Eine Förderoffensive für NRW: Schülerinnen und Schülern in der Pandemie helfen

Für das Plenum in der kommenden Woche beantragt die SPD-Fraktion im Landtag NRW eine passgenaue Förderoffensive für alle Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Förderoffensive sollen freiwillige Förderangebote als zusätzliche Lernangebote in den Schulen organisiert und individuelle Förderpläne erstellt werden. Dazu fordert die SPD-Landtagsfraktion 80 zusätzliche Unterrichtsstunden. Um das nötige pädagogische Personal gewinnen zu können, sollen z. B. pensionierte Lehrkräfte sowie Studierende der verschiedenen pädagogischen Berufe eingesetzt werden.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht aus, damit unsere Kinder und Jugendlichen ohne Folgen aus der Corona-Pandemie kommen. Um die zum Teil erheblichen Lernrückstände, die Defizite im sozialen Miteinander und auch die psychischen Einschränkungen aufzufangen, brauchen wir eine echte Förderoffensive.

80 zusätzliche Unterrichtsstunden bedeuten für jede Schülerin und jeden Schüler zwei Förderstunden pro Woche. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die die Mindestanforderungen in den Kernfächern nicht erreichen, sollen hierbei angesprochen werden. Eine entsprechende Bedarfserhebung als Bestandsaufnahme sowie individuelle Förderpläne sind dafür zwingend erforderlich. Wir setzen dazu auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den OGS-Trägern, den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sportvereine und weiteren außerschulischen Einrichtungen, um alle vorhandenen Kräfte zu mobilisieren, unseren Kindern und Jugendlichen bestmöglich durch diese Pandemie zu helfen.

Es ist klar, dass diese Förderoffensive nicht durch die Lehrerinnen und Lehrer allein geschultert werden kann. Deswegen sollten beispielsweise pensionierte Lehrkräfte und Studierende der pädagogischen Fächer angesprochen und aktiviert werden. Vor allem Letztere können dadurch praktische Erfahrungen sammeln. Auch die oftmals zum Studium verpflichtend notwendigen Praktika könnten in dieser Zeit angerechnet werden und würden so zu für alle Seiten nützlichen Synergien führen.“

Unseren Antrag zur Förderoffensive in NRW finden Sie hier.

Mit Lolli-Tests eine umfassende und kindgerechte Teststrategie für Kitas und Schulen umsetzen

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW hat die SPD-Fraktion beantragt, für Schulen und die Landesverwaltung zukünftig nur noch fertige Einzeltests zu beschaffen, die vorher nicht mit Flüssigkeit aufgefüllt werden müssen und zu Hause angewendet werden können. Außerdem sollen auch andere Testmethoden wie Spuck- und Lolli-Tests eingesetzt werden können. Die dafür nötigen Finanzmittel sollen bereitgestellt werden.

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Landesregierung hält Versprechen für Geduldete und Kommunen nicht ein

In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses wurde der aktuelle Sachstand zum Asylsystem in NRW beraten. Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass die Zahl der Geduldeten in NRW zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei 65.961 lag. Damit hat sich die Zahl in den letzten Jahren kaum verändert und steigt sogar. Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung hat mehrfach ihre Versprechen nicht eingehalten. Die Situation für die Geduldeten und die Kommunen hat sich in den letzten vier Jahren nicht verbessert.

Im März 2019 verfügte die Landesregierung zur Verbesserung der Bleibeperspektive für langjährig geduldete und gut integrierte Personen über einen Erlass die Erteilung von Aufenthaltstitel. Dabei haben in den letzten 2 Jahren lediglich 2 Prozent aller Geduldeten in NRW einen solchen Titel erhalten.

Auch die Kommunen leiden weiter unter dieser Situation. Bereits seit langem beklagen die Städte und Gemeinden erhebliche finanzielle Belastungen. Sie bemängeln, dass die Kostenpauschale für die Aufnahme und Unterbringung sowie Versorgung der Geduldeten im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes die tatsächlichen Kosten nicht deckt.

Darüber hinaus steigt die Zahl der in den Kommunen lebenden Geduldeten weiter an, für die das Land lediglich für drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht diese Pauschale zur Verfügung stellt. Dadurch müssen die Kommunen zusätzliche Aufwendungen für Geduldete ab dem vierten Monat für unbestimmte Zeit übernehmen.

