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Zu der heute bekannt gegebenen Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Endlich erhalten die Kommunen das Geld, das ihnen schon viel zu lange vorenthalten wird. Denn noch zuletzt hat die Landesregierung die Hälfte der Bundesmittel für die sogenannte FlüAG-Pauschale stets in die eigene Tasche gesteckt. Damit kommt Schwarz-Grün nun einer Forderung nach, die wir seit über einem Jahr erheben. Ihre klebrigen Finger kann sich die Regierung Wüst so aber nicht reinwaschen.

Denn die Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und Landesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, was uns tagtäglich aus den Kommunen geschildert wird: Dass 3.000 zusätzliche Plätze hinten und vorne nicht reichen werden. Allein im August sind laut Information des Fluchtministeriums über 7.000 Asylsuchende nach NRW gekommen. Die Plätze wären demnach schon nach einem halben Monat belegt.

Aktuell gibt es in den Landeseinrichtungen eine Kapazität von knapp 31.000 Plätzen. Mit den jetzt zugesagten zusätzlichen Plätzen kommt die Landesregierung also noch nicht einmal auf die Zahl der 34.500, die uns von Schwarz-Grün schon seit Monaten avisiert wird, aber bisher nie erreicht worden ist. Von den 70.000 Plätzen, die laut Kommunen eigentlich benötigt werden, ist diese Zahl ohnehin meilenwert entfernt.”

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) hervorgeht, läuft Nordrhein-Westfalen den eigenen Zielen im Windkraftausbau weiterhin hinterher. Danach wurden im dritten Quartal nur 22 neue Anlagen in Betrieb genommen, im gesamten Jahr 2023 sind es aktuell 67 Anlagen. Da jedoch 61 alte Windräder stillgelegt wurden, liegt der Netto-Zubau gerade einmal bei sechs Anlagen.

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Windkraftausbau in NRW liegt so gut wie brach. Bei einem Netto-Zubau von sechs Anlagen wird man das Wort ,Ausbau‘ schwerlich in den Mund nehmen können. Daran ändern auch Genehmigungen nichts, wenn weiter zu wenig neue Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Planungsverfahren der Landesregierung zur Flächenausweisung schaffen Unsicherheiten. Allerorts scheint Verwirrung darüber zu herrschen, wie mit den Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie umgegangen werden soll. So bleibt die Windkraft in NRW weiter nur ein laues Lüftchen.

Verantwortlich dafür ist die schwarz-grüne Landesregierung, die mit einem schlecht gemachten Gesetz dafür gesorgt hat, dass die Debatte über neue Abstandsregeln vom Landtag in die Regionen getragen worden ist. Nur den Umfang an Flächen festzulegen, reicht ganz offensichtlich nicht. Das Land muss in eine intensivere Zusammenarbeit mit den Regionalräten einsteigen.

Das Ziel von 1.000 neuen Windrädern in dieser Legislaturperiode gerät jedenfalls immer mehr außer Reichweite.“

Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern mit äußerst ungewöhnlicher Deutlichkeit das Verfahren zur Besetzung des Präsidentenposten am OVG NRW gestoppt und scharf kritisiert. Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll.

Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:

Jochen Ott:

„Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“

Henning Höne:

„Nordrhein-Westfalens ranghöchster Staatsanwalt kritisiert Justizminister Limbach im Cum-Ex-Verfahren. Die Verwaltungsrichter in Münster äußern vernichtende Kritik an Limbachs Einflussnahme bei der OVG-Stellenbesetzung. Nur 1,5 Jahre nach Amtsantritt bröckelt bereits der Rückhalt in der Justiz. Die Vorwürfe sind erdrückend und schaden dem Ansehen von Amt und Ministerium. Minister Limbach muss sich umfassend erklären.“

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Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung der Landesbauordnung durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss des Landtags erklärt Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Schon in der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung im August wurde deutlich, dass blinder Aktionismus keinen Fortschritt zur Erreichung nachhaltiger wohnungspolitischer Ziele bedeutet. Die Kommunen beklagen zu Recht, dass jetzt bereits die fünfte Novellierung in sechs Jahren verabschiedet wird, ohne dass dazu die jeweils zwingend notwendigen Rechtsvorschriften durch die Landesregierung erlassen wurden. Die Bauaufsichtsämter werden so in weiten Teilen alleine gelassen und es herrscht Planungsunsicherheit bei Kommunen und Investoren. Die Novellierung muss also noch einmal überarbeitet werden, wenn Sie denn helfen soll, das Bauen schneller und effizienter zu machen.

