Geschlossene Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen treffen Familien besonders hart. Die SPD-Fraktion fordert deshalb ein Corona-Aufhol-Paket für die junge Generation.

Katja Mast:

„Kinder und Jugendliche leiden besonders unter der Corona-Pandemie, daraus darf jedoch keinesfalls dauerhafte Ungleichheit erwachsen. Das könnten wir uns als Gesellschaft nicht leisten.

Geschlossene Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen treffen Familien besonders hart. Dabei brauchen Kinder und Jugendliche Räume, in denen sie Gleichaltrige treffen und sich entfalten können. Die SPD-Fraktion fordert deshalb ein Corona-Aufhol-Paket für die junge Generation. Zwei Milliarden Euro für Unterstützung in Schulen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Corona-Auszeiten, Feriencamps und Freizeiten sowie bezahlbare Ferienangebote. Es geht darum, insbesondere Familien in schwierigen finanziellen Situationen zu unterstützen – für Aufholmöglichkeiten und mehr gesellschaftliche Teilhabe auch durch einen Ferienbonus. Wir investieren in die Zukunft der jungen Generation und damit in die Zukunft unseres Landes.“

Marco Fileccia/Unsplash.com

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für 13 Kommunen in NRW die weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts angeordnet wurde.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Obwohl die 7-Tage-Inzidenz in 13 NRW-Kommunen über 200 lag, war bis zuletzt offen geblieben, ob die Schulen in diesen Städten und Gemeinden am Montag wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren würden. Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handelte es sich eben nicht um eine automatische Notbremse, die bei einem entsprechenden Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden muss. Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt. Das ist aber auch die einzige Konstante, die sich aktuell in der Corona-Politik des Landes feststellen lässt. Dabei ist Planungssicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Schulbetrieb – erst Recht in diesen Zeiten. Mit solchen Hängepartien wie heute muss Schluss sein.

Um ein solches Chaos, wie es heute in den betroffenen Kommunen geherrscht hat, künftig zu vermeiden, sollte die Schul-Notbremse ab einer Inzidenz von 200 ab sofort ein Automatismus sein. Sobald ein kommunaler Krisenstab vor Ort zu der Einschätzung kommt, dass er angesichts von Inzidenzzahlen rund um 200 einen sicheren Schulbetrieb nicht gewährleisten kann, muss die Kommune auf Basis der Corona-Betreuungsverordnung in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können. Alles andere würde nur immer wieder eine erneute Hängepartie nach sich ziehen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass die Schulen vor Ort bei der Durchführung von Testungen externe Unterstützung durch mobile Testteams erhalten. Es kann nicht sein, dass die organisatorische Verantwortung dafür allein bei den Schulen bleibt.“

Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt werden.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem heutigen Kompromiss geht ein der Sache unwürdiges Kräftemessen zwischen Grünen und Union zu Ende, die jeweils in den vergangenen Monaten einer Lösung im Weg gestanden haben.

Wir haben von Anfang an auf eine schnelle Lösung gesetzt, um die dringend notwendigen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen zu können. Auch ohne die ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote wird es durch die teils deutlich höheren Bußgelder künftig eine größere abschreckende Wirkung geben. Damit ist heute ein guter Tag für die Verkehrssicherheit.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Vernunft setzt sich nicht immer durch, manchmal braucht es die abschreckende Wirkung hoher Bußgelder, die wirklich schmerzen. Nur so können vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Durch die politische Blockade wurden auch längst unstrittige Bußgelderhöhungen – etwa für das Befahren von Rettungsgassen oder das Parken auf Geh- und Radwegen – aufgehalten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen einen Verordnungsvorschlag vorlegen.“

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Das können wir nicht hinnehmen.

Der Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um. In Zukunft sollen sachgrundlose Befristungen auf eine Dauer von maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden. Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen. Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.

Wir haben das Vorhaben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart. Hubertus Heil hat geliefert, der Gesetzentwurf liegt nun zur Prüfung im Kanzleramt. Die Corona-Krise hat für massive Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nun Sicherheit. Daher setzen wir uns für eine rasche Umsetzung des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Prozess ein.“

Im Interview mit dem WDR hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute gesagt, dass wir uns mit der Corona-Mutation B.1.1.7 an höhere Infektionszahlen gewöhnen müssten. Gleichzeitig wird bekannt, dass Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 200 die Schulen schließen können, aber nicht müssen. Währenddessen laufen in unserem Land die Intensivstationen voll.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Handeln dieser Landesregierung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Anstatt wie Mecklenburg-Vorpommern oder auch Baden-Württemberg jetzt die dringend nötigen Konsequenzen zu ziehen und umgehend härtere Corona-Maßnahmen umzusetzen, hören wir vom NRW-Gesundheitsminister nur Beschwichtigungen, die einem die Sprache verschlagen. Sich an höheren Infektionszahlen zu gewöhnen, kommt einer Kapitulation vor dem Virus gleich. Es ist ein Eingeständnis des Scheiterns.