Wir fordern deswegen von der Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und die Situation sowohl für die Geduldeten als auch für die Städte und Gemeinden tatsächlich verbessert.“

Freischuss bei Abiturprüfungen: Schülerinnen und Schüler brauchen jetzt vor allem Sicherheit

Zwischen dem 23. April und dem 5. Mai finden in diesem Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW statt. Bildungsministerin Gebauer verkündet mit heutiger Pressemitteilung, dass es „faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten“ gäbe. Diese Einschätzung teilt die SPD-Fraktion im Landtag NRW nicht. Die Lernstände der Schülerinnen und Schüler sind sehr heterogen. Daher die Forderung der SPD-Fraktion, einen sogenannten Freischuss einzuführen, wodurch Abiturientinnen und Abiturienten nicht bestandene Prüfungen wiederholen dürften. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht aufgegriffen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Und deswegen kann dieses Abitur auch kein normales Abitur sein. Die Erweiterung der Aufgabenwahl und Eingrenzung der Prüfungsthemen sind richtig. Aber was die Abiturientinnen und Abiturienten wirklich brauchen ist Sicherheit. Deswegen ist ein Freischuss angebracht: Wer die Prüfungen nicht besteht, bekommt einen zweiten Versuch. So nehmen wir Druck von den seit Monaten stark belasteten Schülerinnen und Schülern. Der Freischuss bietet die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, ohne, dass darunter der Notendurchschnitt leidet.

Für die Absolventen der Sekundarstufe I, die die zentrale Abschlussprüfung absolvieren sollen, fordern wir nach wir vor, dass diese zentralen Prüfungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit durch Klassenarbeiten ersetzt werden. Dies fordern wir gemeinsam mit vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern. Leider hat der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner heutigen Sitzung gegen unsere Stimmen für zentrale Prüfungen gestimmt.

Für die Schülerinnen und Schüler ist diese Pandemie besonders anstrengend. Sie waren gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern und Eltern auch diejenigen, die den Zickzack-Kurs der Landesregierung in den letzten Monaten ausbaden mussten. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, ihnen wirklich faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Was Ministerin Gebauer anbietet greift die Bedürfnisse der jungen Menschen nicht ausreichend auf.

Es liegt jetzt an der Ministerin, diese Form der Sicherheit zu gewährleisten. Große Ankündigungen mit leeren Worthülsen alleine helfen nämlich niemanden.“

Diskriminierung von Eltern verhindern und die Bedarfe von Familien in NRW transparent machen

Wie ist die Lage der Familien in Nordrhein-Westfalen? Der letzte Familienbericht des Landes stammt aus dem Jahr 2015. Seit dem gibt es keine aktualisierten Daten und Fakten zu dieser Frage. Deswegen legt die SPD-Fraktion nun eine Große Anfrage zum Thema „Wie stellt sich die Situation von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?“ vor.

Darüber hinaus unterstützt die SPD-Fraktion die Initiative „Pro Parents“, die sich zusammen mit den Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals der Elternschaft in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausspricht. Mehr als 18.000 Menschen haben dieses Anliegen bereits unterstützt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Wir wollen dauerhaft eine familienfreundliche Politik machen. Deswegen brauchen wir in Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz über die Bedarfe von Familien. Der jüngste NRW-Familienbericht datiert jedoch aus dem Jahr 2015 und muss dringend aktualisiert werden. Die Enquetekommission zur ,Zukunft der Familienpolitik‘ hatte empfohlen, in jeder Legislaturperiode einen Familienbericht zu veröffentlichen. Bislang gibt es von Familienminister Stamp hierfür jedoch keinerlei Anzeichen.

Deshalb richten wir nun mehr als 150 Fragen an die Landesregierung. Mit einer Großen Anfrage wollen wir unter anderem wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage von Familien darstellt? Wie stark sind sie durch Bildungsgebühren belastet? Wie wirkt sich Elternschaft auf die Chancen am Arbeitsmarkt aus? Wie partnerschaftlich werden Elterngeld und Elternzeit aufgeteilt? Und was tut die Landesregierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Die Diskriminierung von Eltern gehört zum Alltag und wird häufig nicht wahrgenommen. Zuletzt hatte die Absicht eines großen Modeunternehmens, 800 Stellen vor allem durch die Kündigung von jungen Müttern abbauen zu wollen, jedoch für große Empörung gesorgt.

Durch die Pandemie merken wir nun wieder: Familien verdienen eine andere gesellschaftliche Akzeptanz – und vor allem Respekt. Die Aufnahme des Merkmals der ‚Elternschaft‘ in das AGG ist hierfür ein Anfang. Deswegen unterstützen wir die Initiative von ,Pro Parents‘, damit sich Eltern rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können.

‚Kinder sind Zukunft‘ darf nicht nur ein Wahlkampf-Slogan, sondern muss Kernanliegen für die Politik sein.“

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Hintergrund:

Die Petition finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.openpetition.de/petition/online/proparents-brigitte-und-eltern-fordern-elternschaft-als-diskriminierungsmerkmal-ins-agg

Negativrekorde bei der Kinderbetreuung: U3-Ausbau gerät ins Stocken

Für das kommende Kita-Jahr plant die Landesregierung derzeit lediglich 3.349 neue U3-Plätze. Damit stellt sie einen neuen Negativrekord auf: Noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz wurden so wenige zusätzliche Plätze geschaffen (ein Plus von 0,8 Prozent). Laut dem jüngsten Betreuungsreport des Deutschen Jugendinstituts liegt der Betreuungsbedarf in NRW bei den Einjährigen jedoch bei 59 Prozent und bei den Zweijährigen sogar bei 84 Prozent.

