Der 31. Januar 2025 markiert eine Zäsur in der deutschen Geschichte. Union, FDP und das BSW wollten erstmals mit den Stimmen der AfD eine Gesetzesmehrheit für das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz erzielen. Trotz der Ablehnung des Gesetzes zeigt sich die SPD-Landesspitze tief betroffen vom Vorgehen der Union und ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz.

Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD:

»Der heutige Tag macht uns tief betroffen. Er markiert eine nie dagewesene Zäsur in der nachkriegsdeutschen Geschichte. Friedrich Merz hat wissentlich die Brandmauer zur AfD eingerissen. Die Merz-Union hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik versucht, ein Gesetz durch die Stimmen der AfD zu verabschieden. Dieses kalkulierte Handeln ist ein unverzeihlicher Tiefpunkt unserer parlamentarischen Demokratie.

Der Unions-Kanzlerkandidat hätte diesen Weg nicht gehen müssen. Die Bereitschaft der demokratischen Mitte war vorhanden, auf Augenhöhe über ein Maßnahmenpaket zu verhandeln, wenn die Union ihren Gesetzesantrag zurückgezogen oder einer Rücküberweisung in den Innenausschuss zugestimmt hätte. Doch die Merz-Union hat sich bewusst dagegen entschieden. Damit wirft der Unions-Kanzlerkandidat einen tiefschwarzen Schatten auf die Geschichte einer Partei, die große Verdienste für unser Land geleistet hat und in der viele Menschen der politischen Mitte aktiv sind. Es ist Friedrich Merz, der sich heute endgültig aus der demokratischen Mitte entfernt.«

Sarah Philipp, Vorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD:

»Die Union hat auf die Abstimmung eines Gesetzes bestanden, an dem es verfassungs- und europarechtliche Bedenken gibt. Das ist einer Rechtsstaatspartei nicht würdig, zumal sie zugleich wichtige sicherheitspolitische Gesetzesvorhaben wie die GEAS-Reform und das Bundespolizeigesetz blockiert. Jetzt steht die Union vor einem Scherbenhaufen. Nachdem sie in dieser Woche bereits zweimal kalkuliert eine Mehrheit mit der AfD gesucht hat, kann die Mitte dieses Landes nicht mehr darauf vertrauen, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD nach der Bundestagswahl ausgeschlossen ist. Seit dieser Woche haben die Menschen Klarheit: Nur mit Olaf Scholz und einer starken SPD ist auch nach der Bundestagswahl sicher, dass es keine wie auch immer geartete Kooperation mit der AfD geben wird.

Friedrich Merz rechtfertigt Mehrheiten durch die Stimmen der AfD im Deutschen Bundestag mit der grausamen Gewalttat von Aschaffenburg. Was nach diesem Tag bleibt, sind die frenetisch applaudierenden Unions-Abgeordneten, die in ihrem Wahlkampftunnel nicht in der Lage sind zu erkennen, welchen dauerhaften Schaden sie dem demokratischen Miteinander und der parlamentarischen Demokratie zufügen – für ein Gesetz, das aller Voraussicht nach auch durch die Unions-geführten Länder im Bundesrat gescheitert wäre.

Ich appelliere an alle Unions-Mitglieder, die Kraft zu finden, den Irrweg der Merz-Rigidität zu beenden.«

Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:

„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.

Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“

Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren und die Verbesserung im Vergütungsrecht stärken wir der Anwaltschaft den Rücken. Die anwaltliche Unterstützung in Verfahren mit Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und in Kindschafts- und Familiensachen wird weiterhin gesichert. Das Signal dieses Gesetzes ist somit klar: Der Zugang zum Recht muss auch in Zeiten steigender Preise für Bedürftige offenbleiben.“

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.

„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.

Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“

Ein weiterer prominenter Besuch steht den heimischen Sozialdemokraten am Freitag, 7. Februar 2025 ins Haus: Neben der Präsidentin der Deutschen Bundestages Bärbel Bas, die um 18 Uhr Hauptrednerin des Jahresempfangs der SPD in der Alten Gießerei Espelkamp sein wird, kommt nun Verteidigungsminister Boris Pistorius zur Unterstützung des heimischen
Bundestagskandidaten Fabian Golanowsky in die Weserstadt.