Wir erwarten, dass sich die Landesregierung endlich besinnt und zusammennimmt, die Realitäten in diesem Land akzeptiert und entschlossen handelt. Die Intensivstationen in unseren Großstädten sind voll belegt. Die Zahlen der Infizierten steigen. Wir können und dürfen nicht auf ein Bundesgesetz warten. Wir müssen jetzt sofort handeln und dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Die Landesregierung muss daher noch heute eine Rechtsverordnung erlassen, die die erforderlichen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz sofort in Kraft setzt. In Kommunen mit einer Inzidenz über 200 brauchen wir für die Schulen eine echte Notbremse – von Freiwilligkeit darf da keine Rede sein.“

Das Alltagshelferprogramm an der OGS wird gut angenommen. Leider gibt die Landesregierung den freiwilligen Helferinnen und Helfern bisher jedoch keine Perspektive für eine Verlängerung des Programms. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Eva-Maria Voigt-Küppers hervor.

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Nicht nur pandemiebedingt ist die Zahl der Straftaten auch im vergangenen Jahr wieder auf ein Rekordtief gesunken, stellt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uli Grötsch, mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 fest. Was die Statistik indes nicht zeige, sei das große Dunkelfeld der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten wie häusliche Gewalt oder Missbrauch.

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In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses fand die abschließende Beratung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 statt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Als SPD-Fraktion lehnen wir den Glücksspielstaatsvertrag in der jetzt vorgelegten Fassung ab. Der zwischen den Bundesländern gefundene Kompromiss ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Durch die weitere Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und des Sportwettenmarktes wird der Glücksspielsucht nicht entschieden entgegengetreten. Die Schaffung von legalem Online-Glücksspiel dient zwar dem Ziel der Kanalisierung. Die weite Öffnung ohne ausreichende wissenschaftliche Evaluation öffnet der Glücksspielsucht jedoch Tür und Tor.

Konkret deutlich werden die unüberlegten Marktöffnungen allein daran, dass die geplante Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt bis zum geplanten Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli nicht handlungsfähig sein wird. Ohne eine voll funktionsfähige gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gibt es jedoch keine effektive Kontrolle. Aus diesem Grund ist das zwischen den Ländern vereinbarte Verfahren, zunächst die Anbieter zuzulassen und erst im Anschluss eine neu zu schaffende arbeitsfähige Kontrollbehörde einzurichten, der falsche Weg. Außerdem ist das willkürlich festgelegte Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spielendem und Monat für einen durchschnittlichen Nettoverdienst viel zu hoch.

Gerade dem Online-Glücksspielmarkt müssen klare Grenzen gesetzt werden. Der Schutz vor Spielsucht muss an oberster Stelle stehen.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Nachtragshaushalt stellt weitere kräftige Finanzmittel dafür zur Verfügung, dass das Impfen beschleunigt wird und Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen weiter fließen.

Achim Post:
„Der von Olaf Scholz vorgelegte Nachtragshaushalt stellt weitere kräftige Finanzmittel dafür zur Verfügung, dass das Impfen beschleunigt wird und Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen auch in den kommenden Monaten fließen. Jetzt müssen aber auch insbesondere Gesundheitsminister Spahn und Wirtschaftsminister Altmaier eine ordentliche Schippe drauf legen, um diese Mittel schneller und effektiver als bisher umzusetzen. Angesichts der überaus ernsten Krisenlage muss vernünftiges und effektives Regieren auch bei der Union oberste Priorität haben. Wer dagegen meint, sich inmitten der Krise einen erbitterten Machtkampf liefern zu müssen, der hat den Schuss nicht gehört. Dieses Schauspiel ist in höchstem Maße unverantwortlich.“

Der Schienenverkehr ist bereits heute so sauber, sicher und effizient wie kein anderes Verkehrsmittel und erlebt in den vergangenen Jahren viel Aufschwung. Das würdigt nun auch die Europäische Union und ruft für 2021 das Europäische Jahr der Schiene aus. Für Deutschland bedeutet das, die eigenen bahnpolitischen Ziele mit Nachdruck zu verfolgen und durch europäische Koordinierung zu bestärken. Nur so lässt sich die Bahn zum Rückgrat des europäischen Verkehrssystems machen.