Ein zweiter Negativrekord liegt bei den Zuschüssen aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vor: Noch nie waren die Steigerungen der KiBiz-Zuwendungen so niedrig (0,83 Prozent bei Kindpauschalen, 0,66 Prozent bei den Mieten).

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bedarfe der Familien sind in den vergangenen weiter gewachsen. Dass die Ausbaudynamik derart einbricht muss uns große Sorgen machen. Und auch die Revision des KiBiz hat wenig dazu beigetragen, die frühkindliche Bildung attraktiver zu machen. Im Gegenteil: Während die Zuwendungen für die Kitas und die Kindertagespflege in den vergangenen Jahren immer um mindestens 1,5 Prozent stiegen, zuletzt sogar um 3 Prozent, fallen die Steigerungen nun bedeutend geringer aus.

Noch dramatischer sieht es bei den Mietzuschüssen aus. Schon heute sind etwa 40 Prozent der Kitas Mietobjekte. Es ist kontraproduktiv, dass der Inflationsausgleich lediglich bei 0,66 Prozent liegt. Das könnte sich auch negativ auf den künftigen Zuwachs an Betreuungsplätzen auswirken. Vielfach bauen die Kita-Träger heute Einrichtungen nicht mehr selbst, sondern schließen mit Geldgebern Bauträgermodelle ab. Refinanziert wird der Kita-Bau anschließend über die Mietzahlungen.

Die Baupreise bei Wohnungen sind in den vergangenen Jahren im Schnitt um 2,7 Prozent gestiegen, bei Bürogebäuden sogar um knapp 3 Prozent. Wenn die Baukosten über die Mieten nicht wieder reinzuholen sind, wird es bald keine Investoren mehr geben. Die Mietzuschüsse des Landes müssen sich an der realen Kostenentwicklung orientieren. Sonst wird der U3-Ausbau weiter ins Stocken geraten.“

Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

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Hintergrund:

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.

Schul-Notbremse muss Automatismus sein

Marco Fileccia/Unsplash.com

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für 13 Kommunen in NRW die weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts angeordnet wurde.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Obwohl die 7-Tage-Inzidenz in 13 NRW-Kommunen über 200 lag, war bis zuletzt offen geblieben, ob die Schulen in diesen Städten und Gemeinden am Montag wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren würden. Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handelte es sich eben nicht um eine automatische Notbremse, die bei einem entsprechenden Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden muss. Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt. Das ist aber auch die einzige Konstante, die sich aktuell in der Corona-Politik des Landes feststellen lässt. Dabei ist Planungssicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Schulbetrieb – erst Recht in diesen Zeiten. Mit solchen Hängepartien wie heute muss Schluss sein.

Um ein solches Chaos, wie es heute in den betroffenen Kommunen geherrscht hat, künftig zu vermeiden, sollte die Schul-Notbremse ab einer Inzidenz von 200 ab sofort ein Automatismus sein. Sobald ein kommunaler Krisenstab vor Ort zu der Einschätzung kommt, dass er angesichts von Inzidenzzahlen rund um 200 einen sicheren Schulbetrieb nicht gewährleisten kann, muss die Kommune auf Basis der Corona-Betreuungsverordnung in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können. Alles andere würde nur immer wieder eine erneute Hängepartie nach sich ziehen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass die Schulen vor Ort bei der Durchführung von Testungen externe Unterstützung durch mobile Testteams erhalten. Es kann nicht sein, dass die organisatorische Verantwortung dafür allein bei den Schulen bleibt.“

Laumann liefert Eingeständnis des Scheiterns

Im Interview mit dem WDR hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute gesagt, dass wir uns mit der Corona-Mutation B.1.1.7 an höhere Infektionszahlen gewöhnen müssten. Gleichzeitig wird bekannt, dass Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 200 die Schulen schließen können, aber nicht müssen. Währenddessen laufen in unserem Land die Intensivstationen voll.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Handeln dieser Landesregierung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Anstatt wie Mecklenburg-Vorpommern oder auch Baden-Württemberg jetzt die dringend nötigen Konsequenzen zu ziehen und umgehend härtere Corona-Maßnahmen umzusetzen, hören wir vom NRW-Gesundheitsminister nur Beschwichtigungen, die einem die Sprache verschlagen. Sich an höheren Infektionszahlen zu gewöhnen, kommt einer Kapitulation vor dem Virus gleich. Es ist ein Eingeständnis des Scheiterns.