Ab 12 Uhr wird Pistorius im Hotel Bad Minden erwartet, um dort in seiner Eigenschaft als Mitglied des SPD-Parteivorstandes eine Rede zu halten. Micha Heitkamp, SPD-Kreisvorsitzender freut sich auf den prominenten Gast und teilt dazu mit: „Wir freuen uns ebenso auf weitere Besucher*innen, allerdings werden Interessent*innen zwingend gebeten, sich vor der Veranstaltung per Mail unter Angabe des Namens und der Adresse unter minden-luebbecke.nrw@spd.de anzumelden“.

Folgt dann die Bestätigung der Anmeldung, ist der Personalausweis zur Veranstaltung mitzubringen.

Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.

Verena Hubertz: 

„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.

Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“

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Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.

„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“

Achim Post und Jochen Ott kommentieren die Aussagen von Hendrik Wüst über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Altschuldenlösung

Zu den Meldungen über Aussagen von Ministerpräsident Hendrik Wüst, wonach eine Lösung der kommunalen Altschuldenfrage vor der Bundestagswahl nicht realistisch sei, weil der Kanzler über keinen Haushalt mehr verfüge, erklären Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, und SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Jochen Ott:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine kommunale Altschuldenlösung könnte der historische Wendepunkt in der Geschichte überschuldeter Städte werden. Kein Bundesland würde davon so sehr profitieren wie Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden können zu Recht erwarten, dass sich ihr Ministerpräsident für sie und somit für eine Altschuldenlösung einsetzt.

Es wäre daher ein unfassbares Versagen, wenn die Altschuldenlösung am fachlichen Wissen von Hendrik Wüst scheitern würde – darauf lassen seine Aussagen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung schließen. Die Übernahme von kommunalen Altschulden ist eine sogenannte finanzielle Transaktion und fällt damit nicht unter die strengen Vorgaben der Schuldenbremse. Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes wären also nicht notwendig, um diese einmalige Chance für überschuldete Kommunen zu realisieren.  Lediglich die Tilgung der laufenden Zinsen fällt unter die Finanzierungsvorgaben der Schuldenbremse. Nach Beschluss der vorgelegten Grundgesetzänderung könnte die Umsetzung der Altschuldenübernahme gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden. Insofern steht der Lösung der Altschuldenfrage kein sachlicher Grund im Wege.“

Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW:

“Die Lösung der Altschuldenfrage ist für die Kommunen in unserem Land elementar. Es ist müßig, darüber zu streiten, woran sie bisher gescheitert ist. Daher sollte sie auch kein Spielball für argumentative Nebelkerzen zu parteitaktischen Zwecken werden.

Die Chance, unsere Städte und Gemeinden endlich von dieser erdrückenden Last der Altschulden zu befreien und ihnen wieder Freiraum zur Gestaltung des Lebens vor Ort zu geben, besteht jetzt. Wer weiß, wann sie noch einmal wiederkommt. Umso wichtiger ist es, diese historische Chance auch jetzt zu nutzen. Alle müssen sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein. Und dazu zählt nicht zuletzt der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. CDU und Grüne in NRW sind genauso wie wir und auch die FDP aufgerufen, über ihren Schatten zu springen. Es geht nicht um das Wohl von Parteien. Es geht um das Wohl unseres Landes. Wenn der politische Wille auf allen Seiten der demokratischen Mitte da ist, dann sollten wir die Lösung jetzt gemeinsam ermöglichen.”

Die erklärte Blockade von CDU/CSU bei zentralen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben zeigt einmal mehr die Verantwortungslosigkeit der Union. Sie hat schlicht kein Interesse an einer zeitnahen Einigung. Damit bleibt sie hinter dem Versprechen einer Kooperationsbereitschaft in Sicherheitsfragen mehr als zurück, sagt Dirk Wiese.