Nun kommen noch die Ergebnisse des Wohngipfels in Berlin hinzu: Dort ist vereinbart worden, bereits im November diesen Jahres mit den Ländern über Änderungen in den Landesbauordnungen über Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktionen und andere einheitliche Standards zu reden. Die Novellierung der Landesbauordnung zum jetzigen Zeitpunkt macht deshalb überhaupt keinen Sinn – unabhängig von unserer Kritik im Einzelnen. Warum die schwarz-grüne Koalition mit aller Macht eine halbgare und jetzt schon wieder veraltete Landesbauordnung durchpeitscht und den Wohnungsgipfel torpediert, versteht niemand.

Erneut beweist die Landesregierung, dass sie die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verstanden hat. Anstatt alles dafür zu tun die sich verschärfende Krise zu bekämpfen, wird stur an einer Novellierung festgehalten, die keinerlei Impulse für den Wohnungsbau setzt. Denn aus dem groß angekündigten „Frühjahrsputz“ der Landesbauordnung ist noch nicht einmal ein leichter Wisch mit dem Staubtuch geworden.

Statt dessen herrscht noch mehr Unordnung: Zahlreiche Ungereimtheiten und ungeklärte Rechtsbegriffe prägen die Novellierung und wären Grund genug gewesen, sie zurück zu ziehen. Neue Auflagen und Verschärfungen werden ohne hinreichende Klarstellungen eingeführt, nur um grüne Überschriften zu platzieren. In der Folge werden Verfahren nicht verkürzt, sondern verkompliziert und am Ende müssen sich die Gerichte mit den Streitfällen auseinandersetzen. Handwerklich mangelhaft und zur Unzeit verschärft diese Landesbauordnung die Krise der Bauwirtschaft zusätzlich.”

Wie das Verwaltungsgericht Münster heute mitteilt, hat es NRW-Justizminister Benjamin Limbach untersagt, die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit der von ihm ausgewählten Bewerberin zu besetzen.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“

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Wir brauchen in Deutschland dringend qualifizierten und gut ausgebildeten Fachkräftenachwuchs. Dafür müssen in Zukunft noch viel mehr Jugendliche einen Handwerksberuf ergreifen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit den Partnern der Ampel-Koalition in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass an den Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Handwerk keine Abstriche vorgenommen werden.

Frank Junge, zuständiger Berichterstatter im Haushaltsausschuss;
Hannes Walter, Beauftragter fürs Handwerk:

„Der Haushaltsausschuss hat heute zusätzliche 20 Millionen Euro für die Fachkräftesicherung im Handwerk bewilligt. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Betriebe im Handwerk. Die zusätzlichen Mittel fließen in die duale Berufsausbildung, in moderne Werkstatt- und Unterrichtsräume und in Projekte zur Nachwuchsgewinnung.

Konkret investieren wir 11 Millionen Euro mehr in die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Damit entlasten wir Handwerksbetriebe, indem wir ein Drittel ihrer Lehrgangs- und Unterbringungskosten für ihre Auszubildenden übernehmen. Deshalb haben wir die Haushaltsmittel von 59 auf 70 Millionen Euro angehoben.

Zusätzliche acht Millionen Euro stellen wir für Projekte zur Verfügung, die Handwerksbetriebe beim Finden und Binden von Azubis und Fachkräften unterstützen. Offene Stellen sollen damit passgenau mit Jugendlichen aus dem In- und Ausland besetzt werden. Mit der Erhöhung werden dafür jetzt 27,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Zudem erhöhen wir die Mittel für eine moderne Ausstattung von Werkstätten und Unterrichtsräumen in überbetrieblichen Bildungsstätten.“

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Nach vielen intensiven Gesprächen mit Praktiker:innen hat Bundesminister Hubertus Heil einen neuen Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt, den die SPD-Fraktion unterstützt, erklärt Martin Rosemann.

„Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierungen sowie in Hinblick auf die Einführung der Kindergrundsicherung hatte das BMAS im Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgeschlagen, die Betreuung von unter 25-Jährigen von der Grundsicherung (SGBII) in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (SGBIII) zu übertragen.

Dazu haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit den Praktiker:innen in den vergangenen Wochen zahlreiche intensive Gespräche geführt und aufgrund der vielen offenen Fragen und Bedenken der beteiligten Akteure Minister Hubertus Heil darum gebeten, Alternativvorschläge zu erarbeiten.

Diesem Wunsch ist er nachgekommen und uns eine gangbare Alternative vorgestellt: Die Aufgaben der Weiterbildung sowie der Rehabilitation sollen nach diesem Vorschlag auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Diesen Vorschlag halten wir für sachgerecht und unterstützen wir. Details sind im weiteren Verfahren zu klären.“

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Die führenden Wirtschaftsinstitute haben ihre Gemeinschaftsprognose zur Lage der deutschen Wirtschaft vorgestellt. Derzeit schwächelt der Exportmarkt, die Aussichten für 2024 seien aber deutlich positiver, sagt Verena Hubertz.

“Die deutsche Wirtschaft befindet sich in keiner leichten Lage. Gleichzeitig vertraue ich darauf, dass das eine Momentaufnahme ist und Deutschland weiterhin auf ein robustes wirtschaftliches Fundament bauen kann. Wir werden diese Situation meistern. Die Aussichten für 2024 sind deutlich positiver, gerade auch was die Kaufkraft betrifft. Die Unternehmen unterstützen wir dabei, schnellstmöglich klimaneutral zu wirtschaften. Das wird ein wichtiger Impuls für wirtschaftliches Wachstum und gute Arbeit in den 2020er Jahren sein.

Entscheidend ist jetzt, dass die erneuerbaren Energien schnellstmöglich ausgebaut werden. Das senkt auch die Strompreise. Weil das nicht von heute auf morgen geht, setzen wir uns für einen unbürokratischen und befristeten Brückenstrompreis für die Energieintensiven ein. Zusätzlich braucht es mehr Tempo bei Planung und Genehmigungen und bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, damit die Wirtschaft gut planen und investieren kann.”

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass damit mehr Geld direkt und leichter bei den Kindern ankommen und verdeckte Armut behoben werden soll.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Mit dem Beschluss zur Kindergrundsicherung gehen wir einen weiteren Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Mit der Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und der Regelsätze haben wir bereits eine Basis gelegt. Diese gilt es jetzt mit dem Kindergrundsicherungsgesetz bestmöglich auszubauen. Dabei werden wir uns, sobald das parlamentarische Verfahren beginnen kann, insbesondere die herausfordernde Situation von Alleinerziehenden genau ansehen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:

„Die Kindergrundsicherung soll eine Sozialreform werden, die die finanzielle Basis für beste Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder sein soll. Damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, sollen zentrale familienpolitische Leistungen gebündelt und einfacher zugänglich gemacht werden. Neben einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen soll es einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag geben.

Neben finanzieller Unterstützung setzen wir auch auf eine gute Infrastruktur: Wir investieren weiterhin in die Qualität in der Kindertagesbetreuung, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und unterstützen Schulen mit dem Startchancenprogramm – damit jedes Kind in Zukunft sein volles Potential entfalten kann.“

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht hat. Darauf haben wir lange gewartet. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die Rechtsförmlichkeitsprüfung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung selbst zum Ziel gesetzt, jeden Gesetzentwurf einer rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung zu unterziehen. Der Bundestag kann erwarten, dass eine solche Selbstverpflichtung vor der Zuleitung erfüllt wird, zumal die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündelt.

Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde. Deswegen wird die SPD-Fraktion bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen. Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden. Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden.“

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Der Deutsche Bundestag hatte in einem Entschließungsantrag am 8. September 2023 eine Förderkulisse beschlossen, welche die Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen und Wohnen finanziell unterstützen soll. Die Ampel-Koalition hat sich darauf verständigt, die Förderungen deutlich auszuweiten und damit auch das Heizen mit Holz und Pellets als förderwürdig einzustufen. Zur Umsetzung des Entschließungsantrages hat das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Förderrichtlinie entworfen, welche derzeit jedoch die Förderung für Pellet- und Holzheizungen an die Installation von Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen knüpft.

Dazu erklären die drei zuständigen SPD-Fraktionsvizes Achim Post, Verena Hubertz und Matthias Miersch:

„Nachdem wir vor der Sommerpause intensiv und gründlich das Heizungsgesetz beraten haben, erwarten wir nun eine Förderung gemäß der Grundsätze dieses Gesetzes. Insbesondere die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen für mehr Technologieoffenheit vorgenommen haben, müssen jetzt in eine gleichberechtigte Förderung dieser Technologien münden. Das Heizen mit Holz und Pellets muss wie alle Erneuerbare Energien förderfähig sein und darf nicht mit Einschränkungen benachteiligt werden. Darauf werden wir im Rahmen der Beteiligung des Haushaltsausschusses im weiteren Verfahren hinwirken.“

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Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ unter Leitung des Bundeskanzlers und Bauministerin Klara Geywitz hat gestern über den Umsetzungsstand der Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum informiert. Die Bundesregierung plant zusätzlich weitere Krisenmaßnahmen, die der Bau- und Wohnungswirtschaft einen ordentlichen Wumms geben werden. Der Schutz auf dem Mietmarkt muss jetzt folgen.

Verena Hubertz, stellvertetende Fraktionsvorsitzende:
„Mitmachen lautet die Devise. Das ist das Angebot für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, das vom Gipfel ausgeht. Im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum haben wir ein Jahr nach dem Beschluss unseres Maßnahmenpakets eine erste Bilanz gezogen, die sich sehen lassen kann. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder werden konkret in Angriff genommen. Der digitale Bauantrag kommt, er macht Bauverfahren zukünftig schneller und effizienter. Dazu kommt ein weiteres Gesetz, das wir noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wollen. Wir werden den Wohnungsbau in angespannten Wohnlagen beschleunigen, indem wir die Regelung des § 246, ursprünglich ausschließlich für Notunterkünfte, öffnen.

Die Förderung von klimafreundlichem Neubau und Wohneigentum für Familien fassen wir deutlich weiter. Dazu kommen neue Programme, mit denen wir leerstehenden Gewerberaum als Wohnraum nutzbar und den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien für junge Familien attraktiver machen wollen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:
„Die Krise auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. Die Bauzinsverdopplung hat zum Einbruch bei den privaten Bauaktivitäten geführt. Umso wichtiger sind die Impulse, die vom Wohnungsgipfel ausgehen zur Stärkung der Bau- und Wohnungswirtschaft. Jetzt kommt es auf die gemeinnützigen, staatlichen und genossenschaftlichen Bauträger an.

Neubau ist beim Kampf um bezahlbaren Wohnraum allerdings nur eine Seite der Medaille, denn die Ergebnisse werden erst mit Verzögerung sichtbar. Für viele Mieterinnen und Mieter ist aber bereits die aktuelle Situation kaum erträglich.

Umso dringender ist deshalb die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, wie die Absenkung der Kappungsgrenze, die Ausweitung von Mietspiegeln oder die Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Bundesjustizminister muss sich jetzt entscheiden: will er weiter Klientelpolitik betreiben oder endlich die Situation von Millionen Mieterinnen und Mietern, der Mehrheit in diesem Land, erträglicher machen?“

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Anlässlich des heutigen wohnungspolitischen Gipfels der Bundesregierung mit den Ländern in Berlin erklären Sarah Phillip als stellvertretende Vorsitzende und Sebastian Watermeier als wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist ureigenste Aufgabe und Pflicht der Länder. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Doch die Landesregierung kommt dieser Aufgabe immer weniger nach. Seit 2016 ist der soziale Wohnungsbau in NRW um fast 60 Prozent zurückgegangen. Frau Scharrenbach ist damit die erfolgloseste Bauministerin, die das Land je hatte. Deshalb tut sie, was Mitglieder dieser Landesregierung immer tun, um von ihrem eigenen Unvermögen abzulenken: Sie zeigt nach Berlin.