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Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daran muss sich jede Mietenpolitik messen lassen. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht sich ganz klar als Partei der Mieterinnen und Mieter und arbeitet weiter daran, einen starken Schutz zu organisieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Dies ist jetzt Aufgabe des Bundes.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel ist selbstverständlich zu respektieren. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Wohnen zur Daseinsvorsorge gehört und für alle bezahlbar sein muss. In Berlin sind von dem Urteil 1,5 Millionen Mietwohnungen unmittelbar betroffen. Das zeigt, wie groß die Notwendigkeit ist, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die soziale Funktion des Mietrechts zu stärken. Wohnungen sind keine Ware. Die Marktmechanismen haben gezeigt, dass Großimmobilienbesitzer die Bezahlbarkeit nicht herstellen wollen. Deswegen muss der Staat für Regulierung sorgen.

Das Gericht hat heute deutlich formuliert, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht allein beim Bund liegt. Damit trägt der Bund eine enorme Verantwortung, sicherzustellen, dass jeder Mensch ein bezahlbares Dach über dem Kopf hat. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür schon zahlreiche Vorschläge gemacht. Allein CDU/CSU haben bislang eine mietenrechtliche Vollbremsung hingelegt. Diese Blockade muss aufhören. Die Unionsfraktion darf nicht länger Politik gegen Millionen von Mieterinnen und Mietern machen. Statt Millionen an Spenden von Immobilienunternehmen anzunehmen, sollten CDU/CSU mithelfen, Wohnen flächendeckend bezahlbar zu machen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen nachhaltigen Schutz von Mieterinnen und Mietern ein. Wir fordern ein Mietenmoratorium. Das geeignete Instrument kann die im BGB bereits verankerte Kappungsgrenze sein. Wir fordern eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Kappungsgrenzen von 20 beziehungsweise 15 Prozent für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder bis zu einer Höhe von maximal sechs Prozent absenken zu können. Das schützt effektiv vor zu hohen Mieten. Dieses Vorhaben kann schnell im Rahmen der sowieso anstehenden Novellierungen des Mietspiegelgesetzes umgesetzt werden. Außerdem müssen wir endlich die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse beseitigen. Auch hier blockieren CDU/CSU.“

Ab der kommenden Woche dürfen die Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 200 vom Distanzlernen wieder in den Wechselunterricht umsteigen. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute bekannt gegeben.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Hin und Her der Landesregierung zwischen Wechsel-, Distanz-  und nun wieder Wechselunterricht verspielt unnötig Vertrauen. Die kopflose Reaktion der vergangenen Woche, die Schulen landesweit wieder in den Distanzunterricht zu schicken, hat viel Verwirrung gestiftet, die der Ministerpräsident mit seiner Forderung nach einem ‚Brückenlockdown‘ ausgelöst hat. Gleichwohl begrüßen wir, dass die Kinder und Jugendlichen ab kommender Woche wieder in die Schule gehen können. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass die Begründung für den Distanzunterricht alles andere als plausibel war. Denn die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen sind gleich Null. Der wahre Grund lag in der mangelnden Vorbereitung für die Testungen an den Schulen. Wir hoffen daher sehr, dass die Schulministerin die Lage in den Griff bekommen hat und ab Montag ausreichend Tests für alle Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal zur Verfügung stehen. Allerdings verheißt es nichts Gutes, wenn die Ministerin im gleichen Atemzug die Bürger-Testzentren als alternative Anlaufstellen nennt, sollte es keine ausreichenden Tests in den Schulen geben.

Wir erwarten von der Landesregierung jetzt ein durchdachtes Gesamtkonzept bis zu den Sommerferien. Für die besonders betroffenen Abschlussklassen setzen wir darauf, dass die Ministerin endlich die zentralen Prüfungen am Ende der 10. Klasse durch dezentrale Lösungen ersetzt und die Abiturientinnen und Abiturienten einen Freischuss bekommen. Außerdem müssen wir für die Sekundarstufe I auf weitere Klassenarbeiten verzichten. Schon jetzt muss der mögliche Unterrichtsausfall durch die Abschlussprüfungen den Eltern frühzeitig mitgeteilt werden. In diesem Jahr darf darüber hinaus niemand sitzen bleiben. Stattdessen brauchen wir individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler. Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Das wiederholen wir solange, bis es die Landesregierung anerkennt.“