„Die Absage von CDU und CSU, keines der wichtigen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben vor der Bundestagswahl im Parlament umzusetzen, ist reine Verantwortungslosigkeit. Nichts ist mehr übrig von der angeblichen Kooperationsbereitschaft bei wichtigen Sicherheitsfragen. Die Union lässt damit weitere wertvolle Wochen ins Land gehen, die man für gesetzgeberische Anpassungen so dringend benötigen würde. Schon vor Weihnachten hat Friedrich Merz zentrale Gesetzesänderungen vor sich hergeschoben.

Denn unser Land muss sicherer werden. Das hat nicht zuletzt die gestrige Sonder-Innenausschusssitzung zu den furchtbaren Vorgängen in Magdeburg eindrücklich gezeigt. Dass CDU und CSU, statt an die Menschen und ihre Sicherheit in unserem Land zu denken, lieber verantwortungsbefreit die Hände in den Schoß legen, ist schon ein starkes Stück. Wieder einmal zeigt sich: Die Friedrich-Merz-Union kann es nicht.“

Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Gemeinsam mit den SPD-geführten Bundesländern haben wir einen praktikablen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Die aus der Presse entnommene Begründung für die Weigerung von CDU/CSU, über den Vorschlag weiter zu verhandeln, ist an den Haaren herbeigezogen: Von Anfang an waren sich alle Verhandler einvernehmlich darüber einig, dass die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird. Das wäre fester Teil einer Gesamteinigung gewesen. Auch der Vorwurf von zusätzlicher Bürokratie und Doppelerfassung von Daten ist nur Polemik. Das Düngegesetz war gerade so angelegt, dass nur mit bereits vorhandenen Daten gearbeitet worden wäre. Angesichts der mit der Novelle des Düngegesetzes geplanten Digitalisierung, wäre es sogar zu bürokratischen Entlastungen gekommen.“

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

„Auch die Forderung der CDU/CSU nach einem Ausschluss des Umweltbundesamtes für die Datenerhebung im Rahmen eines zukünftigen Monitorings zeigt, dass beide Parteien entweder fachlich schlecht beraten sind oder wider besseres Wissen absurde Forderungen stellen. Um das von der EU-Kommission geforderte Monitoring durchführen zu können, ist das zuständige Thünen-Institut auf Daten des Umweltbundesamtes zum Zustand der Grundwasserkörper angewiesen. Auch hat der Gesetzentwurf immer ganz klar das Thünen-Institut als zuständige Institution benannt, um alle Daten zusammenzuführen und auszuwerten. Die Forderung ist nur Teil einer Scheindebatte.“

Am Montag, den 13. Januar 2025, hat die Bundesregierung die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 143) gestartet, mit dem die Einführung eines kommunalen Altschuldenfonds ermöglicht werden soll. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, gegenüber der Funke Mediengruppe:

»Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine kommunale Altschuldenlösung kann ein historischer Wendepunkt in der Geschichte vieler überschuldeter Städte und Gemeinden werden. Anstatt jährlich Millionensummen für die Tilgung bestehender Kredite aufzubringen, könnten hochverschuldete Kommunen endlich den finanziellen Spielraum erhalten, um in Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen zu investieren. Von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung profitieren nicht nur die Städte. Die eigentlichen Gewinner sind mittelfristig die Menschen, die von den möglichen Investitionen und der Modernisierung ihres Lebensumfelds profitieren. Diese Chance sollten wir nutzen.

Das Ermöglichen eines historischen Neustarts für überschuldete Städte und Gemeinden genießt im Ziel einen breiten parteiübergreifenden Konsens unter den demokratischen Parteien in Nordrhein-Westfalen. Es wäre fahrlässig und ein historischer Fehler, wenn durch die anstehende Bundestagswahl der Gesetzesentwurf parteipolitisch instrumentalisiert würde. Eine kommunale Altschuldenlösung kann es nur dann geben, wenn sich alle Parteien ihrer staatspolitischen Verantwortung für die Menschen in den überschuldeten Städten stellen und so die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ermöglichen. SPD und Grüne werden sich ihrer Verantwortung stellen. Der Ball liegt nun aber auch beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, diese historische Zeitenwende für kommunale Haushalte mitzugestalten.«

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