Wir erwarten, dass sich die Landesregierung endlich besinnt und zusammennimmt, die Realitäten in diesem Land akzeptiert und entschlossen handelt. Die Intensivstationen in unseren Großstädten sind voll belegt. Die Zahlen der Infizierten steigen. Wir können und dürfen nicht auf ein Bundesgesetz warten. Wir müssen jetzt sofort handeln und dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Die Landesregierung muss daher noch heute eine Rechtsverordnung erlassen, die die erforderlichen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz sofort in Kraft setzt. In Kommunen mit einer Inzidenz über 200 brauchen wir für die Schulen eine echte Notbremse – von Freiwilligkeit darf da keine Rede sein.“

Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in der OGS nicht im Ungewissen lassen

Das Alltagshelferprogramm an der OGS wird gut angenommen. Leider gibt die Landesregierung den freiwilligen Helferinnen und Helfern bisher jedoch keine Perspektive für eine Verlängerung des Programms. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Eva-Maria Voigt-Küppers hervor.

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Glücksspielstaatsvertrag ist nichts Halbes und nichts Ganzes: Online-Glücksspiel klare Grenzen setzen

Foto: pixabay.com

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses fand die abschließende Beratung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 statt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Als SPD-Fraktion lehnen wir den Glücksspielstaatsvertrag in der jetzt vorgelegten Fassung ab. Der zwischen den Bundesländern gefundene Kompromiss ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Durch die weitere Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und des Sportwettenmarktes wird der Glücksspielsucht nicht entschieden entgegengetreten. Die Schaffung von legalem Online-Glücksspiel dient zwar dem Ziel der Kanalisierung. Die weite Öffnung ohne ausreichende wissenschaftliche Evaluation öffnet der Glücksspielsucht jedoch Tür und Tor.

Konkret deutlich werden die unüberlegten Marktöffnungen allein daran, dass die geplante Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt bis zum geplanten Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli nicht handlungsfähig sein wird. Ohne eine voll funktionsfähige gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gibt es jedoch keine effektive Kontrolle. Aus diesem Grund ist das zwischen den Ländern vereinbarte Verfahren, zunächst die Anbieter zuzulassen und erst im Anschluss eine neu zu schaffende arbeitsfähige Kontrollbehörde einzurichten, der falsche Weg. Außerdem ist das willkürlich festgelegte Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spielendem und Monat für einen durchschnittlichen Nettoverdienst viel zu hoch.

Gerade dem Online-Glücksspielmarkt müssen klare Grenzen gesetzt werden. Der Schutz vor Spielsucht muss an oberster Stelle stehen.“

Vom Wechsel zur Distanz zum Wechsel: Hin und Her der Landesregierung verspielt Vertrauen

Ab der kommenden Woche dürfen die Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 200 vom Distanzlernen wieder in den Wechselunterricht umsteigen. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute bekannt gegeben.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Hin und Her der Landesregierung zwischen Wechsel-, Distanz-  und nun wieder Wechselunterricht verspielt unnötig Vertrauen. Die kopflose Reaktion der vergangenen Woche, die Schulen landesweit wieder in den Distanzunterricht zu schicken, hat viel Verwirrung gestiftet, die der Ministerpräsident mit seiner Forderung nach einem ‚Brückenlockdown‘ ausgelöst hat. Gleichwohl begrüßen wir, dass die Kinder und Jugendlichen ab kommender Woche wieder in die Schule gehen können. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass die Begründung für den Distanzunterricht alles andere als plausibel war. Denn die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen sind gleich Null. Der wahre Grund lag in der mangelnden Vorbereitung für die Testungen an den Schulen. Wir hoffen daher sehr, dass die Schulministerin die Lage in den Griff bekommen hat und ab Montag ausreichend Tests für alle Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal zur Verfügung stehen. Allerdings verheißt es nichts Gutes, wenn die Ministerin im gleichen Atemzug die Bürger-Testzentren als alternative Anlaufstellen nennt, sollte es keine ausreichenden Tests in den Schulen geben.

Wir erwarten von der Landesregierung jetzt ein durchdachtes Gesamtkonzept bis zu den Sommerferien. Für die besonders betroffenen Abschlussklassen setzen wir darauf, dass die Ministerin endlich die zentralen Prüfungen am Ende der 10. Klasse durch dezentrale Lösungen ersetzt und die Abiturientinnen und Abiturienten einen Freischuss bekommen. Außerdem müssen wir für die Sekundarstufe I auf weitere Klassenarbeiten verzichten. Schon jetzt muss der mögliche Unterrichtsausfall durch die Abschlussprüfungen den Eltern frühzeitig mitgeteilt werden. In diesem Jahr darf darüber hinaus niemand sitzen bleiben. Stattdessen brauchen wir individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler. Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Das wiederholen wir solange, bis es die Landesregierung anerkennt.“