Digitalen Wandel begleiten, damit es mehr Sieger als Verlierer gibt

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Zur Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Enquetekommission „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ erklären René Schneider, Sprecher der SPD-Fraktion in der Enquetekommission, und Dietmar Bell, Vorsitzender der Enquetekommission:

René Schneider:
„Die digitale Transformation der Arbeitswelt spielt sich in NRW derzeit vor allem in bestehenden Unternehmen aus Industrie und Handwerk ab. Das ist das Ergebnis unserer zweijährigen Arbeit in der Enquetekommission, die auf Antrag der SPD-Fraktion eingesetzt wurde. Viel diskutierte Phänomene wie Cloud- und Clickworking bilden noch eine Ausnahme. Wir müssen uns deshalb künftig darauf konzentrieren, den Wandel in den bestehenden Unternehmen und Belegschaften so politisch zu begleiten, dass es mehr Sieger als Verlierer der Digitalisierung gibt.

Eine Stärkung der verfassten Mitbestimmung und der Sozialpartnerschaft setzen genau hier an. Außerdem sollten hochproduktive Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine koordinierte und kooperative Tarifpolitik am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen – auch und gerade in den neu entstehenden Bereichen der digitalen Ökonomie.

Die Frage einer angemessenen Vergütung stellt sich auch im Zusammenhang mit neuen Erwerbsformen wie z.B. der Solo-Selbstständigkeit in digitalen Geschäftsmodellen. Wir müssen daher nicht nur das Arbeits- und Sozialrecht an den digitalen Wandel anpassen, sondern auch eine gesetzliche Mindestentgeltsicherung für Solo-Selbstständige schaffen, um ihnen eine existentielle Grundsicherung zu ermöglichen.“

Dietmar Bell:
„Je stärker die Digitalisierung die Arbeitswelt prägt, desto bedeutsamer werden Weiterbildung und Qualifizierung im Sinne des lebensbegleitenden Lernens.

Deshalb ist es wichtig, das bereits vorhandene Recht auf Weiterbildung noch selbstverständlicher in der betrieblichen Praxis und im Lebenslauf erwerbsfähiger Menschen zu verankern. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen wollen wir hierbei unterstützen.

Weitere Bausteine zur Stärkung einer Weiterbildungskultur sind die Verbesserung der Weiterbildungsberatung und -finanzierung. Dabei ist unter anderem auch das BAföG in den Blick zu nehmen. Wir wollen starre Altersgrenzen aufheben, schulische und berufliche Abschlüsse auch im Erwachsenenalter fördern sowie die Förderzwecke erweitern, um sowohl die Anerkennung ausländischer Abschlüsse als auch die Zertifizierung informell erworbener Kompetenzen sicherzustellen.“

Hintergrund:

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Landtag eine Enquetekommission einsetzen, der Mitglieder des Landtags und andere Sachverständige angehören können. Die Enquetekommission „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ wurde im April 2018 auf Antrag der SPD-Fraktion vom Landtag NRW eingesetzt, um den digitalen Strukturwandel erfolgreich im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gestalten.

Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden – wir fordern in Fragestunde von Minister Reul aktuelles Lagebild

Der bundesweite Lagebricht zu Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden ist den Angaben von NRW-Innenminister Reul zufolge nicht aktuell. Demnach verwende Bundesinnenminister Seehofer in seinem Bericht veraltete Zahlen.

Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am Mittwoch, 7. Oktober 2020, eine Fragestunde beantragt.

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Brauchen im Land zentrale Servicestrukturen für die Digitalisierung an Schulen

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Schulleiterinnen und Schulleiter bewerten die Digitalisierung an NRW-Schulen laut einer aktuellen WDR-Umfrage nur mit „ausreichend“.

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Laschet präsentiert Rezepte aus vergangener Zeit

Zur heutigen Vorstellung der Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen durch Ministerpräsident Laschet und Wirtschaftsminister Pinkwart erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bundesratsinitiative von Schwarz-Gelb atmet den Geist der 1990er Jahre. Darin findet sich nichts Innovatives und nichts Kreatives. Die Vorschläge der Landesregierung spiegeln eine rein angebotsorientierte Wirtschaftspolitik wider, die Ankurbelung der Nachfrage und Arbeitnehmerrechte bleiben mal wieder auf der Strecke. Wer in solchen Zeiten für eine Ausweitung von sachgrundlosen Befristungen wirbt, der setzt nicht mehr auf die Heldinnen und Helden des Alltags. Bei dieser Landesregierung finden ihre Stimmen jedenfalls kein Gehör.

