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Zur Entscheidung der Landesregierung, ab dem 15. März auch alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Wechselmodus in die Klassen zurückzuholen, erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das ist für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien eine gute Nachricht. Endlich macht die Landesregierung der Solinger Weg für den Wechselunterricht an Schulen frei. Mit diesem Modell aus wechselndem Präsenz- und Distanzunterricht werden Bildungsgerechtigkeit und Gesundheitsschutz bestmöglich unter einen Hut gebracht. Das hätten wir zwar alles weitaus früher haben können. Aber angesichts der intensiven Debatten, die wir seit November des vergangenen Jahres mit Blick auf innovative Lösungen für den praktischen Schulalltag geführt haben, lässt sich heute sagen: Besser spät als nie.

Skeptisch macht uns jedoch die Tatsache, dass die Landesregierung in ihrer Schulmail kein Wort darüber verliert, wie an den Schulen künftig getestet und das Lehrpersonal geimpft werden soll. Hier hat die Landesregierung noch ihre Hausaufgaben zu machen. Für die Öffnungen braucht es dringend entsprechende Testkonzepte und Impfstrategien.“

Ich fordere die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, die Entschließung des Bundesrates ernst zu nehmen und ihre Verzögerungstaktik beim Tierwohl endlich aufzugeben.

Matthias Miersch:

„Ich fordere die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, die Entschließung des Bundesrates ernst zu nehmen und ihre Verzögerungstaktik beim Tierwohl endlich aufzugeben. Sie muss jetzt dafür sorgen, dass die Borchert-Kommission noch im April ihre Ergebnisse zu den Haltungsformen für mehr Tierwohl vorlegt. Die zeitnahe Vorlage der Kommissionsergebnisse ist die Voraussetzung dafür, dass wir noch in dieser Legislaturperiode die notwendigen gesetzlichen Änderungen vornehmen und die Finanzierungsfrage klären können. Auch das von der SPD-Fraktion und jetzt auch vom Bundesrat geforderte verpflichtende Tierwohllabel muss endlich kommen.“

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Heute debattiert der Deutsche Bundestag Änderungen des Jugendschutzgesetzes in zweiter und dritter Lesung. Mit einem Schutz vor Interaktionsrisiken, mehr Orientierung für Eltern und einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz passen wir den Kinder- und Jugendmedienschutz an das heutige digitale Zeitalter an.

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Der Deutsche Bundestag verabschiedet diese Woche die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. In den Verhandlungen hat sich die SPD-Fraktion erfolgreich für mehr Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung eingesetzt: Auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wird die Zwangssterilisation gestrichen, die Prozessfähigkeit von betreuten Menschen anerkannt und unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet.

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Italien hat entschieden, im Rahmen des europäischen Mechanismus für Exporttransparenz von Impfstoffen, eine Lieferung des AstraZeneca-Vakzins nach Australien zu stoppen. Dazu folgt eine Einschätzung von Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender des Europaparlaments und Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Das war mit Ansage und leider absehbar. Von Beginn des Exporttransparenzmechanismus war klar, dass die Situation eskalieren und dieses Instrument dann als Exportverbot genutzt werden könnte. Die jüngste Entscheidung, eine Lieferung von AstraZeneca-Impfstoffen von Italien nach Australien zu stoppen, öffnet die Büchse der Pandora und könnte zu einem globalen Kampf um Impfstoffe führen. Das muss unbedingt verhindert werden.

Wo wird das enden? Ein solches Vorgehen ist extrem kurzsichtig. Die Lieferketten sind komplex und wir sind auch auf Lieferungen von außerhalb der EU angewiesen. Damit bieten wir anderen Länder die Steilvorlage, sich an Verboten zu beteiligen. Wir brauchen aber genau das Gegenteil: Zusammenarbeit statt Konfrontation. Bei einer Pandemie sind wir noch mehr aufeinander angewiesen. Globale Probleme können nur global gelöst werden und nicht durch Protektionismus und Nationalismus.

Wir sollten nicht vergessen, dass der Ausgangspunkt Probleme mit nur einem Unternehmen waren. Dafür hat die EU schwere Geschütze gegen alle aufgefahren und deshalb befinden wir uns jetzt in dieser prekären Situation. Die Folge sind internationale Spannungen und Unsicherheit für alle.”

Derzeit sind zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zur Doppelbesteuerung von Altersrenten anhängig. Im Laufe der kommenden Monate ist mit den Entscheidungen zu rechnen.

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Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert – mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Im Gegenzug soll mehr getestet und geimpft werden. Die Öffnungsschritte im Überblick.

Vizekanzler Olaf Scholz zeigte sich mit dem gestrigen Beschlussergebnis der Coronakonferenz sehr zufrieden: „Ich habe mich vorher dafür ausgesprochen, dass wir ein klares Konzept entwickeln, dass wir einen Plan machen, aus dem man die Perspektive wahrnehmen kann, wann und in welchen Schritten Öffnungsmöglichkeiten gibt. Das ist jetzt festgelegt mit der notwendigen Vorsicht. Insofern bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“

Das Abwägungsergebnis sei richtig, betonte Scholz. Es gebe jetzt neue, umfassendere Möglichkeiten zu testen. Mit einer umfassenden Teststrategie sollen mehr Möglichkeiten zum Öffnen genutzt werden.

