Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat im Organstreitverfahren zum „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II Hackerangriff/Stabstelle“ heute entschieden, dass die Ablehnung von Beweisanträgen im Ausschuss weit überwiegend unzulässig war.




