Bund setzt Entlastung für Brauereien um, jetzt muss das Land nachziehen

Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetze am 05. Mai 2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschließen. Durch die Regelungen des Bundes sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklärt ihr Vorsitzender Thomas Kutschaty:

„Die Entscheidung der Regierungskoalitionen auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die regionale Brauwirtschaft in diesem Land angesichts der vielen Unsicherheiten braucht.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir schlagen deshalb weiterhin vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“

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Hintergrund:

Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 50 % (bisher 44 %) reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt.
Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig

  • auf 75 % (bisher 84,0 %)  bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
  • auf 70 % (bisher 78,4 %) bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
  • auf 60 % (bisher 67,2 %) bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
  • auf 50 % (bisher 56,0 %) bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.

Endgültig verabschiedet wird das Gesetz am 05. Mai 2021 im Bundestag, der Bundesrat muss noch zustimmen.