Der Bund hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz, die Länder bei der öffentlichen Wohnraumförderung finanziell zu unterstützen. Das tut die Bundesregierung in erheblichem Umfang. So werden den Ländern allein für die Jahre 2022-2027 insgesamt 18,15 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Familien erhalten zudem weitere Unterstützung bei der Wohneigentumsförderung. Trotzdem herrscht in Nordrhein-Westfalen aber seit Jahren Stillstand statt Fortschritt.

Das hat jenseits der schwierigen Rahmenbedingungen von Baukostensteigerungen, Inflation und Fachkräftemangel vor allem hausgemachte Gründe. Landeswohnungsbauministerin Ina Scharrenbach und mit ihr Regierungschef Hendrik Wüst haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ganz im Gegenteil:

  • Mit dem im Sommer ersatzlos ausgelaufenen Förderprogramm NRW.ZUSCHUSS wird der Erwerb von Wohneigentum insbesondere für junge Familien mit Kindern zusätzlich erschwert.
  • Das Versprechen der CDU-geführten Landesregierung, die Grunderwerbsteuer in NRW von 6,5 % wieder zurückzuführen, ist auch nach sieben Jahren nicht eingelöst.
  • Statt die Förderpolitik zur Schaffung öffentlichen Wohnraums zeitgemäß zu gestalten und den Erfordernissen der aktuellen Situation anzupassen, bestimmen Alleingänge der Wohnungsbauministerin, ohne Rückkopplung mit den fachlich zuständigen Akteuren der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie mit den Kommunen, das Bild. Frau Scharrenbach sollte daher die geplante Novellierung der Landesbauordnung verschieben, um den bundesseitigen Impulsen nach Vereinheitlichung und Standardanpassung Rechnung zu tragen. Sonst gibt es nachher wieder nur mehr Chaos, wenn das alles in einem Jahr wieder mit der heißen Nadel nachgesteuert werden muss.

Sebastian Watermeier:

Die ständigen Vorwürfe von Ministerin Scharrenbach an die Bundesregierung gehen am Kern der Misere vorbei. Denn dieser liegt in erster Linie in einer gescheiterten Wohnungsbaupolitik der nordrhein-westfälischen Landesregierung selbst. Die Zahl der Sozialwohnungen ist Ende 2022 noch einmal um 7.000 auf 435.000 gesunken. Gleichzeitig wurden im vergangenen Jahr nicht einmal mehr 4.000 neue Einheiten geschaffen. Der Bestand an erschwinglichen Wohnungen frisst sich in NRW zunehmend auf.

Was wir jetzt in NRW dringend brauchen, ist eine Allianz für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau. Politik, Wohnungswirtschaft, Bauunternehmen und Gesellschaft müssen hier an einem Strang ziehen. Unser Konzept für eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ist dabei mittlerweile längst überfällig. Sie kann als Bestandhalter zum Dreh- und Angelpunkt werden und den gemeinwohlorientierten öffentlichen Wohnungsbau deutlich ankurbeln. Insbesondere für Städte und Gemeinden, die selbst keine eigene Wohnungsbaugesellschaft mehr haben, wäre sie eine echte Unterstützung und könnte mit Ressourcen unter die Arme greifen. Wie so oft, gibt es von Schwarz-Grün aber auch in diesem Bereich keine Bereitschaft zum Handeln und auch keine eigene Initiative. So bleibt es beim bekannten Fingerzeig, der alle Verantwortung von sich weist und inzwischen zum Symbol für Stillstand geworden ist.