu platzieren. In der Folge werden Verfahren nicht verkürzt, sondern verkompliziert und am Ende müssen sich die Gerichte mit den Streitfällen auseinandersetzen. Handwerklich mangelhaft und zur Unzeit verschärft diese Landesbauordnung die Krise der Bauwirtschaft zusätzlich.“

Wie das Verwaltungsgericht Münster heute mitteilt, hat es NRW-Justizminister Benjamin Limbach untersagt, die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit der von ihm ausgewählten Bewerberin zu besetzen.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“

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Wir brauchen in Deutschland dringend qualifizierten und gut ausgebildeten Fachkräftenachwuchs. Dafür müssen in Zukunft noch viel mehr Jugendliche einen Handwerksberuf ergreifen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit den Partnern der Ampel-Koalition in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass an den Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Handwerk keine Abstriche vorgenommen werden.

Frank Junge, zuständiger Berichterstatter im Haushaltsausschuss;
Hannes Walter, Beauftragter fürs Handwerk:

„Der Haushaltsausschuss hat heute zusätzliche 20 Millionen Euro für die Fachkräftesicherung im Handwerk bewilligt. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Betriebe im Handwerk. Die zusätzlichen Mittel fließen in die duale Berufsausbildung, in moderne Werkstatt- und Unterrichtsräume und in Projekte zur Nachwuchsgewinnung.

Konkret investieren wir 11 Millionen Euro mehr in die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Damit entlasten wir Handwerksbetriebe, indem wir ein Drittel ihrer Lehrgangs- und Unterbringungskosten für ihre Auszubildenden übernehmen. Deshalb haben wir die Haushaltsmittel von 59 auf 70 Millionen Euro angehoben.

Zusätzliche acht Millionen Euro stellen wir für Projekte zur Verfügung, die Handwerksbetriebe beim Finden und Binden von Azubis und Fachkräften unterstützen. Offene Stellen sollen damit passgenau mit Jugendlichen aus dem In- und Ausland besetzt werden. Mit der Erhöhung werden dafür jetzt 27,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Zudem erhöhen wir die Mittel für eine moderne Ausstattung von Werkstätten und Unterrichtsräumen in überbetrieblichen Bildungsstätten.“

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Nach vielen intensiven Gesprächen mit Praktiker:innen hat Bundesminister Hubertus Heil einen neuen Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt, den die SPD-Fraktion unterstützt, erklärt Martin Rosemann.

„Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierungen sowie in Hinblick auf die Einführung der Kindergrundsicherung hatte das BMAS im Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgeschlagen, die Betreuung von unter 25-Jährigen von der Grundsicherung (SGBII) in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (SGBIII) zu übertragen.

Dazu haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit den Praktiker:innen in den vergangenen Wochen zahlreiche intensive Gespräche geführt und aufgrund der vielen offenen Fragen und Bedenken der beteiligten Akteure Minister Hubertus Heil darum gebeten, Alternativvorschläge zu erarbeiten.

Diesem Wunsch ist er nachgekommen und uns eine gangbare Alternative vorgestellt: Die Aufgaben der Weiterbildung sowie der Rehabilitation sollen nach diesem Vorschlag auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Diesen Vorschlag halten wir für sachgerecht und unterstützen wir. Details sind im weiteren Verfahren zu klären.“

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Die führenden Wirtschaftsinstitute haben ihre Gemeinschaftsprognose zur Lage der deutschen Wirtschaft vorgestellt. Derzeit schwächelt der Exportmarkt, die Aussichten für 2024 seien aber deutlich positiver, sagt Verena Hubertz.

„Die deutsche Wirtschaft befindet sich in keiner leichten Lage. Gleichzeitig vertraue ich darauf, dass das eine Momentaufnahme ist und Deutschland weiterhin auf ein robustes wirtschaftliches Fundament bauen kann. Wir werden diese Situation meistern. Die Aussichten für 2024 sind deutlich positiver, gerade auch was die Kaufkraft betrifft. Die Unternehmen unterstützen wir dabei, schnellstmöglich klimaneutral zu wirtschaften. Das wird ein wichtiger Impuls für wirtschaftliches Wachstum und gute Arbeit in den 2020er Jahren sein.

Entscheidend ist jetzt, dass die erneuerbaren Energien schnellstmöglich ausgebaut werden. Das senkt auch die Strompreise. Weil das nicht von heute auf morgen geht, setzen wir uns für einen unbürokratischen und befristeten Brückenstrompreis für die Energieintensiven ein. Zusätzlich braucht es mehr Tempo bei Planung und Genehmigungen und bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, damit die Wirtschaft gut planen und investieren kann.“

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass damit mehr Geld direkt und leichter bei den Kindern ankommen und verdeckte Armut behoben werden soll.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Mit dem Beschluss zur Kindergrundsicherung gehen wir einen weiteren Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Mit der Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und der Regelsätze haben wir bereits eine Basis gelegt. Diese gilt es jetzt mit dem Kindergrundsicherungsgesetz bestmöglich auszubauen. Dabei werden wir uns, sobald das parlamentarische Verfahren beginnen kann, insbesondere die herausfordernde Situation von Alleinerziehenden genau ansehen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:

„Die Kindergrundsicherung soll eine Sozialreform werden, die die finanzielle Basis für beste Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder sein soll. Damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, sollen zentrale familienpolitische Leistungen gebündelt und einfacher zugänglich gemacht werden. Neben einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen soll es einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag geben.

Neben finanzieller Unterstützung setzen wir auch auf eine gute Infrastruktur: Wir investieren weiterhin in die Qualität in der Kindertagesbetreuung, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und unterstützen Schulen mit dem Startchancenprogramm – damit jedes Kind in Zukunft sein volles Potential entfalten kann.“

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht hat. Darauf haben wir lange gewartet. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die Rechtsförmlichkeitsprüfung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung selbst zum Ziel gesetzt, jeden Gesetzentwurf einer rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung zu unterziehen. Der Bundestag kann erwarten, dass eine solche Selbstverpflichtung vor der Zuleitung erfüllt wird, zumal die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündelt.

Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde. Deswegen wird die SPD-Fraktion bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen. Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden. Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden.“