Laschet und Pinkwart haben Rezepte aus einer vergangenen Zeit präsentiert. Weniger Umweltverträglichkeitsprüfungen, weniger Verbandsklagen, gegen eine Finanztransaktions- und Vermögenssteuer, gegen ein Lieferkettengesetz – das war heute keine Bewerbung für die Zukunft.“

Von Mieterschutz kann mit dieser Verordnung keine Rede sein

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Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, der sich heute (2. Oktober 2020) in anschließender Debatte mit der Mieterschutzverordnung der Landesregierung befasst hat, erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das einzig Gute an der heutigen Debatte zur Mieterschutzverordnung der Landesregierung war, dass nun durchweg Klarheit besteht, wofür die Regierungsfraktionen stehen. Denn von Mieterschutz kann mit dieser Verordnung wirklich keine Rede mehr sein. Es handelt sich vielmehr um eine Initiative zum Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die SPD-Fraktion hatte deshalb einen Antrag auf Änderung dieser unsäglichen Verordnung gestellt.

Mit der Ablehnung des SPD-Antrags machen CDU und FDP zusammen mit der AfD Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Denn rund 10,1 Millionen Menschen leben in Nordrhein-Westfalen zur Miete. Mit ihrer Unterstützung der sozial verantwortungslosen und marktradikalen Politik von Bauministerin Scharrenbach (CDU) zeigen CDU, FDP und AfD, dass sie nicht für die Interessen der Mehrheitsbevölkerung agieren.

Statt sich der drängenden sozialen Frage des Wohnraummangels und des bezahlbaren Wohnraums zu stellen, blendet die Landesregierung die Realität auf den Wohnungsmärkten in unseren Städten und Ballungsräumen vollkommen aus. Schlimmer noch: Mit diesem beispielloser Abbau wichtiger Instrumente für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und gegen ungerechtfertigte Mietpreissteigerungen verschärft die Landesregierung das Problem sogar noch. Das ist heute ein bitterer Tag für die Mieterinnen und Mieter in NRW.“

Vereine brauchen Verlässlichkeit und Klarheit

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In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde auch über den Antrag SPD-Fraktion debattiert, die Laufzeit des Förderprogramms für gemeinnützige Vereine bis zum 1. März 2021 zu verlängern. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.

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Auf die Landesregierung brauchen Kommunen nicht zu zählen

Zur heutigen Kabinettsentscheidung über die Verteilung der Gewerbesteuerkompensation an die NRW-Kommunen erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Gewerbesteuer ihre Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 kompensiert bekommen sollen, ist ein hilfreicher und wichtiger Schritt. Zum Glück hat sich hier Olaf Scholz mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Die Landesregierung musste hier jedoch vom Bundesfinanzminister zum Jagen getragen werden.

Bisher haben Ministerpräsident Laschet und seine Kommunalministerin Scharrenbach aus eigener Kraft keine substanziellen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen ergriffen. Die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden auch im kommenden Jahr unter Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer und anderen Abgaben leiden. Für dieses große Problem hat die Landesregierung bisher keinerlei Antwort gefunden.

Über den Kommunalen Finanzausgleich, der die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen regelt, drohen darüber hinaus Einnahmeausfälle von rund einer Milliarde Euro. Diese große Lücke beabsichtigt die Landesregierung lediglich mit Krediten an die Kommunen zu stopfen. Angesichts des riesigen Altschuldenbergs unserer Städte und Gemeinden in Höhe von 21,6 Milliarden Euro verschärft die Landesregierung das Problem der kommunalen Verschuldung nur.

Laschet und Scharrenbach verweigern sich nicht nur weiter konsequent einer Lösung für die Kassenkredite. Ihnen fallen auf alle Probleme der Kommunen im Zusammenhang mit Corona auch nur zusätzliche neue Kredite ein. Das ist unverantwortlich.

Es braucht einen echten Rettungsschirm für unsere Kommunen mit echten Finanzhilfen für die Gewerbesteuerausfälle in 2021 und für den kommunalen Finanzausgleich 2021.“

Hintergrund:

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte zur Unterstützung der Kommunen in der Corona-Krise einen Kommunalen Solidarpakt vorgeschlagen. Bestandteil des Solidarpakts war eine Altschuldenlösung sowie eine Kompensation der bei den Kommunen ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen. Die Altschuldenlösung war mit der CDU in der Bundesregierung nicht umsetzbar. Der Vorschlag zur Gewerbesteuerkompensation ist vom Koalitionsausschuss jedoch wie vorgeschlagen beschlossen worden. Demnach teilen sich Bund und die Länder die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle in Höhe von bundesweit insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Die NRW-Kommunen profitieren davon in Höhe von 2,72 Milliarden Euro, von denen der Bund 1,381 Milliarden Euro trägt.

Landesregierung muss bei Wohnungspolitik endlich soziale Verantwortung übernehmen

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Anlässlich der heutigen (30.09.2020) Pressekonferenz der Sozialverbände LAG Selbsthilfe NRW, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland zum Änderungsgesetz der Landesregierung zur Landesbauordnung, insbesondere mit Blick auf den barrierefreien Wohnungsbau, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das in der heutigen Pressekonferenz von den Sozialverbänden abgegebene Alarmsignal muss der Landesregierung endlich zu denken geben. Wohnungsbau besteht nicht nur aus Kostensenkung und Renditemaximierung, sondern auch aus sozialer Verantwortung für die Menschen in unserem Land.

Mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention der UN ist klar, dass beim Wohnungsbau selbstverständlich auch die Bedarfslagen behinderter Menschen berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung in Person von Landesbauministerin Scharrenbach tut jedoch das Gegenteil. Denn mit dem Entwurf des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung von 2019 wird deutlich, dass der barrierefreie Wohnungsbau noch weiter geschwächt wird als es schon mit der Landesbauordnung 2019 selbst geschehen ist.

So eröffnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie »ohne größeren Aufwand« oder »im erforderlichen Umfang«, dass die im § 2 der Landesbauordnung löbliche Definition von Barrierefreiheit in der Praxis problemlos umgangen werden kann. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es der Landesregierung an sozialer Verantwortung für die Lebenslagen der Menschen in Nordrhein-Westfalen fehlt. So ist seit dem Regierungswechsel von 2017 nicht nur ein dramatischer Niedergang des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus im Land zu verzeichnen, sondern auch ein ebensolcher Abbau von Mieterschutzrechten und baulichen Standards für mobilitätbeeinträchtigte Menschen.

Die Landesregierung ist dringend aufgerufen, die sozialen Bedarfslagen der Menschen in diesem Land endlich zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.“

Landesregierung rennt bei Ladenöffnung immer wieder mit dem Kopf vor dieselbe Wand

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Zur heutigen Diskussion über den Erlass des Landes zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Rahmen einer Dringlichen Frage im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW erklärt Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Die Landesregierung hat die Kommunen mit ihrem Erlass zu verfassungswidrigem Handeln verleitet. Sie hat das heute eingestanden und muss den Erlass nun aufheben.

Nun müssen zahlreiche Kommunen ihre Beschlüsse zu Sonntagsöffnungen, die sie auf Grundlage des aufgehobenen Erlasses getroffen haben, wieder zurücknehmen. Einmal mehr hat die Landesregierung so die Verunsicherung und das Durcheinander in den Kommunen erhöht und gegen ihre Pflicht zur Wahrung der Verfassungsnormen verstoßen.

Die Landesregierung schiebt die Schuld für das Durcheinander auf die Gewerkschaft ab, die nichts weiter tut, als die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Kommunen im Interesse der Beschäftigten einzuklagen.

Statt immer wieder vor dieselbe Wand zu rennen, nämlich unser Grundgesetz, und vor Gericht zu scheitern, rufen wir die Landesregierung einmal mehr dazu auf, endlich einen landesweiten runden Tisch zur Ladenöffnung einzuberufen. Dazu sollten neben den Gewerkschaften auch Kirchen und Handelsverbände eingeladen werden. Die Unternehmen und Beschäftigten des Einzelhandels, die Kommunen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger benötigen Klarheit, Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich.“

Innenminister muss verfassungsrechtlich bedenkliche Gewahrsamsvollzugsverordnung stoppen!

Gestern (24. September 2020) beriet der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den Entwurf einer Gewahrsamsvollzugsverordnung, der aktuell vom Ministerium des Innern angefertigt wurde.

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Fehlende Teststrategie bei Kitas: Landesregierung drückt Verantwortung ab

Zum heutigen Verlauf der Sitzung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend nimmt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW, wie folgt Stellung:

Auch im Bereich der Kitas gelingt es der Landesregierung nicht, eine erfolgreiche Teststrategie auszurollen. Zuletzt hätte es einen Anspruch auf mehr als 460.000 Corona-Tests gegeben, durchgeführt wurden lediglich 51.000. Das vorgegebene Testverfahren erwies sich als zu bürokratisch – nur 12 Prozent der möglichen Tests konnten abgeschlossen werden. Dieses Scheitern der Pläne war absehbar, weil die Landesregierung auf mobile Testteams und die Einbeziehung der Gesundheitsämter verzichtete.

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Machenschaften in Fleischindustrie müssen ein Ende haben

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Zum Antrag der SPD-Fraktion „Schluss jetzt mit der Ausbeutung der Beschäftigten in der Fleischindustrie!“ (Drs. 17/9362) wurden heute (23. September 2020) Sachverständige im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gehört.

Hierzu erklärt Josef Neumann, arbeits- und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Sachverständigenanhörung hat einmal mehr deutlich gemacht, dass das Verbot von Werkverträgen nur ein erster Schritt gewesen sein kann, um der Ausbeutung von Beschäftigten einen Riegel vorzuschieben und die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie grundsätzlich zu verbessern.

Die Strukturen gehören insgesamt auf den Prüfstand. Das haben auch die bundesweiten Razzien gegen illegale Leiharbeit heute deutlich gezeigt. Diese Machenschaften müssen ein Ende haben. Deshalb ist es gut, dass der Bund entschlossen dagegen vorgeht. Wir sind da klar an der Seite der Beschäftigten.

Als nächsten Schritt brauchen wir endlich verbindliche Flächentarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt werden. Es kann nicht sein, dass – wie uns Betriebsräte und Gewerkschaften immer wieder berichten – die Arbeitgeber jede gesetzliche Regelung verhindern wollen. Von diesem Widerstand dürfen wir uns nicht beeindrucken lassen.“