Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes nicht zu blockieren. Der Bundestag hat Ende März seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit erteilt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt hat.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Das Gericht ist unter anderem den Argumenten des Bundestages gefolgt, dass sich die Blockade des Eigenmittelbeschlusses und damit des EU-Wiederaufbauprogramms verheerend auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hätte. Jetzt sind die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften riesig. Ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen Mitgliedstaaten zügig ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.“

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“

In dieser Woche stimmt der Deutsche Bundestag nach intensiven Beratungen in 2./3. Lesung über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ab. Mit diesem umfangreichen Gesetz setzen wir einen Meilenstein für die Digitalisierung in Deutschland.

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Für das kommende Kita-Jahr plant die Landesregierung derzeit lediglich 3.349 neue U3-Plätze. Damit stellt sie einen neuen Negativrekord auf: Noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz wurden so wenige zusätzliche Plätze geschaffen (ein Plus von 0,8 Prozent). Laut dem jüngsten Betreuungsreport des Deutschen Jugendinstituts liegt der Betreuungsbedarf in NRW bei den Einjährigen jedoch bei 59 Prozent und bei den Zweijährigen sogar bei 84 Prozent.

Ein zweiter Negativrekord liegt bei den Zuschüssen aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vor: Noch nie waren die Steigerungen der KiBiz-Zuwendungen so niedrig (0,83 Prozent bei Kindpauschalen, 0,66 Prozent bei den Mieten).

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bedarfe der Familien sind in den vergangenen weiter gewachsen. Dass die Ausbaudynamik derart einbricht muss uns große Sorgen machen. Und auch die Revision des KiBiz hat wenig dazu beigetragen, die frühkindliche Bildung attraktiver zu machen. Im Gegenteil: Während die Zuwendungen für die Kitas und die Kindertagespflege in den vergangenen Jahren immer um mindestens 1,5 Prozent stiegen, zuletzt sogar um 3 Prozent, fallen die Steigerungen nun bedeutend geringer aus.

Noch dramatischer sieht es bei den Mietzuschüssen aus. Schon heute sind etwa 40 Prozent der Kitas Mietobjekte. Es ist kontraproduktiv, dass der Inflationsausgleich lediglich bei 0,66 Prozent liegt. Das könnte sich auch negativ auf den künftigen Zuwachs an Betreuungsplätzen auswirken. Vielfach bauen die Kita-Träger heute Einrichtungen nicht mehr selbst, sondern schließen mit Geldgebern Bauträgermodelle ab. Refinanziert wird der Kita-Bau anschließend über die Mietzahlungen.

Die Baupreise bei Wohnungen sind in den vergangenen Jahren im Schnitt um 2,7 Prozent gestiegen, bei Bürogebäuden sogar um knapp 3 Prozent. Wenn die Baukosten über die Mieten nicht wieder reinzuholen sind, wird es bald keine Investoren mehr geben. Die Mietzuschüsse des Landes müssen sich an der realen Kostenentwicklung orientieren. Sonst wird der U3-Ausbau weiter ins Stocken geraten.“

Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

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Hintergrund:

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Kanzlerkandidatur von Armin Laschet:

„Gratulation an Armin Laschet zur hart erkämpften Kanzlerkandidatur der Union. Vor ihm liegt nun eine Herkulesaufgabe. Der brachiale Machtkampf der vergangenen Tage hat gezeigt, wie gering das Vertrauen in Laschet als Kanzlerkandidat selbst in den eigenen Reihen der CDU ist. Das ist eine schwere Hypothek für den Wahlkampf von CDU und CSU.

Nach dem politischen Hahnenkampf der vergangenen Tage erwarte ich von CDU und CSU nun, dass sie sich schleunigst wieder den wirklich wichtigen Dingen widmen. Die Corona-Krise erfordert jetzt mehr denn je klares und entschiedenes politisches Handeln.“

Mit dem Bundeshaushalt 2021 hat die SPD-Fraktion im Bundestag fünf Millionen Euro an Coronahilfen für Tierheime zur Verfügung gestellt. Anträge auf einen einmaligen Betriebskostenzuschuss können ab kommenden Freitag, den 23. April für einen Zeitraum von vier Wochen beim Bundesamt für Naturschutz gestellt werden.