Impfen, Testen und verantwortbar Öffnen

„Der Dreiklang aus Impfen, Testen und verantwortbarem Öffnen mit konsequenter Nachverfolgung der Kontakte gibt vielen Hoffnung“, begrüßten die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert walter-Borjans das Ergebnis. „Es gibt endlich ein Ziel, für das es sich lohnt, die zermürbenden Corona-Strapazen auszuhalten.“

Die ersten Schritte der abgestuften Öffnungsszenarien seien in vielen Regionen derzeit erreichbar. Damit rückten deutliche Erleichterungen für Einzelhandel, Kultur und viele Dienstleister und ihre Kunden in greifbare Nähe.

Kritik an CDU-Minister Spahn

Allerdings könnte die neueste Panne von Gesundheitsminister Spahn die Umsetzung der Pläne verzögern, „weil er die für ein Gelingen der Gesamtstrategie notwendige Beschaffung von Schnelltests und der Aufbau einer Teststrategie sträflich vernachlässigt hat“, so die beiden Parteivorsitzenden.

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert – mit stufenweisen Öffnungsschritte, die auf die Situation in den Regionen Rücksicht nehmen.

Die Beschlüsse im Überblick

Mehr Tests

Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.

Homeoffice

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Mehr Tempo bei Impfungen

Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

Was sich ändern soll

Kontakte

Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Stufe zwei

Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).

Weitere Öffnungsschritte liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:

Stufe drei (frühestens ab 8. März):

  • Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner*innen: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Stufe vier (frühestens ab 22. März):

Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

Stufe fünf (frühestens ab 5. April):

Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oderstabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Notbremse

Für die Stufen drei bis fünf gibt es – ähnlich der Kontaktregelung – eine Notbremse: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

„Die Vereinbarung sieht zu Recht auch vor, dass im Falle steigender Inzidenzen wieder strengere Regeln gelten müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Notbremse möglichst selten gezogen werden muss”, mahnten Esken und Walter-Borjans. „Wir alle müssen jetzt mit Solidarität, Umsicht und Vorsicht daran mitwirken, dass die Inzidenzwerte sinken und die Lockerungen vorankommen.“

Wie es weiter geht

Am 22. März wollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, wird heute eine EU-Richtlinie für mehr Transparenz bei Gehältern vorstellen.

Maria Noichl, S&D-Sprecherin für den Ausschuss für Gleichstellung und die Rechte der Frau:„Nach dreimaliger Verschiebung und gegen den Druck von Unternehmen und ArbeitgeberInnen-Organisationen geht es nun endlich voran. Der Richtlinien-Entwurf beinhaltet bindende legislative Maßnahmen für alle ArbeitgeberInnen im privaten und im öffentlichem Sektor.

Wir SozialdemokratInnen fordern seit langem Gehältertransparenz in Unternehmen sowie Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Endlich müssen Unternehmen ihr sogenanntes geschlechtsspezifisches Lohngefälleveröffentlichen. Das ist ein Erfolg im Kampf für mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem wird es nicht mehr erlaubt sein, ArbeitnehmerInnen nach dem letzten Gehalt zu fragen. Die Wiederholung von oft geschlechterspezifisch niedrigen Gehältern musss verhindert werden. Dies kommt allen ArbeitnehmerInnen zugute.“

Gaby Bischoff, arbeitspolitische Sprecherin:„Dieser Vorschlag ist eine wichtige ergänzende Initiative zum europäischen Wiederaufplan, weil gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit ist, sondern auch eine grundlegende Frage einer gerechten Gesellschaft. Zusammen mi dem Vorschlag für faire Mindestlöhne haben wir jetzt die Chance, diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Leben und ein Altern in Würde.“

Es geht weiter in Sachen in Sachen Steuertransparenz für internationale Konzerne: Die Wirtschafts- und RechtspolikerInnen des Europäischen Parlament haben heute in einer gemeinsamen Ausschusssitzung für Verhandlungen mit dem Ministerrat über das sogenannte Country-by-Country-Reporting in der EU gestimmt. Unternehmen sollen demnach künftig öffentlich angeben müssen, wie hoch ihre Gewinne und Abgaben in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sind.

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Monatelang blockierte die Union ein wirksames Lobbyregister – vergeblich. Die SPD setzt gegen die CDU/CSU schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung durch. Verstöße werden künftig bestraft. „Endlich hat die Union eingelenkt, nachdem die jahrelange Blockade auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr vertretbar war“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.

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EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni und Handelskommissar Valdis Dombrovskis haben heute angekündigt, welche Kriterien sie für künftige wirtschaftliche Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten anlegen wollen. In der Debatte geht es um die Frage, wie und wann die gelockerten Schulden- und Defizitregeln nach der Corona-Krise wieder angezogen werden und wie sie reformiert werden könnten.

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Heute hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine neue Projektliste für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen.

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