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung das Positionspapier „Sicherheit für alle! – Sozialdemokratische Innenpolitik für mehr öffentliche Sicherheit“ beschlossen. Zuvor hatte der Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen, Boris Pistorius, als Gast mit der Fraktion über sozialdemokratische Innenpolitik und Kriminalitätsbekämpfung diskutiert.

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Geschlossene Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen treffen Familien besonders hart. Die SPD-Fraktion fordert deshalb ein Corona-Aufhol-Paket für die junge Generation.

Katja Mast:

„Kinder und Jugendliche leiden besonders unter der Corona-Pandemie, daraus darf jedoch keinesfalls dauerhafte Ungleichheit erwachsen. Das könnten wir uns als Gesellschaft nicht leisten.

Geschlossene Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen treffen Familien besonders hart. Dabei brauchen Kinder und Jugendliche Räume, in denen sie Gleichaltrige treffen und sich entfalten können. Die SPD-Fraktion fordert deshalb ein Corona-Aufhol-Paket für die junge Generation. Zwei Milliarden Euro für Unterstützung in Schulen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Corona-Auszeiten, Feriencamps und Freizeiten sowie bezahlbare Ferienangebote. Es geht darum, insbesondere Familien in schwierigen finanziellen Situationen zu unterstützen – für Aufholmöglichkeiten und mehr gesellschaftliche Teilhabe auch durch einen Ferienbonus. Wir investieren in die Zukunft der jungen Generation und damit in die Zukunft unseres Landes.“

Marco Fileccia/Unsplash.com

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für 13 Kommunen in NRW die weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts angeordnet wurde.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Obwohl die 7-Tage-Inzidenz in 13 NRW-Kommunen über 200 lag, war bis zuletzt offen geblieben, ob die Schulen in diesen Städten und Gemeinden am Montag wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren würden. Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handelte es sich eben nicht um eine automatische Notbremse, die bei einem entsprechenden Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden muss. Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt. Das ist aber auch die einzige Konstante, die sich aktuell in der Corona-Politik des Landes feststellen lässt. Dabei ist Planungssicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Schulbetrieb – erst Recht in diesen Zeiten. Mit solchen Hängepartien wie heute muss Schluss sein.

Um ein solches Chaos, wie es heute in den betroffenen Kommunen geherrscht hat, künftig zu vermeiden, sollte die Schul-Notbremse ab einer Inzidenz von 200 ab sofort ein Automatismus sein. Sobald ein kommunaler Krisenstab vor Ort zu der Einschätzung kommt, dass er angesichts von Inzidenzzahlen rund um 200 einen sicheren Schulbetrieb nicht gewährleisten kann, muss die Kommune auf Basis der Corona-Betreuungsverordnung in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können. Alles andere würde nur immer wieder eine erneute Hängepartie nach sich ziehen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass die Schulen vor Ort bei der Durchführung von Testungen externe Unterstützung durch mobile Testteams erhalten. Es kann nicht sein, dass die organisatorische Verantwortung dafür allein bei den Schulen bleibt.“

Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt werden.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem heutigen Kompromiss geht ein der Sache unwürdiges Kräftemessen zwischen Grünen und Union zu Ende, die jeweils in den vergangenen Monaten einer Lösung im Weg gestanden haben.

Wir haben von Anfang an auf eine schnelle Lösung gesetzt, um die dringend notwendigen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen zu können. Auch ohne die ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote wird es durch die teils deutlich höheren Bußgelder künftig eine größere abschreckende Wirkung geben. Damit ist heute ein guter Tag für die Verkehrssicherheit.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Vernunft setzt sich nicht immer durch, manchmal braucht es die abschreckende Wirkung hoher Bußgelder, die wirklich schmerzen. Nur so können vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Durch die politische Blockade wurden auch längst unstrittige Bußgelderhöhungen – etwa für das Befahren von Rettungsgassen oder das Parken auf Geh- und Radwegen – aufgehalten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen einen Verordnungsvorschlag vorlegen.“

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Das können wir nicht hinnehmen.

Der Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um. In Zukunft sollen sachgrundlose Befristungen auf eine Dauer von maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden. Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen. Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.

Wir haben das Vorhaben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart. Hubertus Heil hat geliefert, der Gesetzentwurf liegt nun zur Prüfung im Kanzleramt. Die Corona-Krise hat für massive Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nun Sicherheit. Daher setzen wir uns für eine rasche Umsetzung des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Prozess ein.“